(E) Behandlung von Empfehlungen zum U-Bahnbetriebshof Süd aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 (WV aus der Sitzung
Volltext
(E) Behandlung von Empfehlungen zum U-Bahnbetriebshof Süd aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 (WV aus der Sitzung vom 31.07.2025)
=== 20-26 _ V 15243_Beschlussentwurf.pdf ===
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Mobilitätsreferat
Bezirk Süd-Ost
MOR-GB2.13
Behandlung von Empfehlungen zum U-Bahnbetriebshof Süd aus der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024
Überarbeitung des Schallschutzgutachtens U-Bahn Betriebshof Süd
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791
Offenlegung des zweiten Schallschutzgutachtens vom Projekt U-Bahn Betriebshof Süd
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796
Offenlegung der Kostenplanung des Projekts U-Bahn Betriebshof Süd
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15243
Anlage 1: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791
Anlage 2: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796
Anlage 3: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798
Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach
vom 05.12.2024
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 13.03.2024 die
Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01791, 01796 und 01798 beschlossen, die alle den geplanten U-
Bahnbetriebshof Süd (UBS) betreffen. Das Mobilitätsreferat hat daher die Stadtwerke
München GmbH (SWM) als Vorhabenträger UBS um Stellungnahme gebeten.
Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind,
müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist.
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Die SWM hat uns zu den o. g. Empfehlungen folgende Stellungnahmen zukommen lassen:
Überarbeitung des Schallschutzgutachtens U-Bahn Betriebshof Süd
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach am 13.03.2024
„Ich beantrage, dass diese, durch den Kahlschlag neu geschaffenen Gegebenheiten, in die
Fortschreibung des Schallschutzgutachtens für den geplanten U-Bahnbetriebshof Süd als
geänderter Parameter eingearbeitet und deren Auswirkungen transparent dargestellt werden.“
Stellungnahme SWM:
„Im Schallschutz-Gutachten des U-Bahn Betriebshof Süd wurde bei den Berechnungen der
Lärmimmissionen bewusst auf die Berücksichtigung von Bäumen und anderer vorhandener oder
geplanter Vegetation als schallmindernde Elemente verzichtet. Der Grund hierfür liegt darin,
dass die Effektivität von Pflanzen bei der Schalldämmung sehr variabel ist und stark von den
jeweiligen Pflanzenarten, ihrem Wachstumszustand, der Jahreszeit und vielen weiteren
Faktoren abhängt.
Daher basiert das Gutachten auf einem Ansatz, bei dem ohne diese möglichen
schalldämpfenden Effekte der Vegetation geplant wird. Dies stellt sicher, dass die berechneten
Grenzwerte der Lärmimmissionen auch im ungünstigsten Fall – also ohne jegliche Vegetation –
eingehalten werden. So wird ein hoher Schutzstandard für die Anwohnerinnen und Anwohner
gewährleistet, unabhängig von den jahreszeitlichen Schwankungen des Bewuchses oder von
Veränderungen im Bestand der Vegetation.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kahlschlag auf dem Privatgelände keinen Einfluss
auf die Gültigkeit und die Ergebnisse des Schallschutz-Gutachtens hat. Die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte für Lärmimmissionen ist somit auch ohne Berücksichtigung jeglicher
Vegetation gesichert. Eine Überarbeitung des Gutachtens ist daher nicht notwendig.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 13.03.2024 kann nicht entsprochen werden.
Offenlegung des zweiten Schallschutzgutachtens vom Projekt U-Bahn Betriebshof Süd
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 13.03.2024
„Des Weiteren beantrage ich die Offenlegung des bereits seit Wochen vorliegenden zweiten
Schallschutzgutachtens.“
Stellungnahme SWM:
„Das Schallschutzgutachten ist Teilunterlage für die erforderliche Flächennutzungsplan (FNP)-
Änderung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und wurde hierfür erstellt. Das
Gutachten wird im Zuge des Verfahrens der FNP-Änderung durch das Referat für Stadtplanung
und Bauordnung der Öffentlichkeit formal zugänglich gemacht.
Die Bürgerinitiativen Neubiberg und Waldperlach wurden über die wesentlichen Ergebnisse –
der Einhaltung aller Grenzwerte und der geplanten Schallschutzmaßnahmen - informiert.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 13.03.2024 kann unter Maßgabe der obigen Ausführungen
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entsprochen werden.
Offenlegung der Kostenplanung des Projekts U-Bahn Betriebshof Süd
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 13.03.2024
„Ich beantrage die Offenlegung der Kostenplanung des Projekts U-Bahn-Betriebshof Süd bis
zum 01.06.2024 für:
1. Die Kostenplanung zum Stand der Online-Präsentation 2021
2. Die aktuelle Kostenplanung inkl. der zusätzlichen Baumaßnahmen sowie allgemeine
Kostensteigerungen
3. Weitere erwartbare Kostensteigerungen, die bis Fertigstellung eingeplant sind“
Stellungnahme SWM:
„Bei den angefragten Daten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der SWM, die vertraulich
zu behandeln sind, insbesondere weil die für die Projektumsetzung erforderlichen
Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die zuständigen Gremien der
Landeshauptstadt München werden über die Kostensituation informiert.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 13.03.2024 kann nicht entsprochen werden.
Der geplante U-Bahnbetriebshof Süd ist ein wichtiger Baustein für der Erhalt der
Funktionsfähigkeit unseres öffentlichen Nahverkehrs in München , gerade im Hinblick auf den
geplanten Ausbau des Netzes, Taktverdichtung, autonomen Betrieb und Redundanz des
Systems (derzeit besteht nur ein einziger U-Bahnbetriebshof in Fröttmaning). Dieses
Leuchtturmprojekt der SWM / MVG hat somit stadtweite Bedeutung für einen zukunftsfähigen
ÖPNV in München.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die SWM als Vorhabenträger UBS haben die Empfehlungen überprüft.
Die Abholzungen auf Privatgrund haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit und die
Ergebnisse des Schallschutz-Gutachtens hat. Daher ist eine Überarbeitung nicht
notwendig (Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791).
Das Schallschutzgutachten wird im Zuge des Verfahrens der FNP-Änderung durch das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Öffentlichkeit formal zugänglich gemacht
(Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796).
Bei den angefragten Daten zu Kosten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der
SWM. Die zuständigen Gremien der LHM werden über die Kostensituation informiert
(Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798).
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01791 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01796 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01798 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach am 13.03.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Thomas Kauer Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 16 – Ramersdorf-Perlach kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 16 – Ramersdorf-Perlach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 16 – Ramersdorf-Perlach ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.13
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 15243_Anlage 1.pdf ===
Anlage 1
=== 20-26 _ V 15243_Anlage 2.pdf ===
Anlage 2
=== 20-26 _ V 15243_Anlage 3.pdf ===
Anlage 3
=== 20-26 _ E 01798_4_U-bahn Betriebshof Sued_oeff.pdf ===
=== 20-26 _ E 01796_4_U-bahn Betriebshof Sued_oeff.pdf ===
=== 20-26 _ E 01791_6_Ueberarbeitung Schallschutzgutachten_oeff.pdf ===