Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Anordnung eines absoluten Haltverbots als Ausweichstelle bei gegenläufigem Verkehr: Echardinger Straße Zuleitung

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Anordnung eines absoluten Haltverbots als Ausweichstelle bei gegenläufigem Verkehr: Echardinger Straße Zuleitung vom 16.01.2019

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

14.02.2019 um 19:00 Uhr

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