(E) + (U) Ermöglichung des Erwerb von MVV-Fahrkarten im Schreibwarengeschäft am Schmuckerweg Empfehlung Nr. 20…
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(E) + (U) Ermöglichung des Erwerb von MVV-Fahrkarten im Schreibwarengeschäft am Schmuckerweg Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 13.10.2022
=== 20-26 _ V 08578_Beschlussentwurf.pdf ===
Ermöglichung des Erwerb von MVV-Fahrkarten im Schreibwarengeschäft am
Schmuckerweg
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-
Riem am 13.10.2022
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08578
Anlage:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959
Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom
16.02.2023
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem hat am 23.10.2022 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959 (Anlage) beschlossen, in der gefordert wird, den Erwerb
von MVV-Fahrkarten im Schreibwarengeschäft am Schmuckerweg weiterhin zu ermögli-
chen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfeh-
lung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und
§ 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Be-
zirksausschuss und gem. § 9 Abs. 4, 2. Spiegelstrich Bezirksausschusssatzung vom Be-
zirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch ge-
genüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter.
Hierzu wurde die zuständige Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellung-
nahme gebeten, die Folgendes mitgeteilt hat:
„Die MVG reduziert aktuell ihr Angebot an Verkaufsstellen. Der Rückgang des klassischen
Fahrkartenverkaufs und der Umstieg der Nutzer*innen auf digitale Produkte stellt bereits
jetzt bestehende Verkaufsstellen vor finanzielle Herausforderungen.
Die Digitalisierung hält Einzug in die Gesellschaft, wodurch auch ein Rückgang des klassi-
schen Fahrkartenverkaufs und der Umstieg der Nutzer*innen auf digitale Produkte einher-
geht. Ausgerichtet auf diese Situation und Nachfrage wird das Vertriebsnetz der MVG fort-
Mobilitätsreferat
Öffentlicher Verkehr
MOR-GB1.11
Telefon: 01525-6829223
Telefax: 233-21797
laufend optimiert und angepasst, um die Vertriebskosten zugunsten des Fahrgastes mög-
lichst gering zu halten.
Ein Fahrscheinverkauf ist weiterhin über die MVG Fahrinfo App, an den mobilen Fahr-
scheinautomaten in Bus und Tram (inklusive Zeitkarten bar bis 20 Euro darüber bargeld-
los mit GiroCard, MasterCard, Visa, American Express) möglich.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Tru-
dering-Riem am 13.10.2022 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen der
MVG nicht entsprochen werden.
Dem Korreferent des Mobilitätsreferats, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates – Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat
Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung
(§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Von den Ausführungen der MVG wird Kenntnis genommen.
2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering-Riem am 13.10.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung
behandelt kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen der MVG im Vortrag
nicht entsprochen werden.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Herr Stefan Ziegler Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat - GL-5
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium - HA II/ BA
Der Beschluss des BA 15 - Trudering-Riem kann vollzogen werden.
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage
Stellungnahme Mobilitätsreferat
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren ein-
zuholen:
Der Beschluss des BA 15 - Trudering-Riem kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt)
Der Beschluss des BA 15 - Trudering-Riem ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
VI. Mit Vorgang zurück zum
Mobilitätsreferat – GB1.11
zur weiteren Veranlassung.
Am . . . . . . . . . . .
Mobilitätsreferat MOR-GL5
=== 20-26 _ V 08578_Anlage.pdf ===
Anlage
=== E 00959 OB-Entscheidung.pdf ===
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92528
Telefax: 089 233-25241
Landeshauptstadt
München
Oberbürgermeister
Landeshauptstadt München, Oberbürgermeister, 80331 München Dieter Reiter
An den Vorsitzenden
des BA 15 Trudering-Riem
Herrn Stefan Ziegler
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81671 München
Az.
Datum
07.04.2026
0262.2-15-0009
Ermöglichung des Erwerbs von MVV-Fahrkarten im Schreibwarengeschäft
am Schmuckerweg
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem am 13.10.2022
Beschlüsse des Bezirksausschusses 15 vom 16.02.2023 und vom 20.06.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08578
Sehr geehrter Herr Ziegler,
der Bezirksausschuss 15 befasste sich in seiner Sitzung am 16.02.2023 erstmalig mit der im
Betreff genannten Sitzungsvorlage zur BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00959. Der
Bezirksausschuss hat in der o.g. Sitzung entgegen dem Antrag des Referenten die
Empfehlung ausgesprochen, die BV-Empfehlung nicht für erledigt zu erklären.
Im Rahmen der o.g. Beschlussvorlage hatte das Mobilitätsreferat in Absprache mit der
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) u.a. Folgendes ausgeführt:
„Die MVG reduziert aktuell ihr Angebot an Verkaufsstellen. Der Rückgang des klassischen
Fahrkartenverkaufs und der Umstieg der Nutzer*innen auf digitale Produkte stellt bereits jetzt
bestehende Verkaufsstellen vor finanzielle Herausforderungen.
Die Digitalisierung hält Einzug in die Gesellschaft, wodurch auch ein Rückgang des
klassischen Fahrkartenverkaufs und der Umstieg der Nutzer*innen auf digitale Produkte
einhergeht. Ausgerichtet auf diese Situation und Nachfrage wird das Vertriebsnetz der MVG
fortlaufend optimiert und angepasst, um die Vertriebskosten zugunsten des Fahrgastes
möglichst gering zu halten.
I.
