Neue Fahrradstraßen westlich vom Riemer Park

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  • 20-26 _ B 06411_4.2.1 Antrag_aktualisierte Fassung.pdf
  • 20-26 _ B 06411_B 06411 Neue Fahrradstrassen westlich vom Riemer Park AS.pdf
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=== 20-26 _ B 06411_4.2.1 Antrag_aktualisierte Fassung.pdf === BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Sendlinger Straße 47 · 80331 München An die Geschäftsstelle des BA 15 Friedenstr. 40 81660 München GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15 Trudering / Riem / Messestadt Herbert Danner Dr. Susanne Weiß Sprecher und Sprecherin der Fraktion Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph Heidenhain, Elise Pouvreau, Dr. Ruth Pouvreau, Cemre Sağlam, Regina Schreiner, Dr. Sven Thorspecken Fraktionsmitglieder ba15@gruene-bergamlaim-trudering- riem.de München, den 28.1.2024 Neue Fahrradstraßen westlich vom Riemer Park Antrag: Der BA15 fordert die Stadtverwaltung auf, baldmöglichst folgende Straßen westlich des Riemer Parks als Fahrradstraßen (mit dem Zusatz: Kfz frei) auszuweisen: Emplstraße (östlich des Manchesterplatz), Straßl ins Holz, Truchtharianger (östlich der Straße Am Mitterfeld). Im Zusammenhang der künftigen Straßen- und Wegeplanung des 5. Bauabschnitt Messestadt sollen diese Straßen Teil eines verkehrsberuhigten Gesamtkonzepts östlich der Straße Am Mitterfeld werden, mit dem Ziel, ortsfremden Durchgangs-, Park- und Parksuchverkehr aus diesen Wohnstraßen fernzuhalten. Begründung: Auf Anregung aus der Bevölkerung mit Verweis auf den hohen und überwiegenden Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr auf diesen 3 Straßen, und dem zunehmenden Schüler*innen-Radverkehr aus Kirchtrudering zum neuen Bildungscampus Messestadt, will der BA 15 der Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr oberste Priorität geben, entsprechend dem Stadtratsbeschluss „Vision zero“. Es gibt derzeit kaum Kfz-Anlieger- verkehr, der Schleichverkehr zur Umgehung der Ampelanlagen an der Straße Am Mitterfeld ist unerwünscht und gefährlich und soll deutlich reduziert werden. Aufgrund der Betroffenheit mehrerer Anwohner ist der Zusatz „Kfz frei“ erforderlich. Langfristig im Zusammenhang mit dem Siedlungsprojekt 5. Bauabschnitt Messestadt erscheint ein Mobilitäts-Gesamtkonzept für diesen Siedlungsbereich erforderlich. Beschlossen in der BA-Sitzung am 22.2.2024 Ja …....... Nein …...... Initiative: Herbert Danner (Fahrradbeauftragter BA15), Christoph Heidenhain (Sprecher UA Bau und Mobilität), Susanne Weiß, Regina Schreiner, Ruth Pouvreau https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de === 20-26 _ B 06411_B 06411 Neue Fahrradstrassen westlich vom Riemer Park AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 15 - Trudering-Riem Herr Ziegler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 15.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Neue Fahrradstraßen westlich vom Riemer Park BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06411 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering- Riem Sehr geehrter Herr Ziegler, zu Ihrem Antrag vom 22.02.2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bei der Entscheidung, ob eine Straße bzw. Straßenzüge in eine Fahrradstraße umgewandelt werden können, ist zunächst der Netzgedanke wichtig. D.h., wesentliches Entscheidungs- kriterium für die Ausweisung einer Straße bzw. eines Straßenzuges als Fahrradstraße ist die Bündelung des Radverkehrs, z.B. durch bereits bestehende Beschilderung als Radverkehrsroute oder als wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr. Außerdem muss zuvor geklärt werden, ob die Fahrbahnbreite ausreichend ist und natürlich, ob eine bereits vorhandene oder zu erwartende starke Nutzung durch den Radverkehr gegeben ist. Emplstraße (östlich des Manchesterplatz) Die Emplstraße stellt eine Hauptroute im Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr dar. In der zukünftigen Netzplanung ist dort eine IR IV Radverkehrsverbindung vorgesehen. Des Weiteren gibt es ein ausgeschildertes Radlnetz auf diesem Abschnitt. Der Netzgedanke wäre somit erfüllt. I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Weiter ist die Realisierbarkeit zu prüfen. Hierzu muss die Straße eine geeignete Breite aufweisen (mindestens 4,0 m lichte Breite). Die Emplstraße weist in diesem Abschnitt eine lichte Breite von ca. 4,55 m vor. Wobei die Emplstraße in diesem Abschnitt nur teilausgebaut ist. Somit wäre die Mindestbreite gegeben. Des Weiteren ist zu prüfen, ob eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Diese ist hier nicht gegeben. Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Es sind innerhalb der letzten drei Jahre insbesondere auch keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung festgestellt worden. Die Verkehrszusammensetzung auf der Emplstraße entspricht zudem nicht der einer Fahrradstraße. Dort herrscht weder eine hohe Fahrradverkehrsdichte noch wird diese durch Einrichtung einer Fahrradstraße begründet erwartet. Aktuelle Verkehrszahlen vom 26.03.2025 belegen auch, dass der Kfz-Verkehr den Belastungen des Radverkehrs deutlich überwiegt. So liegt die aktuelle Verkehrsbelastung am Beginn der Emplstraße bei über 2.700 Kfz am Tag gegenüber knapp 500 Fahrrädern, die in die Emplstraße einfahren. Derzeit sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrradstraße nicht gegeben. Straßl ins Holz Über das Straßl ins Holz wird im Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr keine Radlroute zugewiesen. In der zukünftigen Netzplanung ist sie allerdings als IR IV Radverkehrsverbindung vorgesehen. Dieser Straßenabschnitt ist außerdem im Radlstadtplan als ausgeschildertes Radlnetz gekennzeichnet. Der Netzgedanke wäre somit erfüllt. Die lichte Breite beträgt ca. 4,15 m und würde somit die Mindestbreite (4,0 m) erfüllen. Allerdings ist das Straßl ins Holz noch nicht erstmalig hergestellt und hat keine Gehwege. Eine konkrete Gefahrenlage liegt nicht vor. Das Straßl ins Holz liegt ebenfalls in einer Tempo 30-Zone. Innerhalb der letzten drei Jahre sind keine Unfälle mit Radfahrerbeteiligung festgestellt worden und auch sonst ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine ausreichende Gefahrenlage. Die aktuellen Verkehrszahlen vom 26.03.2025 für die Knotenpunkte Emplstraße/Rappenweg, Am Mitterfeld/Karotschstraße und Am Mitterfeld/Truchthari-Anger deuten auch hier auf eine Verkehrszusammensetzung, die nicht zu einer Fahrradstraße passt. Wiederum überwiegt der Kfz-Verkehr mit noch ca. 1.200 Kfz/Tag die Radverkehrsstärke deutlich. Derzeit sind die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße nicht gegeben. Truchthari-Anger (östlich der Straße am Mitterfeld) Im Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr ist für den Truchtharianger keine Radlroute vorgesehen. Allerdings wird der Truchthari-Anger in der zukünftigen Netzplanung als IR III Radvorrangroute berücksichtigt. Der Netzgedanke wäre somit erfüllt. Die Straße ist im fraglichen Abschnitt momentan zu schmal. Fahrradstraßen müssen eine geeignete lichte Breite von 4,0 m aufweisen. Der Truchtari-Anger hat mit einseitigen Parkständen nur eine lichte Fahrgassenbreite von ca. 3,80 m. Somit könnte man die Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Einrichtung einer Fahrradstraße nur durch Parkplatzentfall ermöglichen. Jedoch handelt es sich um ein Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und einem entsprechenden Bedarf für Anwohnerparken. Außerdem fehlt es zur Anordnung einer Fahrradstraße an einer konkreten Gefahrenlage. Die Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Es sind innerhalb der letzten drei Jahre auch hier keine Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung festgestellt worden. Die aktuellen Verkehrszahlen vom 26.03.2025 belegen, dass der Kfz-Verkehr den Belastungen des Radverkehrs deutlich überwiegt und der Verkehr vor Ort nicht zur Einrichtung einer Fahrradstraße passt. So wurden an der Einmündung des Truchtari-Angers in die Straße Am Mitterfeld ca. 1.200 Kfz am Tag und im Truchtari-Anger knapp 300 Radfahrer*innen gezählt. Die Einrichtung einer Fahrradstraße am Truchthari-Anger ist mangels vorliegender Voraussetzungen derzeit nicht möglich. Derzeit sind für keine der genannten Straßen die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt. Dies liegt vor allem am Fehlen einer Gefahrenlage und an der Verkehrszusammensetzung vor Ort. Nennenswerte Verkehrsentlastungen sind erst mit Errichtung der Entlastungsstraße im 5. Bauabschnitt Wohnen zu erwarten. Eine Realisierung dieser Entlastungsstraße wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten des 5. Bauabschnitts erfolgen. Ein genauer Zeitpunkt kann hierfür noch nicht benannt werden, auch da der Bebauungsplan selbst erst noch rechtskräftig werden muss. Eine erneute Überprüfung als potenzielle Fahrradstraßen kann deshalb erst nach Abschluss der Bauarbeiten des 5. Bauabschnitts Riem und der Entlastungsstraße erfolgen. Auch bei Veränderung der Verkehrsverhältnisse kann hier aber keine positive Prüfung zugesagt werden, da es wie oben dargestellt zusätzlich an ausreichenden Gefahrenlagen für die Anordnung von Fahrradstraßen mangelt. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB 2.24 II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.24

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

18.06.2026 um 19:00 Uhr

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