Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten BE.pdf ===
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LHM-intern
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Referat für Arbeit und
Wirtschaft
Wirtschaftsförderung
Grundlagen der
Wirtschaftspolitik
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Höhenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 -
Trudering-Riem vom 13.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19289
2 Anlagen
Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem am
26.03.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering - Riem hat am 13.11.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 (Anlage 1) beschlossen.
Die Zuständigkeit des Bezirksausschusses ergibt sich aufgrund § 9 Abs. 4 der Satzung für
die Bezirksausschüsse, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung
beinhaltet und die Angelegenheit ausschließlich stadtbezirksbezogen ist.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt wie folgt Stellung:
Die Höhe eines Mobilfunkmasts richtet sich nach funktechnischen Notwendigkeiten.
Freistehende Mobilfunkmasten in Deutschland sind typischerweise 15 bis 60 Meter hoch,
wobei viele Anlagen im Bereich von 30 bis 50 Metern liegen, um eine optimale
Netzabdeckung zu gewährleisten. Die tatsächliche Höhe hängt stark von der Topografie,
Bebauungsdichte und dem Versorgungsgebiet ab.
In der Waldstraße ist ein Funkturm mit einer Höhe von knapp 30 Metern geplant (siehe
Anlage 2).
Laut Telekom ist diese Masthöhe notwendig, um
• das Versorgungsgebiet vollständig funktechnisch zu erreichen,
• die am Standort befindlichen Bäume zu überragen und die Versorgung zu
gewährleisten.
Der in der Empfehlung angesprochene Hochbunker ist inzwischen unter Auflagen vom
Denkmalschutz genehmigt und die Telekom prüft aktuell, ob der Standort unter den
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vorgegebenen Rahmenbedingungen funktechnisch realisierbar ist. Für eine ausreichende
Versorgung des Gebietes Waldstraße/Gnadenwaldplatz befindet er sich jedoch zu weit
westlich und kann den Mast in der Grünfläche nicht ersetzen.
Die Nähe zum Kirchturm der St. Augustinus-Kirche wurde ebenfalls bei der Auswahl des
Standortes berücksichtigt. Eine Begehung vor Ort 2023 mit den Netzbetreibern, der SWM,
diversen städtischen Referaten und den Vertreter*innen der Bezirksausschüsse 14 und 15
hat verdeutlicht, dass die Errichtung des Masts an der genannten Stelle die geringsten
Eingriffe in das Viertel bedeuten und ein alternativer funktechnisch optimaler Standort
direkt gegenüber der Kirche wurde abgelehnt.
Der Regionalvertreter der Telekom ist jederzeit gern bereit, die Planungen z.B. in einer
BA-Sitzung erneut darzulegen und zu erläutern.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering - Riem vom 13.11.2025 wird aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht
entsprochen werden.
Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Manuel Pretzl, und
die Verwaltungsbeirätin für Wirtschaftsförderung, Frau Stadträtin Neff, haben jeweils einen
Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.
II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering - Riem vom 13.11.2025 wird nicht entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes
Trudering - Riem vom 13.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
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Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Stefan Ziegler
Vorsitzender des BA 15
Dr. Christian Scharpf
Berufsm. StR
IV. Wv. RAW-GB2-SG2
zur weiteren Veranlassung.
Zu IV.
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Originalbeschluss wird
bestätigt.
2. An die Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
An die BA-Geschäftsstelle Ost
An das Direktorium-Dokumentationsstelle (2x)
An das Revisionsamt
An RS/BW
An
z.K.
Am
=== 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A1.pdf ===
Betreff - Antrag
Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast
Antrag zum Themengebiet Umwelt/ Grünflächen
Wir beantragen, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der
Waldstrasse /Gnadenwaldplatz auf ca. 17 m zu begrenzen. Der Stadtrat hat am
28.5.2025 beschlossen, in Grünanlagen Mobilfunkantennen errichtet werden
dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute
Unverhältnismäßigkeit dar. - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem
Hochbunker" wurde abgelehnt. - Mobilfunk-Bauanträge werden in Stadtrat und
BA nicht öffentlich behandelt. ©
Denkmalschutz
für den Hochbunker gilt, aber
ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St
Augustinus (26m)? + Glasfaserkabel dürfen nicht durch die Grünanlage verlegt
werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein
Problem? Verständnis für den Mobilfunkausbau aber Verhältnismäßigkeit muss
gewart bleiben. Das Viertel ist im Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser
erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten. Wir
bitten das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grinstreifen &,
Raum für Vermerke des Direktoriums
[1] ohne Gegenstimme angenommen nu mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [| mit Mehrheit abgelehnt
Anlage 1
Thema: Grünflächen / Bau
Betreff: Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast
Hiermit wird beantragt, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse
/Gnadenwaldplatz in der Grünanlage auf ca. 17 m zu begrenzen.
Anlagen:
Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, dass gemäß der Entscheidung des Ausschusses
für Arbeit und Wirtschaft vom 6.5.25 in Grünanlagen und allgemeinen
Grünflächen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen.
Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar.
Des Weiteren ist festzuhalten:
- der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt aus
Denkmalschutzgründen und der nicht verifzierten Aussage derTelekom, dass der Standort zu
weit westlich läge.
- ebenfalls wurde dem Antrag, Mobilfunk-Bauanträge in Stadtrat und BA öffentlich zu
behandeln, nicht entsprochen.
e Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer
Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m) stellt kein Problem dar?
