=== 20-26 _ B 07921_B 07921 Loesch-Automatismus RIS differenzieren.pdf ===
Christopher Parry
(Sprecher)
Hermann Diehl
Frank Eßmann
Martin Hepp
Dr. Georg Kronawitter
Andreas Löffler
Martin Lohr
Dr. Magdalena Miehle
Sebastian Schall
Michael Weinzierl
Stefan Ziegler
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem
Mail: chris.parry@web.de
28.05.2025
Das Gedächtnis der Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden -
Lösch-Automatismus im Ratsinfosystem (RIS) differenzieren
Die Stadt München wird gebeten, das 2022 eingeführte Löschen älterer Vorgänge im
RIS zu stoppen und unter Einbeziehung des Stadtrates und der Bezirksausschüsse
zu modifizieren, dass Vorgänge auch über die 10-Jahresfrist hinaus dokumentiert
und abrufbar sind.
Im Einzelnen sind dabei folgende Fragen zu klären:
• Gibt es zwingende gesetzliche Normen, die die Stadt München zwingen,
Stadtrats- und BA-Anträge im öffentlichen RIS zu löschen?
• Wurden die Autor/inn/en der betroffenen Stadtrats- und BA-Initiativen von der
Stadt darauf hingewiesen, dass ihre Werke im RIS nicht mehr einzusehen
sind?
• Wer kann bei der Stadt entscheiden, dass StR- und BA-Initiativen wieder im öRIS
einsehbar sind?
Begründung:
Die sich über Jahre hinziehende Einführung des internet-basierten Rats-Informationsystem
(RIS) hat seit ca. 2000 eine deutliche Verbesserung der Information über die Stadtpolitk
bewirkt. Der Zugriff auf die jeweiligen Originale stellt tendenziell auch einen Schutz gegen
Fake-News dar. Auch für die politische Bildung im Schulbereich ist das öRIS ein Segen, weil
dadurch auch im kommunalpolitischen Sektor Facharbeiten o. ä. sinnvoll gestellt werden
konnten.
Das Maximal-Alter von 10 Jahren im öRIS ist gerade bei einer komplexen Stadtpolitik wie in
München widersinnig und sachfremd. Viele aktuelle Problemfelder gab es schon vor 10 oder
20 Jahren, wie z. B. die 2. S-Bahnstammstrecke, der U- und der Tram-Bau. Auch in
aktuellen städtischen Beschlussvorlagen wird gerne auf Vorgänge von vor über 10 Jahren
verwiesen. So bei der Vorlage zur Toilettensituation im ÖPNV (20-26 /V 16129) wo auf einen
Vorgang 08 -14 / V 07100 aus dem Jahre 2011 (!) Bezug genommen wird.
Auch zum Megathema Geothermie in München sind wichtige Vorgänge vor 2015 einfach
verschwunden. Energiewende sieht anders aus.
Der Autor dieser Initiative ist von der Streichung in besonderem Maße betroffen, da keine
einzige seiner über 550 Stadtratsinitiativen der Periode 2008/2014 mehr im öRIS nachlesbar
sind. Förderung kommunalen Engagements sieht anders aus.
Initiative: Dr. Georg Kronawitter
=== 20-26 _ B 07921_B 07921 Gedaechtnis Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden AS.pdf ===
S-Bahn: Alle Linien
U-Bahn: Linien U3/U6
Haltestelle Marienplatz
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Theatinerstraße
Internet:
http://www.muenchen.de
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Landeshauptstadt München, Direktorium
Marienplatz 8, 80331 München
Leiter des Direktoriums
D-L
Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92438
Telefax: 089 233-28128
Dienstgebäude:
Marienplatz 8
Zimmer: 264
Sachbearbeitung:
Silvia Dichtl
silvia.dichtl@muenchen.de
Ihr Schreiben vom
26.06.2025
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
22.08.2025
Das Gedächtnis der Stadtpolitik nicht mutwillig beschneiden – Lösch-
Automatismus im Ratsinfosystem (RIS) differenzieren
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07921 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 26.06.2025
Sehr geehrter Herr Ziegler,
die im o.g. Antrag gestellten Fragen können in Abstimmung mit der behördlichen
Datenschutzbeauftragten sowie RIT-I-A3 wie folgt beantwortet werden:
1. Gibt es zwingende gesetzliche Normen, die die Stadt München zwingen, Stadtrats-
und BA-Anträge im öffentlichen RIS zu löschen?
