Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BE.pdf ===
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LHM-intern
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Telefon: 0 233-721626
Referat für Arbeit und
Wirtschaft
Wirtschaftsförderung
Grundlagen der
Wirtschaftspolitik
Ergänzung vom 16.06.2026
Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-
Riem am 13.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00834
2 Anlagen
Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am
16.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem hat am 26.03.2026 die BV
Nr. 20-26 / V 19289 zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 einstimmig abgelehnt (siehe
Anlage 1) und folgende Fragen gestellt:
1. Frage nach dem ganz genauen Standort
2. Frage nach der Notwendigkeit der überragenden Höhe von 30 m
3. Frage nach der Verantwortung für die technische Begründung der notwendigen Höhe
4. Frage nach weiteren Nutzern des neuen Funkmastes
Die Zuständigkeit des Bezirksausschusses ergibt sich aufgrund § 9 Abs. 4 der Satzung für
die Bezirksausschüsse, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung
beinhaltet und die Angelegenheit ausschließlich stadtbezirksbezogen ist.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt in Abstimmung mit der Telekom wie folgt
Stellung:
1. Genaue Lage des Standortes
Die konkrete Position des geplanten Mobilfunkmastes ist der Ausführungsplanung in
Anlage 2 zu entnehmen. Diese enthält die exakte Verortung innerhalb des Grundstücks
sowie die entsprechenden Lagebezüge.
2. Notwendigkeit der Höhe von ca. 30 m
Die erforderliche Höhe des Mastes ergibt sich aus den funktechnischen Anforderungen
am konkreten Standort. Ziel ist es, sowohl die umliegende Bebauung als auch vorhandene
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Baumstrukturen ausreichend zu überragen, um eine störungsarme und leistungsfähige
Funkversorgung sicherzustellen.
Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine Mitnutzung durch einen zweiten
Netzbetreiber, dessen Antennen üblicherweise unterhalb der Antennen des erstnutzenden
Betreibers angebracht werden. Entsprechend muss die Gesamthöhe so dimensioniert
werden, dass beide Nutzungsebenen technisch sinnvoll betrieben werden können.
3. Verantwortung für die technische Begründung der Höhe
Die Festlegung der erforderlichen Masthöhe erfolgt durch die jeweilige Funknetzplanung
des Netzbetreibers. Diese basiert auf detaillierten funktechnischen Simulationen, in denen
unter anderem Topografie, Bebauung, Vegetation sowie bestehende Netzstrukturen
berücksichtigt werden.
Ziel dieser Planung ist eine möglichst effiziente und flächendeckende Versorgung unter
Einhaltung aller technischen und regulatorischen Vorgaben. Ein separates, unabhängiges
Gutachten ist hierfür üblicherweise nicht vorgesehen, da die Netzplanung selbst bereits
auf anerkannten ingenieurtechnischen Verfahren basiert.
4. Mitnutzung durch weitere Netzbetreiber
Der Mast wird durch die Deutsche Funkturm grundsätzlich allen Mobilfunknetzbetreibern
diskriminierungsfrei zur Mitnutzung angeboten. Dies erfolgt formal nach Erteilung der
Baugenehmigung.
Unabhängig davon liegt bereits eine mündliche Absichtserklärung der Telefónica vor, den
Standort mitzunutzen. Hintergrund ist, dass die Telefónica den bestehenden Standort an
der Waldstraße / Ecke Groschenweg perspektivisch auch aufgeben muss und daher auf
eine alternative Infrastruktur angewiesen ist.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering-Riem vom 13.11.2025 kann nicht entsprochen werden.
Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Manuel Pretzl, und
der Verwaltungsbeirat/die Verwaltungsbeirätin für Wirtschaftsförderung haben jeweils
einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering-Riem vom 13.11.2025 wird nicht entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering-Riem vom 13.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
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3. Die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19289 ist hiermit erledigt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Stefan Ziegler
Vorsitzender des BA 15
Dr. Christian Scharpf
Berufsm. StR
IV. Wv. RAW-GB2-SG2
zur weiteren Veranlassung.
Zu IV.
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Originalbeschluss wird
bestätigt.
