Gehwegparken in der Wollanistraße ermöglichen

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=== 20-26 _ B 08656_B 08656 Wollanistraße.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 13.02.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.6 / 12.02.2026 Gehwegparken in der Wollanistraße ermöglichen; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 25.01.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. RIS I. === 20-26 _ B 08656_B 08656 Wollanistrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach Herr Kauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 20.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gehwegparken in der Wollanistraße ermöglichen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08656 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach Sehr geehrter Herr Kauer, zu Ihrem Antrag vom 12.02.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren praktiziert wurde, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet. Bei einigen Straßen bedeutet die Beachtung des Gehwegparkverbots, dass nur einseitig am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dabei muss die freie Restfahrbahnbreite mindestens drei Meter betragen, damit Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straße gefahrlos passieren können. Soll ein rechtskonformes Parken in der eigenen Straße nicht möglich sein, muss auf die nähere Umgebung ausgewichen werden. Nach geltender Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Rechtsprechung und zudem in einer Großstadt wie München kann es den Bewohner*innen hierbei zugemutet werden, das Fahrzeug ein paar Straßen entfernt abzustellen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughalter*innen, ihr Fahrzeug regelkonform zu parken. Falls vorhanden, sind übrigens die eigenen Garagen und privaten Stellflächen für das Abstellen des Kraftfahrzeugs zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung der Garagen und privaten Stellflächen, zum Beispiel als reiner Lagerraum für Möbel, Gartengeräte oder ähnliches, ist in der Regel nicht zulässig. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf Ihren BA zukommen. In Bezug auf die Drittanzeigen möchten wir darauf hinweisen, dass die Vielzahl der Anzeigen, die über derlei Portale erstattet werden können, Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung ist. Diese zeigt auf, dass es Nutzungskonflikte im knappen öffentlichen Raum gibt. Der Landeshauptstadt München ist bekannt, dass auch über private Portale wie zum Beispiel über die App „weg.li“ Fotos von verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen hochgeladen und an diverse Polizeiinspektionen zur Anzeige der Parkverstöße gesendet werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt München keinen Einfluss auf privat betriebene Apps wie „weg.li“ hat, die zur Meldung genutzt werden. Die verkehrsüberwachenden Behörden müssen Drittanzeigen jeder Art nachgehen. Wir als Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München befürworten ein rechtskonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team MOR-Gb1 Strategie I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges II. Ablage bei MOR-GB1

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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