verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO Ottobrunner Straße an der Einmündung Frauendreißigerstraße - absolutes Halteverbot Frist zur Stellungnahme bis 17.12.2018 Zuleitung

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verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO Ottobrunner Straße an der Einmündung Frauendreißigerstraße - absolutes Halteverbot Frist zur Stellungnahme bis 17.12.2018 Zuleitung vom 05.11.2018

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

15.11.2018 um 19:00 Uhr

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