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zu 3.3.3 Antrag auf Einrichtung von Eichhörnchenbrücken über die Balanstr.; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 28.10.2025; Stellungnahme des RKU vom 03.11.2025

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  • 20-26 _ V 18031_V 18031 Verkehrsaufkommen Gartenstadt Ramersdorf BE.pdf
  • 20-26 _ V 18031_V 18031 Verkehrsaufkommen Gartenstadt Ramersdorf A.pdf
  • B 16_VG 13.11.2025 oeff. 2.1 1..pdf
  • 20-26 _ E 02705_22a_Verteilung_Verkehrsaufkommen_Ramersdorf_oeff.pdf
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=== 20-26 _ V 18031_V 18031 Verkehrsaufkommen Gartenstadt Ramersdorf BE.pdf === Telefon: 0 233-524230 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement und Projektentwicklung Bezirk Ost (MOR-GB2.13) Gerechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Ramersdorf Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach am 05.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18031 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 13.11.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 05.05.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 beschlossen. Darin wird die Öffnung der Frauendreißigerstraße für den Kraftfahrzeugverkehr beantragt, mit dem Ziel, die Uppenborn- und Ballaufstraße zu entlasten und das Verkehrsaufkommen im Viertel gerechter zu verteilen. Darüber hinaus soll durch diese Maßnahme den Anwohnenden ein direkterer Weg zu ihren Zielen ermöglicht werden, wodurch insgesamt weniger Verkehr durch das Viertel geführt würde. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat nimmt wie folgt dazu Stellung: Bei den o. g. Straßen handelt es sich im Wesentlichen um Wohn- und Erschließungsstraßen, auf denen geringe Verkehrsmengen (< 400 Kfz/h) mit niedrigen Geschwindigkeiten (Tempo 30-Zone) auftreten. Parken findet hier auf den Wohn- und Erschließungsstraßen in der Regel auf der Fahrbahn statt. Dies entspricht auch der Charakterisierung von Wohnstraßen gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06. Durch das Parken am Fahrbahnrand wird die Fahrbahnbreite eingeschränkt, so dass ein Zweirichtungsverkehr meist nur mit Warten möglich ist und grundsätzlich nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können. Für die unbebauten Flächen zwischen Ottobrunner Straße und Adam-Berg-Straße in Ramers- dorf (Bebauungsplan Nr. 2176 bzw. 1638 siehe unten) wurde das Verkehrskonzept durch intensive Werkstattgespräche mit Bürger*innen und einem unabhängigen Verkehrsplanungs- büro 2002 weiterentwickelt und durch den Stadtrat beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 04957 vom 27.10.2004). Dabei sind die erforderlichen Ost-West Verbindungen festgelegt worden. Es ist vorgesehen, das Areal von der Ottobrunner Straße über den Diakon-Kerolt- Weg und die Frauendreißigerstraße zu erschließen. Erst bei Fertigstellung des gesamten Baugebietes sollen zur gleichen Zeit die Ost-West-Achsen für den MIV freigegeben werden, um eine gleichmäßige Verkehrsverteilung in dem Gebiet zu fördern. Daher wird aus verkehrs- planerischer Sicht die Durchfahrtssperre in der Frauendreißigerstraße aktuell positiv bewertet, wobei die entstehenden Umwege als vertretbar eingestuft werden. Mittel- bis langfristig ist geplant, die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entwickeln, ein genauer Zeitplan liegt jedoch noch nicht vor. Daher ist es verkehrsplanerisch sinnvoll, zunächst die Entwicklungen der genannten Flächen gemeinsam mit einem aktualisiertem Verkehrskonzept für das gesamte Gebiet abzuwarten, bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, die ohne Berücksichtigung des Gesamtgebietes zu möglichen ungewollten Verkehrs- verlagerungen führen könnten. Mit der Fußgängerampel in der Ottobrunner Straße auf Höhe Wöferlstraße stellt die Frauen- dreißigerstraße eine Hauptverbindung zur Grund- und Mittelschule am Strehleranger dar. Aus Sicht der Schulwegsicherheit wird die aktuelle Situation der Frauendreißigerstraße mit einer Durchfahrtssperre positiv bewertet. Da durch die Bewertung der örtlichen Polizeiinspektion insgesamt die Verkehrs- und Unfall- situation weitestgehend unauffällig ist, sind aus Sicht des Mobilitätsreferats derzeit keine über die genannten Verkehrsordnungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen hinausgehende Konzepte notwendig. Wir werden die Situation beobachten und ggf. reagieren. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt zum Sachstand des Bebauungsplans Nr. 2176 bzw. 1638 Ottobrunner Straße Folgendes mit: „Für die unbebauten Flächen zwischen Ottobrunner Straße und Adam-Berg-Straße in Ramersdorf besteht ein Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1988. Für diesen wurde im Frühsommer 2000 das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund zahlreicher Stellungnahmen zur Verkehrsthematik wurde von Oktober 2001 bis Januar 2002 ein Workshop zum Verkehrskonzept durchgeführt. Ein unabhängiges Verkehrsplanungsbüro wurde beauftragt, die Anregungen aus der Bürgerschaft fachlich zu beurteilen, zu konkretisieren und zu bewerten. Die Ergebnisse wurden in einer Einwohnerversammlung am 13. März 2002 vorgestellt und am 27.10.2004 in einem Verkehrlichen Grundsatzbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 04957) festgehalten. Aus verschiedenen Gründen kam das Bauleitplanverfahren in der Folge zum Erliegen. Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Ottobrunner Straße 3 wurde für den nördlichen Teilbereich am 09.02.2022 der Aufstellungsbeschluss 2176 mit neuen Planungszielen beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05406). Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, mit den Eigentümer*innen der südlich gelegenen Flächen erneut in Verhandlung zu treten, um deren Mitwirkungsbereitschaft an einem Gesamtkonzept für das Gebiet zu klären und ggf. den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2176 zu erweitern. Im Rahmen der Grundlagenermittlung für die weitere Planung wurde festgestellt, dass sich bei zeitgleicher Entwicklung des Gebiets Ottobrunner Straße mit dem sogenannten Klimaquartier Ramersdorf (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 10302 vom 25.10.2023) Engpässe in der Schulversorgung ergeben hätten. Auch seitens der mitwirkungsbereiten Eigentümer*innen wurde aufgrund von Firmenübernahmen das Projekt zeitweise nicht prioritär bearbeitet. Aus diesen Gründen wurde die Entwicklung zunächst nicht weitergeführt. Im Frühjahr 2025 kamen die neuen Eigentümerinnen von Flächen nördlich des Diakon-Kerolt- Wegs auf die LHM zu, um die Bedingungen für eine Entwicklung der Flächen abzustimmen und in Grundlagenuntersuchungen einzusteigen. Ferner wurden die Prognosedaten für die Bevölkerungsentwicklung und die Schulversorgung fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage wird der Planungsprozess voraussichtlich zeitnah fortgesetzt werden, ein konkreter Zeitplan liegt zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 05.05.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Gemäß dem oben ausgeführten Sachstand kann der Empfehlung nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 05.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Thomas Kauer Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle GB2.211 GB2.23 PLAN-HAII-31P An das Polizeipräsidium München - Abt. E 4 (PI 24) mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 16 - Ramersdorf-Perlach kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 16 - Ramersdorf-Perlach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 16 - Ramersdorf-Perlach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.131 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18031_V 18031 Verkehrsaufkommen Gartenstadt Ramersdorf A.pdf === Antrag zum Themannebiet Verkehr Ich beantrage die Offnung der Frauendreiziger Str. für den Kraftfahrzeug- Verkehr um die Uppenborn- und Ballaufstr. zu entlasten und somit das Verkehrsaufkommen gerechter zu verteilen. Auch könnten dann Anwohner auf direkterem Wege zu ihrem Ziel gelangen und müssten insgesamt weniger durch unser Viertel fahren. Raum für Vermerke des Direktoriums Anteran erechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Rammersdorf chne X TI [J ohne Gegenstimme abgelehnt L] mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 16_VG 13.11.2025 oeff. 2.1 1..pdf === Datum: 14.11.2025 Telefon: 089 - 23 36 14 87 Telefax: 089 - 23 36 14 85 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Gerechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Ramersdorf Gerechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Ramersdorf BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02705 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf vom 05.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18031 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 16 - Ramersdorf-Perlach vom 13. November 2025 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02705_22a_Verteilung_Verkehrsaufkommen_Ramersdorf_oeff.pdf === Antrag zum Themannebiet Verkehr Ich beantrage die Offnung der Frauendreiziger Str. für den Kraftfahrzeug- Verkehr um die Uppenborn- und Ballaufstr. zu entlasten und somit das Verkehrsaufkommen gerechter zu verteilen. Auch könnten dann Anwohner auf direkterem Wege zu ihrem Ziel gelangen und müssten insgesamt weniger durch unser Viertel fahren. Raum für Vermerke des Direktoriums Anteran erechte Verteilung des Verkehrsaufkommens in der Gartenstadt Rammersdorf chne X TI [J ohne Gegenstimme abgelehnt L] mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

13.11.2025 um 19:15 Uhr

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