Das Gedächtnis der Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden – Lösch-Automatismus im Ratsinfosystem (RIS) diffe…

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Das Gedächtnis der Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden – Lösch-Automatismus im Ratsinfosystem (RIS) differenzieren

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=== 20-26 _ B 07921_B 07921 Loesch-Automatismus RIS differenzieren.pdf === Christopher Parry (Sprecher) Hermann Diehl Frank Eßmann Martin Hepp Dr. Georg Kronawitter Andreas Löffler Martin Lohr Dr. Magdalena Miehle Sebastian Schall Michael Weinzierl Stefan Ziegler CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem Mail: chris.parry@web.de 28.05.2025 Das Gedächtnis der Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden - Lösch-Automatismus im Ratsinfosystem (RIS) differenzieren Die Stadt München wird gebeten, das 2022 eingeführte Löschen älterer Vorgänge im RIS zu stoppen und unter Einbeziehung des Stadtrates und der Bezirksausschüsse zu modifizieren, dass Vorgänge auch über die 10-Jahresfrist hinaus dokumentiert und abrufbar sind. Im Einzelnen sind dabei folgende Fragen zu klären: • Gibt es zwingende gesetzliche Normen, die die Stadt München zwingen, Stadtrats- und BA-Anträge im öffentlichen RIS zu löschen? • Wurden die Autor/inn/en der betroffenen Stadtrats- und BA-Initiativen von der Stadt darauf hingewiesen, dass ihre Werke im RIS nicht mehr einzusehen sind? • Wer kann bei der Stadt entscheiden, dass StR- und BA-Initiativen wieder im öRIS einsehbar sind? Begründung: Die sich über Jahre hinziehende Einführung des internet-basierten Rats-Informationsystem (RIS) hat seit ca. 2000 eine deutliche Verbesserung der Information über die Stadtpolitk bewirkt. Der Zugriff auf die jeweiligen Originale stellt tendenziell auch einen Schutz gegen Fake-News dar. Auch für die politische Bildung im Schulbereich ist das öRIS ein Segen, weil dadurch auch im kommunalpolitischen Sektor Facharbeiten o. ä. sinnvoll gestellt werden konnten. Das Maximal-Alter von 10 Jahren im öRIS ist gerade bei einer komplexen Stadtpolitik wie in München widersinnig und sachfremd. Viele aktuelle Problemfelder gab es schon vor 10 oder 20 Jahren, wie z. B. die 2. S-Bahnstammstrecke, der U- und der Tram-Bau. Auch in aktuellen städtischen Beschlussvorlagen wird gerne auf Vorgänge von vor über 10 Jahren verwiesen. So bei der Vorlage zur Toilettensituation im ÖPNV (20-26 /V 16129) wo auf einen Vorgang 08 -14 / V 07100 aus dem Jahre 2011 (!) Bezug genommen wird. Auch zum Megathema Geothermie in München sind wichtige Vorgänge vor 2015 einfach verschwunden. Energiewende sieht anders aus. Der Autor dieser Initiative ist von der Streichung in besonderem Maße betroffen, da keine einzige seiner über 550 Stadtratsinitiativen der Periode 2008/2014 mehr im öRIS nachlesbar sind. Förderung kommunalen Engagements sieht anders aus. Initiative: Dr. Georg Kronawitter === 20-26 _ B 07921_B 07921 Gedaechtnis Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden AS.pdf === S-Bahn: Alle Linien U-Bahn: Linien U3/U6 Haltestelle Marienplatz Straßenbahn: Linie 19 Haltestelle Theatinerstraße Internet: http://www.muenchen.de Landeshauptstadt München Direktorium Landeshauptstadt München, Direktorium Marienplatz 8, 80331 München Leiter des Direktoriums D-L Marienplatz 8 80331 München Telefon: 089 233-92438 Telefax: 089 233-28128 Dienstgebäude: Marienplatz 8 Zimmer: 264 Sachbearbeitung: Silvia Dichtl silvia.dichtl@muenchen.de Ihr Schreiben vom 26.06.2025 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 22.08.2025 Das Gedächtnis der Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden – Lösch- Automatismus im Ratsinfosystem (RIS) differenzieren BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07921 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 26.06.2025 Sehr geehrter Herr Ziegler, die im o.g. Antrag gestellten Fragen können in Abstimmung mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie RIT-I-A3 wie folgt beantwortet werden: 1. Gibt es zwingende gesetzliche Normen, die die Stadt München zwingen, Stadtrats- und BA-Anträge im öffentlichen RIS zu löschen? Stadtrats- und BA-Anträge sowie die dazugehörigen Dokumente enthalten vielfach personenbezogene Daten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die rechtlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für die Aufgabenerledigung der Landeshauptstadt München nicht mehr erforderlich sind. Dies entspricht den in Art. 5 Abs. 1 DSGVO niedergeschriebenen Datenschutz-Grundsätzen der Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Angesichts der Menge an Dokumenten im RIS kann keine Trennung von Dokumenten mit und ohne personenbezogene Daten vorgenommen werden. Somit erstreckt sich die Regelung auf alle Vorgänge. Im Jahr 2022 wurde das RIS einer umfassenden datenschutzrechtlichen Betrachtung unterzogen, da bis zu diesem Zeitpunkt keine vollständigen Löschfristen für sämtliche im RIS enthaltenen personenbezogenen Daten definiert worden waren. Seite 2 von 2 Die für die Veröffentlichung von Dokumenten im öffentlichen RIS festgelegte Löschfrist von 10 Jahren basiert auf der entsprechenden Äußerung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), der für die LHM zuständigen Aufsichtsbehörde. An der Haltung des BayLfD hat sich seither nichts geändert. Aus Sicht der behördlichen Datenschutzbeauftragten der LHM ist die Auffassung des BayLfD nachvollziehbar. Bei der Regelung von Löschfristen im RIS sind das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Schutzinteresse der Betroffenen, deren personenbezogene Daten veröffentlicht und damit im Internet einsehbar sind, gegeneinander abzuwägen. Dabei spielt zum einen eine Rolle, dass die Daten über das Internet weltweit abrufbar sind und beliebig geteilt, vervielfältigt und anderweitig genutzt werden können. Zum anderen sind die Beschlüsse und Dokumente nach ihrer Löschung aus dem RIS zwar dort nicht mehr niederschwellig einsehbar, jedoch sind sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bei der LH München zugänglich. Eine Auffindbarkeit der Vorgänge im RIS ist dadurch sichergestellt, dass sie nicht vollständig gelöscht, sondern dass sie weiterhin in einer reduzierten Darstellung abrufbar sind. 2. Wurden die Autor/inn/en der betroffenen Stadtrats- und BA-Initiativen von der Stadt darauf hingewiesen, dass ihre Werke im RIS nicht mehr einzusehen sind? Das IT-Referat hat mit Schreiben vom 10.11.2022 die Stadtratsfraktionen über die Produktivsetzung der reduzierten Altdaten-Darstellung im Rahmen des Lösch- und Datenschutzkonzeptes informiert. Diese Information haben die Stadtratsmitglieder in ihrer Rolle als Nutzende des Ratsinformationssystems (RIS) erhalten. Die Mitglieder der Bezirksausschüsse haben diese Information des IT-Referats nicht erhalten, da sie im Jahre 2022 noch keine Zugriffsrechte für das RIS hatten. Seit der Einführung der papierlosen Bezirksausschussarbeit (RIS-Extranet) Anfang 2023 erhalten auch die Mitglieder der Bezirksausschüsse Informationen zu geplanten Änderungen im RIS. 3. Wer kann bei der Stadt entscheiden, dass StR- und BA-Initiativen wieder im öRIS einsehbar sind? Die Entscheidung über die Dauer der Veröffentlichung von Dokumenten im RIS liegt bei der LHM als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), vertreten durch den Oberbürgermeister. Dieser kann die Entscheidungsbefugnis, wie in anderen Fällen auch, delegieren. Die Entscheidung der LHM über die Dauer der Veröffentlichung von Dokumenten im RIS unterliegt der Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD). Hält dieser die Entscheidung der LHM für datenschutzrechtswidrig, kann er die LHM anweisen, seine Vorgaben umzusetzen bzw. – als Worst Case Scenario – das RIS abzuschalten, sollte sich die LHM nicht an seine Vorgaben halten. Mit freundlichen Grüßen Dichtl

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

16.07.2026 um 19:00 Uhr

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