=== 20-26 _ B 08479_B 08479 Goerzer Str Balanstr parkende Fahrzeuge komm Verkehrsueberwachung.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Kreisverwaltungsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 12.12.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.3 / 11.12.2025
Görzer Straße und Balanstraße; parkende Fahrzeuge (Anhänger, Wohnmobile, Wohnanhä-
nger, Halteverbote); Anliegen aus der Bürgerschaft vom 20.11.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. Mobilitätsreferat
I.
=== 20-26 _ B 08479_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
Haltestelle Poccistraße
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Görzer Straße und Balanstraße; parkende Fahrzeuge (Anhänger, Wohnmobile,
Wohnanhänger, Halteverbote)
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08479 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 16 - Ramersdorf-
Perlach vom 11.12.2025
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir kommen zurück auf den Antrag des Bezirksausschusses 16 – Ramersdorf-Perlach vom
11.12.2025, hinsichtlich der Parksituation in der Görzer Straße und der Balanstraße. Der
Bezirksausschuss 16 – Ramersdorf-Perlach beantragt die Befassung mit o.g. Bürgeranliegen,
wonach die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) die Überwachung des ruhenden
Verkehrs an den genannten Örtlichkeiten übernehmen bzw. die Polizei im Rahmen einer
Sonderaktion dabei unterstützen soll.
Zu Ihrem Antrag in der im Betreff genannten Angelegenheit können wir Ihnen heute Folgendes
mitteilen:
Die Verkehrsüberwachung ist eine behördliche Aufgabe und wird in München im Bereich des
ruhenden Verkehrs innerhalb der Parklizenzgebiete von der Kommunalen
Verkehrsüberwachung (KVÜ) und dem Polizeipräsidium München (PPM) übernommen.
Hierfür besteht seit 1988 eine schriftliche Vereinbarung, die sowohl die örtlichen als auch die
zeitlichen Zuständigkeiten von KVÜ und PPM festlegt. Die Kommunale Verkehrsüberwachung
wird dabei ausschließlich innerhalb der Parklizenzgebiete sowie in einzelnen Gebieten mit
Parkraumbewirtschaftung (u.a. Riem) tätig. An Örtlichkeiten, die nicht Bestandteil eines
Lizenzgebietes sind, liegt die Verantwortung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs bei
der Polizei.
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
03.03.2026
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung und Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
Stabsstelle Abteilung KVR-I/3
KVR-I/301
Ruppertstr. 19
80466 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
i3grundsatz.kvr@muenchen.de
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
____________________________________________________________________
An den Vorsitzenden des
16 - Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
BA-Geschäftsstelle BAG-Ost
Per Mail:
bag-ost.dir@muenchen.de
Seite 2
Die Görzer Straße sowie die Balanstraße fallen in ebenjenen Zuständigkeitsbereich des
Polizeipräsidiums, konkreter der Polizeiinspektion 23, da sie keinem Lizenzgebiet zugeordnet
sind. Eine Übernahme der Überwachung durch die KVÜ ist daher aktuell nicht möglich.
Da die KVÜ zudem die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in den Lizenzgebieten des eigenen
Zuständigkeitsbereichs gewährleisten muss, ist auch eine Unterstützung der Polizei aufgrund
personeller und organisatorischer Kapazitäten nicht umsetzbar.
Zur Beantwortung des Anliegens haben wir daher eine Stellungnahme bei der Polizei zum
Kontrollumfang an den Örtlichkeiten sowie zur Einschätzung der Parksituation vor Ort
angefragt. Diese teilte mit, dass der ruhende Verkehr in der Görzer Straße und Balanstraße im
Rahmen der Möglichkeiten und abhängig von der aktuellen Einsatzbelastung überwacht wird.
Die erwähnte „niedrige Owi-Gebühr“ sowie eine zu hohe Arbeitsbelastung sind dabei keine
Kriterien bei der Verfolgung von Parkverstößen. Zudem wurden die für die Feststellung und
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Mitarbeitenden über das Bürgeranliegen
informiert und sensibilisiert.
Darüber hinaus teilte die Polizeiinspektion 23 Folgendes mit:
„Sollte es zu konkreten Verkehrsbehinderungen und/oder -gefährdungen kommen, kann der
Mitteiler jederzeit den Polizeinotruf „110“ kontaktieren. Ein dadurch generierter Einsatz wird
dann von einer uniformierten Streife abgearbeitet, ggf. auch inklusive Folgemaßnahmen wie
Versetzungen oder Abschleppungen.
Anzumerken ist noch, dass die gesetzlich vorgesehene Höhe des Verwarnungsgeldes von 20
Euro für Halter*innen von länger als 14 Tage abgestellten Anhängern wenig abschreckend ist.
Außerdem erfüllt diese Ordnungswidrigkeit, solange nicht weitere Gründe dazukommen, nicht
die aktuellen Abschleppkriterien.“
Weitere, ähnliche Beschwerden die Görzer- und Balanstraße betreffend seien zudem nicht
bekannt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn aus den dargelegten Gründen Ihrem Antrag nicht
entsprochen werden kann. Die zuständige Polizei wird jedoch weiterhin die Kontrolle des
ruhenden Verkehrs an den genannten Örtlichkeiten übernehmen.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08479 des Bezirksausschusses 16 -
Ramersdorf-Perlach vom 11.12.2025 satzungsgemäß erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen