(E) + (U) Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem

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(E) + (U) Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 13.11.2025

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  • 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BE.pdf
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  • 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A2.pdf
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=== 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BE.pdf === [ LHM-intern ] Telefon: 0 233-21626 Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik [ LHM-intern ] Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 13.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19289 2 Anlagen Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem am 26.03.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem hat am 13.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 (Anlage 1) beschlossen. Die Zuständigkeit des Bezirksausschusses ergibt sich aufgrund § 9 Abs. 4 der Satzung für die Bezirksausschüsse, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung beinhaltet und die Angelegenheit ausschließlich stadtbezirksbezogen ist. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt wie folgt Stellung: Die Höhe eines Mobilfunkmasts richtet sich nach funktechnischen Notwendigkeiten. Freistehende Mobilfunkmasten in Deutschland sind typischerweise 15 bis 60 Meter hoch, wobei viele Anlagen im Bereich von 30 bis 50 Metern liegen, um eine optimale Netzabdeckung zu gewährleisten. Die tatsächliche Höhe hängt stark von der Topografie, Bebauungsdichte und dem Versorgungsgebiet ab. In der Waldstraße ist ein Funkturm mit einer Höhe von knapp 30 Metern geplant (siehe Anlage 2). Laut Telekom ist diese Masthöhe notwendig, um • das Versorgungsgebiet vollständig funktechnisch zu erreichen, • die am Standort befindlichen Bäume zu überragen und die Versorgung zu gewährleisten. Der in der Empfehlung angesprochene Hochbunker ist inzwischen unter Auflagen vom Denkmalschutz genehmigt und die Telekom prüft aktuell, ob der Standort unter den Seite 2 von 3 [ LHM-intern ] vorgegebenen Rahmenbedingungen funktechnisch realisierbar ist. Für eine ausreichende Versorgung des Gebietes Waldstraße/Gnadenwaldplatz befindet er sich jedoch zu weit westlich und kann den Mast in der Grünfläche nicht ersetzen. Die Nähe zum Kirchturm der St. Augustinus-Kirche wurde ebenfalls bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt. Eine Begehung vor Ort 2023 mit den Netzbetreibern, der SWM, diversen städtischen Referaten und den Vertreter*innen der Bezirksausschüsse 14 und 15 hat verdeutlicht, dass die Errichtung des Masts an der genannten Stelle die geringsten Eingriffe in das Viertel bedeuten und ein alternativer funktechnisch optimaler Standort direkt gegenüber der Kirche wurde abgelehnt. Der Regionalvertreter der Telekom ist jederzeit gern bereit, die Planungen z.B. in einer BA-Sitzung erneut darzulegen und zu erläutern. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem vom 13.11.2025 wird aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Manuel Pretzl, und die Verwaltungsbeirätin für Wirtschaftsförderung, Frau Stadträtin Neff, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem vom 13.11.2025 wird nicht entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem vom 13.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Seite 3 von 3 [ LHM-intern ] Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Stefan Ziegler Vorsitzender des BA 15 Dr. Christian Scharpf Berufsm. StR IV. Wv. RAW-GB2-SG2 zur weiteren Veranlassung. Zu IV. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Originalbeschluss wird bestätigt. 2. An die Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) An die BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium-Dokumentationsstelle (2x) An das Revisionsamt An RS/BW An z.K. Am === 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A1.pdf === Betreff - Antrag Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast Antrag zum Themengebiet Umwelt/ Grünflächen Wir beantragen, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse /Gnadenwaldplatz auf ca. 17 m zu begrenzen. Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, in Grünanlagen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar. - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt. - Mobilfunk-Bauanträge werden in Stadtrat und BA nicht öffentlich behandelt. © Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m)? + Glasfaserkabel dürfen nicht durch die Grünanlage verlegt werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem? Verständnis für den Mobilfunkausbau aber Verhältnismäßigkeit muss gewart bleiben. Das Viertel ist im Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten. Wir bitten das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grinstreifen &, Raum für Vermerke des Direktoriums [1] ohne Gegenstimme angenommen nu mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [| mit Mehrheit abgelehnt Anlage 1 Thema: Grünflächen / Bau Betreff: Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast Hiermit wird