Stadtrats- und BA-Anträge sowie die dazugehörigen Dokumente enthalten vielfach
personenbezogene Daten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die
rechtlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach Art. 17 Abs. 1
Buchst. a DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sind
personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für die Aufgabenerledigung der
Landeshauptstadt München nicht mehr erforderlich sind. Dies entspricht den in Art. 5 Abs. 1
DSGVO niedergeschriebenen Datenschutz-Grundsätzen der Datenminimierung und
Speicherbegrenzung. Angesichts der Menge an Dokumenten im RIS kann keine Trennung von
Dokumenten mit und ohne personenbezogene Daten vorgenommen werden. Somit erstreckt
sich die Regelung auf alle Vorgänge.
Im Jahr 2022 wurde das RIS einer umfassenden datenschutzrechtlichen Betrachtung
unterzogen, da bis zu diesem Zeitpunkt keine vollständigen Löschfristen für sämtliche im RIS
enthaltenen personenbezogenen Daten definiert worden waren.
Seite 2 von 2
Die für die Veröffentlichung von Dokumenten im öffentlichen RIS festgelegte Löschfrist von 10
Jahren basiert auf der entsprechenden Äußerung des Bayerischen Landesbeauftragten für
den Datenschutz (BayLfD), der für die LHM zuständigen Aufsichtsbehörde. An der Haltung des
BayLfD hat sich seither nichts geändert. Aus Sicht der behördlichen Datenschutzbeauftragten
der LHM ist die Auffassung des BayLfD nachvollziehbar. Bei der Regelung von Löschfristen im
RIS sind das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Schutzinteresse der Betroffenen,
deren personenbezogene Daten veröffentlicht und damit im Internet einsehbar sind,
gegeneinander abzuwägen. Dabei spielt zum einen eine Rolle, dass die Daten über das
Internet weltweit abrufbar sind und beliebig geteilt, vervielfältigt und anderweitig genutzt
werden können. Zum anderen sind die Beschlüsse und Dokumente nach ihrer Löschung aus
dem RIS zwar dort nicht mehr niederschwellig einsehbar, jedoch sind sie unter bestimmten
Voraussetzungen weiterhin bei der LH München zugänglich. Eine Auffindbarkeit der Vorgänge
im RIS ist dadurch sichergestellt, dass sie nicht vollständig gelöscht, sondern dass sie
weiterhin in einer reduzierten Darstellung abrufbar sind.
2. Wurden die Autor/inn/en der betroffenen Stadtrats- und BA-Initiativen von der Stadt
darauf hingewiesen, dass ihre Werke im RIS nicht mehr einzusehen sind?
Das IT-Referat hat mit Schreiben vom 10.11.2022 die Stadtratsfraktionen über die
Produktivsetzung der reduzierten Altdaten-Darstellung im Rahmen des Lösch- und
Datenschutzkonzeptes informiert. Diese Information haben die Stadtratsmitglieder in ihrer
Rolle als Nutzende des Ratsinformationssystems (RIS) erhalten.
Die Mitglieder der Bezirksausschüsse haben diese Information des IT-Referats nicht erhalten,
da sie im Jahre 2022 noch keine Zugriffsrechte für das RIS hatten. Seit der Einführung der
papierlosen Bezirksausschussarbeit (RIS-Extranet) Anfang 2023 erhalten auch die Mitglieder
der Bezirksausschüsse Informationen zu geplanten Änderungen im RIS.
3. Wer kann bei der Stadt entscheiden, dass StR- und BA-Initiativen wieder im öRIS
einsehbar sind?
Die Entscheidung über die Dauer der Veröffentlichung von Dokumenten im RIS liegt bei der
LHM als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), vertreten durch
den Oberbürgermeister. Dieser kann die Entscheidungsbefugnis, wie in anderen Fällen auch,
delegieren.
Die Entscheidung der LHM über die Dauer der Veröffentlichung von Dokumenten im RIS
unterliegt der Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde, den Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD). Hält dieser die Entscheidung der LHM für
datenschutzrechtswidrig, kann er die LHM anweisen, seine Vorgaben umzusetzen bzw. – als
Worst Case Scenario – das RIS abzuschalten, sollte sich die LHM nicht an seine Vorgaben
halten.
Mit freundlichen Grüßen
Dichtl