=== 20-26 _ B 06411_4.2.1 Antrag_aktualisierte Fassung.pdf ===
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Sendlinger Straße 47 · 80331 München
An die Geschäftsstelle des BA 15
Friedenstr. 40
81660 München
GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15
Trudering / Riem / Messestadt
Herbert Danner
Dr. Susanne Weiß
Sprecher und Sprecherin der Fraktion
Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph
Heidenhain, Elise Pouvreau, Dr. Ruth Pouvreau,
Cemre Sağlam, Regina Schreiner, Dr. Sven
Thorspecken
Fraktionsmitglieder
ba15@gruene-bergamlaim-trudering-
riem.de
München, den 28.1.2024
Neue Fahrradstraßen westlich vom Riemer Park
Antrag:
Der BA15 fordert die Stadtverwaltung auf, baldmöglichst folgende Straßen westlich des
Riemer Parks als Fahrradstraßen (mit dem Zusatz: Kfz frei) auszuweisen: Emplstraße
(östlich des Manchesterplatz), Straßl ins Holz, Truchtharianger (östlich der Straße Am
Mitterfeld). Im Zusammenhang der künftigen Straßen- und Wegeplanung des
5. Bauabschnitt Messestadt sollen diese Straßen Teil eines verkehrsberuhigten
Gesamtkonzepts östlich der Straße Am Mitterfeld werden, mit dem Ziel, ortsfremden
Durchgangs-, Park- und Parksuchverkehr aus diesen Wohnstraßen fernzuhalten.
Begründung:
Auf Anregung aus der Bevölkerung mit Verweis auf den hohen und überwiegenden
Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr auf diesen 3 Straßen, und dem zunehmenden
Schüler*innen-Radverkehr aus Kirchtrudering zum neuen Bildungscampus Messestadt,
will der BA 15 der Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr oberste Priorität geben,
entsprechend dem Stadtratsbeschluss „Vision zero“. Es gibt derzeit kaum Kfz-Anlieger-
verkehr, der Schleichverkehr zur Umgehung der Ampelanlagen an der Straße Am
Mitterfeld ist unerwünscht und gefährlich und soll deutlich reduziert werden. Aufgrund der
Betroffenheit mehrerer Anwohner ist der Zusatz „Kfz frei“ erforderlich.
Langfristig im Zusammenhang mit dem Siedlungsprojekt 5. Bauabschnitt Messestadt
erscheint ein Mobilitäts-Gesamtkonzept für diesen Siedlungsbereich erforderlich.
Beschlossen in der BA-Sitzung am 22.2.2024 Ja …....... Nein …......
Initiative: Herbert Danner (Fahrradbeauftragter BA15), Christoph Heidenhain
(Sprecher UA Bau und Mobilität), Susanne Weiß, Regina Schreiner, Ruth Pouvreau
https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de
=== 20-26 _ B 06411_B 06411 Neue Fahrradstrassen westlich vom Riemer Park AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 15 - Trudering-Riem
Herr Ziegler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
15.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Neue Fahrradstraßen westlich vom Riemer Park
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06411 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-
Riem
Sehr geehrter Herr Ziegler,
zu Ihrem Antrag vom 22.02.2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Bei der Entscheidung, ob eine Straße bzw. Straßenzüge in eine Fahrradstraße umgewandelt
werden können, ist zunächst der Netzgedanke wichtig. D.h., wesentliches Entscheidungs-
kriterium für die Ausweisung einer Straße bzw. eines Straßenzuges als Fahrradstraße ist die
Bündelung des Radverkehrs, z.B. durch bereits bestehende Beschilderung als
Radverkehrsroute oder als wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Außerdem muss
zuvor geklärt werden, ob die Fahrbahnbreite ausreichend ist und natürlich, ob eine bereits
vorhandene oder zu erwartende starke Nutzung durch den Radverkehr gegeben ist.
Emplstraße (östlich des Manchesterplatz)
Die Emplstraße stellt eine Hauptroute im Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr dar. In der
zukünftigen Netzplanung ist dort eine IR IV Radverkehrsverbindung vorgesehen. Des Weiteren
gibt es ein ausgeschildertes Radlnetz auf diesem Abschnitt. Der Netzgedanke wäre somit
erfüllt.
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Weiter ist die Realisierbarkeit zu prüfen. Hierzu muss die Straße eine geeignete Breite
aufweisen (mindestens 4,0 m lichte Breite). Die Emplstraße weist in diesem Abschnitt eine
lichte Breite von ca. 4,55 m vor. Wobei die Emplstraße in diesem Abschnitt nur teilausgebaut
ist. Somit wäre die Mindestbreite gegeben.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Diese ist hier nicht
gegeben. Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Es sind innerhalb der letzten drei Jahre
insbesondere auch keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung festgestellt worden.