beantragt, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse /Gnadenwaldplatz in der Grünanlage auf ca. 17 m zu begrenzen. Anlagen: Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, dass gemäß der Entscheidung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 6.5.25 in Grünanlagen und allgemeinen Grünflächen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar. Des Weiteren ist festzuhalten: - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt aus Denkmalschutzgründen und der nicht verifzierten Aussage derTelekom, dass der Standort zu weit westlich läge. - ebenfalls wurde dem Antrag, Mobilfunk-Bauanträge in Stadtrat und BA öffentlich zu behandeln, nicht entsprochen. e Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m) stellt kein Problem dar? « Inder Bürgersprechstunde wies OB Reiter hin, dass er sich an dieser Stelle einen 30m- Turm nicht vorstellen kann. e Glasfaserkabel dürfen nicht durch die betroffenen Grünanlage verlegt werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem? Bei allem Verständnis für den Mobilfunkausbau sollte die Verhältnismäßigkeit gewart bleiben - und Grünflächenschutz und Ausbau abgewogen werden. Das Viertel istim Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten und sich nicht hinter die wirtschaftlichen Gründen eines (oder mehrerer) privaten Unternehmen zu stellen. Durch Intransparenz und Missachtung von Bürgervoten unterstützen Sie nur die Politikverdrossenheit. Wir bitten nochmals alle Beteiligten die einstimmige, parteiübergreifende Ablehnung der BA14 und -15 zu akzeptieren, ebenso wünschen wir uns das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grünstreifen zu achten. Die Grünstreifen sind Lebenselixier, Naherholungsgebiet und Spielplatz in einem immer stärker - verdichteten Wohngebiet. Bitte helfen Sie mit, diese Grünflächen zu erhalten. === 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A2.pdf === Anlage 2 Auszug aus den Telekom-Entwurfsplanungen für den Mobilfunkmast in Trudering/Waldstraße vom 20.10.2025 === 20-26 _ E 03157_E 03157 Hoehenbegrenzung Mobilfunkmast oeff.pdf === Betreff - Antrag Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast Antrag zum Themengebiet Umwelt/ Grünflächen Wir beantragen, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse /Gnadenwaldplatz auf ca. 17 m zu begrenzen. Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, in Grünanlagen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar. - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt. - Mobilfunk-Bauanträge werden in Stadtrat und BA nicht öffentlich behandelt. © Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m)? + Glasfaserkabel dürfen nicht durch die Grünanlage verlegt werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem? Verständnis für den Mobilfunkausbau aber Verhältnismäßigkeit muss gewart bleiben. Das Viertel ist im Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten. Wir bitten das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grinstreifen &, Raum für Vermerke des Direktoriums [1] ohne Gegenstimme angenommen nu mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [| mit Mehrheit abgelehnt Thema: Grünflächen / Bau Betreff: Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast Hiermit wird beantragt, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse /Gnadenwaldplatz in der Grünanlage auf ca. 17 m zu begrenzen. Anlagen: Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, dass gemäß der Entscheidung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 6.5.25 in Grünanlagen und allgemeinen Grünflächen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar. Des Weiteren ist festzuhalten: - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt aus Denkmalschutzgründen und der nicht verifzierten Aussage derTelekom, dass der Standort zu weit westlich läge. - ebenfalls wurde dem Antrag, Mobilfunk-Bauanträge in Stadtrat und BA öffentlich zu behandeln, nicht entsprochen. e Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m) stellt kein Problem dar? « Inder Bürgersprechstunde wies OB Reiter hin, dass er sich an dieser Stelle einen 30m- Turm nicht vorstellen kann. e Glasfaserkabel dürfen nicht durch die betroffenen Grünanlage verlegt werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem? Bei allem Verständnis für den Mobilfunkausbau sollte die Verhältnismäßigkeit gewart bleiben - und Grünflächenschutz und Ausbau abgewogen werden. Das Viertel istim Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten und sich nicht hinter die wirtschaftlichen Gründen eines (oder mehrerer) privaten Unternehmen zu stellen. Durch Intransparenz und Missachtung von Bürgervoten unterstützen Sie nur die Politikverdrossenheit. Wir bitten nochmals alle Beteiligten die einstimmige, parteiübergreifende Ablehnung der BA14 und -15 zu akzeptieren, ebenso wünschen wir uns das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grünstreifen zu achten. Die Grünstreifen sind Lebenselixier, Naherholungsgebiet und Spielplatz in einem immer stärker - verdichteten Wohngebiet. Bitte helfen Sie mit, diese Grünflächen zu erhalten.

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

24.09.2026 um 19:00 Uhr

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