2.1.6 (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Umstufung ein…

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2.1.6 (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Umstufung einer Teilstrecke der Kopischstraße

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  • 20-26 _ V 19714_V 19714 Umstufung Teilstrecke Kopischstrasse BE.pdf
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  • B 16_VG 16.04.2026 oeff. 1.2 2..pdf
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=== 20-26 _ V 19714_V 19714 Umstufung Teilstrecke Kopischstrasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Umstufung einer Teilstrecke der Kopischstraße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19714 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf- Perlach vom 16.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Umstufung, durch die eine Straße eine andere Straßenklasse erhält, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Die bisher als Ortsstraße gewidmete Teilstrecke der Kopischstraße (Teilfläche aus Flst. Nr. 16221/2, Gemarkung München S. 8) zwischen der Traunreuter Straße (= km 0,111) und 54 m westlich davon (= km 0,165) ist zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ gem. Art. 7 BayStrWG umzustufen. Die Straßenfläche wird nach der Errichtung einer Lärmschutzwand am westlichen Ende der Straße nicht mehr für die Durchfahrt benötigt. Die Straßenklasse ist entsprechend anzupassen. Die Absicht der Umstufung wurde im Amtsblatt Nr. 32 vom 20.11.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Straßenbaubehörde für die umzustufende Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Umstufung erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Umstufung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs. Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Umstufung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Teilstrecke der Kopischstraße zwischen der Traunreuter Straße (= km 0,111) und 54 m westlich davon (= km 0,165) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Thomas Kauer Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 3 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 16 An das Direktorium - D-II-BA-OST An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-34B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19714_V 19714 Umstufung Teilstrecke Kopischstrasse A1.pdf === 0 40 m Erstellungsdatum 29.08.2025 Umstufung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:1 000 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2025, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 ´ === B 16_VG 16.04.2026 oeff. 1.2 2..pdf === Datum: 30.04.2026 Telefon: 089 - 233 7 61487 Telefax: 089 - 233 12 762608 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Umstufung einer Teilstrecke der Kopischstraße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19714 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 16 - Ramersdorf-Perlach vom 16. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung:

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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