zu 3.3.3
Antrag auf Einrichtung von Eichhörnchenbrücken über die Balanstr.; Anliegen aus der Bürgerschaft vom…
Volltext
zu 3.3.3
Antrag auf Einrichtung von Eichhörnchenbrücken über die Balanstr.; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 28.10.2025; Stellungnahme des RKU vom 03.11.2025
=== 20-26 _ V 18031_V 18031 Verkehrsaufkommen Gartenstadt Ramersdorf BE.pdf ===
Telefon: 0 233-524230 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement und
Projektentwicklung
Bezirk Ost (MOR-GB2.13)
Gerechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Ramersdorf
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach am 05.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18031
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705
Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom
13.11.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 05.05.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 beschlossen.
Darin wird die Öffnung der Frauendreißigerstraße für den Kraftfahrzeugverkehr beantragt, mit
dem Ziel, die Uppenborn- und Ballaufstraße zu entlasten und das Verkehrsaufkommen im
Viertel gerechter zu verteilen. Darüber hinaus soll durch diese Maßnahme den Anwohnenden
ein direkterer Weg zu ihren Zielen ermöglicht werden, wodurch insgesamt weniger Verkehr
durch das Viertel geführt würde.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat nimmt wie folgt dazu Stellung:
Bei den o. g. Straßen handelt es sich im Wesentlichen um Wohn- und Erschließungsstraßen,
auf denen geringe Verkehrsmengen (< 400 Kfz/h) mit niedrigen Geschwindigkeiten (Tempo
30-Zone) auftreten. Parken findet hier auf den Wohn- und Erschließungsstraßen in der Regel
auf der Fahrbahn statt. Dies entspricht auch der Charakterisierung von Wohnstraßen gemäß
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06. Durch das Parken am Fahrbahnrand
wird die Fahrbahnbreite eingeschränkt, so dass ein Zweirichtungsverkehr meist nur mit Warten
möglich ist und grundsätzlich nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können.
Für die unbebauten Flächen zwischen Ottobrunner Straße und Adam-Berg-Straße in Ramers-
dorf (Bebauungsplan Nr. 2176 bzw. 1638 siehe unten) wurde das Verkehrskonzept durch
intensive Werkstattgespräche mit Bürger*innen und einem unabhängigen Verkehrsplanungs-
büro 2002 weiterentwickelt und durch den Stadtrat beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V
04957 vom 27.10.2004). Dabei sind die erforderlichen Ost-West Verbindungen festgelegt
worden. Es ist vorgesehen, das Areal von der Ottobrunner Straße über den Diakon-Kerolt-
Weg und die Frauendreißigerstraße zu erschließen. Erst bei Fertigstellung des gesamten
Baugebietes sollen zur gleichen Zeit die Ost-West-Achsen für den MIV freigegeben werden,
um eine gleichmäßige Verkehrsverteilung in dem Gebiet zu fördern. Daher wird aus verkehrs-
planerischer Sicht die Durchfahrtssperre in der Frauendreißigerstraße aktuell positiv bewertet,
wobei die entstehenden Umwege als vertretbar eingestuft werden.
Mittel- bis langfristig ist geplant, die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entwickeln,
ein genauer Zeitplan liegt jedoch noch nicht vor. Daher ist es verkehrsplanerisch sinnvoll,
zunächst die Entwicklungen der genannten Flächen gemeinsam mit einem aktualisiertem
Verkehrskonzept für das gesamte Gebiet abzuwarten, bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt
werden, die ohne Berücksichtigung des Gesamtgebietes zu möglichen ungewollten Verkehrs-
verlagerungen führen könnten.
Mit der Fußgängerampel in der Ottobrunner Straße auf Höhe Wöferlstraße stellt die Frauen-
dreißigerstraße eine Hauptverbindung zur Grund- und Mittelschule am Strehleranger dar. Aus
Sicht der Schulwegsicherheit wird die aktuelle Situation der Frauendreißigerstraße mit einer
Durchfahrtssperre positiv bewertet.
Da durch die Bewertung der örtlichen Polizeiinspektion insgesamt die Verkehrs- und Unfall-
situation weitestgehend unauffällig ist, sind aus Sicht des Mobilitätsreferats derzeit keine über
die genannten Verkehrsordnungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen hinausgehende
Konzepte notwendig. Wir werden die Situation beobachten und ggf. reagieren.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt zum Sachstand des Bebauungsplans Nr.