« Inder Bürgersprechstunde wies OB Reiter hin, dass er sich an dieser Stelle einen 30m-
Turm nicht vorstellen kann.
e Glasfaserkabel dürfen nicht durch die betroffenen Grünanlage verlegt werden, aber ein
10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem?
Bei allem Verständnis für den Mobilfunkausbau sollte die Verhältnismäßigkeit gewart bleiben -
und Grünflächenschutz und Ausbau abgewogen werden. Das Viertel istim Übrigen seit einem
Jahr mit Glasfaser erschlossen.
Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten und sich nicht hinter die
wirtschaftlichen Gründen eines (oder mehrerer) privaten Unternehmen zu stellen. Durch
Intransparenz und Missachtung von Bürgervoten unterstützen Sie nur die Politikverdrossenheit.
Wir bitten nochmals alle Beteiligten die einstimmige, parteiübergreifende Ablehnung der BA14
und -15 zu akzeptieren, ebenso wünschen wir uns das Ergebnis des Bürgerbegehrens
Grünstreifen zu achten.
Die Grünstreifen sind Lebenselixier, Naherholungsgebiet und Spielplatz in einem immer stärker
-
verdichteten Wohngebiet. Bitte helfen Sie mit, diese Grünflächen zu erhalten.
=== 20-26 _ V 19289_V 19289 Hoehenbegrenzung eines geplanten Mobilfunkmasten A2.pdf ===
Anlage 2
Auszug aus den Telekom-Entwurfsplanungen für den Mobilfunkmast in Trudering/Waldstraße
vom 20.10.2025
=== 20-26 _ E 03157_E 03157 Hoehenbegrenzung Mobilfunkmast oeff.pdf ===
Betreff - Antrag
Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast
Antrag zum Themengebiet Umwelt/ Grünflächen
Wir beantragen, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der
Waldstrasse /Gnadenwaldplatz auf ca. 17 m zu begrenzen. Der Stadtrat hat am
28.5.2025 beschlossen, in Grünanlagen Mobilfunkantennen errichtet werden
dürfen. Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute
Unverhältnismäßigkeit dar. - der diskutierte ideale Standplatz "auf dem
Hochbunker" wurde abgelehnt. - Mobilfunk-Bauanträge werden in Stadtrat und
BA nicht öffentlich behandelt. ©
Denkmalschutz
für den Hochbunker gilt, aber
ein 30m-Turm in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchturms von St
Augustinus (26m)? + Glasfaserkabel dürfen nicht durch die Grünanlage verlegt
werden, aber ein 10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein
Problem? Verständnis für den Mobilfunkausbau aber Verhältnismäßigkeit muss
gewart bleiben. Das Viertel ist im Übrigen seit einem Jahr mit Glasfaser
erschlossen. Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten. Wir
bitten das Ergebnis des Bürgerbegehrens Grinstreifen &,
Raum für Vermerke des Direktoriums
[1] ohne Gegenstimme angenommen nu mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [| mit Mehrheit abgelehnt
Thema: Grünflächen / Bau
Betreff: Antrag auf Höhenbegrenzung des geplanten Mobilfunkmast
Hiermit wird beantragt, die Höhe eines zu erichteten Mobil-Funkmast an der Waldstrasse
/Gnadenwaldplatz in der Grünanlage auf ca. 17 m zu begrenzen.
Anlagen:
Der Stadtrat hat am 28.5.2025 beschlossen, dass gemäß der Entscheidung des Ausschusses
für Arbeit und Wirtschaft vom 6.5.25 in Grünanlagen und allgemeinen
Grünflächen Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen.
Ein 30m-Turm stellt für uns an diesem Standort eine absolute Unverhältnismäßigkeit dar.
Des Weiteren ist festzuhalten:
- der diskutierte ideale Standplatz "auf dem Hochbunker" wurde abgelehnt aus
Denkmalschutzgründen und der nicht verifzierten Aussage derTelekom, dass der Standort zu
weit westlich läge.
- ebenfalls wurde dem Antrag, Mobilfunk-Bauanträge in Stadtrat und BA öffentlich zu
behandeln, nicht entsprochen.
e Denkmalschutz für den Hochbunker gilt, aber ein 30m-Turm in unmittelbarer
Nachbarschaft des Kirchturms von St Augustinus (26m) stellt kein Problem dar?
« Inder Bürgersprechstunde wies OB Reiter hin, dass er sich an dieser Stelle einen 30m-
Turm nicht vorstellen kann.
e Glasfaserkabel dürfen nicht durch die betroffenen Grünanlage verlegt werden, aber ein
10x10 großes Fundament und 30m hoher Turm ist kein Problem?
Bei allem Verständnis für den Mobilfunkausbau sollte die Verhältnismäßigkeit gewart bleiben -
und Grünflächenschutz und Ausbau abgewogen werden. Das Viertel istim Übrigen seit einem
Jahr mit Glasfaser erschlossen.
Wir bitten die Voten von BA 14/15 und Bürgern zu achten und sich nicht hinter die
wirtschaftlichen Gründen eines (oder mehrerer) privaten Unternehmen zu stellen. Durch
Intransparenz und Missachtung von Bürgervoten unterstützen Sie nur die Politikverdrossenheit.
Wir bitten nochmals alle Beteiligten die einstimmige, parteiübergreifende Ablehnung der BA14
und -15 zu akzeptieren, ebenso wünschen wir uns das Ergebnis des Bürgerbegehrens
Grünstreifen zu achten.
Die Grünstreifen sind Lebenselixier, Naherholungsgebiet und Spielplatz in einem immer stärker
-
verdichteten Wohngebiet. Bitte helfen Sie mit, diese Grünflächen zu erhalten.