Für eine nachhaltige Durchgrünung des Ortsbildes in den Truderinger Wohnvierteln trotz Nachverdichtung

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=== 20-26 _ B 08816_B 08816 Nachhaltige Durchgruenung.pdf === BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Franziskanerstr. 14 · 81669 München An die Geschäftsstelle des BA 15 Friedenstr. 40, 81660 München GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15 Trudering / Riem / Messestadt Herbert Danner Dr. Susanne Weiß Sprecher und Sprecherin der Fraktion Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph Hanusch, Christoph Heidenhain, Edel Konischek, Dr. Ruth Pouvreau, Regina Schreiner, Dr. Sven Thorspecken Fraktionsmitglieder ba15@gruene-bergamlaim- trudering-riem.de München, den 25. März 2026 Für eine nachhaltige Durchgrünung des Ortsbildes in den Truderinger Wohnvierteln trotz Nachverdichtung – Antrag zur BA-Sitzung am 26.3.2026 Mit diesem Schreiben wollen wir Aufmerksamkeit erlangen für ein wichtiges ökologisches Zukunftsproblem in unserem Stadtbezirk und die nachhaltigen Auswirkungen auf unser Ortsbild. Ein Problem durch die ständige Nachverdichtung und flächenhafte Unterbauung privater Grünflächen, das sich im Abstand mehrerer Jahrzehnte wiederholt und somit zu einem nahezu flächendeckenden Problem in unseren grünen Wohnvierteln wird. Beispiel Günderodestraße in der Truderinger Grenzkolonie, TOP 8.1 der Februar TO: Aufgrund einer Sanierung der Tiefgaragendecke müssen 8 Bäume gefällt werden, ein adäquater Ersatz dieses Verlustes an Grün und Lebensqualität unterbleibt, es werden lediglich 3 Ersatzpflanzungen von der Stadtverwaltung eingefordert. Diese Problematik ist ein relativ neues Phänomen in unseren grünen Wohnvierteln, weil Tiefgaragen erst in den letzten 20 – 30 Jahren zu einer Standard-Garagen-Lösung in unserem Stadtbezirk wurden. Nachdem es aber in der Fachwelt als gesichert gilt, dass bei Tiefgaragen spätestens nach ca. 40 Jahren eine umfassende Sanierung erforderlich wird, ist es auch erforderlich, dass aus Gründen der Nachhaltigkeit und des präventiven Klimaschutzes und der präventiven Klimaanpassung Lösungen in der Stellplatzfrage angestrebt werden, die auf dieses flächenhafte Zukunftsproblem reagieren. Der BA15 fordert deshalb präventive Lösungsansätze ein bei allen Neubauvorhaben, ohne damit die Regelungen der Stellplatzsatzung zu ändern. Der BA 15 bittet die LHM Stellung zu nehmen, inwieweit Deckensanierungen von unten zielführend sind, wie sie z. B. beim umfangreichen TG-Bestand im Haarer Jagdfeld durchgeführt wurden. Beschlossen in der BA-Sitzung am 26.3.2026 Ja ……………… Nein ……………. Initiative: Herbert Danner, Ruth Pouvreau https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de Seite 1 von 1 === 20-26 _ B 08816_BA 08816 AS.pdf === U-Bahn U1 / U2 / U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linien 52 / 62 Haltestelle Blumenstraße Beratungszeiten im Servicezentrum: Blumenstr. 19, Erdgeschoss Die aktuellen Sprechzeiten für eine telefonische oder persönliche Beratung finden Sie im Internet. Internet: www.muenchen.de/lbk Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung München: Siehe www.muenchen.de/ekomm Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem Herrn Stefan Ziegler Geschäftsstelle Friedenstr. 40 81660 München (ausschließlich per E-Mail an bag-ost.dir@muenchen.de) Lokalbaukommission Baumschutz Untere Denkmalschutzbehörde PLAN HAIV-32V Telefon: (089) 233 - 24598 Telefax: (089) 233 - 12725820 plan.ha4-32@muenchen.de Dienstgebäude: Blumenstraße 19 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Datum 19.05.2026 Für eine nachhaltige Durchgrünung des Ortsbildes in den Truderinger Wohnvierteln trotz Nachverdichtung BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08816 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 26.03.2026 Sehr geehrter Herr Ziegler, sehr geehrte Damen und Herren, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin weisen Sie uns anhand eines Beispiels in der Günderodestr. auf die ständige Nachverdich- tung und flächenhafte Unterbauung privater Grünflächen hin, was aus Ihrer Sicht ein wichtiges ökologisches Zukunftsproblem darstellt und nachhaltige Auswirkungen auf das Ortsbild hat. Sie fordern daher präventive Lösungsansätze