Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der abfallrechtlichen Bestimmungen: Antrag auf die nachträgliche unbefristete Genehmigung der Errichtung des Betriebs eines Quetschwerks, sowie Anlagen zum Recyling von beton und Humus jeweils mit Nebeneinrichtungen und des Kieswerks mit Nebengebäuden. Hilfsantrag gemäß Antrag vom 26.05.2008, die Genehmigung zur Nutzung bis zum Jahr 2022 und die Rekultivierung bis zum 31.12.2023 zu genehmigen
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem
Sitzungsdatum
20.02.2014 um 19:30 Uhr
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