=== 20-26 _ B 08879_B 08879 Bauturbo.pdf ===
Christopher Parry
(Sprecher)
Hermann Diehl
Frank Eßmann
Martin Hepp
Dr. Georg Kronawitter
Andreas Löffler
Martin Lohr
Dr. Magdalena Miehle
Sebastian Schall
Michael Weinzierl
Stefan Ziegler
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09.04.2026
Anfrage:
Der BA 15 hat Interesse zu erfahren, welche Gebiete bzw. Flächen im unbebauten
Innenbereich (§34-Gebiete), Außenbereich und Bebauungsplan-Gebieten in Trudering-Riem
für einen Bauturbo in Frage kommen und stellt dazu folgende Anfrage:
- Ist die Wabula mit ihrer Rahmenplanung für den Bauturbo geeignet?
- Sind BPlan-Gebiete im Verfahren z.B. Rappenweg und Heltauerstraße geeignet?
- Wie steht die LHM bzgl. Bauturbo zu den §34-Gebieten in typischen Gartenstadtgebieten?
- Welche Vorteile erwartet sich Plan durch den Bauturbo?
- Kann der Bauturbo ein Instrument zu klimasensibler Planung in §34-Gebieten werden?
Begründung:
Der Bauturbo ist ein Instrument, das der Gesetzgeber (Bund) den Kommunen an die Hand
gegeben hat, um zügiger Wohnungsbau zu entwickeln. Dabei hatte der Gesetzgeber vor
allem in erster Linie große Wohnungsbauvorhaben, also Siedlungen und ganze Straßenzüge
im Sinn.
Diese schnellere Bereitstellung von Wohnraum kann durchaus auch Entspannung und
weniger Druck für die aktuelle Nachverdichtung in Gartenstädten bedeuten, (wo momentan
ca. 50% der städtischen Wohnraumbeschaffung stattfindet).
Sowohl die Rahmenplanung Wabula als auch die BPlan-Gebiete im Verfahren Rappenweg
und Heltauerstraße sind sowieso für die weitere städtebauliche Weiterentwicklung
vorgesehen und würden sich, zumal Vorlaufuntersuchungen schon abgeschlossen sind, im
Sinne des Gesetzgebers gut dafür eignen.
Eine große Chance ist auch – da weniger Prüfungen im Bauverfahren anfallen -, dass die
LHM im Zuge der schnelleren Entwicklung nicht nur Zeit sondern auch Kosten einspart – in
der jetzigen städtischen Finanzlage ein nicht unwesentlicher Faktor.
Initiative: Dr. Magdalena Miehle
=== 20-26 _ B 08879_B 08879 Trudering-Riem Bauturbo AS.pdf ===
U-Bahn Linien U1/U2/U7
Haltestelle Fraunhoferstraße
U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7
Haltestelle Sendlinger Tor
Straßenbahn Linien 16/17/18
Haltestelle Müllerstraße
Metrobus: Linie 52/62
Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
Stadtplanung
PLAN-HAII-30V
Blumenstraße 28b
80331 München
Telefon:
Dienstgebäude:
Zimmer:
Sachbearbeitung:
plan.ha2-33v@muenchen.de
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem
Herrn Stefan Ziegler
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
18.08.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Welche Gebiete bzw. Flächen in Trudering-Riem kommen für einen Bau-Turbo in Frage?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08879 des Bezirksausschusses 15 - Trudering-Riem
vom 09.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ziegler,
der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem wurde dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet.
In diesem erfragen Sie welche Gebiete bzw. Flächen im unbebauten Innenbereich (§34-
Gebiete), Außenbereich und Bebauungsplan-Gebieten in Trudering-Riem, insbesondere in der
Wasserburger Landstraße, dem Rappenweg, der Heltauerstraße und den typischen
Gartenstadtgebieten, für einen Bau-Turbo in Frage kommen. Weiterhin erfragen Sie welche
Vorteile durch den Bau-Turbo vom Planungsreferat erwartet werden und ob der Bau-Turbo ein
Instrument zu klimasensibler Planung in §34-Gebieten werden kann.
Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten:
Der vom Gesetzgeber am 30.10.2025 eingeführte sogenannte „Bauturbo“ umfasst
insbesondere die Vorschriften des § 246e BauGB sowie §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB und
dient als (temporäres) Sonderbaurecht der beschleunigten Schaffung von Wohnraum. Sinn
und Zweck des Instruments ist es, Wohnungsbauprojekte in engen zeitlichen Fristen auch dort
rechtlich zu ermöglichen, wo nach regulärem Bauplanungsrecht aktuell kein Baurecht besteht
oder geschaffen werden könnte. Die kommunale Planungshoheit bleibt hierbei vollständig
gewahrt, da jedes Vorhaben der zwingenden Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs. 1
BauGB bedarf. Diese wird erteilt, wenn das Projekt mit den gemeindlichen Vorstellungen von
der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist und kann von der Bedingung
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
abhängig gemacht werden, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte
städtebauliche Anforderungen einzuhalten
Die Rahmenplanung Wasserburger Landstraße wurde entwickelt, um die Potenziale der
Nachverdichtung in diesem Gebiet gezielt zu nutzen. In enger Zusammenarbeit mit
zahlreichen Eigentümern prüfen wir im Rahmen von Bauberatungen und
Genehmigungsverfahren die Umsetzbarkeit der geplanten Bauvorhaben. Wir sind
zuversichtlich, dass ein Großteil der Rahmenplanung realisiert werden kann. Das Instrument
des „Bauturbos“ wird dabei eine zentrale Rolle spielen und aktiv zum Einsatz kommen.
Hinsichtlich der Bebauungspläne in Aufstellung 5.BA Messestadt Riem, Planungsgebiet am
Rappenweg und Planungsgebiet Heltauerstraße, besteht aufgrund der Komplexität der
jeweiligen städtebaulichen, landschaftsplanerischen und ökologischen Rahmenbedingungen
Planungsbedürftigkeit.
Das Ziel, die Gartenstadtgebiete mit Ihrer charakteristischen Struktur und Grünflächenangebot
zu bewahren, bleibt unverändert bestehen.
Der Vorteil der Anwendung des „Bauturbos“ liegt in der effektiven Beschleunigung und
verfahrenstechnischen Vereinfachung bei der Realisierung von Wohnbauprojekten.
Ungeachtet dieser Verfahrenserleichterungen sichert das gesetzliche Zustimmungserfordernis
der Gemeinde, dass auch weiterhin anspruchsvolle, qualitative, gestalterische und
infrastrukturelle Anforderungen an die Vorhabenträger gestellt und durchgesetzt werden
können.
Der „Bauturbo“ ist in erster Linie kein Instrument, um Klimaschutz zu befördern, sondern eines
zur Schaffung von Wohnbaurecht. Durch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Anwendung
Bedingungen zu stellen, können und werden jedoch bei der Stadt München Anforderungen an
Klimaanpassungsmaßnahmen eingefordert.
Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08879 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden. Er ist damit behandelt.
Mit freundlichen Grüßen