Welche Gebiete bzw. Flächen in Trudering-Riem kommen für einen Bauturbo in Frage?

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=== 20-26 _ B 08879_B 08879 Bauturbo.pdf === Christopher Parry (Sprecher) Hermann Diehl Frank Eßmann Martin Hepp Dr. Georg Kronawitter Andreas Löffler Martin Lohr Dr. Magdalena Miehle Sebastian Schall Michael Weinzierl Stefan Ziegler __________________________________________________________________________ 09.04.2026 Anfrage: Der BA 15 hat Interesse zu erfahren, welche Gebiete bzw. Flächen im unbebauten Innenbereich (§34-Gebiete), Außenbereich und Bebauungsplan-Gebieten in Trudering-Riem für einen Bauturbo in Frage kommen und stellt dazu folgende Anfrage: - Ist die Wabula mit ihrer Rahmenplanung für den Bauturbo geeignet? - Sind BPlan-Gebiete im Verfahren z.B. Rappenweg und Heltauerstraße geeignet? - Wie steht die LHM bzgl. Bauturbo zu den §34-Gebieten in typischen Gartenstadtgebieten? - Welche Vorteile erwartet sich Plan durch den Bauturbo? - Kann der Bauturbo ein Instrument zu klimasensibler Planung in §34-Gebieten werden? Begründung: Der Bauturbo ist ein Instrument, das der Gesetzgeber (Bund) den Kommunen an die Hand gegeben hat, um zügiger Wohnungsbau zu entwickeln. Dabei hatte der Gesetzgeber vor allem in erster Linie große Wohnungsbauvorhaben, also Siedlungen und ganze Straßenzüge im Sinn. Diese schnellere Bereitstellung von Wohnraum kann durchaus auch Entspannung und weniger Druck für die aktuelle Nachverdichtung in Gartenstädten bedeuten, (wo momentan ca. 50% der städtischen Wohnraumbeschaffung stattfindet). Sowohl die Rahmenplanung Wabula als auch die BPlan-Gebiete im Verfahren Rappenweg und Heltauerstraße sind sowieso für die weitere städtebauliche Weiterentwicklung vorgesehen und würden sich, zumal Vorlaufuntersuchungen schon abgeschlossen sind, im Sinne des Gesetzgebers gut dafür eignen. Eine große Chance ist auch – da weniger Prüfungen im Bauverfahren anfallen -, dass die LHM im Zuge der schnelleren Entwicklung nicht nur Zeit sondern auch Kosten einspart – in der jetzigen städtischen Finanzlage ein nicht unwesentlicher Faktor. Initiative: Dr. Magdalena Miehle === 20-26 _ B 08879_B 08879 Trudering-Riem Bauturbo AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Stadtplanung PLAN-HAII-30V Blumenstraße 28b 80331 München Telefon: Dienstgebäude: Zimmer: Sachbearbeitung: plan.ha2-33v@muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem Herrn Stefan Ziegler Friedenstraße 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 18.08.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Welche Gebiete bzw. Flächen in Trudering-Riem kommen für einen Bau-Turbo in Frage? BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08879 des Bezirksausschusses 15 - Trudering-Riem vom 09.04.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ziegler, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. In diesem erfragen Sie welche Gebiete bzw. Flächen im unbebauten Innenbereich (§34- Gebiete), Außenbereich und Bebauungsplan-Gebieten in Trudering-Riem, insbesondere in der Wasserburger Landstraße, dem Rappenweg, der Heltauerstraße und den typischen Gartenstadtgebieten, für einen Bau-Turbo in Frage kommen. Weiterhin erfragen Sie welche Vorteile durch den Bau-Turbo vom Planungsreferat erwartet werden und ob der Bau-Turbo ein Instrument zu klimasensibler Planung in §34-Gebieten werden kann. Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: Der vom Gesetzgeber am 30.10.2025 eingeführte sogenannte „Bauturbo“ umfasst insbesondere die Vorschriften des § 246e BauGB sowie §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB und dient als (temporäres) Sonderbaurecht der beschleunigten Schaffung von Wohnraum. Sinn und Zweck des Instruments ist es, Wohnungsbauprojekte in engen zeitlichen Fristen auch dort rechtlich zu ermöglichen, wo nach regulärem Bauplanungsrecht aktuell kein Baurecht besteht oder geschaffen werden könnte. Die kommunale Planungshoheit bleibt hierbei vollständig gewahrt, da jedes Vorhaben der zwingenden Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs. 1 BauGB bedarf. Diese wird erteilt, wenn das Projekt mit den gemeindlichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist und kann von der Bedingung I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] abhängig gemacht werden, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten Die Rahmenplanung Wasserburger Landstraße wurde entwickelt, um die Potenziale der Nachverdichtung in diesem Gebiet gezielt zu nutzen. In enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Eigentümern prüfen wir im Rahmen von Bauberatungen und Genehmigungsverfahren die Umsetzbarkeit der geplanten Bauvorhaben. Wir sind zuversichtlich, dass ein Großteil der Rahmenplanung realisiert werden kann. Das Instrument des „Bauturbos“ wird dabei eine zentrale Rolle spielen und aktiv zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der Bebauungspläne in Aufstellung 5.BA Messestadt Riem, Planungsgebiet am Rappenweg und Planungsgebiet Heltauerstraße, besteht aufgrund der Komplexität der jeweiligen städtebaulichen, landschaftsplanerischen und ökologischen Rahmenbedingungen Planungsbedürftigkeit. Das Ziel, die Gartenstadtgebiete mit Ihrer charakteristischen Struktur und Grünflächenangebot zu bewahren, bleibt unverändert bestehen. Der Vorteil der Anwendung des „Bauturbos“ liegt in der effektiven Beschleunigung und verfahrenstechnischen Vereinfachung bei der Realisierung von Wohnbauprojekten. Ungeachtet dieser Verfahrenserleichterungen sichert das gesetzliche Zustimmungserfordernis der Gemeinde, dass auch weiterhin anspruchsvolle, qualitative, gestalterische und infrastrukturelle Anforderungen an die Vorhabenträger gestellt und durchgesetzt werden können. Der „Bauturbo“ ist in erster Linie kein Instrument, um Klimaschutz zu befördern, sondern eines zur Schaffung von Wohnbaurecht. Durch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Anwendung Bedingungen zu stellen, können und werden jedoch bei der Stadt München Anforderungen an Klimaanpassungsmaßnahmen eingefordert. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08879 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

24.09.2026 um 19:00 Uhr

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