bei allen Neubauvorhaben ein, ohne damit die Regelungen der Stellplatzsatzung zu ändern und bitten um Stellungnahme, inwieweit bei Tiefgaragen Deckensanierungen von unten zielführend sind, wie sie z. B. beim Tiefgaragenbestand im Haarer Jagdfeld durchgeführt wurden. Gerne geben wir – das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Ihnen hierzu folgende Rückmeldung: Seite 2 von 3 Instandsetzungsarbeiten sind gemäß Art 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO verfahrensfrei. Davon ist insbesondere auch die Instandsetzung des Tragsystems von Tiefgaragen erfasst. Die Erstellung, Bauüberwachung sowie der Betrieb und der Unterhalt von Tiefgaragen ist in erster Linie Privatsache. Zunächst von den Bauherrn, dann von den Eigentümern, Eigentumsgemeinschaften bzw. deren Verwaltungen. Tiefgaragen sind strukturell altersempfindliche Bauteile, da sie von außen und innen mit Feuchtigkeit in Berührung kommen. Die Sanierungsanlässe sind vielfältig: Es können Schäden an der äußeren Dichtung oder baulichen Dehnungsfugen entstanden sein; es können aber auch Korrosion im Inneren Anlass für Sanierungen sein. Beispielsweise dann, wenn salzhaltiger Schnee im Betrieb eingebracht wird und in der Tiefgarage keine Entwässerung geplant wurde. Dann sind oft die lastaufnehmenden Pfeiler und Decken betroffen, die natürlich auch von Innen saniert werden können. Auch Schäden an Dehnungsfugen lassen sich oft mit minimalinvasiven Eingriffen (z.B. schmale Streifen aufgraben) ohne Baumfällungen bewältigen. Das vollständige Abtragen einer Außendichtung ist selten und meist nur dann erforderlich, wenn absolut sichergestellt werden soll, dass kein Leck vergessen wurde. Diese "haftungsentlastende Vorgehensweise" wird dann von den ausführenden Firmen und auch von den Hausverwaltungen favorisiert, weil es deren Haftung vermindert. Aufgrund Ihres Antrags haben wir Kontakt zur Bayerischen Ingenieurekammer aufgenommen. Auch von dort haben wir die Rückmeldung erhalten, dass bei den weit überwiegenden Instandsetzungen nur die Bauteile innerhalb der Tiefgarage bearbeitet werden (u.a. Stützen, Wandsockel, Bodenplatten und Zwischendecken bei ggf. mehrgeschossigen Garagen). Nur in seltenen Fällen, z.B. wenn die Abdichtung fehlerhaft verbaut oder mechanisch beschädigt wurde, sei eine oberseitige Bearbeitung erforderlich. Diese kann unter Umständen dann auch örtlich begrenzt bearbeitet werden. Den Kolleg*innen der Bayerischen Ingenieurekammer seien auch nur vereinzelte Tiefgaragen- Instandsetzungen bekannt, bei denen bepflanzte Flächen betroffen waren oder größere Bäume gefällt werden mussten. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es sich bei oberseitigen Maßnahmen um einen sehr seltenen Fall handelt, aus dem sich weder ein „Trend“ noch ein allgemeiner Handlungsbedarf ableiten lässt. Bei guter Bauausführung und fachgerechter Wartung sind Sanierungsfreiheiten auch weit über 40 Jahren möglich und bekannt. Es bleibt jedoch auch festzuhalten, dass Tiefgaragen "Baumstandorte auf Zeit" sind und bleiben. Der Erhalt alter Bäume ist Sache der Eigentümer und der Wohneigentümergemeinschaft sowie der Geschäftsbeziehung mit der ausführenden Sanierungsfirma. Dennoch sind wir nicht untätig. Bei der Fällung von Baumbestand werden regelhaft Ersatzpflanzungen eingefordert für: - alle Baumschutzbäume über 60 cm Stammumfang sowie - alle Ersatzpflanzungen (jedweden Alters) für vorlaufende Fällungen. Alternativ muss mit Ausgleichszahlungen ausgeglichen werden. Seite 3 von 3 Darüber hinaus möchten wir anmerken, dass die Landeshauptstadt München die vielfältigen Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, mit Hilfe von Begrünung die Qualität der innerstädtischen Wohnumgebung zu verbessern und die Folgen der Klimaerwärmung zu reduzieren, schätzt. Die Landeshauptstadt München stellt bereits mit dem Sonderprogramm zur Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und von naturnaher Begrünung von Firmengeländen finanzielle und beratende Unterstützung zur Verfügung. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08816 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen .

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

18.06.2026 um 19:00 Uhr

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