Neue Beauftragten-Funktion „Beauftragter zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei Beantragungen von b…
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Neue Beauftragten-Funktion „Beauftragter zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei Beantragungen von behördlichen Leistungen und sozialen Hilfen“
=== 26-32 _ T 007276_4.7.17 Beauftragter fuer Buergerberatung.pdf ===
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Kurzbeschreibung über eine neue Beauftragten-Funktion „Beauftragter zur
Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei Beantragungen von
behördlichen Leistungen und sozialen Hilfen“ ab Juli 2026 im BA 15 Trudering-
Riem/Messestadt zur Abstimmung im BA-Plenum am 05. Mai 2026:
1. Aus meiner Sicht bedarf es diese neue Beauftragten-Funktion aus folgenden
Gründen:
Im Vergleich mit allen anderen Stadtteilen Münchens leben im Stadtbezirk 15 in den
Stadtteilen Trudering, Riem und Messestadt-Riem die Familien mit dem höchsten
Kinderanteil. Ursprünglich wurden mit dem neuen Stadtteil Messestadt-Riem Wohnungen für
18.000 Menschen gebaut.
Die Zahl der Bewohner*innen ist jedoch inzwischen deutlich angestiegen. Neben Haushalten
mit ausreichendem Einkommen leben zunehmend auch Einpersonenhaushalte,
Alleinerziehende und insbesondere alleinstehende Senior*innen mit zu geringer
Altersversorgung sowie kinderreiche Familien in zunehmend prekären
Einkommensverhältnissen in existentieller Notlage, weil sie sich aus eigenen Mitteln die stark
gestiegenen Wohn-/Lebenshaltungs- und Energiekosten nicht mehr leisten können.
Es betrifft vor allem Haushalte mit stagnierenden Lohnzuwächsen im Dienstleistungs- und
Niedriglohnsektor, denen das Sichern der Existenzgrundlage aus eigenen Mitteln zunehmend
nicht mehr gelingt und sie deswegen in die missliche Lage bringt, bereits in hohem Maße von
Armut betroffen zu sein und sich dadurch zu verschulden.
Lt. dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden (Destatis-Datenbank) sind am 09.04.2026 die
aktuellen Ergebnisse aus dem EU-SILC 2025 veröffentlicht worden und gleichzeitig der
Statistische Bericht. Daraus geht aktuell hervor, dass in Deutschland:
21,2% der Bevölkerung, d.h. 13,3 Mio. Menschen, von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht sind (im Vergleich dazu 2024: 15,5%)
16,1% der Bevölkerung, d.h. 9,9 Mio. Menschen sind armutsgefährdet und somit ist
jedes siebte Kinder davon betroffen
Bei den über 65-jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote bei 19,4%
Bei den über 75-jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote bei 19,1%
Als armutsgefährdet gilt eine Person, wenn ihr Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen)
weniger als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) beträgt. Das
durchschnittliche mtl. Haushaltsnettoeinkommen (Median) liegt 2026 bei 3.200.- €.
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Wer weniger als 60% des durchschnittlichen Haushaltnettoeinkommens verfügt, hat mtl.
weniger als 1.920.- € netto zur Verfügung.
Bei Einpersonenhaushalten liegt die Armutsgefährdungsschwelle 2025 bei einem
Nettoäquivalenzeinkommen von 1.446.- € mtl. Das entspricht einem Jahresnettoeinkommen
von 16.571.- €. In 2024 waren es mtl. 1.381.- €.
Für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt die
Armutsgefährdungsschwelle 2025 bei einem Nettoäquivalenzeinkommen von 3.036.- € mtl.
In 2024 waren es mtl. 2.900.- €.
Siehe unter https//genesis.destatis.de, die GENESIS-Online-Datenbank des statistischen
Bundesamtes in Wiesbaden.
Aber auch wenn man derzeit die Kosten zur Existenzsicherung noch aus eigenen Mitteln
abdecken kann, ist es häufig so, dass man bereits von Armut bedroht ist, wenn man
unvorhersehbare Kosten z.B. zur Reparatur von notwendigen Haushaltsgeräten, ein seit
langem erforderlicher Zahnersatz oder bevorstehende Zuzahlungen für ärztliche
Behandlungen wie z.B. Osteopathie oder IGEL-Leistungen, Medikamentenzuzahlungen oder
die eigenanteiligen Tagesgebühren für Krankenhaus-bzw. Rehamaßnahmen sich als eine nicht
mehr leistbare finanzielle Belastung darstellt .
Seit Jahren haben sich Hilfsorganisationen wie z.B. die Tafel etabliert bzw. das „REPAIR CAFE“
gegründet, um Betroffenen direkt und ohne große bürokratische Hürden eine Soforthilfe
anbieten zu können.
Spätestens jedoch, wenn die finanziellen Schwierigkeiten alleine nicht lösbar und zur
Überforderung werden und sich i.d.R. häufig zeitgleich auch starke psychische Belastungen
bemerkbar machen, braucht es im Stadtbezirk eine beratende und tatkräftige Unterstützung
der betroffenen Familien und/oder Einzelpersonen, da sie in der Regel mit hohem bis sehr
hohem Bedarf an individueller Beratung bezüglich ihrer speziellen Notlage eine vor allem
diskrete, fachliche und perspektivische Planung und insbesondere auch eine sozial-
emotionale Unterstützung durch Motivation brauchen, um letztlich wieder Eigeninitiative zu
ergreifen.
Da aktuell aufgrund der sehr prekären Haushaltssituation der LH München von Seiten der
zuständigen Behörden gerade in Rahmen der Einsparungen mit Engpässen und längeren
Wartezeiten gerechnet werden muss, bis Hilfen zur Verfügung gestellt und beantragte
Leistungen erbracht werden, ist eine ergänzende Unterstützung vor Ort als Überbrückung der
Situation, als eine sofortige Unterstützung vor Ort, um z.B. die Wartezeiten auf behördliche
Termine zur Besprechung und Planung wichtiger Schritte zu nutzen und vor allem die
Motivation und Kraft dazu aufzubringen, sich selbst darum zu kümmern.
[3]
Einrichtungen wie z.B. der Nachbarschaftstreff „Heinrich trifft Böll“ des Kinderschutz
München e.V., werden für das Angebot „Formularservice“ von ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern nur noch bis zum 31.12.2026 die Räumlichkeiten für diese Soforthilfe zur
Verfügung stehen. Ob dieses sehr stark genutzte Angebot dafür weiterhin in anderen
Räumlichkeiten stattfinden wird, ist aktuell leider nicht einschätzbar. Der Bedarf in der
Messestadt Riem ist jedoch da und wird weiter zunehmen, was seitens der
Angebotsnachfrage und aufgrund der statistischen Erhebungen in puncto Armutsgefährdung
als Trend seit Jahren besteht.
Denn in den Sozialbehörden gilt i.d.R. – leider noch immer - das Grundprinzip „der/die
Antragsteller/in hat persönlich seine Situation bei der Behörde anzuzeigen/zu melden und
muss als KOMM-Leistung den ersten Schritt bewältigen z.B. in Form einer Antragsstellung
/persönlichen Vorsprache/persönliches Erscheinen zu einem Termin, solange er nicht durch
einen gesetzlichen Vormund dafür vertreten wird.
Und das sind die Mehrzahl der Fälle, die Dunkelziffer ist weitaus höher und wegen fehlender
Antragsstellung statistisch nicht erfasst, sondern nur geschätzt.
Doch leider fehlt es oft in den „Sozialen Brennpunkten“ daran, dass Betroffene durch
Resignation und Frust, Unwissenheit, Mutlosigkeit, Scham oder weil sie nicht aus eigener
Kraft dazu imstande sind, die Initiative zu ergreifen und zu handeln. Seit über 28 Jahren habe
ich beruflich mit genau diesen individuellen Situationen von Familien-mit und ohne Kinder,
Kinder und Jugendlichen und zunehmend auch bei der Gruppe Alleinlebender, von Armut und
seelischer Einsamkeit betroffenen Senioren Erfahrungen gesammelt.
1. Warum kann eine solche Aufgabe nicht automatisch von jedem BA-Mitglied Kraft seines
Mandats, sondern nur in Form einer eigens dafür neu eingerichteten Funktion ausgeführt
werden?
Die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse um über die Komplexität einer
individuellen Situation/Notlage, orientiert an den dafür geltenden gesetzlichen
Grundlagen eine soziale Situation zu erfassen und bei der Antragsstellung die dafür
erforderlichen verwaltungsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und notfalls
fristgerecht Rechtsmittel zu nutzen, wie z.B. einen Widerspruch gegen einen Bescheid
einzulegen, die eigene Darstellung relevanter Fakten ‚das Einreichen erforderlicher
Atteste oder gutachterlicher Stellungnahmen, Befunde etc. setzt entsprechende
Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die von Laien aus anderen Berufen i.d.R. nicht oder
nur bei entsprechenden ehrenamtlichen Spezialaufgaben langjährig angeeignet worden
sind. In meinem Fall war das fünfjährige Studium der SOZIALEN ARBEIT dafür eine
adäquate Grundlage in Kombination mit meiner sehr breit gefächerten beruflichen Praxis.
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2. Warum ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt dafür, im bevorstehenden BA-Plenum am
23.04.2026 darüber abzustimmen, ob es dafür eine neue Beauftragten-Funktion braucht?
Analog der Thematik, dass eine bestimmte politische Einflussnahme darauf, wer z.B.
aufgrund seines Migrationshintergrundes eine Bürgerberatung erhält bzw. nicht erhält,
wäre es am kommenden Dienstag, den 05.05.26 im BA-Plenum möglich, ohne dass es von
Seiten bestimmter politischer Kräfte schon im Vorfeld einer eigentlichen BA-Entscheidung
einen stark destruktiven Einfluss auf einen dem Gemeinwohl dienenden Beschluss geben
kann, bevor über diese Thematik in der ersten oder zweiten konsolidierten BA-Sitzung
entschieden wird.
Aktuell kommt hinzu, dass mit Blick auf die erwähnte Schließung der Räumlichkeiten des
Nachbarschaftstreffs „Heinrich trifft-Böll“ jetzt ein guter Zeitpunkt ist, um z.B. die noch
ehrenamlich Aktiven zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam ein solches Angebot zu
stemmen für die Bürgerinnen und Bürger des SB 15.
3. Um Mißverständnissen vorzubeugen und auch entgegenzuwirken:
Wenn es dazu im BA-Plenum zu einen mehrheitlichen Beschluss kommt, möchte ich vor
allem auf folgendes hinweisen, was mir sowohl persönlich und auch der Sache wegen
sehr wichtig ist:
Trotz der haushaltsspezifisch sehr prekären Lage des städtischen Haushalts soll und ist
dieses Beratungsangebot in keinster Weise als eine Konkurrenz zu den bereits
bestehenden Angeboten der Landeshauptstadt München als öffenlicher Träger eigener
Einrichtungen und Institutionen, sowie zu privaten Trägern, Einrichtungen und
Institutionen zu verstehen, sondern lediglich als ein ergänzendes Angebot im Stadtbezirk
15, das sich an alle interessierten Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige -
insbesondere aus den Stadtteilen Trudering, Riem und Messestadt-Riem – wendet und
von ihnen genutzt werden kann.
Es handelt sich dabei vor allem um eine Herzensangelegenheit, weil ich aufgrund meiner
langjährigen beruflichen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit und als Mitarbeiter der LH
München sowohl über die bestehenden Strukturen innerhalb der städtischen Verwaltung,
wie auch über die antragsspezifischen Abläufe, auch als selbst Betroffener, zahlreiche
Erfahrungen gesammelt und dadurch Hilfestellung anbieten kann.
Ich bin mir auch über die eigenen Grenzen des Handelns gerade im
verwaltungsrechtlichen Sinne sehr bewusst und weise bei jedem Einzelfall darauf hin,
dass die eigentlich zuständige Behörde von der Bürgerin bzw. dem Bürger letztlich
persönlich aufgesucht und kontaktiert werden muss, wenn er/sie die erforderliche Hilfe
erhalten möchte.
Es ist somit als „Zwischenstation“ zwischen den eigentlich betroffenen Bürgerinnen und
Bürgern und der/den jeweiligen Behörden zu verstehen, weil sich dieses Angebot an
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diejenigen richtet, welche z.B. bisher noch nicht bei einer Behörde ihre Ansprüche geltend
gemacht haben, inzwischen eher resigniert sind wegen der Vorgehensweise, was sie alles
erledigen und besorgen müssen, um den Antrag vollständig einreichen zu können, bis hin
zu bisher noch keinen Antrag eigenständig ausgefüllt und gestellt zu haben und natürlich
zuletzt insbesondere auch diejenigen, welche die Kraft und Motivation dazu noch
nicht/bzw. inzwischen verloren haben und auch diejenigen, welche nicht über ihre Rechte
auf Behördliche Leistungen und Soziale Hilfen kennen.
In den Fällen, wo es vor allem darum geht, dass z.B. eine anwaltliche Hilfe aufgesucht
oder von fachärztlicher Seite eine gutachterliche Stellungnahmen erforderlich sein wird,
bin ich lediglich in der Rolle des Unterstützers, Beraters und Begleiters tätig, um zur
Bewältigung und Einhaltung weiterer Schritte unterstützend durch Motivation letztlich
eine Perspektive aufzuzeigen, welche nur dann zum Erfolg führt, wenn die betroffene
Person dazu in der Lager und bereit ist um letztlich für sich die erforderlichen Schritte
eigenständig zu meistern.
Aus Selbstschutz und auch aus professionellen Gründen sorge ich rechtzeitig dafür darauf
hinzuweisen, dass ich weder eine anwaltliche Hilfe noch (fach-)ärztliche Einschätzung
geben kann/darf und deswegen auch frühzeitig auf diese externen Professionen
hinweisen werde.
Selbstvers...