=== 20-26 _ B 07441_B 07441 Radwegeausbau Rappenweg.pdf ===
München, den 7. January 2025
Radwegeausbau am Rappenweg
Antrag:
Der BA15 fordert parallel zur aktuellen Bauleitplanung für den 5. Bauabschnitt Messestadt-
Riem (Billigungsbeschluss), dass der Rappenweg im Abschnitt zwischen Emplstraße und
Schwablhofstraße - im Sinne des beschlossenen Radentscheid - mit baulichen Radwegen
ausgebaut und so künftig ein sicherer und komfortabler Rad-/Fußverkehr ermöglicht wird.
Begründung:
Parallel zur Bauleitplanung ist es erforderlich, dass auch die Straßenplanung am westlichen
Rappenweg (außerhalb des B-Plan-Gebietes) eine sichere Rad-/Fußwegeführung vorsieht.
Dieser Abschnitt ist künftig ein unverzichtbarer Lückenschluss im Truderinger Radwegenetz
und erfordert wegen der erwarteten Kfz-Zunahme durch die neue Siedlungsmaßnahme des
5. Bauabschnitts sowie perspektivisch am „östlichen Rappenweg“ zwingend eine eigene,
sichere Radwegeführung. In dem Zusammenhang verweisen wir auf die Beschlusslage
„Schneller Radweg München – Ebersberg“.
Nach Kenntnis der Antragsteller*innen befinden sich die Grundstücke nördlich und südlich
des westlichen Rappenweg im Eigentum eines Grundstücksbesitzers, der auch Mitglied im
Investorenkonsortium des 5. Bauabschnitt Messestadt ist. Im Rahmen der Bauleitplanung
müssen deshalb durch Abstimmung von Planungsreferat, Mobilitätsreferat, BA 15 und
Eigentümer geeignete Maßnahmen für eine sichere Radwegeführung erzielt und umgesetzt
werden.
Beschlossen in der BA-Sitzung am 23.1.2025 Ja ……………. Nein …………….
Initiative: Herbert Danner, Susanne Weiß, Christoph Heidenhain, Christoph Hanusch
https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de
An die Geschäftsstelle des BA 15
Friedenstr. 40
81667 München
GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15
Trudering / Riem / Messestadt
Herbert Danner
Dr. Susanne Weiß
Sprecher und Sprecherin der Fraktion
Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph Hanusch,
Christoph Heidenhain, Dr. Ruth Pouvreau,
Michael Seyfried, Regina Schreiner, Dr. Sven
Thorspecken
Fraktionsmitglieder
ba15@gruene-bergamlaim-trudering-riem.de
=== 20-26 _ B 07441_B 07441 Radwegeausbau Rappenweg AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Ost
MOR-GB2.131
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 15 - Trudering-Riem
Herr Ziegler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
08.07.2025
Radwegeausbau am Rappenweg
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07441 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-
Riem vom 23.01.2025
Sehr geehrter Herr Ziegler,
der BA 15 fordert in seinem Antrag parallel zur aktuellen Bauleitplanung für den 5.
Bauabschnitt Messestadt-Riem, dass der Rappenweg im Abschnitt zwischen Emplstraße und
Schwablhofstraße – im Sinne des beschlossenen Radentscheids – mit baulichen Radwegen
ausgebaut und so künftig ein sicherer und komfortabler Rad-/Fußverkehr ermöglicht wird.
Zu Ihrem Antrag vom 23.01.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Der Rappenweg weist derzeit ein Straßenprofil von ca. 10,00m Breite auf. Die Fahrbahn ist ca.
6,00m breit und die Gehwege jeweils 1,50m bzw. auf der nördlichen Seite ca. 2,50m. Die
Gehwege sind aufgrund der recht hohen Belastung durch den Kfz-Verkehr und aufgrund des
zu vernachlässigenden Fußgängeraufkommens für den Radverkehr frei gegeben.
Der Rappenweg wird durch eine Hauptroute gem. Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr
(VEP-R) und gleichzeitig durch den sogenannten „Schneller Radweg München-Ebersberg“
gekennzeichnet.
Erhebungen des Verkehrsaufkommens liegen aus den Jahren 2015 und 2017 vor. Die
Verkehrsbelastung betrug bei beiden Erhebungen ca. 8.300 Kfz am Tag. Das
Radverkehrsaufkommen lag bei ca. 200 Radfahrenden am Tag. Die Größenordnung der
Verkehrsbelastung wurde im vorläufigen Verkehrsgutachten zum 5. BA Wohnen für das Jahr
2023 bestätigt. Es ist somit von einem unveränderten Verkehrsaufkommen in den letzten 10
Jahren auszugehen. Veränderungen der Verkehrsbelastung in diesem Bereich werden erst
nach der Errichtung der beiden großen Planungsgebiete zu erwarten sein.
I.
Seite 2 von 2
Wie im Antrag bereits richtig angemerkt, wird dieser Abschnitt künftig ein unverzichtbarer
Lückenschluss zwischen der Planungsmaßnahme des 5. Bauabschnitts Wohnen und des
Planungsgebiet am östlichen Ende des Rappenwegs (Planungsgebiet Rappenweg) haben und
ein Ausbau des Rappenwegs entsprechend der zu erwartenden neuen Belastung aus den
Bauvorhaben unabdingbar sein.
Da jedoch ein Ausbau in den derzeitigen Straßenbegrenzungslinien nicht möglich ist und die
angrenzenden Flächen nicht im Eigentum der LH München sind, muss hierzu ein eigenes
Bauleitplanverfahren mit entsprechendem Grunderwerb durchgeführt werden. Ein solches
Verfahren liegt im Hoheitsbereich des Referats für Stadtplanung und Bauordnung. Dieses
haben wir um Stellungnahme gebeten. Es hat sich wie folgt geäußert:
„Für einen zeitgemäßen und leistungsfähigen Ausbau des Rappenwegs im Abschnitt zwischen
Emplstraße und Schwablhofstraße und der damit verbundenen Erweiterung des
Straßenquerschnitts, insbesondere für den Radverkehr, ist eine gesonderte Bauleitplanung
notwendig. Hierfür ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen notwendig. Der
Einstieg in die Bauleitplanung wir zu gegebener Zeit vom Referat für Stadtplanung und
Bauordnung geprüft.“
Aus der Stellungnahme des Referats für Stadtplanung und Bauordnung lässt sich der Bedarf
dieses Lückenschlusses und der damit verbundenen zusätzlichen Planungsnotwendigkeit
erkennen. Es schließt sich damit der Meinung des Mobilitätsreferats an. Die
Bebauungsplanverfahren zum 5. BA Wohnen und dem Planungsgebiet Rappenweg werden
sich ebenso wie die anschließende Bebauung der Planungsgebiete einschließlich der
Herstellung des notwendigen Straßennetzes noch über viele Jahre hinziehen, so dass aus
Sicht des Mobilitätsreferates genügend Spielraum für eine planungsrechtliche Vorbereitung
durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zum Ausbau von richtliniengerechten
Fuß- und Radwegen im Rappenwegs möglich sein wird.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen