(U) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
Rappenweg (östlich, nördlich)
Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtte…
Volltext
(U) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
Rappenweg (östlich, nördlich)
Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
(Teiländerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
1728)
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
=== 20-26 _ V 17450_Beschlussentwurf.pdf ===
Telefon: 0 233-22857
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Telefax: 0 233-24215
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/32 P
PLAN-HA II/52 Ost
PLAN-HA II/32 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
Rappenweg (östlich, nördlich)
Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf
(westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
(Teiländerung des Aufstellungsbeschlusses für
den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728)
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 15 – Trudering – Riem
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17450
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 08.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2187 für den
o.g. Bereich,
hier: Satzungsbeschluss
Inhalt Darstellung der Äußerungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit
gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2
BauGB. Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie des
Bezirksausschusses 15 mit Stellungnahme der Verwaltung,
Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung,
dabei insbesondere die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche für
Fuß- und Radverkehr.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des § 13a BauGB hat ergeben, dass
weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist noch
erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Entscheidungs-
vorschlag 1. Den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden /Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A) des Vortrags in
Verbindung mit Tabelle 1, Anlage 6 entsprochen werden.
2. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB kann
nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B) des
Vortrags in Verbindung mit Tabelle 2, Anlage 7 entsprochen
werden.
3. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt
C) des Vortrags in Verbindung mit Tabelle 3, Anlage 8
entsprochen werden.
4. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 15
Trudering-Riem gem. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe
der Ausführungen unter Punkt D) des Vortrags in Verbindung mit
Tabelle 4, Anlage 9 entsprochen werden.
5. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187 für den Bereich
Rappenweg (östlich, nördlich), Heimgartenstraße, Stadt Haar,
Stadtteil Gronsdorf (westlich) Bahnlinie München – Rosenheim
(nördlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm
wird nachfolgende Begründung beigegeben.
6. Das Mobilitätsreferat wird gebeten auf Grundlage des unter Ziffer
6 der Begründung ausgeführten Verkehrskonzeptes die Bedarfs-
und Konzeptgenehmigung für die Umsetzung der festgesetzten
Verkehrsfläche des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2187
zu erstellen und das Baureferat mit der Entwurfsplanung und
dem Herbeiführen der Projektgenehmigung zu beauftragen.
(Hinweis: Für die übergeordnete Vernetzung ist, gemeinsam mit
dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der westliche
Anschluss zeitgleich sicherzustellen).
7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
RIS, Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187,
Rappenweg
Ortsangabe Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem
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22171
22982
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung - Planungsgruppe
Bezirk Ost (Stadtbezirk 14 und 15)
PLAN-HA II/32 P
PLAN-HA II/52
PLAN-HA II/32 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
Rappenweg (östlich, nördlich) Heimgartenstraße,
Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
(Teiländerung des Aufstellungsbeschlusses für
den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728)
-Satzungsbeschluss-
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17450
Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 08.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin 1
A) Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
B) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB
C) Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB
D) Beteiligung der Bezirksausschüsse
II. Antrag der Referentin 3
Entwurf Satzungstext 4
Begründung des Bebauungsplanes mit Grünordnung 5
III. Beschluss 23
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/32 P
PLAN-HA II/52 Ost
PLAN-HA II/32 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
Rappenweg (östlich, nördlich)
Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
(Teiländerung des Aufstellungsbeschlusses für den
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728)
-Satzungsbeschluss-
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17450
Anlagen:
1. Lage im Stadtgebiet (M=1:50.000)
2. Übersichtsplan (M=1 : 2.500)
3. Verkleinerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung (ohne Maßstab)
4. Übersichtsplan Schneller Radweg München – Ebersberg (ohne Maßstab)
5. Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr (ohne Maßstab)
6. Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1
7. Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB – Tabelle 2
8. Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 3
9. Stellungnahme des Bezirksausschusses 15 – Tabelle 4
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 08.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung ergibt sich gemäß
§ 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da es
sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung fasste in seiner Sitzung am 08.03.2023
den Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09082), zur Sicherung der Wegeverbindung
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für das oben genannten Gebiet, den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
aufzustellen.
