=== 20-26 _ B 06719_4.7.2 Neue Verkehrsflaechenaufteilung in der Schwablhofstrasse-Unterfuehrung_beschlossen.pdf ===
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Sendlinger Straße 47 · 80331 München
An die Geschäftsstelle des BA 15
Friedenstr. 40
81660 München
GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15
Trudering / Riem / Messestadt
Herbert Danner
Dr. Susanne Weiß
Sprecher und Sprecherin der Fraktion
Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph
Heidenhain, Elise Pouvreau, Dr. Ruth Pouvreau,
Cemre Sağlam, Regina Schreiner, Dr. Sven
Thorspecken
Fraktionsmitglieder
ba15@gruene-bergamlaim-trudering-
riem.de
München, den 30.4.2024
Neue Aufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße/-Unterführung
Antrag:
Der BA15 bittet um baldmögliche Prüfung einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der
Schwablhofstraße nördlich der Stolzhofstraße bis zum Rappenweg, mit der klaren Zielsetzung „Erhöhung
der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr“, wie folgt:
1.) beide Kfz-Spuren werden in der bisherigen Breite (ca. 6,50 m)an den westlichen Straßenrand verlegt,
d. h. Entfall des westlichen Radwegs (Breite 2,0 m) und
2.) Verlegung des derzeit westlichen Radwegs nach Osten zu einem gemeinsamen (um 2 m verbreiterten)
Fuß-Radweg in beide Richtungen, aufgeteilt in einen Fußweg, eine Radspur in Richtung Norden und eine
Radspur in Richtung Süden, Gesamtbreite Fuß/Rad künftig von ca. 5,50 m inklusive Sicherheitsstreifen,
Zugewinn Breite um 2 m.
3.) Geeignete und sichere Querungen nördlich und südlich der Unterführungen sollen Bestandteil der
Prüfungen sein.
Begründung:
Die zeitweise sehr hohe Frequenz auf dem ostseitigen gemeinsamen 2-Richtungs-Fuß-/Radweg mit einer
Breite von 3,50 m inklusive Sicherheitsstreifen führt immer wieder zu kritischen/ gefährlichen Situationen.
Verständlicherweise versuchen die Radfahrenden den Abwärtsschwung in der Unterführung für die
bevorstehende Steigung zu nutzen und erreichen dadurch häufig Geschwindigkeiten von über 30 km/h.
Der westliche Radweg wird kaum genutzt, weil die Ostseite eine querungsfreie Direktverbindung zwischen
der Messestadt/Riemer Park und der Friedenspromenade bietet (künftige Parkmeile). Mit der
beschriebenen Neuaufteilung könnte für überschaubare Kosten und überschaubarem Bauaufwand ein
deutliches Plus an Verkehrssicherheit erzeugt werden, so unsere Hoffnung. Der BA15 bittet deshalb um
Prüfung des Vorschlags und um einen gemeinsamen Ortstermin.
Beschlossen in der BA-Sitzung am 16.5.2024 Ja …....... Nein …......
Initiative: Herbert Danner (Fahrradbeauftragter BA15), Christoph Heidenhain (Sprecher UA Bau und
Mobilität), Susanne Weiß, Regina Schreiner, Ruth Pouvreau
https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de
=== 20-26 _ B 06719_B 06719_Neue Verkehrsflaechenaufteilung in der Schwablhofstrasse-Unterfuehrung_AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Ost
MOR-GB2.131
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 15 - Trudering-Riem
Herr Ziegler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.04.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Neue Aufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße / -Unterführung
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06719 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-
Riem
Sehr geehrter Herr Ziegler,
zu Ihrem Antrag vom 16.05.2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im Antrag wird um Prüfung einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße
nördlich der Stolzhofstraße bis zum Rappenweg, mit der klaren Zielsetzung „Erhöhung der
Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr“ unter drei verschiedenen Aspekten gebeten.
Diese lauten:
1. Beide Kfz-Spuren werden in der bisherigen Breite auf den westlichen Straßenrand
verlegt
2. Verlegung des derzeit westlichen Radwegs nach Osten zu einem gemeinsamen (um 2
m verbreiterten) Fuß-Radweg in beide Richtungen, aufgeteilt in einen Fußweg, eine
Radspur in Richtung Norden und eine Radspur in Richtung Süden, Gesamtbreite
Fuß/Rad künftig von ca. 5,50 m inklusive Sicherheitsstreifen, Zugewinn Breite um 2 m.
3. Geeignete und sichere Querungen nördlich und südlich der Unterführungen sollen
Bestandteil der Prüfungen sein.
