(E) Stadtbezirksbudget Freiwillige Feuerwehr Waldperlach von 1927 e. V. Ersatzbeschaffung eines multifunktiona…

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(E) Stadtbezirksbudget Freiwillige Feuerwehr Waldperlach von 1927 e. V. Ersatzbeschaffung eines multifunktionalen Kochsystems für die FF Waldperlach vom 01.11.2025 - 28.02.2026 9.975,00 €; Az. 0262.0-16-0710

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  • 20-26 _ V 17626_Beschlussentwurf.pdf
  • B 16_VG 13.11.2025 oeff. 2.3 1..pdf
  • 20-26 _ E 02706_26b_Laermbelaestigung_Chiemgaustr_oeff.pdf
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=== 20-26 _ V 17626_Beschlussentwurf.pdf === Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 05.05.2025 Anlage(n): Anlage (A 1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17626 Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 18.09.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach hat am 05.05.2025 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirks- ausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen In- formation Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, Maßnahmen gegen Lärmbelästi- gung in der Chiemgaustraße zu prüfen. Aufgrund der Ausführungen der betroffenen Bürgerin bezüglich nächtlicher Ruhestörun- gen durch laute Unterhaltungen, Motorenlärm, Musik aus Autoradios und Autohupen auf dem Parkplatzgelände in der Balanstraße 105/Ecke Chiemgau Straße wurde direkter Kontakt mit einem der Betreiber des Firmenparkplatzes aufgenommen. Dieser bestätigte die auftretenden nächtlichen Ruhestörungen, diese sind ihm bereits seit längerer Zeit be- kannt. Ein möglicher praktischer Ansatz zur Verhinderung der nächtlichen Nutzung des Park- platzgeländes, wie z. B. der Einbau einer Schranke, um eine Sperrung des Parkplatzge- ländes zu ermöglichen, ist laut dem Auskunftsgeber nicht möglich, da weitere Firmen, un- ter anderem auch ein Fitness Studio mit nächtlichen Öffnungszeiten, dort ansässig sind. Die Einschaltung des Allparteilichen Konfliktmanagements München (AKIM), angesiedelt Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/222 Telefon: 0 233 44729 Telefax: 0 233-44642 Seite 2 von 4 beim Sozialreferat, ist hier ebenfalls nicht möglich, da es sich bei den betroffenen Park- platzflächen um Privatgrund handelt und AKIM keine Handhabe hat, die Fehlnutzung ei- nes privaten Parkplatzgeländes zu regulieren. Bestimmte Lärm verursachende Verhaltensweisen sind bereits durch gesetzliche Rege- lungen bußgeldbewehrt, so dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn der Lärm, wie hier eine unzumutbare Belästi- gung darstellt, insbesondere nach 22 Uhr. Ordnungswidrig handelt nach § 117 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Um- ständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Damit eine Ordnungswidrigkeit entsprechend geahndet werden kann, müssen die Personalien der Störenden bekannt sein und erfasst werden. Zur Vermeidung möglicher Eigengefährdung wird empfohlen, dies nicht durch den betroffenen Bürger*in vorzuneh- men, sondern bei konkreten Feststellungen von Verstößen die Polizei unter der Rufnum- mer „110“ zu kontaktieren. Den eingesetzten Polizeibeamten ist es dann möglich, die Situation vor Ort zu klären, die Identität der Störenden festzustellen und die entsprechen- den Schritte wie Bußgeld- oder mögliche Strafverfahren gegen die verursachenden Personen einzuleiten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einsätze der Polizei nach dem Priori- tätsprinzip abgearbeitet werden, das heißt zum Beispiel, das Rohheitsdelikte mit höherer Priorität bearbeitet werden. Unbenommen bleibt auch die Beschreitung des Privatrechtsweges. Der Empfehlung Nr. 20/26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirk Ra- mersdorf-Perlach vom 05.05.2025 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße wurden geprüft, ein Einschreiten der Stadtverwaltung ist nicht möglich. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 05.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Kauer Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV. bei Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 16 An das Direktorium – HA II – BA Geschäftsstelle Ost An D-II-V /Stadtratsprotokolle An das Revisionsamt An das Mobilitätsreferat mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium - HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 16 kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 16 Ramersdorf-Perlach kann/soll aus rechtlichen/tat- sächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum be- steht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 16 Ramersdorf-Perlach ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an das Kreisverwaltungsreferat – HA I/222 zur weiteren Veranlassung. Am . . . . . . . . . . Kreisveraltungsreferat – BdR - BW === B 16_VG 13.11.2025 oeff. 2.3 1..pdf === Datum: 14.11.2025 Telefon: 089 - 23 36 14 87 Telefax: 089 - 23 36 14 85 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Kreisverwaltungsreferat (E) Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße (vertagt aus der Sitzung vom 18.09.2025) Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf vom 05.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17626 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 16 - Ramersdorf-Perlach vom 13. November 2025 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02706_26b_Laermbelaestigung_Chiemgaustr_oeff.pdf === Burgerversammlung des AG . Stadtbezirkes am ZI Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro nn bela sty hip wp Fark pds fr Colla Chöngoushafe. Wortmeldebogen) Ir L Antrag (Bitte formulieren Sié so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme on zu'ebaestimmt werden kann) oder Anfrage: Ichbeautrag ErC wd! nochtL. ZanRudestorung as Vom Pantpea Boer Edleka- WA Tez tan ts Sef Ma[ma ( ZU erörtern (/ Es St ine Yes wicht mo Ack, bey ) geghlrerten. Fenster m oer. Abeuoltunble. wot wn ler Wacht zu Sh Gta. wesen sel ( ( Lauter _UuyeraaH Motor Nn. VA Musik aus Auto rac ach Hua. 4 / Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | _Johne Gegenstimme angenommen mit Mehrheit angenommen | _johne Gegenstimme abgelehnt | _|mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

13.11.2025 um 19:15 Uhr

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