=== 20-26 _ V 17974_V 17974 Einrichtung Schulstrasse Lehrer-Wirth-Strasse BE.pdf ===
Mobilitätsreferat
Fußverkehr und Öffentlicher
Raum
MOR-GB1.24
Einrichtung einer Schulstraße im Umfeld der Grund- und Mittelschule an der Lehrer-
Wirth-Straße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06618 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirks 15 – Trudering-Riem vom 19.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17974
Anlagen:
1. BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06618
2. Beschluss des Mobilitätsausschusses, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14480
3. Lageplan Lehrer-Wirth-Straße / Caroline-Herschel-Straße / Elisabeth-Dane-Straße
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom
23.10.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1 Anlass und Hintergrund
Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirks Trudering-Riem (BA 15) hat am 23.01.2025 den
Antrag Nr. 20-26 / B 06618 (Anlage 1) „Helsinkistraße / Lehrer-Wirth-Straße: Pilotprojekt für
eine Schulstraße“ gestellt. Darin wird ein „Pilotprojekt für eine Schulstraße“ „am Ende der
Helsinkistraße und in der Lehrer-Wirth-Straße“ gefordert. Das Mobilitätsreferat bedankt sich
noch einmal für die Gewährung beantragten Terminverlängerung für die Bearbeitung des
Antrags bis 31.10.2025.
Da es sich um einen Antrag eines Bezirksausschusses handelt, der in seiner Bedeutung auf
den Stadtbezirk beschränkt ist und für den die Zuständigkeit zur Entscheidung dem Bezirks-
ausschuss zugewiesen ist, muss dieser nach § 9 Abs.1 und § 9 Abs. 3 i. V. m. Anlage 1 Ka-
talog Mobilitätsreferat Nr. 14 „Stadtviertelbezogene Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ der
Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden. Zu dessen Information ist Folgendes auszuführen:
Der Mobilitätsauschuss der LHM hat am 19.03.2025 (Vorlage Nr. 20-26 / V 14480, siehe
Anlage 1) beschlossen, dass 2026 im nähren Zufahrtsbereich zu zwei Grundschulen mit El-
terntaxi-Problematik erste Schulstraßen in München eingerichtet werden sollen. Als Schul-
straßen werden im derzeitigen Sprachgebrauch Straßenabschnitte im unmittelbaren Ein-
zugsbereich von Zugängen zu Schulen bezeichnet, die zeitlich beschränkt vor Schulbeginn
für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden.
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Das Mobilitätsreferat wurde mit dem Beschluss u.a. beauftragt,
• eine Auswahl geeigneter Grundschulen zu bestimmen,
• Abstimmungen mit diesen Schulen sowie den jeweiligen örtlichen Bezirksausschüssen
vorzunehmen,
• ein Verkehrs- und Umsetzungskonzept je Standort zu erarbeiten und eine Vorlage für
einen Beschluss über dieses in die betroffenen Bezirksausschüsse einzubringen.
Das entwickelte Konzept zur Einrichtung der Schulstraße dient als Grundlage für die stra-
ßenrechtliche Maßnahme (Widmungsänderung) des hierfür zuständigen Straßenbaulastträ-
gern, dem Baureferat, sowie für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung durch das Mobili-
tätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Am 18.12.2024 fand ein Austausch zwischen Vertreter*innen der Schulfamilien der Grund-
und Mittelschule in der Lehrer-Wirth-Straße, des BA 15, dem nahegelegenen Zentrum für
Freizeit und kulturelle Bildung („Quax“), der Polizei (Abteilung E4 und PI 25) und dem Mobi-
litätsreferat statt. Am 23.01.2025 fand zudem ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der
Leitung der Kindertagesstätten in der Lehrer-Wirth- und der Caroline-Herschel- sowie der
Stockholmstraße und des Kinderhorts in der Grundschule Lehrer-Wirth-Straße statt. Im
Rahmen der Austauschtermine wurde die Einrichtung einer Schulstraße in der Lehrer-
Wirth-Straße samt den angrenzenden Straßen diskutiert und aus der Perspektiven der Teil-
nehmenden beleuchtet. Von der Einrichtung einer Schulstraße in der Helsinkistraße wird im
Rahmen der Pilotierung aus verkehrsplanerischen Gründen vorerst abgesehen.
Im Anschluss hat das Mobilitätsreferat das Konzept für die Einrichtung einer Schulstraße in
der Lehrer-Wirth-Straße im Bereich südlich der Kreuzung Erika-Cremer-/
Maria-Montessori-Straße, in der Caroline-Herschel-Straße und in der Elisabeth-Dane-
Straße weiter ausgearbeitet.
2 Verkehrliche Ausgangslage
2.1 Charakterisierung der Straßenabschnitte und der bestehenden Verkehrsregelung
Die Lehrer-Wirth-Straße, die Caroline-Herschel-Straße und die Elisabeth-Dane-Straße be-
finden sich im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem und sind in eine T30 Zone eingebettet. In
Bezug auf die verkehrliche Funktion, der Straßenraumbreite und städtebaulichen Einbet-
tung im Bezirksteil Messestadt Riem sind sie als Wohnstraßen einzuordnen (Straßenkate-
gorie ES V nach der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ – RASt 06).
Der betroffene Bereich umfasst:
• den ca. 340 m langen Straßenabschnitt der Lehrer-Wirth-Straße südlich der Kreu-
zung Erika-Cremer- / Maria-Montessori-Straße,
• die ca. 165 m lange Caroline-Herschel-Straße und
• den ca. 95 m langen Straßenabschnitt der Elisabeth-Dane-Straße zwischen der
Einmündung zur Lehrer-Wirth-Straße sowie den Wendebereich vor der für den
Kfz-Verkehr gesperrten Durchfahrt (ausgenommen Linienbusverkehr) durch die
Grünanlage (d.h. zwischen den Anwesen Nr. 2 bis 6)
Alle drei Straßenabschnitte sind für den Zweirichtungsverkehr freigegen.
Die Straßenabschnitte haben gemäß heutigen Richtlinien z.T. untermaßig breite Gehwege
(gemäß RASt 06 sind mindestens 2,50 Breite auszubilden). So beträgt die Gehwegbreite
auf der Ostseite der Lehrer-Wirth-Straße in den betreffenden Straßenabschnitten größten-
teils ungefähr 1,5 m. Auch in Caroline-Herschel-Straße und der Elisabeth-Dane-Straße
sind die Gehwegbreiten auf der Nordseite abschnittsweise untermaßig. Die Fahrbahn in
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den Straßenabschnitten beträgt in der Lehrer-Wirth-Straße durchschnittlich ungefähr 5,30
m breit, in der Caroline-Herschel-Straße 6,5 m und in der Elisabeth-Dane-Straße 6,35 m.
Die Straßenabschnitte sind Teil des Zonenhalteverbots Messestadt-West. Dort gilt grund-
sätzlich ein eingeschränktes Haltverbot. Kurzparkmöglichkeiten bestehen auf markierten
Parkständen am Fahrbahnrand bzw. in Parkbuchten. Dort ist täglich von 9:00 bis 18:00
Uhr das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden sowie von 18:00 bis 9:00 Uhr das Par-
ken ohne Zeitbegrenzung erlaubt.
Das südliche Ende der Lehrer-Wirth-Straße mündet in einen kreisförmigen Wendebereich
vor dem Gebäude der Grund- und Mittelschule. Dieser trennt an dieser Stelle die Prome-
nade, welche ausschließlich für Fuß- und Radverkehr nutzbar ist. Sie führt in westlicher
Richtung in die Helsinkistraße und in östlicher Richtung in die Georg-Kerschensteiner-
Straße. Der betreffende Straßenabschnitt der Lehrer-Wirth-Straße ist jeweils auf beiden
Seiten größtenteils lückenlos mit Blockrandbebauung ausgestattet.
Die Caroline-Herschel-Straße ist auf der südlichen Seite ebenso mit Blockrandbebauung
ausgestattet. Auf der nördlichen Seite grenzt vornehmlich der Außenbereich einer Kinder-
tagesstätte der AWO und zudem der Zugang zum Hinterhof der Blockrandbebauung der
Lehrer-Wirth-Straße sowie ein Mehrfamilienhaus an die Straße.
Der betreffende Straßenabschnitt der Elisabeth-Dane-Straße weist auf der südlichen Seite
ebenfalls Blockrandbebauung auf. Entlang der nördlichen Seite befindet sich ein Mehrfa-
milienhaus sowie der Zugang zum Hinterhof der Blockrandbebauung zur Lehrer-Wirth-
Straße.
Es liegt eine Mischnutzung aus vorwiegend Wohnnutzungen, vereinzelt gewerblichen
Dienstleistungs- sowie Einzelhandelsbetrieben und sozialen Einrichtungen vor. Im nördli-
chen Bereich der Lehrer-Wirth-Straße befindet sich auf der östlichen Seite eine Laden-
zeile mit einem Supermarkt, einem Friseursalon und dem Büro eines Unternehmens für
u.a. Immobilienverwaltung (Lehrer-Wirth-Straße 15). An der Kreuzung der Lehrer-Wirth-
Straße und der Elisabeth-Dane befinden sich eine Sozialeinrichtung (Lehrer-Wirth-Straße
21) und ein gastronomisches Lokal (Lehrer-Wirth-Straße 23). An der Kreuzung der Caro-
line-Herschel-Straße und der Lehrer-Wirth-Straße ist ein Gebäudereinigungsunternehmen
angesiedelt (Caroline-Herschel-Straße 1). In der Caroline-Herschel-Straße (5a) befindet
sich eine Städtische Kindertagesstätte. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt die
Kindertagesstätte der AWO (Lehrer-Wirth-Straße 28).
