Gehwegparken Hofangerstraße

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  • 20-26 _ Q 00638_Q 00638 Gehwegparken Hofangerstrasse oeff.pdf
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=== 20-26 _ Q 00638_Q 00638 Gehwegparken Hofangerstrasse oeff.pdf === Landeshauptstadt München Direktorium Betreff - Anfrage (Abschnittsweises) Gehweg-Parken auf Hofangerstr. Anfrage zum Themengebiet Verkehr Ich möchte das Mobilitätsreferat (MR) bitten, konkret zu Erläutern und Stellung zu beziehen, warum ein Gehwegparken auf der Hofangerstr. nicht möglich sein soll. Im Antwortschreiben vom 29.11.2024 wird eine barrierefreie Mobilität mit einer Gehwegbreite mit 2,50 m ermöglicht. Ebenso ist eine Mindestgehwegbreite von 1,80m zu gewährleisten. Bei Betrachtung der vorliegenden Gehwegbreiten (siehe Anhang) ist auf der Hofangerstr. festzustellen, dass weitestgehend überbreite (>> 2,5 m) Gehwege vorliegen. Ein Gehweg-Parken - wie jahrelang praktiziert - ohne den Fußverkehr grundlegend zu beeinträchtigen, ist möglich: ggf. auch mithilfe von Begrenzungslinien. Zudem ist Fußverkehr auf der Hofangerstr. indes kaum zu beobachten. Stattdessen wird aktuell Parkraum vernichtet und künstlich der Parkdruck im Wohngebiet erhöht: Nun liegt tatsächlich hoher Parkdruck vor. ÖPNV-Verspätungen resultieren aus der Flugblattaktion aus 01/2025 und sind damit "selbstverschuldet" durch das MR herbeigeführt. Raum für Vermerke des Direktoriums [] ohne Gegenstimme angenommen [] mit Mehrheit angenommen [] ohne Gegenstimme abgelehnt [] mit Mehrheit abgelehnt === 20-26 _ Q 00638_Q 00638 Gehwegparken Hofangerstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 80313 München per E-Mail Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 20.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gehwegparken Hofangerstraße Anfrage Nr. 20-26 / Q 00638 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach am 05.05.2025 Guten Tag Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 05.05.2025 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte Rückmeldung und freuen uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung stellen zu können. In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, dass das Mobilitätsreferat Stellung zum Gehwegparkens in der Hofangerstraße bezieht. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 beschäftigt sich das MOR damit, eine barrierefreie Mobilität zu fördern. Im Jahr 2022 hat der Stadtrat die Teilstrategie „Fußverkehr“ beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07472). In dieser wurde das MOR mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung des Komforts und der Sicherheit von Fußgänger*innen sowie zur Begehbarkeit von Gehwegen beauftragt. Im Zuge der Umsetzung des Auftrags wurde eine Datenerhebung und -auswertung zum Gehwegparken in München durchgeführt. Gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrzeuge zum Parken den rechten Fahrbahnrand benutzen. Der Gehweg ist den Fußgänger*innen vorbehalten. Der Umstand, dass das Gehwegparken seit Jahren praktiziert wurde, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein „Gewohnheitsrecht“ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet. Derzeit erarbeitet das Mobilitätsreferat einen Vorschlag zum systematischen Vorgehen in Bezug auf das Gehwegparken und sieht vor, den Stadtrat damit zu befassen. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Fußverkehrs, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit berücksichtigt. In dem Vorschlag zum Vorgehen sollen für die Verwaltung geltende Rahmenbedingungen aufgezeigt und Kriterien verabschiedet werden, in welchen Fällen Gehwegparken aufgelöst werden sollte bzw. muss und in welchen Fällen es angeordnet werden kann. Das Vorgehen soll testweise in ersten Quartieren mit besonders hoher Dringlichkeit angewandt werden. Dieses soll basierend auf einer Datenanalyse (räumliche Situation, Häufigkeit des Gehwegparkens, Restgehwegbreite / Restfahrbahnbreiten, Dichte der sozialen Einrichtungen, Häufigkeit von Bürgeranliegen etc.) und in enger Absprache mit den Bezirksausschüssen und den lokalen Stakeholdern entwickelt werden. Die Stadtverwaltung handelt hierbei nach geltendem Bundesrecht, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (§§ 2, 12 StVO). Da sich der Prozess derzeit noch in der internen Abstimmung befindet, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort geben können, wie genau das Vorgehen und die zeitliche Abfolge aussehen wird. Wir werden zu gegebener Zeit auf Ihren BA zukommen. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 05.05.2025 ist damit satzungsmäßig erledigt. gez. I. Abdruck von I. an die BAG-Ost Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksausschuss 16 II. DMS-Vorgang mit Versendungsnachweis zurück an GL5 Mit der Bitte um Einstellung des Antwortschreibens in das RIS + Abschluss des DMS- Vorganges

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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