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Ein Fahrscheinverkauf ist weiterhin über die MVG Fahrinfo App [nunmehr: MVGO] und an den
mobilen Fahrscheinautomaten in Bus und Tram (inklusive Zeitkarten bar bis 20 Euro, darüber
bargeldlos mit GiroCard, MasterCard, Visa, American Express) möglich.“
Der BA 15 hat in seiner Sitzung am 16.02.2023 erstmals entgegen dem Antrag des Referenten
die Empfehlung ausgesprochen, die BV-Empfehlung nicht für erledigt zu erklären und dies wie
folgt begründet:
„Der Bezirksausschuss lehnt die Beschlussvorlage ab. Der Bezirksausschuss stellt sich hinter
die Forderung des Antragstellers. Die neuen Betreiber des Schreibwaren-Ladens wollen
explizit die MVV-Verkaufsstelle weiterführen. Alternativ wäre auch ein neuer Automat im
Ortszentrum an der Haltestelle Schmuckerweg stadteinwärts denkbar.“
Mit Schreiben vom 29.05.2024 hat das Mobilitätsreferat auf den ablehnenden Beschluss des
Bezirksausschusses reagiert und dem Bezirksausschuss auf der Basis der Ausführungen der
MVG in der Beschlussvorlage vom 16.02.2023 die Gründe für die Ablehnung der BV-
Empfehlung erneut erläutert.
Aufgrund des Schreibens des Mobilitätsreferats vom 29.05.2024 befasste sich der Bezirks-
ausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2024 erneut mit der o.g. Angelegenheit und hat
entgegen dem Antrag des Referenten mit gleichlautender Begründung erneut die Empfehlung
ausgesprochen, die BV-Empfehlung nicht für erledigt zu erklären.
Mit Schreiben vom 22.08.2024 legte mir das Mobilitätsreferat die abweichenden Beschlüsse
des Bezirksausschusses 15 vom 16.02.2023 und vom 20.06.2024 mit der Bitte um
abschließende formale Erledigung der BV-Empfehlung vor.
Zur Klärung des Alternativvorschlages von Seiten des Bezirksausschusses, zumindest einen
neuen Fahrscheinautomaten im Ortszentrum an der Haltestelle Schmuckerweg stadteinwärts
aufzustellen, ist das Mobilitätsreferat flankierend zum Schreiben vom 22.08.2024 vor der
Herbeiführung einer abschließenden formalen Erledigung der BV-Empfehlung verwaltungs-
intern nochmals auf die MVG mit der Bitte um Stellungnahme zugegangen. Mit Schreiben vom
05.11.2025 hat mir das MOR hierzu noch folgende Stellungnahme der MVG übermittelt:
„Bezüglich der Nachfrage zur Verkaufsstelle im Kiosk können wir Ihnen leider keine andere
Antwort als in unserer ersten Rückmeldung geben.
Die SWM/MVG passt das Angebot an stationären Automaten stetig an. Angesichts der
prekären finanziellen Lage sowie der steigenden Nutzung digitaler Produkte durch unsere
Fahrgäste ist die Aufstellung eines neuen Fahrscheinautomaten an der Haltestelle
Schmuckerweg wirtschaftlich nicht tragbar.
Neben unseren digitalen Angeboten sind alle unsere Busse und Trams mit Fahrschein-
automaten ausgestattet, an denen das gesamte Fahrscheinsortiment gekauft werden kann.
Zudem befinden sich am nur 650 Meter entfernten ÖPNV-Knotenpunkt Trudering eine Reihe
stationärer Fahrscheinautomaten.“
Nach den Vorgaben der BA-Satzung werden Bürgerversammlungsempfehlungen, die
ausschließlich ihren Stadtbezirk betreffen, von den jeweiligen Bezirksausschüssen behandelt,
wenn es sich dabei um Angelegenheiten handelt, die in dem Katalog der Fälle der
Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse (Anlage 1 der BA-Satzung)
als Entscheidungsangelegenheiten aufgeführt sind, oder für die der Oberbürgermeister oder in
den Fällen des Art. 88 Abs. 2 GO die Werkleitung zuständig ist.
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Beschlüsse der Bezirksausschüsse zur Behandlung von Bürgerversammlungsempfehlungen
haben in den Fällen, in denen der Oberbürgermeister zuständig ist (sog. laufende
Angelegenheit), nur empfehlenden Charakter, die Bürgerversammlungsempfehlung selbst wird
durch den Beschluss des Bezirksausschusses hingegen formal erledigt.
Im vorliegenden Fall hat der Bezirksausschuss die formale Erledigung der
Bürgerversammlungsempfehlung hingegen abgelehnt, so dass keine formale Erledigung der
Bürgerversammlungsempfehlung durch einen Beschluss des Bezirksausschusses vorliegt.
Dieses muss nun durch eine Entscheidung des Oberbürgermeisters ersetzt werden.
Wie bereits ausgeführt, hat das Mobilitätsreferat die Sachlage bereits mit der im Betreff
genannten Beschlussvorlage sowie mit Schreiben vom 22.08.2024 dem Bezirksausschuss zur
Behandlung vorgelegt. Vor diesem Hintergrund habe ich daher davon abgesehen, den
Bezirksausschuss vor meiner abschließenden Entscheidung erneut um Stellungnahme zu
bitten.
Ich bitte daher um Verständnis, dass aus den o.g. Gründen die formale Erledigung der
Bürgerversammlungsempfehlung mit diesem Schreiben erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
II. Abdruck von I.
an D-II-BAG-Ost (per Mail)
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
an das Mobilitätsreferat (per Mail)
mit der Bitte um Kenntnisnahme. Auf Ihre Zuleitung in der oben genannten Angelegenheit
(MOR-GL5 vom 22.08.2024 und 05.11.2025) wird Bezug genommen.
Gez.
i.V.
Dominik Krause
Bürgermeister
=== 20-26 _ E 00959_Originalantrag.pdf ===