Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs.1 b Nr 2 i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO: Einrichtung eines personen…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs.1 b Nr 2 i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO: Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes im Bereich der Balanstr. Hierzu: Stellungnahme vorab durch den Vorsitzenden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 der BA-Satzung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

18.09.2025 um 19:15 Uhr

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