=== 20-26 _ B 08656_B 08656 Wollanistraße.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 13.02.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.6 / 12.02.2026
Gehwegparken in der Wollanistraße ermöglichen; Anliegen aus der Bürgerschaft
vom 25.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. RIS
I.
=== 20-26 _ B 08656_B 08656 Wollanistrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach
Herr Kauer
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
20.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Gehwegparken in der Wollanistraße ermöglichen
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08656 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach
Sehr geehrter Herr Kauer,
zu Ihrem Antrag vom 12.02.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine
barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“
beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit
verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von
Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung
des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München
durchgeführt.
Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den
rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der
Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren praktiziert wurde, ändert nichts an dessen
Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.
Bei einigen Straßen bedeutet die Beachtung des Gehwegparkverbots, dass nur einseitig am
rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dabei muss die freie Restfahrbahnbreite
mindestens drei Meter betragen, damit Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straße
gefahrlos passieren können. Soll ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht
möglich sein, muss auf die nähere Umgebung ausgewichen werden. Nach geltender
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Rechtsprechung und zudem in einer Großstadt wie München kann es den Bewohner*innen
hierbei zugemutet werden, das Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen. Es liegt in der
Verantwortung der Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken.
Falls vorhanden, sind übrigens die eigenen Garagen und privaten Stellflächen für das
Abstellen des Kraftfahrzeugs zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung der Garagen und privaten
Stellflächen, zum Beispiel als reiner Lagerraum für Möbel, Gartengeräte oder ähnliches, ist in
der Regel nicht zulässig.
Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in
Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden
insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der
Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung
geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen
Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet
werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher
Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche
Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der
sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den
Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Da sich der Prozess
derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen
daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das
Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf Ihren BA
zukommen.
In Bezug auf die Drittanzeigen möchten wir darauf hinweisen, dass die Vielzahl der Anzeigen,
die über derlei Portale erstattet werden können, Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung
ist. Diese zeigt auf, dass es Nutzungskonflikte im knappen öffentlichen Raum gibt. Der
Landeshauptstadt München ist bekannt, dass auch über private Portale wie zum Beispiel über
die App „weg.li“ Fotos von verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen hochgeladen und an diverse
Polizeiinspektionen zur Anzeige der Parkverstöße gesendet werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt München keinen Einfluss auf privat betriebene
Apps wie „weg.li“ hat, die zur Meldung genutzt werden. Die verkehrsüberwachenden Behörden
müssen Drittanzeigen jeder Art nachgehen. Wir als Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt
München befürworten ein rechtskonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Team MOR-Gb1 Strategie
I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
II. Ablage bei MOR-GB1