Die betreffenden Straßenabschnitte erfüllen somit vorwiegend die Funktion der Erschlie-
ßung für die anliegende Wohnbebauung der Anwesen in der Lehrer-Wirth-, Elisabeth-
Dane- und Caroline-Herschel-Straße, der Schule und der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Darüber hinaus wird das Areal für die Unterbringung des ruhenden Kfz-Verkehrs genutzt.
Neben der Erschließungsfunktion besitzt der betroffene Bereich keine maßgebliche Ver-
bindungsfunktion für den motorisierten Fahrzeugverkehr. Lediglich der Linienbus 190 der
MVG verkehrt auf den betreffenden Abschnitten der Caroline-Herschel- und der Elisabeth-
Dane-Straße.
2.2 Verkehrssituation vor der Umgestaltung
Für ein besseres Verständnis bzgl. der bestehenden Verkehrsströme erfolgten Verkehrs-
erhebungen an verschiedenen Tagen.
Am 30.09.2024 wurden zwischen 07:30 und 08:00 Uhr im Straßenabschnitt der Lehrer-
Werth-Straße südlich der Kreuzung Caroline-Herschel- und der Elisabeth-Dane-Straße
Kraftfahrzeuge von Eltern, die ihre Kinder zur Schule brachten, im unmittelbaren Bereich
vor der Schule gezählt (Elterntaxis). An diesem Tag wurden zudem die Schulkinder
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gezählt, die auf ihrem Weg zur Schule auf den Gehwegen bzw. der Promenade zu Fuß
gingen bzw. mit dem Tretroller oder mit dem Fahrrad fuhren. Es herrschten trockene Wet-
terbedingungen, mit Temperaturen um die 10 Grad Celsius.
Am 24.01.2025 und 07.04.2025 wurde jeweils in der relevanten Zeit zwischen 07:30 und
08:00 Uhr eine Zählung des Kraftfahrzeugverkehrs durchgeführt. An beiden Tagen
herrschten trockene Wetterbedingungen, bei niedrigen Temperaturen um 3 Grad Celsius.
Es war daher jeweils mit einem geringeren Verkehrsaufkommen als an regnerischen Ta-
gen, jedoch ein höheres als an wärmeren Tagen, zu rechnen. Die Zählungen wurden inso-
fern als ausreichend erachtet, um eine repräsentative Stichprobe zu erhalten.
Die Daten wurden dabei jeweils von mehreren Zähler*innen manuell erfasst. Es ist geplant
vor und nach der Einführung der Schulstraße weitere Verkehrszählungen und -beobach-
tungen zu unternehmen, um die Ergebnisse angemessen zu verifizieren und mit anderen
Daten in Vergleich zu setzen.
Das Ergebnis der Verkehrszählungen machte im Allgemeinen die wichtige Bedeutung der
Lehrer-Wirth-Straße für die Kinder als Teil ihres Schulwegs deutlich, insbesondere für sol-
che, die sich zu Fuß und mit dem Tretroller zur Schule bewegten. Gleichzeitig wurde, mit
Ausnahme der Elterntaxis, die untergeordnete Rolle der beiden Straßen(-abschnitte) im
motorisierten Verkehrsnetz bestätigt.
2.2.1 Fließender Kfz-Verkehr
Die Zählungen am 24.01.2025 und 07.04.2025 ergaben, dass an diesen Tagen im be-
treffenden Zeitraum 56 bzw. 49 Kraftfahrzeuge (Kfz) in den Abschnitt der Lehrer-Wirth-
Straße südlich der Kreuzung zur Erika-Cremer- und Maria-Montessori-Straße einfuhren.
Die große Mehrheit dieser Kfz stellten dabei solche von Eltern, die ihre Kinder zur Schule
brachten, dar: Die Zählungen am 30.09.2024 und am 24.01.2025 ergaben eine Anzahl
von 38 bzw. 39 Kfz von Eltern der Grund- und Mittelschule, die direkt im Straßenab-
schnitt vor der Schule hielten bzw. parkten; die Zählung am 07.04.2025 ergab eine An-
zahl von 28 Elterntaxis in diesem Bereich. Es kann daher angenommen werden, dass
sich das Aufkommen an Elterntaxis an vielen Schultagen in dieser Größenordnung be-
wegt.
Wie die Erhebungen gezeigt haben, kommt der Bringverkehr ganz überwiegend aus
Richtung Willy-Brand-Allee und fährt nach dem Absetzen der Schulkinder auch in diese
Richtung wieder zurück (siehe Abbildung 1).
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An allen drei Tagen wurde beobachtet, dass die Mehrheit der Eltern ordnungswidrig im
Wendehammer vor der Schule im absoluten Haltverbot kurzzeitig hielt bzw. z.T. auch
länger parkte. Ein deutlich geringerer Anteil der Eltern hielt jeweils am Fahrbahnrand in
Bereichen, in denen dies tatsächlich erlaubt ist. Weitere Ausführungen bzgl....