(E) Behandlung von Empfehlungen zum U-Bahnbetriebshof Süd aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 (WV aus der Sitzung

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(E) Behandlung von Empfehlungen zum U-Bahnbetriebshof Süd aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 (WV aus der Sitzung vom 31.07.2025)

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  • 20-26 _ V 15243_Beschlussentwurf.pdf
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  • 20-26 _ E 01791_6_Ueberarbeitung Schallschutzgutachten_oeff.pdf
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=== 20-26 _ V 15243_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 0 233-522428 Telefax: 0 233-21797 Mobilitätsreferat Bezirk Süd-Ost MOR-GB2.13 Behandlung von Empfehlungen zum U-Bahnbetriebshof Süd aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 Überarbeitung des Schallschutzgutachtens U-Bahn Betriebshof Süd Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 Offenlegung des zweiten Schallschutzgutachtens vom Projekt U-Bahn Betriebshof Süd Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 Offenlegung der Kostenplanung des Projekts U-Bahn Betriebshof Süd Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15243 Anlage 1: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 Anlage 2: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 Anlage 3: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 05.12.2024 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 13.03.2024 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01791, 01796 und 01798 beschlossen, die alle den geplanten U- Bahnbetriebshof Süd (UBS) betreffen. Das Mobilitätsreferat hat daher die Stadtwerke München GmbH (SWM) als Vorhabenträger UBS um Stellungnahme gebeten. Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist. Seite 2 von 5 Die SWM hat uns zu den o. g. Empfehlungen folgende Stellungnahmen zukommen lassen: Überarbeitung des Schallschutzgutachtens U-Bahn Betriebshof Süd Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach am 13.03.2024 „Ich beantrage, dass diese, durch den Kahlschlag neu geschaffenen Gegebenheiten, in die Fortschreibung des Schallschutzgutachtens für den geplanten U-Bahnbetriebshof Süd als geänderter Parameter eingearbeitet und deren Auswirkungen transparent dargestellt werden.“ Stellungnahme SWM: „Im Schallschutz-Gutachten des U-Bahn Betriebshof Süd wurde bei den Berechnungen der Lärmimmissionen bewusst auf die Berücksichtigung von Bäumen und anderer vorhandener oder geplanter Vegetation als schallmindernde Elemente verzichtet. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Effektivität von Pflanzen bei der Schalldämmung sehr variabel ist und stark von den jeweiligen Pflanzenarten, ihrem Wachstumszustand, der Jahreszeit und vielen weiteren Faktoren abhängt. Daher basiert das Gutachten auf einem Ansatz, bei dem ohne diese möglichen schalldämpfenden Effekte der Vegetation geplant wird. Dies stellt sicher, dass die berechneten Grenzwerte der Lärmimmissionen auch im ungünstigsten Fall – also ohne jegliche Vegetation – eingehalten werden. So wird ein hoher Schutzstandard für die Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet, unabhängig von den jahreszeitlichen Schwankungen des Bewuchses oder von Veränderungen im Bestand der Vegetation. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kahlschlag auf dem Privatgelände keinen Einfluss auf die Gültigkeit und die Ergebnisse des Schallschutz-Gutachtens hat. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Lärmimmissionen ist somit auch ohne Berücksichtigung jeglicher Vegetation gesichert. Eine Überarbeitung des Gutachtens ist daher nicht notwendig.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 13.03.2024 kann nicht entsprochen werden. Offenlegung des zweiten Schallschutzgutachtens vom Projekt U-Bahn Betriebshof Süd Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 13.03.2024 „Des Weiteren beantrage ich die Offenlegung des bereits seit Wochen vorliegenden zweiten Schallschutzgutachtens.“ Stellungnahme SWM: „Das Schallschutzgutachten ist Teilunterlage für die erforderliche Flächennutzungsplan (FNP)- Änderung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und wurde hierfür erstellt. Das Gutachten wird im Zuge des Verfahrens der FNP-Änderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Öffentlichkeit formal zugänglich gemacht. Die Bürgerinitiativen Neubiberg und Waldperlach wurden über die wesentlichen Ergebnisse – der Einhaltung aller Grenzwerte und der geplanten Schallschutzmaßnahmen - informiert.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 13.03.2024 kann unter Maßgabe der obigen Ausführungen Seite 3 von 5 entsprochen werden. Offenlegung der Kostenplanung des Projekts U-Bahn Betriebshof Süd Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 13.03.2024 „Ich beantrage die Offenlegung der Kostenplanung des Projekts U-Bahn-Betriebshof Süd bis zum 01.06.2024 für: 1. Die Kostenplanung zum Stand der Online-Präsentation 2021 2. Die aktuelle Kostenplanung inkl. der zusätzlichen Baumaßnahmen sowie allgemeine Kostensteigerungen 3. Weitere erwartbare Kostensteigerungen, die bis Fertigstellung eingeplant sind“ Stellungnahme SWM: „Bei den angefragten Daten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der SWM, die vertraulich zu behandeln sind, insbesondere weil die für die Projektumsetzung erforderlichen Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die zuständigen Gremien der Landeshauptstadt München werden über die Kostensituation informiert.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 13.03.2024 kann nicht entsprochen werden. Der geplante U-Bahnbetriebshof Süd ist ein wichtiger Baustein für der Erhalt der Funktionsfähigkeit unseres öffentlichen Nahverkehrs in München , gerade im Hinblick auf den geplanten Ausbau des Netzes, Taktverdichtung, autonomen Betrieb und Redundanz des Systems (derzeit besteht nur ein einziger U-Bahnbetriebshof in Fröttmaning). Dieses Leuchtturmprojekt der SWM / MVG hat somit stadtweite Bedeutung für einen zukunftsfähigen ÖPNV in München. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die SWM als Vorhabenträger UBS haben die Empfehlungen überprüft. Die Abholzungen auf Privatgrund haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit und die Ergebnisse des Schallschutz-Gutachtens hat. Daher ist eine Überarbeitung nicht notwendig (Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791). Das Schallschutzgutachten wird im Zuge des Verfahrens der FNP-Änderung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Öffentlichkeit formal zugänglich gemacht (Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796). Bei den angefragten Daten zu Kosten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der SWM. Die zuständigen Gremien der LHM werden über die Kostensituation informiert (Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798). 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Thomas Kauer Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 von 5 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 16 – Ramersdorf-Perlach kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 16 – Ramersdorf-Perlach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 16 – Ramersdorf-Perlach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.13 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 15243_Anlage 1.pdf === Anlage 1 === 20-26 _ V 15243_Anlage 2.pdf === Anlage 2 === 20-26 _ V 15243_Anlage 3.pdf === Anlage 3 === 20-26 _ E 01798_4_U-bahn Betriebshof Sued_oeff.pdf === === 20-26 _ E 01796_4_U-bahn Betriebshof Sued_oeff.pdf === === 20-26 _ E 01791_6_Ueberarbeitung Schallschutzgutachten_oeff.pdf ===

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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