2176 bzw. 1638 Ottobrunner Straße Folgendes mit:
„Für die unbebauten Flächen zwischen Ottobrunner Straße und Adam-Berg-Straße in
Ramersdorf besteht ein Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1988. Für diesen wurde im
Frühsommer 2000 das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund zahlreicher
Stellungnahmen zur Verkehrsthematik wurde von Oktober 2001 bis Januar 2002 ein Workshop
zum Verkehrskonzept durchgeführt. Ein unabhängiges Verkehrsplanungsbüro wurde
beauftragt, die Anregungen aus der Bürgerschaft fachlich zu beurteilen, zu konkretisieren und
zu bewerten. Die Ergebnisse wurden in einer Einwohnerversammlung am 13. März 2002
vorgestellt und am 27.10.2004 in einem Verkehrlichen Grundsatzbeschluss (Sitzungsvorlage
Nr. 02-08 / V 04957) festgehalten. Aus verschiedenen Gründen kam das Bauleitplanverfahren
in der Folge zum Erliegen.
Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Ottobrunner
Straße 3 wurde für den nördlichen Teilbereich am 09.02.2022 der Aufstellungsbeschluss 2176
mit neuen Planungszielen beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05406). Die Verwaltung
wurde ferner beauftragt, mit den Eigentümer*innen der südlich gelegenen Flächen erneut in
Verhandlung zu treten, um deren Mitwirkungsbereitschaft an einem Gesamtkonzept für das
Gebiet zu klären und ggf. den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2176 zu erweitern.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung für die weitere Planung wurde festgestellt, dass sich bei
zeitgleicher Entwicklung des Gebiets Ottobrunner Straße mit dem sogenannten Klimaquartier
Ramersdorf (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 10302 vom 25.10.2023) Engpässe in der
Schulversorgung ergeben hätten. Auch seitens der mitwirkungsbereiten Eigentümer*innen
wurde aufgrund von Firmenübernahmen das Projekt zeitweise nicht prioritär bearbeitet.
Aus diesen Gründen wurde die Entwicklung zunächst nicht weitergeführt.
Im Frühjahr 2025 kamen die neuen Eigentümerinnen von Flächen nördlich des Diakon-Kerolt-
Wegs auf die LHM zu, um die Bedingungen für eine Entwicklung der Flächen abzustimmen
und in Grundlagenuntersuchungen einzusteigen. Ferner wurden die Prognosedaten für die
Bevölkerungsentwicklung und die Schulversorgung fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage wird
der Planungsprozess voraussichtlich zeitnah fortgesetzt werden, ein konkreter Zeitplan liegt
zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 05.05.2025 kann nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Gemäß dem oben ausgeführten Sachstand kann der Empfehlung nicht entsprochen
werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach am 05.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Thomas Kauer Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
GB2.211
GB2.23
PLAN-HAII-31P
An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4 (PI 24)
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 16 - Ramersdorf-Perlach kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 16 - Ramersdorf-Perlach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 16 - Ramersdorf-Perlach ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.131
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 18031_V 18031 Verkehrsaufkommen Gartenstadt Ramersdorf A.pdf ===
Antrag zum
Themannebiet Verkehr
Ich beantrage die Offnung der Frauendreiziger Str. für den Kraftfahrzeug-
Verkehr um die Uppenborn- und Ballaufstr. zu entlasten und somit das
Verkehrsaufkommen gerechter zu verteilen. Auch könnten dann Anwohner auf
direkterem Wege zu ihrem Ziel gelangen und müssten insgesamt weniger
durch unser Viertel fahren.
Raum für Vermerke des Direktoriums
Anteran
erechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Rammersdorf
chne X
TI
[J ohne Gegenstimme abgelehnt L] mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 16_VG 13.11.2025 oeff. 2.1 1..pdf ===
Datum: 14.11.2025
Telefon: 089 - 23 36 14 87
Telefax: 089 - 23 36 14 85
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Gerechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Ramersdorf
Gerechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Ramersdorf
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf vom 05.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18031
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 16 - Ramersdorf-Perlach
vom 13. November 2025
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02705_22a_Verteilung_Verkehrsaufkommen_Ramersdorf_oeff.pdf ===
Antrag zum
Themannebiet Verkehr
Ich beantrage die Offnung der Frauendreiziger Str. für den Kraftfahrzeug-
Verkehr um die Uppenborn- und Ballaufstr. zu entlasten und somit das
Verkehrsaufkommen gerechter zu verteilen. Auch könnten dann Anwohner auf
direkterem Wege zu ihrem Ziel gelangen und müssten insgesamt weniger
durch unser Viertel fahren.
Raum für Vermerke des Direktoriums
Anteran
erechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Rammersdorf
chne X
TI
[J ohne Gegenstimme abgelehnt L] mit Mehrheit abgelehnt