Neue Beauftragten-Funktion „Beauftragter zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei Beantragungen von b…

Volltext

Neue Beauftragten-Funktion „Beauftragter zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei Beantragungen von behördlichen Leistungen und sozialen Hilfen“

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ T 007276_4.7.17 Beauftragter fuer Buergerberatung.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ T 007276_4.7.17 Beauftragter fuer Buergerberatung.pdf === [1] Kurzbeschreibung über eine neue Beauftragten-Funktion „Beauftragter zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei Beantragungen von behördlichen Leistungen und sozialen Hilfen“ ab Juli 2026 im BA 15 Trudering- Riem/Messestadt zur Abstimmung im BA-Plenum am 05. Mai 2026: 1. Aus meiner Sicht bedarf es diese neue Beauftragten-Funktion aus folgenden Gründen: Im Vergleich mit allen anderen Stadtteilen Münchens leben im Stadtbezirk 15 in den Stadtteilen Trudering, Riem und Messestadt-Riem die Familien mit dem höchsten Kinderanteil. Ursprünglich wurden mit dem neuen Stadtteil Messestadt-Riem Wohnungen für 18.000 Menschen gebaut. Die Zahl der Bewohner*innen ist jedoch inzwischen deutlich angestiegen. Neben Haushalten mit ausreichendem Einkommen leben zunehmend auch Einpersonenhaushalte, Alleinerziehende und insbesondere alleinstehende Senior*innen mit zu geringer Altersversorgung sowie kinderreiche Familien in zunehmend prekären Einkommensverhältnissen in existentieller Notlage, weil sie sich aus eigenen Mitteln die stark gestiegenen Wohn-/Lebenshaltungs- und Energiekosten nicht mehr leisten können. Es betrifft vor allem Haushalte mit stagnierenden Lohnzuwächsen im Dienstleistungs- und Niedriglohnsektor, denen das Sichern der Existenzgrundlage aus eigenen Mitteln zunehmend nicht mehr gelingt und sie deswegen in die missliche Lage bringt, bereits in hohem Maße von Armut betroffen zu sein und sich dadurch zu verschulden. Lt. dem Statistischen Bundesamt Wiesbaden (Destatis-Datenbank) sind am 09.04.2026 die aktuellen Ergebnisse aus dem EU-SILC 2025 veröffentlicht worden und gleichzeitig der Statistische Bericht. Daraus geht aktuell hervor, dass in Deutschland:  21,2% der Bevölkerung, d.h. 13,3 Mio. Menschen, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind (im Vergleich dazu 2024: 15,5%)  16,1% der Bevölkerung, d.h. 9,9 Mio. Menschen sind armutsgefährdet und somit ist jedes siebte Kinder davon betroffen  Bei den über 65-jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote bei 19,4%  Bei den über 75-jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote bei 19,1% Als armutsgefährdet gilt eine Person, wenn ihr Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) weniger als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) beträgt. Das durchschnittliche mtl. Haushaltsnettoeinkommen (Median) liegt 2026 bei 3.200.- €. [2] Wer weniger als 60% des durchschnittlichen Haushaltnettoeinkommens verfügt, hat mtl. weniger als 1.920.- € netto zur Verfügung. Bei Einpersonenhaushalten liegt die Armutsgefährdungsschwelle 2025 bei einem Nettoäquivalenzeinkommen von 1.446.- € mtl. Das entspricht einem Jahresnettoeinkommen von 16.571.- €. In 2024 waren es mtl. 1.381.- €. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle 2025 bei einem Nettoäquivalenzeinkommen von 3.036.- € mtl. In 2024 waren es mtl. 2.900.- €. Siehe unter https//genesis.destatis.de, die GENESIS-Online-Datenbank des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Aber auch wenn man derzeit die Kosten zur Existenzsicherung noch aus eigenen Mitteln abdecken kann, ist es häufig so, dass man bereits von Armut bedroht ist, wenn man unvorhersehbare Kosten z.B. zur Reparatur von notwendigen Haushaltsgeräten, ein seit langem erforderlicher Zahnersatz oder bevorstehende Zuzahlungen für ärztliche Behandlungen wie z.B. Osteopathie oder IGEL-Leistungen, Medikamentenzuzahlungen oder die eigenanteiligen Tagesgebühren für Krankenhaus-bzw. Rehamaßnahmen sich als eine nicht mehr leistbare finanzielle Belastung darstellt . Seit Jahren haben sich Hilfsorganisationen wie z.B. die Tafel etabliert bzw. das „REPAIR CAFE“ gegründet, um Betroffenen direkt und ohne große bürokratische Hürden eine