Der Vortrag und der Antrag der Referentin bezieht sich auf die nachstehende Satzung und
Begründung des Bebauungsplanentwurfes mit Grünordnung Nr. 2187 (Seite 4 ff.)
A) Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuches
(BauGB) fand vom 24.10.2024 mit 25.11.2024 statt.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der
Verwaltung sind im Einzelnen in der Tabelle Nr. 1, Anlage 6, dargestellt.
B) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Für den Bebauungsplan Nr. 2187 wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 des BauGB während der Zeit vom 17.01.2025 mit
31.01.2025 durchgeführt.
Die Äußerungen und Einwände aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 2, Anlage 7, entnommen
werden.
C) Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des Verfahrens nach § 13a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs.1 BauGB wurde kein
Billigungsbeschluss gefasst, sondern der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187 in der
Bauleitplankommission am 20.03.2025 vorgestellt, um danach die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu starten. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Landeshauptstadt München – Nr. 9 vom 31.03.2025 – lag der Bebauungsplan mit
Grünordnung in der Zeit vom 09.04.2025 mit 09.05.2025 öffentlich aus.
Die Äußerungen und Einwände aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 3, Anlage 8, entnommen
werden.
D) Beteiligung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirks Trudering-Riem wurde gemäß § 9
Abs. 2 und 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 6.1) der
Bezirksausschuss-Satzung im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 Abs. 2 BauGB angehört.
Der Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem hat sich in der Sitzung vom 14.11.2024 mit der
Planung befasst und anliegende Stellungnahme abgegeben, siehe Tabelle 4, Anlage 9 mit
Stellungnahme der Verwaltung.
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Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirks Trudering-Riem hat ein Abdruck der
Sitzungsvorlage erhalten.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Bickelbacher, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin,
Frau Stadträtin Burger, ist jeweils ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden /Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A)
des Vortrags in Verbindung mit Tabelle 1, Anlage 6 entsprochen werden.
2. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a
Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt
B) des Vortrags in Verbindung mit Tabelle 2, Anlage 7 entsprochen werden.
3. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur
nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt C) des Vortrags in Verbindung mit
Tabelle 3, Anlage 8 entsprochen werden.
4. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 15 Trudering-Riem gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt D) des
Vortrags in Verbindung mit Tabelle 4, Anlage 9 entsprochen werden.
5. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187 für den Bereich Rappenweg (östlich,
nördlich), Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich) wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung erlassen. Ihm wird nachfolgende Begründung beigegeben.
6. Das Mobilitätsreferat wird gebeten auf Grundlage des unter Ziffer 6 der Begründung
ausgeführten Verkehrskonzeptes die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die
Umsetzung der festgesetzten Verkehrsfläche des Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 2187 zu erstellen und das Baureferat mit der Entwurfsplanung und dem
Herbeiführen der Projektgenehmigung zu beauftragen. (Hinweis: Für eine
übergeordnete Vernetzung ist, gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung, der westliche Anschluss zu gegebener Zeit sicherzustellen).
7. Das Kommunalreferat wird gebeten, die neuerlich gestarteten Erwerbsverhandlungen
entsprechend der Darstellung unter 3.7 der Begründung des Bebauungsplanentwurfs
weiterzuführen. Sollten diese scheitern wird die Möglichkeit einer Enteignung geprüft.
Zu beiden Varianten ist das Thema Altlastensanierung mit den zuständigen
Fachreferaten weiter zu untersuchen.
8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
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Satzungstext
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187
der Landeshauptstadt München
Rappenweg (östlich, nördlich)
Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich)
Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich)
(Teiländerung des Aufstellungsbeschlusses für den
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728)
vom …
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs.1 des Baugesetzbuches
(BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der §§ 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der
Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:
§ 1 Bebauungsplan mit Grünordnung
(1) Für den Bereich Straßenausbau mit Verlängerung des Rappenwegs bis zur Stadtgrenze
Haar, Stadtteil Gronsdorf zwischen dem Rappenweg (östlich, nördlich), der
Heimgartenstraße, Stadt Haar, Stadtteil Gronsdorf (westlich) und der Bahnlinie München –
Rosenheim (nördlich),...