(E) Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße

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  • 26-32 _ V 00688_V 00688 Bremsschwellen oder Schulstrassen zur Verkehrsberuhigung BE.pdf
  • 26-32 _ V 00688_V 00688 Bremsschwellen oder Schulstrassen zur Verkehrsberuhigung A.pdf
  • B 15_VG 18.06.2026 oeff. 2.2 1..pdf
  • 20-26 _ E 03163_E 03163 Verkehrsberuhigung Astrid-Lindgren-Str oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00688_V 00688 Bremsschwellen oder Schulstrassen zur Verkehrsberuhigung BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39738 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 – Trudering- Riem am 13.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00688 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 18.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem hat am 13.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 beschlossen. Darin werden Bremsschwellen oder Schul- straßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der Astrid-Lindgren-Straße befinden sich eine Grundschule, das Sonderpädagogische Förderzentrum München-Ost sowie eine Berufsschule. Zwei Fußgängerüberwege, überwie- gend morgens mit Schulwegdienst besetzt, ermöglichen eine sichere Querung der Straße. Morgens besteht vor Schulbeginn kurzfristig ein höheres Verkehrsaufkommen, zum einen bringen Eltern mit dem PKW ihre Kinder zur Schule, zum anderen befördern Busse Kinder zum Förderzentrum. Hinzu kommt noch Fahrverkehr der Anwohnerschaft sowie Parkplatz- suchverkehr der erwachsenen Berufsschüler*innen. Bei mehreren Ortsterminen in der Vergangenheit, auch mit Polizei und Schulleitung, zuletzt am 14.01.2026, wurden keine konkreten Gefahrensituationen für Schulkinder festgestellt. Auch Geschwindigkeitsverstöße wurden nicht beobachtet. Um die Schulwegsicherheit zu optimieren, wurden als geeignete verkehrliche Maßnahmen am nördlichen Fußgängerüberweg ein Blinklicht angebracht sowie im südlichen Bereich der Astrid-Lindgren-Straße beidseitig ein Gefahrzeichen „Achtung Kinder“ aufgestellt. Individuelles Fehlverhalten der „Elterntaxis“ sind bedauerlicherweise nie ganz auszuschließen. Die Überwachung und Ahndung obliegen der Polizei. Das Mobilitätsreferat und die Polizei stehen hier im Hinblick auf die Schulwegsicherheit im regelmäßigen Austausch. Zum Vorschlag der Elternbeiräte, sogenannte Bremsschwellen zu errichten, teilte das zuständige Baureferat Folgendes mit: „Das Baureferat verzichtet gänzlich auf den Einsatz von Schwellen im öffentlichen Straßenraum. Bremsschwellen - oder auch Bodenschwellen genannt - bringen Gefähr- dungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen den Einsatz dieser auf öffent- liche Verkehrsfläche montierten Barrieren sprechen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine massive Gefahr darstellen. Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen Hindernisse, die Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die Insass*innen / Patient*innen von Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden können. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht. Vor allem für Radfahrer*innen können, trotz verkehrsgerechtem Verhalten, durch die Bodenelemente unerwünschte Gefahrenlagen entstehen, beispielswese ist das Ausweichen oder Bremsen beeinträchtigt und schränkt die Verkehrsteilnehmer*innen in ihrer Flexibilität und in ihrem Reaktionsspielraum ein. Aus oben genannten Gründen ist der Einsatz Fahrbahnschwellen zur effektiven Geschwindigkeitsreduzierung nicht zielführend.“ Ein weiterer Vorschlag der Elternschaft ist die Einrichtung einer Schulstraße. Im März 2025 hat der Mobilitätsausschuss des Stadtrats grundsätzlich beschlossen, Schulstraßen erstmals in München einzuführen. Dem Beschluss entsprechend werden 2026 zunächst an zwei Grundschulstandorten im Stadtgebiet Schulstraßen eingerichtet. Nach erfolgreicher Pilotierung sollen in einem weiteren Schritt und aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen weitere Schulstandorte in Betracht gezogen werden und die Eignung des Konzepts jeweils standortbezogen geprüft werden. Weitere Informationen zum Thema „Schulstraßen in München“ stehen unter nachstehendem Link auf muenchenunterwegs.de, der Website des Mobilitätsreferats, zur Verfügung: https://muenchenunterwegs.de/schulstrassen Die beiden Pilotstandorte – die Grundschule an der Forellenstraße und die Grundschule an der Lehrer-Wirth-Straße – befinden sich ebenfalls im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 13.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen derzeit nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Bremsschwellen werden nicht als geeignetes Mittel gegen Geschwindigkeitsreduzie- rungen gesehen und werden seitens des Baureferats als Straßenbaulastträger u.a. wegen Nachteilen für Rettungsfahrzeuge abgelehnt. Bezüglich der Einrichtung von Schulstraßen sind 2026 zwei Pilotstandorte geplant, nach deren Evaluation über die Umsetzung weiterer Schulstraßen entschieden wird. Derzeit ist eine Umsetzung in der Astrid-Lindgren-Straße daher geplant. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes am 13.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 15 – Trudering-Riem kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 15 – Trudering-Riem kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 15 – Trudering-Riem ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00688_V 00688 Bremsschwellen oder Schulstrassen zur Verkehrsberuhigung A.pdf === Anlage === B 15_VG 18.06.2026 oeff. 2.2 1..pdf === Datum: 19.06.2026 Telefon: 089 - 233 7 61490 Telefax: 089 - 233 12 76260 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid-Lindgren-Straße Bremsschwellen oder Schulstraßen zur Verkehrsberuhigung an der Grundschule Astrid- Lindgren-Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03163 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering vom 13.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00688 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 15 - Trudering-Riem vom 18. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: -/- Begründung der Ablehnung: -/- === 20-26 _ E 03163_E 03163 Verkehrsberuhigung Astrid-Lindgren-Str oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

18.06.2026 um 19:00 Uhr

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