Soforthilfe anbieten zu können. Spätestens jedoch, wenn die finanziellen Schwierigkeiten alleine nicht lösbar und zur Überforderung werden und sich i.d.R. häufig zeitgleich auch starke psychische Belastungen bemerkbar machen, braucht es im Stadtbezirk eine beratende und tatkräftige Unterstützung der betroffenen Familien und/oder Einzelpersonen, da sie in der Regel mit hohem bis sehr hohem Bedarf an individueller Beratung bezüglich ihrer speziellen Notlage eine vor allem diskrete, fachliche und perspektivische Planung und insbesondere auch eine sozial- emotionale Unterstützung durch Motivation brauchen, um letztlich wieder Eigeninitiative zu ergreifen. Da aktuell aufgrund der sehr prekären Haushaltssituation der LH München von Seiten der zuständigen Behörden gerade in Rahmen der Einsparungen mit Engpässen und längeren Wartezeiten gerechnet werden muss, bis Hilfen zur Verfügung gestellt und beantragte Leistungen erbracht werden, ist eine ergänzende Unterstützung vor Ort als Überbrückung der Situation, als eine sofortige Unterstützung vor Ort, um z.B. die Wartezeiten auf behördliche Termine zur Besprechung und Planung wichtiger Schritte zu nutzen und vor allem die Motivation und Kraft dazu aufzubringen, sich selbst darum zu kümmern. [3] Einrichtungen wie z.B. der Nachbarschaftstreff „Heinrich trifft Böll“ des Kinderschutz München e.V., werden für das Angebot „Formularservice“ von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nur noch bis zum 31.12.2026 die Räumlichkeiten für diese Soforthilfe zur Verfügung stehen. Ob dieses sehr stark genutzte Angebot dafür weiterhin in anderen Räumlichkeiten stattfinden wird, ist aktuell leider nicht einschätzbar. Der Bedarf in der Messestadt Riem ist jedoch da und wird weiter zunehmen, was seitens der Angebotsnachfrage und aufgrund der statistischen Erhebungen in puncto Armutsgefährdung als Trend seit Jahren besteht. Denn in den Sozialbehörden gilt i.d.R. – leider noch immer - das Grundprinzip „der/die Antragsteller/in hat persönlich seine Situation bei der Behörde anzuzeigen/zu melden und muss als KOMM-Leistung den ersten Schritt bewältigen z.B. in Form einer Antragsstellung /persönlichen Vorsprache/persönliches Erscheinen zu einem Termin, solange er nicht durch einen gesetzlichen Vormund dafür vertreten wird. Und das sind die Mehrzahl der Fälle, die Dunkelziffer ist weitaus höher und wegen fehlender Antragsstellung statistisch nicht erfasst, sondern nur geschätzt. Doch leider fehlt es oft in den „Sozialen Brennpunkten“ daran, dass Betroffene durch Resignation und Frust, Unwissenheit, Mutlosigkeit, Scham oder weil sie nicht aus eigener Kraft dazu imstande sind, die Initiative zu ergreifen und zu handeln. Seit über 28 Jahren habe ich beruflich mit genau diesen individuellen Situationen von Familien-mit und ohne Kinder, Kinder und Jugendlichen und zunehmend auch bei der Gruppe Alleinlebender, von Armut und seelischer Einsamkeit betroffenen Senioren Erfahrungen gesammelt. 1. Warum kann eine solche Aufgabe nicht automatisch von jedem BA-Mitglied Kraft seines Mandats, sondern nur in Form einer eigens dafür neu eingerichteten Funktion ausgeführt werden? Die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse um über die Komplexität einer individuellen Situation/Notlage, orientiert an den dafür geltenden gesetzlichen Grundlagen eine soziale Situation zu erfassen und bei der Antragsstellung die dafür erforderlichen verwaltungsrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und notfalls fristgerecht Rechtsmittel zu nutzen, wie z.B. einen Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, die eigene Darstellung relevanter Fakten ‚das Einreichen erforderlicher Atteste oder gutachterlicher Stellungnahmen, Befunde etc. setzt entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die von Laien aus anderen Berufen i.d.R. nicht oder nur bei entsprechenden ehrenamtlichen Spezialaufgaben langjährig angeeignet worden sind. In meinem Fall war das fünfjährige Studium der SOZIALEN ARBEIT dafür eine adäquate Grundlage in Kombination mit meiner sehr breit gefächerten beruflichen Praxis. [4] 2. Warum ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt dafür, im bevorstehenden BA-Plenum am 23.04.2026 darüber abzustimmen, ob es dafür eine neue Beauftragten-Funktion braucht? Analog der Thematik, dass eine bestimmte politische Einflussnahme darauf, wer z.B. aufgrund seines Migrationshintergrundes eine Bürgerberatung erhält bzw. nicht erhält, wäre es am kommenden Dienstag, den 05.05.26 im BA-Plenum möglich, ohne dass es von Seiten bestimmter politischer Kräfte schon im Vorfeld einer eigentlichen BA-Entscheidung einen stark destruktiven Einfluss auf einen dem Gemeinwohl dienenden Beschluss geben kann, bevor über diese Thematik in der ersten oder zweiten konsolidierten BA-Sitzung entschieden wird. Aktuell kommt hinzu, dass mit Blick auf die erwähnte Schließung der Räumlichkeiten des Nachbarschaftstreffs „Heinrich trifft-Böll“ jetzt ein guter Zeitpunkt ist, um z.B. die noch ehrenamlich Aktiven zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam ein solches Angebot zu stemmen für die Bürgerinnen und Bürger des SB 15. 3. Um Mißverständnissen vorzubeugen und auch entgegenzuwirken: Wenn es dazu im BA-Plenum zu einen mehrheitlichen Beschluss kommt, möchte ich vor allem auf folgendes hinweisen, was mir sowohl persönlich und auch der Sache wegen sehr wichtig ist: Trotz der haushaltsspezifisch sehr prekären Lage des städtischen Haushalts soll und ist dieses Beratungsangebot in keinster Weise als eine Konkurrenz zu den bereits bestehenden Angeboten der Landeshauptstadt München als öffenlicher Träger eigener Einrichtungen und Institutionen, sowie zu privaten Trägern, Einrichtungen und Institutionen zu verstehen, sondern lediglich als ein ergänzendes Angebot im Stadtbezirk 15, das sich an alle interessierten Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige - insbesondere aus den Stadtteilen Trudering, Riem und Messestadt-Riem – wendet und von ihnen genutzt werden kann. Es handelt sich dabei vor allem um eine Herzensangelegenheit, weil ich aufgrund meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit und als Mitarbeiter der LH München sowohl über die bestehenden Strukturen innerhalb der städtischen Verwaltung, wie auch über die antragsspezifischen Abläufe, auch als selbst Betroffener, zahlreiche Erfahrungen gesammelt und dadurch Hilfestellung anbieten kann. Ich bin mir auch über die eigenen Grenzen des Handelns gerade im verwaltungsrechtlichen Sinne sehr bewusst und weise bei jedem Einzelfall darauf hin, dass die eigentlich zuständige Behörde von der Bürgerin bzw. dem Bürger letztlich persönlich aufgesucht und kontaktiert werden muss, wenn er/sie die erforderliche Hilfe erhalten möchte. Es ist somit als „Zwischenstation“ zwischen den eigentlich betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und der/den jeweiligen Behörden zu verstehen, weil sich dieses Angebot an [5] diejenigen richtet, welche z.B. bisher noch nicht bei einer Behörde ihre Ansprüche geltend gemacht haben, inzwischen eher resigniert sind wegen der Vorgehensweise, was sie alles erledigen und besorgen müssen, um den Antrag vollständig einreichen zu können, bis hin zu bisher noch keinen Antrag eigenständig ausgefüllt und gestellt zu haben und natürlich zuletzt insbesondere auch diejenigen, welche die Kraft und Motivation dazu noch nicht/bzw. inzwischen verloren haben und auch diejenigen, welche nicht über ihre Rechte auf Behördliche Leistungen und Soziale Hilfen kennen. In den Fällen, wo es vor allem darum geht, dass z.B. eine anwaltliche Hilfe aufgesucht oder von fachärztlicher Seite eine gutachterliche Stellungnahmen erforderlich sein wird, bin ich lediglich in der Rolle des Unterstützers, Beraters und Begleiters tätig, um zur Bewältigung und Einhaltung weiterer Schritte unterstützend durch Motivation letztlich eine Perspektive aufzuzeigen, welche nur dann zum Erfolg führt, wenn die betroffene Person dazu in der Lager und bereit ist um letztlich für sich die erforderlichen Schritte eigenständig zu meistern. Aus Selbstschutz und auch aus professionellen Gründen sorge ich rechtzeitig dafür darauf hinzuweisen, dass ich weder eine anwaltliche Hilfe noch (fach-)ärztliche Einschätzung geben kann/darf und deswegen auch frühzeitig auf diese externen Professionen hinweisen werde. Selbstvers...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

24.09.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar