=== 20-26 _ B 08816_B 08816 Nachhaltige Durchgruenung.pdf ===
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Franziskanerstr. 14 · 81669
München
An die
Geschäftsstelle des BA 15
Friedenstr. 40, 81660 München
GRÜNE Fraktion im
Bezirksausschuss 15
Trudering / Riem /
Messestadt
Herbert Danner
Dr. Susanne Weiß
Sprecher und Sprecherin der
Fraktion
Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph
Hanusch, Christoph Heidenhain, Edel
Konischek, Dr. Ruth Pouvreau, Regina
Schreiner, Dr. Sven Thorspecken
Fraktionsmitglieder
ba15@gruene-bergamlaim-
trudering-riem.de
München, den 25. März 2026
Für eine nachhaltige Durchgrünung des Ortsbildes in den Truderinger Wohnvierteln trotz
Nachverdichtung – Antrag zur BA-Sitzung am 26.3.2026
Mit diesem Schreiben wollen wir Aufmerksamkeit erlangen für ein wichtiges ökologisches
Zukunftsproblem in unserem Stadtbezirk und die nachhaltigen Auswirkungen auf unser Ortsbild.
Ein Problem durch die ständige Nachverdichtung und flächenhafte Unterbauung privater
Grünflächen, das sich im Abstand mehrerer Jahrzehnte wiederholt und somit zu einem nahezu
flächendeckenden Problem in unseren grünen Wohnvierteln wird.
Beispiel Günderodestraße in der Truderinger Grenzkolonie, TOP 8.1 der Februar TO:
Aufgrund einer Sanierung der Tiefgaragendecke müssen 8 Bäume gefällt werden, ein adäquater
Ersatz dieses Verlustes an Grün und Lebensqualität unterbleibt, es werden lediglich 3
Ersatzpflanzungen von der Stadtverwaltung eingefordert. Diese Problematik ist ein relativ neues
Phänomen in unseren grünen Wohnvierteln, weil Tiefgaragen erst in den letzten 20 – 30 Jahren zu
einer Standard-Garagen-Lösung in unserem Stadtbezirk wurden. Nachdem es aber in der
Fachwelt als gesichert gilt, dass bei Tiefgaragen spätestens nach ca. 40 Jahren eine umfassende
Sanierung erforderlich wird, ist es auch erforderlich, dass aus Gründen der Nachhaltigkeit und des
präventiven Klimaschutzes und der präventiven Klimaanpassung Lösungen in der Stellplatzfrage
angestrebt werden, die auf dieses flächenhafte Zukunftsproblem reagieren.
Der BA15 fordert deshalb präventive Lösungsansätze ein bei allen Neubauvorhaben, ohne
damit die Regelungen der Stellplatzsatzung zu ändern. Der BA 15 bittet die LHM Stellung zu
nehmen, inwieweit Deckensanierungen von unten zielführend sind, wie sie z. B. beim
umfangreichen TG-Bestand im Haarer Jagdfeld durchgeführt wurden.
Beschlossen in der BA-Sitzung am 26.3.2026 Ja ……………… Nein …………….
Initiative: Herbert Danner, Ruth Pouvreau
https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de
Seite 1 von 1
=== 20-26 _ B 08816_BA 08816 AS.pdf ===
U-Bahn U1 / U2 / U7
Haltestelle Fraunhoferstraße
U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8
Haltestelle Sendlinger Tor
Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18
Haltestelle Müllerstraße
Metrobus: Linien 52 / 62
Haltestelle Blumenstraße
Beratungszeiten im Servicezentrum:
Blumenstr. 19, Erdgeschoss
Die aktuellen Sprechzeiten für eine
telefonische oder persönliche Beratung
finden Sie im Internet.
Internet:
www.muenchen.de/lbk
Elektronische Kommunikation mit der
Stadtverwaltung München:
Siehe www.muenchen.de/ekomm
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses
des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem
Herrn Stefan Ziegler
Geschäftsstelle
Friedenstr. 40
81660 München
(ausschließlich per E-Mail an
bag-ost.dir@muenchen.de)
Lokalbaukommission
Baumschutz
Untere Denkmalschutzbehörde
PLAN HAIV-32V
Telefon: (089) 233 - 24598
Telefax: (089) 233 - 12725820
plan.ha4-32@muenchen.de
Dienstgebäude:
Blumenstraße 19
Sprechzeiten nach telefonischer
Vereinbarung
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum
19.05.2026
Für eine nachhaltige Durchgrünung des Ortsbildes in den
Truderinger Wohnvierteln trotz Nachverdichtung
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08816 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 26.03.2026
Sehr geehrter Herr Ziegler,
sehr geehrte Damen und Herren,
der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem wurde dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet.
Darin weisen Sie uns anhand eines Beispiels in der Günderodestr. auf die ständige Nachverdich-
tung und flächenhafte Unterbauung privater Grünflächen hin, was aus Ihrer Sicht ein wichtiges
ökologisches Zukunftsproblem darstellt und nachhaltige Auswirkungen auf das Ortsbild hat.
