(E) Stadtbezirksbudget
Freiwillige Feuerwehr Waldperlach von 1927 e. V.
Ersatzbeschaffung eines multifunktiona…
Volltext
(E) Stadtbezirksbudget
Freiwillige Feuerwehr Waldperlach von 1927 e. V.
Ersatzbeschaffung eines multifunktionalen Kochsystems für die FF Waldperlach vom 01.11.2025 - 28.02.2026
9.975,00 €; Az. 0262.0-16-0710
=== 20-26 _ V 17626_Beschlussentwurf.pdf ===
Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 der Bürgerversammlung
des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 05.05.2025
Anlage(n):
Anlage (A 1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17626
Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom
18.09.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach hat am 05.05.2025
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirks-
ausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen In-
formation Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, Maßnahmen gegen Lärmbelästi-
gung in der Chiemgaustraße zu prüfen.
Aufgrund der Ausführungen der betroffenen Bürgerin bezüglich nächtlicher Ruhestörun-
gen durch laute Unterhaltungen, Motorenlärm, Musik aus Autoradios und Autohupen auf
dem Parkplatzgelände in der Balanstraße 105/Ecke Chiemgau Straße wurde direkter
Kontakt mit einem der Betreiber des Firmenparkplatzes aufgenommen. Dieser bestätigte
die auftretenden nächtlichen Ruhestörungen, diese sind ihm bereits seit längerer Zeit be-
kannt.
Ein möglicher praktischer Ansatz zur Verhinderung der nächtlichen Nutzung des Park-
platzgeländes, wie z. B. der Einbau einer Schranke, um eine Sperrung des Parkplatzge-
ländes zu ermöglichen, ist laut dem Auskunftsgeber nicht möglich, da weitere Firmen, un-
ter anderem auch ein Fitness Studio mit nächtlichen Öffnungszeiten, dort ansässig sind.
Die Einschaltung des Allparteilichen Konfliktmanagements München (AKIM), angesiedelt
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung,
Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
KVR-I/222
Telefon: 0 233 44729
Telefax: 0 233-44642
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beim Sozialreferat, ist hier ebenfalls nicht möglich, da es sich bei den betroffenen Park-
platzflächen um Privatgrund handelt und AKIM keine Handhabe hat, die Fehlnutzung ei-
nes privaten Parkplatzgeländes zu regulieren.
Bestimmte Lärm verursachende Verhaltensweisen sind bereits durch gesetzliche Rege-
lungen bußgeldbewehrt, so dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden
können. Das gilt insbesondere dann, wenn der Lärm, wie hier eine unzumutbare Belästi-
gung darstellt, insbesondere nach 22 Uhr.
Ordnungswidrig handelt nach § 117 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG), wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Um-
ständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die
Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Damit eine Ordnungswidrigkeit entsprechend geahndet werden kann, müssen die
Personalien der Störenden bekannt sein und erfasst werden. Zur Vermeidung möglicher
Eigengefährdung wird empfohlen, dies nicht durch den betroffenen Bürger*in vorzuneh-
men, sondern bei konkreten Feststellungen von Verstößen die Polizei unter der Rufnum-
mer „110“ zu kontaktieren. Den eingesetzten Polizeibeamten ist es dann möglich, die
Situation vor Ort zu klären, die Identität der Störenden festzustellen und die entsprechen-
den Schritte wie Bußgeld- oder mögliche Strafverfahren gegen die verursachenden
Personen einzuleiten.
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einsätze der Polizei nach dem Priori-
tätsprinzip abgearbeitet werden, das heißt zum Beispiel, das Rohheitsdelikte mit höherer
Priorität bearbeitet werden.
Unbenommen bleibt auch die Beschreitung des Privatrechtsweges.
Der Empfehlung Nr. 20/26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirk Ra-
mersdorf-Perlach vom 05.05.2025 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention,
Frau Stadträtin Gudrun Lux, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
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II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße wurden geprüft, ein
Einschreiten der Stadtverwaltung ist nicht möglich.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 05.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Die Referentin
Kauer Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV. bei Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 16
An das Direktorium – HA II – BA Geschäftsstelle Ost
An D-II-V /Stadtratsprotokolle
An das Revisionsamt
An das Mobilitätsreferat
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium - HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 16 kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 16 Ramersdorf-Perlach kann/soll aus rechtlichen/tat-
sächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum be-
steht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 16 Ramersdorf-Perlach ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an das Kreisverwaltungsreferat – HA I/222
zur weiteren Veranlassung.
Am . . . . . . . . . .
Kreisveraltungsreferat – BdR - BW
=== B 16_VG 13.11.2025 oeff. 2.3 1..pdf ===
Datum: 14.11.2025
Telefon: 089 - 23 36 14 87
Telefax: 089 - 23 36 14 85
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße (vertagt aus der Sitzung vom
18.09.2025)
Maßnahmen gegen Lärmbelästigung in der Chiemgaustraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02706 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf vom 05.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17626
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 16 - Ramersdorf-Perlach
vom 13. November 2025
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02706_26b_Laermbelaestigung_Chiemgaustr_oeff.pdf ===
Burgerversammlung des AG . Stadtbezirkes am ZI
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro
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Antrag (Bitte formulieren Sié so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme on
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Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
| _Johne Gegenstimme angenommen mit Mehrheit angenommen
| _johne Gegenstimme abgelehnt | _|mit Mehrheit abgelehnt