=== 20-26 _ B 08541_B 08541 Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach.pdf ===
ANTRAG
An den
Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach
der Landeshauptstadt München
Friedenstraße 40
81660 München
München, 30.12.2025
Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach ermöglichen
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert das von Herrn Oberbürgermeister für ganz
München angekündigte Gehwegparken im 16. Stadtbezirk, insbesondere in den be-
kannten und betroffenen Straßenzügen (u.a. Hofangerstraße, Berger-Kreuz-Straße)
planerisch vorzubereiten und so schnell als möglich umzusetzen. Sinnvollerweise
sind die genannten Straßenzüge auch schon in die Testphase des Mobilitätsreferats
einzubeziehen.
Begründung:
Nach Ankündigung des Chefs der Verwaltung soll das Gehwegparken ab 2026 wie-
der ermöglicht und rechtsicher umgesetzt werden. Im 16. Stadtbezirk gab es eine
Reihe an Straßenzügen, die vom Gehwegparkverbot betroffen waren. Die Umset-
zung des Gehwegparkverbots hat nach Aussage der MVG auch zu schlechteren zeit-
lichen Leistungsbilanzen des ÖPNV geführt.
Durch die Legalisierung des Gehwegparkens soll den Anwohnern und dem ÖPNV
geholfen werden, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger kommen wird.
Eine jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Lösung soll mit der Umsetzung fortge-
setzt werden.
Für die Fraktion der CSU
gez. Simon Soukup
Fraktionssprecher
Initiative:
Simon Soukup
=== 20-26 _ B 08541_B 08541 Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach
Herr Kauer
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
20.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Gehwegparken in Ramersdorf-Perlach ermöglichen
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08541 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach
Sehr geehrter Herr Kauer,
zu Ihrem Antrag vom 15.01.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine
barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“
beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit
verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von
Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung
des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München
durchgeführt.
Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den
rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der
Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren praktiziert wurde, ändert nichts an dessen
Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.
Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in
Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden
insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der
Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung
geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen
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LHM-Schutzbedarf:
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]
Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet
werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher
Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche
Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der
sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den
Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Die Stadtverwaltung
handelt hierbei nach geltendem Bundesrecht, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (§§
2, 12 StVO). Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir
um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort
geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden
zu gegebener Zeit auf Ihren BA zukommen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Team MOR-Gb1 Strategie
I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
II. Ablage bei MOR-GB1