Die Verkehrszusammensetzung auf der Emplstraße entspricht zudem nicht der einer
Fahrradstraße. Dort herrscht weder eine hohe Fahrradverkehrsdichte noch wird diese durch
Einrichtung einer Fahrradstraße begründet erwartet. Aktuelle Verkehrszahlen vom 26.03.2025
belegen auch, dass der Kfz-Verkehr den Belastungen des Radverkehrs deutlich überwiegt. So
liegt die aktuelle Verkehrsbelastung am Beginn der Emplstraße bei über 2.700 Kfz am Tag
gegenüber knapp 500 Fahrrädern, die in die Emplstraße einfahren.
Derzeit sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrradstraße nicht gegeben.
Straßl ins Holz
Über das Straßl ins Holz wird im Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr keine Radlroute
zugewiesen. In der zukünftigen Netzplanung ist sie allerdings als IR IV
Radverkehrsverbindung vorgesehen. Dieser Straßenabschnitt ist außerdem im Radlstadtplan
als ausgeschildertes Radlnetz gekennzeichnet. Der Netzgedanke wäre somit erfüllt.
Die lichte Breite beträgt ca. 4,15 m und würde somit die Mindestbreite (4,0 m) erfüllen.
Allerdings ist das Straßl ins Holz noch nicht erstmalig hergestellt und hat keine Gehwege.
Eine konkrete Gefahrenlage liegt nicht vor. Das Straßl ins Holz liegt ebenfalls in einer Tempo
30-Zone. Innerhalb der letzten drei Jahre sind keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung
festgestellt worden und auch sonst ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine ausreichende
Gefahrenlage.
Die aktuellen Verkehrszahlen vom 26.03.2025 für die Knotenpunkte Emplstraße/Rappenweg,
Am Mitterfeld/Karotschstraße und Am Mitterfeld/Truchthari-Anger deuten auch hier auf eine
Verkehrszusammensetzung, die nicht zu einer Fahrradstraße passt. Wiederum überwiegt der
Kfz-Verkehr mit noch ca. 1.200 Kfz/Tag die Radverkehrsstärke deutlich.
Derzeit sind die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße nicht gegeben.
Truchthari-Anger (östlich der Straße am Mitterfeld)
Im Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr ist für den Truchtharianger keine Radlroute
vorgesehen. Allerdings wird der Truchthari-Anger in der zukünftigen Netzplanung als IR III
Radvorrangroute berücksichtigt. Der Netzgedanke wäre somit erfüllt.
Die Straße ist im fraglichen Abschnitt momentan zu schmal. Fahrradstraßen müssen eine
geeignete lichte Breite von 4,0 m aufweisen. Der Truchtari-Anger hat mit einseitigen
Parkständen nur eine lichte Fahrgassenbreite von ca. 3,80 m. Somit könnte man die
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2
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Einrichtung einer Fahrradstraße nur durch Parkplatzentfall ermöglichen. Jedoch handelt es
sich um ein Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und einem entsprechenden Bedarf
für Anwohnerparken.
Außerdem fehlt es zur Anordnung einer Fahrradstraße an einer konkreten Gefahrenlage. Die
Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Es sind innerhalb der letzten drei Jahre auch hier keine
Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung festgestellt worden.
Die aktuellen Verkehrszahlen vom 26.03.2025 belegen, dass der Kfz-Verkehr den
Belastungen des Radverkehrs deutlich überwiegt und der Verkehr vor Ort nicht zur Einrichtung
einer Fahrradstraße passt. So wurden an der Einmündung des Truchtari-Angers in die Straße
Am Mitterfeld ca. 1.200 Kfz am Tag und im Truchtari-Anger knapp 300 Radfahrer*innen
gezählt.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße am Truchthari-Anger ist mangels vorliegender
Voraussetzungen derzeit nicht möglich.
Derzeit sind für keine der genannten Straßen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer
Fahrradstraße erfüllt. Dies liegt vor allem am Fehlen einer Gefahrenlage und an der
Verkehrszusammensetzung vor Ort. Nennenswerte Verkehrsentlastungen sind erst mit
Errichtung der Entlastungsstraße im 5. Bauabschnitt Wohnen zu erwarten. Eine Realisierung
dieser Entlastungsstraße wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten des 5. Bauabschnitts
erfolgen. Ein genauer Zeitpunkt kann hierfür noch nicht benannt werden, auch da der
Bebauungsplan selbst erst noch rechtskräftig werden muss.
Eine erneute Überprüfung als potenzielle Fahrradstraßen kann deshalb erst nach Abschluss
der Bauarbeiten des 5. Bauabschnitts Riem und der Entlastungsstraße erfolgen. Auch bei
Veränderung der Verkehrsverhältnisse kann hier aber keine positive Prüfung zugesagt
werden, da es wie oben dargestellt zusätzlich an ausreichenden Gefahrenlagen für die
Anordnung von Fahrradstraßen mangelt.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB 2.24
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.24