Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19714_V 19714 Umstufung Teilstrecke Kopischstrasse BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach
Umstufung
einer Teilstrecke der Kopischstraße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19714
Anlage
1 Plan
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-
Perlach vom 16.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Umstufung, durch die
eine Straße eine andere Straßenklasse erhält, durch die Straßenbaubehörde
förmlich verfügt werden.
Die bisher als Ortsstraße gewidmete Teilstrecke der Kopischstraße (Teilfläche
aus Flst. Nr. 16221/2, Gemarkung München S. 8) zwischen der Traunreuter
Straße (= km 0,111) und 54 m westlich davon (= km 0,165) ist zu einem
„beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ gem. Art. 7 BayStrWG
umzustufen.
Die Straßenfläche wird nach der Errichtung einer Lärmschutzwand am westlichen
Ende der Straße nicht mehr für die Durchfahrt benötigt. Die Straßenklasse ist
entsprechend anzupassen.
Die Absicht der Umstufung wurde im Amtsblatt Nr. 32 vom 20.11.2025 ortsüblich
bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Die Straßenbaubehörde für die umzustufende Straßenstrecke ist die
Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Umstufung
erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Umstufung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs.
Telefon: 233 - 60120
Telefax: 233 - 60105
Baureferat
Verwaltung und Recht
Seite 2
3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976
(BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599),
vornehmen.
Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat
der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Der Umstufung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Teilstrecke der
Kopischstraße zwischen der Traunreuter Straße (= km 0,111) und 54 m westlich
davon (= km 0,165) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und
Radverkehr“ wird zugestimmt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Thomas Kauer Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 3
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 16
An das Direktorium - D-II-BA-OST
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-34B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 20-26 _ V 19714_V 19714 Umstufung Teilstrecke Kopischstrasse A1.pdf ===
0 40
m
Erstellungsdatum 29.08.2025
Umstufung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:1 000
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2025,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2025
´
=== B 16_VG 16.04.2026 oeff. 1.2 2..pdf ===
Datum: 30.04.2026
Telefon: 089 - 233 7 61487
Telefax: 089 - 233 12 762608
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Baureferat
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach
Umstufung
einer Teilstrecke der Kopischstraße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19714
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 16 - Ramersdorf-Perlach
vom 16. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung: