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Radikaler Kahlschlag an der Carl-Wery-Str. - Auswirkungen auf Landschaft und Schallschutz (Wiedervorlage zum 01.04.2026 gemäß des Beschlusses aus der Sitzung am 31.07.2025)

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=== 20-26 _ B 06378_Originalantrag.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Referat für Klima- und Umweltschutz Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 15.02.2024 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.3.2 / 08.02.2024 Radikaler Kahlschlag an der Carl-Wery-Str. - Auswirkungen auf Landschaft und Schallschutz Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 08.02.2024 folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter und fordert die Landes- hauptstadt München auf, bei der Prüfung des Falls mit der engsten Auslegung ihres Ermessens- spielraums tätig zu werden und den Fall maximal aufzuklären. Es soll auch geklärt werden, wel- cher Auftrag zur Fällung von wem hier erging. Zusätzlich interessiert den Bezirksausschuss, was mit dem Gelände geplant ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. Referat für Stadtplanung und Bauordnung I. === 20-26 _ B 06378_Antwortschreiben.pdf === Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz Boris Schwartz Vertreter der Referentin An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 16 – Ramersdorf-Perlach Herr Thomas Kauer Friedenstraße 40 81660 München 28.08.2024 Radikaler Kahlschlag an der Carl-Wery-Str. - Auswirkungen auf Landschaft und Schallschutz BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06378 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 08.02.2024 Sehr geehrter Herr Kauer, der o.g. Antrag wurde uns vom Direktorium mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet; er bezieht sich auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. d. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 GO und § 12 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung. Mit diesem Antrag leitet der Bezirksausschuss Anliegen aus der Bürger*innenschaft weiter und fordert die Landeshauptstadt München auf, bei der Prüfung des Falls mit der engsten Auslegung ihres Ermessensspielraums tätig zu werden und den Fall maximal aufzuklären. Es soll auch geklärt werden, welcher Auftrag zur Fällung von wem hier erging. Zusätzlich interessiert den Bezirksausschuss, was mit dem Gelände geplant ist. Die dem Antrag zu Grunde liegenden Anfragen beinhalten im Wesentlichen folgende Gesichtspunkte: Die Abholzung von mindestens 70 Bäumen auf den betroffenen Grundstücken an der Carl- Wery-Str. in Neuperlach, unmittelbar entlang der Stadtgrenze zwischen München und Neubiberg habe das Landschaftsbild verschandelt und einen schweren Schaden für die Umwelt und das Klima verursacht. Es wird eine sofortige und lückenlose Aufklärung über die RKU-III-2 Blumenstraße 28b 80331 München Seite 2 von 4 Hintergründe und die Verantwortlichen für diesen Frevel verlangt. Es soll zur Kenntnis gegeben werden, wer die Genehmigung für diesen Eingriff erteilt hat, welche Auflagen und Kontrollen es gab, und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Außerdem wird eine Wiedergutmachung in Form einer Nachpflanzung von Bäumen an gleicher Stelle verlangt. Falls gegen eine Verordnung verstoßen wurde, solle eine angemessene Bestrafung erfolgen. Weiter sei durch die Abholzung der Bäume der Schallschutz vor der stark befahrenen Carl- Wery-Str. und vor allem vor der S-Bahnstrecke S7 sowie der geplanten U-Bahn Bremsteststrecke des ebenfalls in Planung befindlichen U-Bahnbetriebshofs in Neuperlach stark in Mitleidenschaft gezogen. Seither sei der Bahnverkehr so laut, dass die Erholung im Neubiberger Umweltgarten beeinträchtigt werde. Die Stadtwerke München (SWM) werden aufgefordert, das bis heute noch nicht veröffentlichte Schallschutzgutachten im Rahmen der Planung eines neuen U-Bahnbetriebshof mit Bremsteststrecke für die betroffenen Häuser der Mangfallstraße und den Umweltgarten in Neubiberg zu überprüfen und den aktuellen Begebenheiten anzupassen. In einem weiteren Bürger*innenschreiben wird darum gebeten, mitzuteilen, ob für die Baumfällungen eine Genehmigung vorlag und/oder ob nun doch die geplante Biomasseanlage gebaut wird. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Fällung der Bäume stellt zwar einen Eingriff in Natur und Landschaft in Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar, weil die dadurch bewirkte Veränderung der Gestalt der betroffenen Grundflächen insbesondere die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes aber auch das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Nach geltender Rechtslage war für diesen Eingriff jedoch keine Genehmigung erforderlich. Eine allgemeine Genehmigungspflicht für Eingriffe in Natur und Landschaft ist in Bayern nicht geregelt. Das betroffene Grundstück befindet sich zudem außerhalb des Geltungsbereichs der städtischen Baumschutzverordnung. Es liegt auch keine andere naturschutzrechtliche Schutzvorschrift vor, durch die Baumfällungen einer Genehmigungspflicht unterworfen wären. Gleichwohl gilt auch für derartige genehmigungsfreie Gehölzbeseitigungen der im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beachtende allgemeine Grundsatz des § 13 BNatSchG. Dieser besagt, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden sind. