Begründung der Gehwegerweiterung ins Landschaftsschutzgebiet an der Fauststr. 90 im Vergleich zur Friedrich-Cr…

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Begründung der Gehwegerweiterung ins Landschaftsschutzgebiet an der Fauststr. 90 im Vergleich zur Friedrich-Creuzer-Straße

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  • 20-26 _ Q 00760_Q 00760 Gehwegverbreiterung LSG.pdf
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=== 20-26 _ Q 00760_Q 00760 Gehwegverbreiterung LSG.pdf === Bürgerversammlung des|_ 15, Stadtbezirkes am 13. 14], 2025 | | Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Gehwegverbreiterung im Landschaftsschutzgebiet — widersprechende Beschlüsse Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: ANTRAG: Es wurde wiederholt beantragt, den Gehweg östlich der nördlichen Friedrich-Creuzer Str. zu verbreitern, damit dieser als Fuß- UND Radweg genutzt werden kann, weil der Verkehr auf dieser Straße im Zuge der starken Verdichtung mit Wohnbebauung in der Umgebung extrem zugenommen hat, wodurch eine höhere Gefährdung für Radfahrer auf der Straße gegeben ist. Dazu gab es in der letzten Bürgerversammung auch wieder eine Anfrage - Bildi. Diese wurde noch in der Bürgerversammlung - so meine damalige offensichtliche Wahrnehmung - durch das Planungsreferat kategorisch abgeschmettert. Östlich dieses Gehwegs sei Landschaftsschutzgebiet, Eine Erweiterung ins Landschaftsschutzgebiet sei ausgeschlossen, Fertig! Ganz anders die Lage in der ,INTERNETFASSUNG der Öffentlichen Auslegung gem. $ 3 Abs.2 BauGB, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2119..." (das betrifft das Bauprojekt im Landschaftsschutzgebiet an der Faustsiraße 90). Dort erklärt das gleiche Planungsreferat auf S.17,6. Infrastruktur, 6.1. Infrastruktur: Fußgänger „Es wurden fehlende Gehwege bemängelt" unter „Stellungnahme": „Der Gehweg entlang des Planungsgebietes wird von derzeit ca. 1,50 m auf 2,50m verbreitert." Diese Verbreiterung erfolgt auch ins Landschaftsschutzgebiet hinein! Wenn also etwas das Planungsreferat bedrück, z.B. ‚fehlende Gehwege", dann verbreitert das Planungsreferat den Gehweg halt. Landschaftsschutzgebiet hin oder her. Wenn aber einen Bürger Truderings etwas bedrückt, z.B. ein zu schmaler Gehweg, dann hat der scheinbar Pech. Das ist eine Ungleichbehandlung wie aus dem Bilderbuch. Eine Diskriminierung des Bürgers, möglicherweise Korruption zugunsten eines Immobilienspekulanten, damit der sein Bauprojekt an der Fauststraße 90 realisiert bekommt. Ich beantrage, zu beantworten und zu begründen, warum eine Gehwegerweiterung ins Landschaftsschutzgebiet an der Fauststr.90 vom Planungsreferat erlaubt wird und an der Friedrich-Creuzer- Straße nicht. Ich beantrage, dass die Anti-Diskriminierungsbeauftragte/r der Stadt München begründet, ob und warum hier eine Diskriminierung, insb. durch das Planungsreferat, eines Bürgers gegenüber einem Immobilieninvestor vorliegt oder nicht. Ich beantrage, dass die Anti-Korruptionsbeauftragte/r der Stadt München nachforscht und begründet, ob und warum hier mgiw. dem Anfangsverdacht der Korruption nachgegangen werden muss oder nicht. [Textfeld für Kontaktdaten > | Textfeld für Ihr > 7 Anliegen 4 Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | Johne Gegenstimme angenommen [_]mit Mehrheit angenommen [|mit Mehrheit abgelehnt [_Johne Gegenstimme abgelehnt 2 === 20-26 _ Q 00760_Q 00760 Gehwegverbreiterung LSG AS.pdf === === 20-26 _ Q 00760_Q 00760 Gehwegverbreiterung LSG AS(1).pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

23.04.2026 um 19:00 Uhr

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