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  • 20-26 _ B 07737_B 07737 Hechtseestrasse Parksituation Geschwindigkeitsbegrenzung.pdf
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=== 20-26 _ B 07737_B 07737 Hechtseestrasse Parksituation Geschwindigkeitsbegrenzung.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 08.05.2025 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.9 / 07.05.2025 Hechtseestraße - schwierige Parksituation und Forderung einer Geschwindigkeitsbegren- zung auf Tempo 30; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 07.04.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Das Anliegen aus der Bürgerschaft wird mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet; dem Gremium liegt die Information vor, dass für die gesamte Hechtseestraße bereits die Umsetzung von Tempo 30 geplant ist; wir bitten um Information, ob dies korrekt ist. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. RIS I. === 20-26 _ B 07737_B 07737 Hechtseestrasse Parksituation Geschwindigkeitsbegrenzung AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach Herrn Thomas Kauer BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 21.10.2025 Hechtseestraße – schwierige Parksituation und Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07737 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 07.05.2025 Sehr geehrter Herr Kauer, wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, in dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das Mobilitätsreferat herangetragen haben. Inhaltlich geht es um die Parksituation in der Hechtseestraße, die von einer Vielzahl abgestellter LKW und Anhänger geprägt sein soll. Beantragt wird daher, dort PKW-Parken anzuordnen. Zudem soll die Hechtseestraße in die angrenzenden Tempo 30-Zonen eingebunden werden. Nach Prüfung Ihres Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Verkehrliche Eingriffe können durch das Mobilitätsreferat nur erfolgen, wenn sie zwingend erforderlich sind. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die allgemeinen Verkehrsregelungen der Straßenverkehrsordnung aus objektiv belegbaren Gründen nicht ausreichend sein sollten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentlichen Straßen für die Allgemeinheit gewidmet sind, sie also grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für das Parken, solange die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Ein Vorrecht für Anwohner oder private Fahrzeuge besteht nach der Straßenverkehrsordnung nicht. I. Seite 2 von 3 Eingriffe in diesen widmungsgemäßen Gebrauch unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Danach kann PKW-Parken v.a. dann angeordnet werden, wenn Sichtbeziehungen durch geparkte größere Fahrzeuge häufig erheblich gestört werden oder Gefahren entstehen, weil diese zu weit in die Fahrbahn hineinragen. Eine Anordnung, um den vorhandenen Parkraum für die PKW der Anwohner vorzuhalten, ist rechtlich hingegen nicht möglich. Erst wenn der weit überwiegende Teil der Parkflächen von diesen Fahrzeugen belegt wäre, könnte man eine solche Anordnung begründen. Unter diesen Gesichtspunkten sehen wir aktuell keine Möglichkeit, in der Hechtseestraße PKW-Parken anzuordnen. Zwar werden dort auch LKW und Anhänger geparkt. Der überwiegende Teil der Parkflächen wird aber von PKW belegt. Insgesamt unterscheidet sich die dortige Situation nicht signifikant von anderen Straßen im Stadtgebiet, wo ebenfalls eine Zunahme von gewerblichen Fahrzeugen festgestellt werden kann. Auch die Einbindung der Hechtseestraße in die angrenzenden Tempo 30-Zonen ist rechtlich nicht möglich. Diese Zonen dürfen auf Vorfahrtsstraßen mit überregionaler Bedeutung nicht angeordnet werden. Bei der Hechtseestraße handelt es sich jedoch um eine solche Hauptstraße mit einer über das Gebiet hinausgehender Verkehrsbedeutung (deutlich erkennbar am Z. 306 StVO an jeder Einmündung). Weitere Ausschlusskriterien für solche Zonen sind Lichtsignalanlagen an Kreuzungen (wie hier an der Kreuzung Berger-Kreuz- Straße) sowie die im gesamten Verlauf der Hechtseestraße vorhandenen Markierungen (Leitlinien nach Z. 340 StVO). In Betracht kommen könnte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h daher nur im Wege einer sog. Einzelfallregelung. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen jedoch nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 S. 3 StVO). Entsprechende Anhaltspunkte konnten für die Hechtseestraße allerdings bis dato nicht festgestellt werden. Auch das Unfallaufkommen ist dort erfreulicherweise unauffällig. Zudem besteht nach der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Umgriff von sog. „sensiblen Einrichtungen“ wie Kindergärten, Schulen etc. einzurichten. Auf dieser Grundlage wurde in östlicher Fahrtrichtung zwischen der Berger-Kreuz-Straße und der Kuenstraße eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Weitere Einrichtungen, die unter den gesetzlich genannten Ausnahmekatalog fallen würden, gibt es dort jedoch nicht. In der Hechtseestraße können daher (derzeit) aus verkehrlichen Gesichtspunkten weder PKW- Parken noch weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet werden. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. an MOR-GL5 III. WV bei MOR-GB 2.211 Seite 3 von 3 gez. MOR-GB2.211

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

13.11.2025 um 19:15 Uhr

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