2. An die Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
An die BA-Geschäftsstelle
An das Direktorium-Dokumentationsstelle (2x)
An das Revisionsamt
An RS/BW
An
z.K.
Am
=== 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A1.pdf ===
=== 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A2.pdf ===
=== B 15_VG 16.07.2026 oeff. 2.6 1..pdf ===
Datum: 20.07.2026
Telefon: 089 - 233 7 61490
Telefax: 089 - 233 12 76260
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
(E) + (U) Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 -
Trudering-Riem vom 13.11.2025
Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering
vom 13.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00834
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 15 - Trudering-Riem
vom 16. Juli 2026
☐ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise: In der Anlage übersenden wir Unterschriftlisten aus der
Bürgerschaft, die in der BA-Sitzung überreicht worden sind.
Begründung der Ablehnung: Wiederholte Ablehnung wie bereits zuvor aufgrund der
Positionierung in einer öffentlichen Grünanlage, was zukünftig Nachahmung finden dürfte.
=== 20-26 _ E 03157_E 03157 Hoehenbegrenzung Mobilfunkmast oeff.pdf ===
Betreff - Antrag
Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast
Antrag zum Themengebiet Umwelt/ Grünflächen
Wir beantragen, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der
Waldstrasse /Gnadenwaldplatz auf ca. 17 m zu begrenzen. Der Stadtrat hat am
28.5.2025 beschlossen, in Grünanlagen Mobilfunkantennen errichtet werden
dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute
Unverhältnismäßigkeit dar. - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem
Hochbunker" wurde abgelehnt. - Mobilfunk-Bauanträge werden in Stadtrat und
BA nicht öffentlich behandelt. ©
Denkmalschutz
für den Hochbunker gilt, aber
ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St
Augustinus (26m)? + Glasfaserkabel dürfen nicht durch die Grünanlage verlegt
werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein
Problem? Verständnis für den Mobilfunkausbau aber Verhältnismäßigkeit muss
gewart bleiben. Das Viertel ist im Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser
erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten. Wir
bitten das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grinstreifen &,
Raum für Vermerke des Direktoriums
[1] ohne Gegenstimme angenommen nu mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [| mit Mehrheit abgelehnt
Thema: Grünflächen / Bau
Betreff: Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast
Hiermit wird beantragt, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse
/Gnadenwaldplatz in der Grünanlage auf ca. 17 m zu begrenzen.
Anlagen:
Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, dass gemäß der Entscheidung des Ausschusses
für Arbeit und Wirtschaft vom 6.5.25 in Grünanlagen und allgemeinen
Grünflächen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen.
Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar.
Des Weiteren ist festzuhalten:
- der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt aus
Denkmalschutzgründen und der nicht verifzierten Aussage derTelekom, dass der Standort zu
weit westlich läge.
- ebenfalls wurde dem Antrag, Mobilfunk-Bauanträge in Stadtrat und BA öffentlich zu
behandeln, nicht entsprochen.
e Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer
Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m) stellt kein Problem dar?
« Inder Bürgersprechstunde wies OB Reiter hin, dass er sich an dieser Stelle einen 30m-
Turm nicht vorstellen kann.
e Glasfaserkabel dürfen nicht durch die betroffenen Grünanlage verlegt werden, aber ein
10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem?
Bei allem Verständnis für den Mobilfunkausbau sollte die Verhältnismäßigkeit gewart bleiben -
und Grünflächenschutz und Ausbau abgewogen werden. Das Viertel istim Übrigen seit einem
Jahr mit Glasfaser erschlossen.
Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten und sich nicht hinter die
wirtschaftlichen Gründen eines (oder mehrerer) privaten Unternehmen zu stellen. Durch
Intransparenz und Missachtung von Bürgervoten unterstützen Sie nur die Politikverdrossenheit.
Wir bitten nochmals alle Beteiligten die einstimmige, parteiübergreifende Ablehnung der BA14
und -15 zu akzeptieren, ebenso wünschen wir uns das Ergebnis des Bürgerbegehrens
Grünstreifen zu achten.
Die Grünstreifen sind Lebenselixier, Naherholungsgebiet und Spielplatz in einem immer stärker
-
verdichteten Wohngebiet. Bitte helfen Sie mit, diese Grünflächen zu erhalten.