Neue Aufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße / -Unterführung

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  • 20-26 _ B 06719_4.7.2 Neue Verkehrsflaechenaufteilung in der Schwablhofstrasse-Unterfuehrung_beschlossen.pdf
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=== 20-26 _ B 06719_4.7.2 Neue Verkehrsflaechenaufteilung in der Schwablhofstrasse-Unterfuehrung_beschlossen.pdf === BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Sendlinger Straße 47 · 80331 München An die Geschäftsstelle des BA 15 Friedenstr. 40 81660 München GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15 Trudering / Riem / Messestadt Herbert Danner Dr. Susanne Weiß Sprecher und Sprecherin der Fraktion Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph Heidenhain, Elise Pouvreau, Dr. Ruth Pouvreau, Cemre Sağlam, Regina Schreiner, Dr. Sven Thorspecken Fraktionsmitglieder ba15@gruene-bergamlaim-trudering- riem.de München, den 30.4.2024 Neue Aufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße/-Unterführung Antrag: Der BA15 bittet um baldmögliche Prüfung einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße nördlich der Stolzhofstraße bis zum Rappenweg, mit der klaren Zielsetzung „Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr“, wie folgt: 1.) beide Kfz-Spuren werden in der bisherigen Breite (ca. 6,50 m)an den westlichen Straßenrand verlegt, d. h. Entfall des westlichen Radwegs (Breite 2,0 m) und 2.) Verlegung des derzeit westlichen Radwegs nach Osten zu einem gemeinsamen (um 2 m verbreiterten) Fuß-Radweg in beide Richtungen, aufgeteilt in einen Fußweg, eine Radspur in Richtung Norden und eine Radspur in Richtung Süden, Gesamtbreite Fuß/Rad künftig von ca. 5,50 m inklusive Sicherheitsstreifen, Zugewinn Breite um 2 m. 3.) Geeignete und sichere Querungen nördlich und südlich der Unterführungen sollen Bestandteil der Prüfungen sein. Begründung: Die zeitweise sehr hohe Frequenz auf dem ostseitigen gemeinsamen 2-Richtungs-Fuß-/Radweg mit einer Breite von 3,50 m inklusive Sicherheitsstreifen führt immer wieder zu kritischen/ gefährlichen Situationen. Verständlicherweise versuchen die Radfahrenden den Abwärtsschwung in der Unterführung für die bevorstehende Steigung zu nutzen und erreichen dadurch häufig Geschwindigkeiten von über 30 km/h. Der westliche Radweg wird kaum genutzt, weil die Ostseite eine querungsfreie Direktverbindung zwischen der Messestadt/Riemer Park und der Friedenspromenade bietet (künftige Parkmeile). Mit der beschriebenen Neuaufteilung könnte für überschaubare Kosten und überschaubarem Bauaufwand ein deutliches Plus an Verkehrssicherheit erzeugt werden, so unsere Hoffnung. Der BA15 bittet deshalb um Prüfung des Vorschlags und um einen gemeinsamen Ortstermin. Beschlossen in der BA-Sitzung am 16.5.2024 Ja …....... Nein …...... Initiative: Herbert Danner (Fahrradbeauftragter BA15), Christoph Heidenhain (Sprecher UA Bau und Mobilität), Susanne Weiß, Regina Schreiner, Ruth Pouvreau https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de === 20-26 _ B 06719_B 06719_Neue Verkehrsflaechenaufteilung in der Schwablhofstrasse-Unterfuehrung_AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Ost MOR-GB2.131 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 15 - Trudering-Riem Herr Ziegler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 07.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Neue Aufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße / -Unterführung BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06719 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering- Riem Sehr geehrter Herr Ziegler, zu Ihrem Antrag vom 16.05.2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Antrag wird um Prüfung einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der Schwablhofstraße nördlich der Stolzhofstraße bis zum Rappenweg, mit der klaren Zielsetzung „Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr“ unter drei verschiedenen Aspekten gebeten. Diese lauten: 1. Beide Kfz-Spuren werden in der bisherigen Breite auf den westlichen Straßenrand verlegt 2. Verlegung des derzeit westlichen Radwegs nach Osten zu einem gemeinsamen (um 2 m verbreiterten) Fuß-Radweg in beide Richtungen, aufgeteilt in einen Fußweg, eine Radspur in Richtung Norden und eine Radspur in Richtung Süden, Gesamtbreite Fuß/Rad künftig von ca. 5,50 m inklusive Sicherheitsstreifen, Zugewinn Breite um 2 m. 3. Geeignete und sichere Querungen nördlich und südlich der Unterführungen sollen Bestandteil der Prüfungen sein. Das Mobilitätsreferat teilt hierzu folgenden Sachverhalt mit: Das Straßenprofil des Rappenweg nimmt eine Breite von 10,00m ein. Hiervon entfallen 6,00m auf die Fahrbahnen und jeweils 2,00m auf die Gehwege. In der Schwablhofstraße ändert sich das Profil nur marginal. Es weist jedoch einen ca. 3,00m breiten gemeinsamen Zweirichtungs- Geh- und Radweg auf der östlichen Seite der Schwablhofstraße zwischen der Wasserburger Landstraße und der Zufahrt zum Gewerbegebiet am Rappenweg auf. Auf der Westseite der I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Schwablhofstraße ist ebenfalls ein gemeinsamer Zweirichtungsgeh- und Radweg zwischen der Wasserburger Landstraße und der Einmündung in die Stolzhofstraße ausgewiesen. Wobei die Einmündung zur Stolzhofstraße keine gesicherten Querungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf die andere Straßenseite vorsieht. Die westliche Seite der Schwablhofstraße zwischen dem Rappenweg und der Einmündung in die Stolzhofstraße verbietet Fußgängern die Benutzung des Gehweges und lässt lediglich Radverkehr in südlicher Richtung zu. Fußgänger aus Richtung Rappenweg kommend, müssen bereits an der Zufahrt zum Gewerbegebiet auf den östlichen gemeinsamen Geh- und Radweg wechseln. Bei einer Verschiebung des gesamten Gehwegs auf die Ostseite der Schwablhofstraße müssten im Bereich der Einmündung des Gewerbegebiets nicht nur die zu Fuß Gehenden, sondern auch alle Radfahrenden den von Westen kommende Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, abrupt an der Einmündung zum Gewerbegebiets verlassen, um auf die Ostseite zu wechseln. Eine sichere Querung ist unter den gegebenen Umständen in dem Kurvenbereich nicht möglich. Zu Fuß Gehende sind in diesem Bereich derzeit so gut wie nicht vorhanden. Der bestehende westliche Gehweg kann zudem nicht in seiner Gesamtbreite von 2,00m auf die Ostseite verschoben werden. Ein 50cm breiter Schrammbord muss erhalten bleiben, sodass ein sehr aufwändiger Umbau erforderlich würde. Dieser schlösse einen Umbau der Einmündung Stolzhofstraße und des Knotenpunktes Rappenweg/Schwablhofstraße mit einer sehr teuren Signalisierung der beiden Knotenpunkte mit ein. Dabei ist noch nicht geklärt, ob eine Verschiebung des Gehweges auf die Ostseite ohne aufwändige Änderung der Entwässerung möglich ist. Der Gehweg auf der Westseite würde zudem wahrscheinlich einen neuen Unterbau benötigen, der für die Belastung als Fahrbahn geeignet wäre. Spätestens jetzt würden diese Anpassungen auf einen Komplettumbau hinauslaufen. Im Verkehrsgutachten zum Planungsgebiet Rappenweg wird aufgezeigt, dass der Knotenpunkt Schwablhofstraße / Stolzhofstraße bereits in der Abendspitzenstunde des Prognosenullfalls nicht mehr leistungsfähig ist. Hier wird eine Ertüchtigung des Knotenpunktes durch eine Lichtzeichenanlage erforderlich. Durch den zusätzlichen Neuverkehr aus dem Quartier Rappenweg im Prognose Planfall ist zur leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs an den Knotenpunkten Schwablhofstraße / Wasserburger Landstraße und Schwablhofstraße / Rappenweg ein weiterer Ausbau mit Signalisierung erforderlich. In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der LH München in Verbindung mit dem nicht erkennbaren Nutzen einer Gehwegverlegung sowie dem schnell fortschreitenden Bebauungsplanverfahren wird empfohlen, die Planungen im Rahmen der Bauleitplanung zum Planungsgebiet Rappenweg zur Ertüchtigung der Fuß- und Radwegsituation zu nutzen und für einen vorzeitigen Umbau der Anschlusspunkte zu plädieren. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat ohnehin im Eckdatenbeschluss zum Bebauungsplan-Nr. 1728g vom 05.10.2022 (Sitzungsvorlage-Nr. 20-26 / V 17559) gebeten, erforderliche Maßnahmen für den Ausbau der genannten Knotenpunkte zu erarbeiten und Umfang und Umsetzung dieser zu unterstützen und herbeizuführen. Eine Änderung des bestehenden Straßenquerschnitts wird zugunsten der Detailplanungen zur Erschließung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1728g zurückgestellt. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mit freundlichen Grüßen gez. Sachgebietsleitung Bezirksmanagement Ost

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

23.04.2026 um 19:00 Uhr

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