Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach ermöglichen

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=== 20-26 _ B 08541_B 08541 Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach.pdf === ANTRAG An den Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt München Friedenstraße 40 81660 München München, 30.12.2025 Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach ermöglichen Der Bezirksausschuss möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert das von Herrn Oberbürgermeister für ganz München angekündigte Gehwegparken im 16. Stadtbezirk, insbesondere in den be- kannten und betroffenen Straßenzügen (u.a. Hofangerstraße, Berger-Kreuz-Straße) planerisch vorzubereiten und so schnell als möglich umzusetzen. Sinnvollerweise sind die genannten Straßenzüge auch schon in die Testphase des Mobilitätsreferats einzubeziehen. Begründung: Nach Ankündigung des Chefs der Verwaltung soll das Gehwegparken ab 2026 wie- der ermöglicht und rechtsicher umgesetzt werden. Im 16. Stadtbezirk gab es eine Reihe an Straßenzügen, die vom Gehwegparkverbot betroffen waren. Die Umset- zung des Gehwegparkverbots hat nach Aussage der MVG auch zu schlechteren zeit- lichen Leistungsbilanzen des ÖPNV geführt. Durch die Legalisierung des Gehwegparkens soll den Anwohnern und dem ÖPNV geholfen werden, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger kommen wird. Eine jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Lösung soll mit der Umsetzung fortge- setzt werden. Für die Fraktion der CSU gez. Simon Soukup Fraktionssprecher Initiative: Simon Soukup === 20-26 _ B 08541_B 08541 Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach Herr Kauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 20.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach ermöglichen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08541 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach Sehr geehrter Herr Kauer, zu Ihrem Antrag vom 15.01.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren praktiziert wurde, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Die Stadtverwaltung handelt hierbei nach geltendem Bundesrecht, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (§§ 2, 12 StVO). Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf Ihren BA zukommen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team MOR-Gb1 Strategie I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges II. Ablage bei MOR-GB1

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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