Sie fordern daher präventive Lösungsansätze bei allen Neubauvorhaben ein, ohne
damit die Regelungen der Stellplatzsatzung zu ändern und bitten um Stellungnahme, inwieweit bei
Tiefgaragen Deckensanierungen von unten zielführend sind, wie sie z. B. beim
Tiefgaragenbestand im Haarer Jagdfeld durchgeführt wurden.
Gerne geben wir – das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Ihnen hierzu folgende
Rückmeldung:
Seite 2 von 3
Instandsetzungsarbeiten sind gemäß Art 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO verfahrensfrei. Davon ist
insbesondere auch die Instandsetzung des Tragsystems von Tiefgaragen erfasst.
Die Erstellung, Bauüberwachung sowie der Betrieb und der Unterhalt von Tiefgaragen ist in erster
Linie Privatsache. Zunächst von den Bauherrn, dann von den Eigentümern,
Eigentumsgemeinschaften bzw. deren Verwaltungen.
Tiefgaragen sind strukturell altersempfindliche Bauteile, da sie von außen und innen mit
Feuchtigkeit in Berührung kommen. Die Sanierungsanlässe sind vielfältig: Es können Schäden an
der äußeren Dichtung oder baulichen Dehnungsfugen entstanden sein; es können aber auch
Korrosion im Inneren Anlass für Sanierungen sein. Beispielsweise dann, wenn salzhaltiger Schnee
im Betrieb eingebracht wird und in der Tiefgarage keine Entwässerung geplant wurde. Dann sind
oft die lastaufnehmenden Pfeiler und Decken betroffen, die natürlich auch von Innen saniert
werden können. Auch Schäden an Dehnungsfugen lassen sich oft mit minimalinvasiven Eingriffen
(z.B. schmale Streifen aufgraben) ohne Baumfällungen bewältigen.
Das vollständige Abtragen einer Außendichtung ist selten und meist nur dann erforderlich, wenn
absolut sichergestellt werden soll, dass kein Leck vergessen wurde. Diese "haftungsentlastende
Vorgehensweise" wird dann von den ausführenden Firmen und auch von den Hausverwaltungen
favorisiert, weil es deren Haftung vermindert.
Aufgrund Ihres Antrags haben wir Kontakt zur Bayerischen Ingenieurekammer aufgenommen.
Auch von dort haben wir die Rückmeldung erhalten, dass bei den weit überwiegenden
Instandsetzungen nur die Bauteile innerhalb der Tiefgarage bearbeitet werden (u.a. Stützen,
Wandsockel, Bodenplatten und Zwischendecken bei ggf. mehrgeschossigen Garagen). Nur in
seltenen Fällen, z.B. wenn die Abdichtung fehlerhaft verbaut oder mechanisch beschädigt wurde,
sei eine oberseitige Bearbeitung erforderlich. Diese kann unter Umständen dann auch örtlich
begrenzt bearbeitet werden.
Den Kolleg*innen der Bayerischen Ingenieurekammer seien auch nur vereinzelte Tiefgaragen-
Instandsetzungen bekannt, bei denen bepflanzte Flächen betroffen waren oder größere Bäume
gefällt werden mussten.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es sich bei oberseitigen Maßnahmen um einen
sehr seltenen Fall handelt, aus dem sich weder ein „Trend“ noch ein allgemeiner Handlungsbedarf
ableiten lässt.
Bei guter Bauausführung und fachgerechter Wartung sind Sanierungsfreiheiten auch weit über 40
Jahren möglich und bekannt. Es bleibt jedoch auch festzuhalten, dass Tiefgaragen
"Baumstandorte auf Zeit" sind und bleiben.
Der Erhalt alter Bäume ist Sache der Eigentümer und der Wohneigentümergemeinschaft sowie der
Geschäftsbeziehung mit der ausführenden Sanierungsfirma. Dennoch sind wir nicht untätig. Bei
der Fällung von Baumbestand werden regelhaft Ersatzpflanzungen eingefordert für:
- alle Baumschutzbäume über 60 cm Stammumfang sowie
- alle Ersatzpflanzungen (jedweden Alters) für vorlaufende Fällungen.
Alternativ muss mit Ausgleichszahlungen ausgeglichen werden.
Seite 3 von 3
Darüber hinaus möchten wir anmerken, dass die Landeshauptstadt München die vielfältigen
Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, mit Hilfe von Begrünung die Qualität der
innerstädtischen Wohnumgebung zu verbessern und die Folgen der Klimaerwärmung zu
reduzieren, schätzt. Die Landeshauptstadt München stellt bereits mit dem Sonderprogramm zur
Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und von
naturnaher Begrünung von Firmengeländen finanzielle und beratende Unterstützung zur
Verfügung.
Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08816 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden. Er ist damit behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
.