=== 26-32 _ V 00688_V 00688 Bremsschwellen oder Schulstrassen zur Verkehrsberuhigung BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39738 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an
der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 – Trudering-
Riem am 13.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00688
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163
Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom
18.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem hat am 13.11.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 beschlossen. Darin werden Bremsschwellen oder Schul-
straßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
In der Astrid-Lindgren-Straße befinden sich eine Grundschule, das Sonderpädagogische
Förderzentrum München-Ost sowie eine Berufsschule. Zwei Fußgängerüberwege, überwie-
gend morgens mit Schulwegdienst besetzt, ermöglichen eine sichere Querung der Straße.
Morgens besteht vor Schulbeginn kurzfristig ein höheres Verkehrsaufkommen, zum einen
bringen Eltern mit dem PKW ihre Kinder zur Schule, zum anderen befördern Busse Kinder
zum Förderzentrum. Hinzu kommt noch Fahrverkehr der Anwohnerschaft sowie Parkplatz-
suchverkehr der erwachsenen Berufsschüler*innen. Bei mehreren Ortsterminen in der
Vergangenheit, auch mit Polizei und Schulleitung, zuletzt am 14.01.2026, wurden keine
konkreten Gefahrensituationen für Schulkinder festgestellt. Auch Geschwindigkeitsverstöße
wurden nicht beobachtet. Um die Schulwegsicherheit zu optimieren, wurden als geeignete
verkehrliche Maßnahmen am nördlichen Fußgängerüberweg ein Blinklicht angebracht sowie
im südlichen Bereich der Astrid-Lindgren-Straße beidseitig ein Gefahrzeichen „Achtung
Kinder“ aufgestellt. Individuelles Fehlverhalten der „Elterntaxis“ sind bedauerlicherweise nie
ganz auszuschließen. Die Überwachung und Ahndung obliegen der Polizei. Das
Mobilitätsreferat und die Polizei stehen hier im Hinblick auf die Schulwegsicherheit im
regelmäßigen Austausch.
Zum Vorschlag der Elternbeiräte, sogenannte Bremsschwellen zu errichten, teilte das
zuständige Baureferat Folgendes mit:
„Das Baureferat verzichtet gänzlich auf den Einsatz von Schwellen im öffentlichen
Straßenraum. Bremsschwellen - oder auch Bodenschwellen genannt - bringen Gefähr-
dungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt
München als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen den Einsatz dieser auf öffent-
liche Verkehrsfläche montierten Barrieren sprechen.
Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu
spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine
massive Gefahr darstellen. Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind
insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen Hindernisse, die
Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die Insass*innen / Patient*innen von
Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden können. Außerdem sind sie im Räumeinsatz
(Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die
Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und
dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht.
Vor allem für Radfahrer*innen können, trotz verkehrsgerechtem Verhalten, durch die
Bodenelemente unerwünschte Gefahrenlagen entstehen, beispielswese ist das
Ausweichen oder Bremsen beeinträchtigt und schränkt die Verkehrsteilnehmer*innen in
ihrer Flexibilität und in ihrem Reaktionsspielraum ein.
Aus oben genannten Gründen ist der Einsatz Fahrbahnschwellen zur effektiven
Geschwindigkeitsreduzierung nicht zielführend.“
Ein weiterer Vorschlag der Elternschaft ist die Einrichtung einer Schulstraße.
Im März 2025 hat der Mobilitätsausschuss des Stadtrats grundsätzlich beschlossen,
Schulstraßen erstmals in München einzuführen. Dem Beschluss entsprechend werden 2026
zunächst an zwei Grundschulstandorten im Stadtgebiet Schulstraßen eingerichtet. Nach
erfolgreicher Pilotierung sollen in einem weiteren Schritt und aufbauend auf den gewonnenen
Erkenntnissen weitere Schulstandorte in Betracht gezogen werden und die Eignung des
Konzepts jeweils standortbezogen geprüft werden. Weitere Informationen zum Thema
„Schulstraßen in München“ stehen unter nachstehendem Link auf muenchenunterwegs.de, der
Website des Mobilitätsreferats, zur Verfügung: https://muenchenunterwegs.de/schulstrassen
Die beiden Pilotstandorte – die Grundschule an der Forellenstraße und die Grundschule an
der Lehrer-Wirth-Straße – befinden sich ebenfalls im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering-Riem vom 13.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen derzeit
nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Bremsschwellen werden nicht als geeignetes Mittel gegen Geschwindigkeitsreduzie-
rungen gesehen und werden seitens des Baureferats als Straßenbaulastträger u.a.
wegen Nachteilen für Rettungsfahrzeuge abgelehnt. Bezüglich der Einrichtung von
Schulstraßen sind 2026 zwei Pilotstandorte geplant, nach deren Evaluation über die
Umsetzung weiterer Schulstraßen entschieden wird. Derzeit ist eine Umsetzung in der
Astrid-Lindgren-Straße daher geplant.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes am
13.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 15 – Trudering-Riem kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 15 – Trudering-Riem kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 15 – Trudering-Riem ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
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zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00688_V 00688 Bremsschwellen oder Schulstrassen zur Verkehrsberuhigung A.pdf ===
Anlage
=== B 15_VG 18.06.2026 oeff. 2.2 1..pdf ===
Datum: 19.06.2026
Telefon: 089 - 233 7 61490
Telefax: 089 - 233 12 76260
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an
der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße
Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid-
Lindgren-Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering
vom 13.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00688
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 15 - Trudering-Riem
vom 18. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise: -/-
Begründung der Ablehnung: -/-
=== 20-26 _ E 03163_E 03163 Verkehrsberuhigung Astrid-Lindgren-Str oeff.pdf ===