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erforderlichen Umfang auszugleichen oder zu ersetzen. Bei Eingriffen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung bedürfen, trifft die jeweilige Genehmigungsbehörde zugleich auch die erforderlichen Entscheidungen zur Bewältigung des naturschutzrechtlichen Eingriffs. Dies gilt beispielsweise auch bei Baugenehmigungsverfahren. Die hierfür zuständige Lokalbaukommission (LBK) des Referats für Stadtplanung und Bauordnung teilt mit: Der LBK liegen keine Anträge vor, in denen Veränderungen an Gehölzen und Bäumen beantragt, dargestellt oder abgefragt wurden. Die durchgeführten Baumfällungen stehen nicht im Zusammenhang mit geplanten baulichen Veränderungen. Seite 3 von 4 Seitens des Referates für Klima- und Umweltschutz, Abfallrecht wurde für diesen Bereich keine Genehmigung erteilt. Dies gilt insbesondere für die wiederholt diskutierte Biomasseanlage. Für dieses oder andere Projekte läuft in diesem Bereich derzeit auch kein Verfahren beim Sachgebiet Abfallrecht. Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 24.04.2024 im Rahmen des Beschlusses „Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 57cl Teil 1 Carl-Wery-Straße zwischen S- und U- Bahnhof Neuperlach Süd und Stadtgrenze im 16. Stadtbezirk Ramersdorf – Perlach“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11969) eine Projektgenehmigung unter anderem dafür erteilt, an der Carl-Wery-Straße in dem Abschnitt von der Arnold-Sommerfeld-Straße bis zur Stadtgrenze die Radverkehrsanlagen zu erweitern. Die dem oben genannten Beschluss anliegenden Projektpläne beinhalten in dem genannten Abschnitt keine Fällungen von Bäumen auf dem Straßengrundstück oder auf benachbarten privaten Grundstücken. Das Referat für Klima- und Umweltschutz, untere Naturschutzbehörde hat unmittelbar nach Meldung der Fällungsarbeiten eine Ortseinsicht vorgenommen und das in solchen Fällen übliche Anhörungsverfahren begonnen, um zu klären, welche Gründe für die Fällungen vorliegen. Außerdem wird geprüft, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um die verursachten Beeinträchtigungen des Naturhaushalts zu kompensieren. Im Verfahren wurden umfangreiche Fragestellungen aufgeworfen, deren Prüfung und Klärung noch nicht abgeschlossen ist. Insofern wird dem Anliegen des Antrags Rechnung getragen, die Sachlage vollumfänglich aufzuklären und für Ersatzpflanzungen zu sorgen. In Bezug auf die Lärmvorsorge ist im Allgemeinen anzumerken, dass eine mögliche, messbare Lärmminderung durch einen lokal begrenzten Bewuchs von Expert*innen als insgesamt sehr gering eingeschätzt wird und akustisch zumeist kaum wahrnehmbar ist. Deutlich messbare, schalldämpfende Effekte treten erst bei Pflanzungen mit einer sehr großen Bewuchstiefe und - staffelung auf. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den im Antrag beschriebenen, entfernten Gehölzen und bei den Flächen, auf denen diese Gehölze standen, nicht um planerisch festgesetzte Lärmschutzmaßnahmen. Eine Entfernung des Gehölzbestandes hat somit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Konsequenzen. Grundsätzlich wird bei der Erstellung von schalltechnischen Gutachten im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren (wie z.B. für den U-Bahn-Betriebshof 2) ein möglicher Bewuchs durch lokal begrenzte Gehölzstrukturen o.ä. nicht im Zuge der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt. Eine etwaige (geringfügige) schallmindernde Wirkung des Bewuchses kommt daher rechnerisch nicht zum Tragen, womit die Berechnung in jedem Fall auf der sicheren Seite erfolgt. Die im Antrag beschriebene Entfernung der Gehölze hat somit nach unserer Einschätzung keine Auswirkungen auf die schalltechnische Begutachtung zum U-Bahn-Betriebshof 2 und die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen. Gleichwohl leiten wir dieses Antwortschreiben an die Stadtwerke München GmbH mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Verfahren weiter. Seite 4 von 4 Die Anliegen des Bezirksausschusses können nur im Rahmen der vorstehenden Ausführungen berücksichtigt werden. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 06378 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 08.02.2024 ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Boris Schwartz Vertreter der Referentin

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Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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