(E) + (U) Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem

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(E) + (U) Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 13.11.2025

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  • 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BE.pdf
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  • B 15_VG 16.07.2026 oeff. 2.6 1..pdf
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=== 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BE.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-721626 Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik Ergänzung vom 16.06.2026 Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering- Riem am 13.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00834 2 Anlagen Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 16.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem hat am 26.03.2026 die BV Nr. 20-26 / V 19289 zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 einstimmig abgelehnt (siehe Anlage 1) und folgende Fragen gestellt: 1. Frage nach dem ganz genauen Standort 2. Frage nach der Notwendigkeit der überragenden Höhe von 30 m 3. Frage nach der Verantwortung für die technische Begründung der notwendigen Höhe 4. Frage nach weiteren Nutzern des neuen Funkmastes Die Zuständigkeit des Bezirksausschusses ergibt sich aufgrund § 9 Abs. 4 der Satzung für die Bezirksausschüsse, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung beinhaltet und die Angelegenheit ausschließlich stadtbezirksbezogen ist. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt in Abstimmung mit der Telekom wie folgt Stellung: 1. Genaue Lage des Standortes Die konkrete Position des geplanten Mobilfunkmastes ist der Ausführungsplanung in Anlage 2 zu entnehmen. Diese enthält die exakte Verortung innerhalb des Grundstücks sowie die entsprechenden Lagebezüge. 2. Notwendigkeit der Höhe von ca. 30 m Die erforderliche Höhe des Mastes ergibt sich aus den funktechnischen Anforderungen am konkreten Standort. Ziel ist es, sowohl die umliegende Bebauung als auch vorhandene Seite 2 von 3 [ LHM-intern ] Baumstrukturen ausreichend zu überragen, um eine störungsarme und leistungsfähige Funkversorgung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine Mitnutzung durch einen zweiten Netzbetreiber, dessen Antennen üblicherweise unterhalb der Antennen des erstnutzenden Betreibers angebracht werden. Entsprechend muss die Gesamthöhe so dimensioniert werden, dass beide Nutzungsebenen technisch sinnvoll betrieben werden können. 3. Verantwortung für die technische Begründung der Höhe Die Festlegung der erforderlichen Masthöhe erfolgt durch die jeweilige Funknetzplanung des Netzbetreibers. Diese basiert auf detaillierten funktechnischen Simulationen, in denen unter anderem Topografie, Bebauung, Vegetation sowie bestehende Netzstrukturen berücksichtigt werden. Ziel dieser Planung ist eine möglichst effiziente und flächendeckende Versorgung unter Einhaltung aller technischen und regulatorischen Vorgaben. Ein separates, unabhängiges Gutachten ist hierfür üblicherweise nicht vorgesehen, da die Netzplanung selbst bereits auf anerkannten ingenieurtechnischen Verfahren basiert. 4. Mitnutzung durch weitere Netzbetreiber Der Mast wird durch die Deutsche Funkturm grundsätzlich allen Mobilfunknetzbetreibern diskriminierungsfrei zur Mitnutzung angeboten. Dies erfolgt formal nach Erteilung der Baugenehmigung. Unabhängig davon liegt bereits eine mündliche Absichtserklärung der Telefónica vor, den Standort mitzunutzen. Hintergrund ist, dass die Telefónica den bestehenden Standort an der Waldstraße / Ecke Groschenweg perspektivisch auch aufgeben muss und daher auf eine alternative Infrastruktur angewiesen ist. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 13.11.2025 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Manuel Pretzl, und der Verwaltungsbeirat/die Verwaltungsbeirätin für Wirtschaftsförderung haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 13.11.2025 wird nicht entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 13.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 von 3 [ LHM-intern ] 3. Die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19289 ist hiermit erledigt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Stefan Ziegler Vorsitzender des BA 15 Dr. Christian Scharpf Berufsm. StR IV. Wv. RAW-GB2-SG2 zur weiteren Veranlassung. Zu IV. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Originalbeschluss wird bestätigt. 2. An die Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) An die BA-Geschäftsstelle An das Direktorium-Dokumentationsstelle (2x) An das Revisionsamt An RS/BW An z.K. Am === 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A1.pdf === === 26-32 _ V 00834_V 00834 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A2.pdf === === B 15_VG 16.07.2026 oeff. 2.6 1..pdf === Datum: 20.07.2026 Telefon: 089 - 233 7 61490 Telefax: 089 - 233 12 76260 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Referat für Arbeit und Wirtschaft (E) + (U) Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 13.11.2025 Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering vom 13.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00834 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 15 - Trudering-Riem vom 16. Juli 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: In der Anlage übersenden wir Unterschriftlisten aus der Bürgerschaft, die in der BA-Sitzung überreicht worden sind. Begründung der Ablehnung: Wiederholte Ablehnung wie bereits zuvor aufgrund der Positionierung in einer öffentlichen Grünanlage, was zukünftig Nachahmung finden dürfte. === 20-26 _ E 03157_E 03157 Hoehenbegrenzung Mobilfunkmast oeff.pdf === Betreff - Antrag Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast Antrag zum Themengebiet Umwelt/ Grünflächen Wir beantragen, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse /Gnadenwaldplatz auf ca. 17 m zu begrenzen. Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, in Grünanlagen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar. - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt. - Mobilfunk-Bauanträge werden in Stadtrat und BA nicht öffentlich behandelt. © Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m)? + Glasfaserkabel dürfen nicht durch die Grünanlage verlegt werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem? Verständnis für den Mobilfunkausbau aber Verhältnismäßigkeit muss gewart bleiben. Das Viertel ist im Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten. Wir bitten das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grinstreifen &, Raum für Vermerke des Direktoriums [1] ohne Gegenstimme angenommen nu mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [| mit Mehrheit abgelehnt Thema: Grünflächen / Bau Betreff: Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast Hiermit wird beantragt, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse /Gnadenwaldplatz in der Grünanlage auf ca. 17 m zu begrenzen. Anlagen: Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, dass gemäß der Entscheidung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 6.5.25 in Grünanlagen und allgemeinen Grünflächen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar. Des Weiteren ist festzuhalten: - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt aus Denkmalschutzgründen und der nicht verifzierten Aussage derTelekom, dass der Standort zu weit westlich läge. - ebenfalls wurde dem Antrag, Mobilfunk-Bauanträge in Stadtrat und BA öffentlich zu behandeln, nicht entsprochen. e Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m) stellt kein Problem dar? « Inder Bürgersprechstunde wies OB Reiter hin, dass er sich an dieser Stelle einen 30m- Turm nicht vorstellen kann. e Glasfaserkabel dürfen nicht durch die betroffenen Grünanlage verlegt werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem? Bei allem Verständnis für den Mobilfunkausbau sollte die Verhältnismäßigkeit gewart bleiben - und Grünflächenschutz und Ausbau abgewogen werden. Das Viertel istim Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten und sich nicht hinter die wirtschaftlichen Gründen eines (oder mehrerer) privaten Unternehmen zu stellen. Durch Intransparenz und Missachtung von Bürgervoten unterstützen Sie nur die Politikverdrossenheit. Wir bitten nochmals alle Beteiligten die einstimmige, parteiübergreifende Ablehnung der BA14 und -15 zu akzeptieren, ebenso wünschen wir uns das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grünstreifen zu achten. Die Grünstreifen sind Lebenselixier, Naherholungsgebiet und Spielplatz in einem immer stärker - verdichteten Wohngebiet. Bitte helfen Sie mit, diese Grünflächen zu erhalten.

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

16.07.2026 um 19:00 Uhr

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