Das Mobilitätsreferat teilt hierzu folgenden Sachverhalt mit:
Das Straßenprofil des Rappenweg nimmt eine Breite von 10,00m ein. Hiervon entfallen 6,00m
auf die Fahrbahnen und jeweils 2,00m auf die Gehwege. In der Schwablhofstraße ändert sich
das Profil nur marginal. Es weist jedoch einen ca. 3,00m breiten gemeinsamen Zweirichtungs-
Geh- und Radweg auf der östlichen Seite der Schwablhofstraße zwischen der Wasserburger
Landstraße und der Zufahrt zum Gewerbegebiet am Rappenweg auf. Auf der Westseite der
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Schwablhofstraße ist ebenfalls ein gemeinsamer Zweirichtungsgeh- und Radweg zwischen der
Wasserburger Landstraße und der Einmündung in die Stolzhofstraße ausgewiesen. Wobei die
Einmündung zur Stolzhofstraße keine gesicherten Querungen für Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen auf die andere Straßenseite vorsieht. Die westliche Seite der
Schwablhofstraße zwischen dem Rappenweg und der Einmündung in die Stolzhofstraße
verbietet Fußgängern die Benutzung des Gehweges und lässt lediglich Radverkehr in
südlicher Richtung zu. Fußgänger aus Richtung Rappenweg kommend, müssen bereits an der
Zufahrt zum Gewerbegebiet auf den östlichen gemeinsamen Geh- und Radweg wechseln.
Bei einer Verschiebung des gesamten Gehwegs auf die Ostseite der Schwablhofstraße
müssten im Bereich der Einmündung des Gewerbegebiets nicht nur die zu Fuß Gehenden,
sondern auch alle Radfahrenden den von Westen kommende Gehweg, der für den
Radverkehr freigegeben ist, abrupt an der Einmündung zum Gewerbegebiets verlassen, um
auf die Ostseite zu wechseln.
Eine sichere Querung ist unter den gegebenen Umständen in dem Kurvenbereich nicht
möglich. Zu Fuß Gehende sind in diesem Bereich derzeit so gut wie nicht vorhanden. Der
bestehende westliche Gehweg kann zudem nicht in seiner Gesamtbreite von 2,00m auf die
Ostseite verschoben werden. Ein 50cm breiter Schrammbord muss erhalten bleiben, sodass
ein sehr aufwändiger Umbau erforderlich würde. Dieser schlösse einen Umbau der
Einmündung Stolzhofstraße und des Knotenpunktes Rappenweg/Schwablhofstraße mit einer
sehr teuren Signalisierung der beiden Knotenpunkte mit ein.
Dabei ist noch nicht geklärt, ob eine Verschiebung des Gehweges auf die Ostseite ohne
aufwändige Änderung der Entwässerung möglich ist. Der Gehweg auf der Westseite würde
zudem wahrscheinlich einen neuen Unterbau benötigen, der für die Belastung als Fahrbahn
geeignet wäre. Spätestens jetzt würden diese Anpassungen auf einen Komplettumbau
hinauslaufen.
Im Verkehrsgutachten zum Planungsgebiet Rappenweg wird aufgezeigt, dass der
Knotenpunkt Schwablhofstraße / Stolzhofstraße bereits in der Abendspitzenstunde des
Prognosenullfalls nicht mehr leistungsfähig ist. Hier wird eine Ertüchtigung des Knotenpunktes
durch eine Lichtzeichenanlage erforderlich. Durch den zusätzlichen Neuverkehr aus dem
Quartier Rappenweg im Prognose Planfall ist zur leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs
an den Knotenpunkten Schwablhofstraße / Wasserburger Landstraße und Schwablhofstraße /
Rappenweg ein weiterer Ausbau mit Signalisierung erforderlich.
In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der LH München in Verbindung mit dem
nicht erkennbaren Nutzen einer Gehwegverlegung sowie dem schnell fortschreitenden
Bebauungsplanverfahren wird empfohlen, die Planungen im Rahmen der Bauleitplanung zum
Planungsgebiet Rappenweg zur Ertüchtigung der Fuß- und Radwegsituation zu nutzen und für
einen vorzeitigen Umbau der Anschlusspunkte zu plädieren. Das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung wurde in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat ohnehin im Eckdatenbeschluss
zum Bebauungsplan-Nr. 1728g vom 05.10.2022 (Sitzungsvorlage-Nr. 20-26 / V 17559)
gebeten, erforderliche Maßnahmen für den Ausbau der genannten Knotenpunkte zu erarbeiten
und Umfang und Umsetzung dieser zu unterstützen und herbeizuführen.
Eine Änderung des bestehenden Straßenquerschnitts wird zugunsten der Detailplanungen zur
Erschließung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1728g zurückgestellt.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
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Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sachgebietsleitung Bezirksmanagement Ost