=== 20-26 _ Q 00638_Q 00638 Gehwegparken Hofangerstrasse oeff.pdf ===
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Betreff - Anfrage
(Abschnittsweises) Gehweg-Parken auf Hofangerstr.
Anfrage zum Themengebiet Verkehr
Ich möchte das Mobilitätsreferat (MR) bitten, konkret zu Erläutern und
Stellung zu beziehen, warum ein Gehwegparken auf der Hofangerstr. nicht
möglich sein soll. Im Antwortschreiben vom 29.11.2024 wird eine barrierefreie
Mobilität mit einer Gehwegbreite mit 2,50 m ermöglicht. Ebenso ist eine
Mindestgehwegbreite von 1,80m zu gewährleisten. Bei Betrachtung der
vorliegenden Gehwegbreiten (siehe Anhang) ist auf der Hofangerstr.
festzustellen, dass weitestgehend überbreite (>> 2,5 m) Gehwege vorliegen.
Ein Gehweg-Parken - wie jahrelang praktiziert -
ohne den Fußverkehr
grundlegend zu beeinträchtigen, ist möglich: ggf. auch mithilfe von
Begrenzungslinien. Zudem ist Fußverkehr auf der Hofangerstr. indes kaum zu
beobachten. Stattdessen wird aktuell Parkraum vernichtet und künstlich der
Parkdruck im Wohngebiet erhöht: Nun liegt tatsächlich hoher Parkdruck vor.
ÖPNV-Verspätungen resultieren aus der Flugblattaktion aus 01/2025 und sind
damit "selbstverschuldet" durch das MR herbeigeführt.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen [] mit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt
=== 20-26 _ Q 00638_Q 00638 Gehwegparken Hofangerstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
80313 München
per E-Mail
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
20.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Gehwegparken Hofangerstraße
Anfrage Nr. 20-26 / Q 00638 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach am 05.05.2025
Guten Tag
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am
05.05.2025 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte
Rückmeldung und freuen uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung stellen zu
können.
In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, dass das Mobilitätsreferat Stellung zum
Gehwegparkens in der Hofangerstraße bezieht.
Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine
barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“
beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit
verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von
Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung
des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München
durchgeführt.
Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den
rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der
Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren praktiziert wurde, ändert nichts an dessen
Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.
Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in
Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden
insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der
Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung
geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen
Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet
werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher
Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche
Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der
sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den
Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Die Stadtverwaltung
handelt hierbei nach geltendem Bundesrecht, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (§§
2, 12 StVO). Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir
um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort
geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden
zu gegebener Zeit auf Ihren BA zukommen.
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 05.05.2025 ist damit satzungsmäßig erledigt.
gez.
I. Abdruck von I. an die BAG-Ost
Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksausschuss 16
II. DMS-Vorgang mit Versendungsnachweis zurück an GL5
Mit der Bitte um Einstellung des Antwortschreibens in das RIS + Abschluss des DMS-
Vorganges