Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 u…

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Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 und Nr. 20-26 / B 01767 Hierzu: Antwort des Kreisverwaltungsreferats zu dem Schreiben des BA 16 aus der Sitzung am 11.12.2025

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  • 20-26 _ B 07877_B 07877 Pfanzeltplatz Sorge um die zukuenftige Benutzung durch Vereine Antrag zu zwei BA-Antraegen.pdf
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=== 20-26 _ B 07877_B 07877 Pfanzeltplatz Sorge um die zukuenftige Benutzung durch Vereine Antrag zu zwei BA-Antraegen.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Kreisverwaltungsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 12.06.2025 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 6.4.2 / 05.06.2025 6.5.2.4 / 05.06.2025 6.6.2 / 05.06.2025 Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 und Nr. 20-26 / B 01767 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Juni-Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Bauvorhaben, Stadtplanung und Stadtteilentwicklung folgenden Beschluss einstimmig gefasst: „Richtig ist, dass es sich bei der Prüfung der Zulässigkeit von Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz um Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen die geltenden gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Gerade deshalb wurde bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Bereich des Pfanzeltplatzes, insbesondere bei dem Vorhaben Pfanzeltplatz 5, seitens des Bezirksausschusses stets gefordert, dass durch entsprechende Auflagen bei der Genehmigung sichergestellt werden muss, dass die bisherige Nutzung des Pfanzeltplatzes für bürgerschaftliche Veranstaltungen, trotz der genehmigten Bebauung, vollständig erhalten bleibt. Da die Genehmigung einer Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung ist, bei der sicherheitsrelevante Vorschriften berücksichtigt werden müssen, hielt der BA diesen Punkt für besonders wichtig. Bisher hat die Verwaltung stets versichert, dass die Bebauung keine bürgerschaftlichen Veranstaltungen beeinträchtigen wird. Die aktuelle unsichere Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferats lässt jedoch vermuten, dass zukünftige Wohnbebauungen zu Konflikten führen könnten. Der Bezirksausschuss fordert nach wie vor eine klare Aussage der Verwaltung, dass jedenfalls der zusätzlich genehmigte Wohnungsbau kein Kriterium sein wird, das bei der besagten Einzelfallprüfung zu einer deutlichen Einschränkung oder sogar I. Seite 2 Untersagung der bürgerschaftlichen Nutzungen führen wird. Sollte eine derartige Aussage als nicht möglich erscheinen, müssen alternativ entsprechende Auflagen bei den zu erteilenden oder bereits erteilten Baugenehmigungen festgesetzt werden.“ Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. Referat für Stadtplanung und Bauordnung === 20-26 _ B 07877_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr Di 8.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Do 8.30-15.00 Uhr Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) KVR-I/231 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-45034 Telefax: 089 233-45127 Dienstgebäude: Ruppertstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach Herrn Kauer Friedenstraße 40 81660 München Ihr Schreiben vom 12.06.2025 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 07.11.2025 Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 und Nr. 20-26 / B 01767 Sehr geehrter Herr Kauer, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.06.2025, in dem der Bezirksausschuss 16 die Befürchtung geäußert hat, dass zukünftige Wohnbebauung die Genehmigungsfähigkeit von Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz beeinträchtigen könnte. Daher fordert der Bezirksausschuss eine Zusicherung, dass die Bebauung keine bürgerschaftlichen Veranstaltungen beeinträchtigt oder die Festsetzung entsprechender Auflagen bei den zu erteilenden oder bereits erteilten Baugenehmigungen. Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit der Verwaltung. Wie mit Schreiben des Kreisverwaltungsreferates, Veranstaltungsbüro vom 15.10.2024 und vom 08.05.2025 mitgeteilt, handelt es sich bei der Prüfung von Veranstaltungen durch das Veranstaltungsbüro um Einzelfallentscheidungen. Bisher gab es keine Einwände / Bedenken von Fachdienststellen und dem Veranstaltungsbüro ist bisher auch nichts bekannt, was die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz beeinträchtigt. Eine verwaltungsrechtliche Zusicherung ist nicht möglich, da Veranstaltungen jedes Jahr aufs Neue im Sinne der Veranstaltungssicherheit geprüft werden müssen. Insofern kann im Vorhinein auch keine klare Aussage getroffen werden, dass der zusätzlich genehmigte Wohnungsbau kein Kriterium sein wird, welches bei der Prüfung zu deutlichen Einschränkungen oder zur Untersagung der Veranstaltung führen wird. Für entsprechende Auflagen bei den zu erteilenden oder bereits erteilten Baugenehmigungen, wie sie der Seite 2 von 2 Bezirksausschuss fordert, gibt es im Bereich der Veranstaltungssicherheit keine Rechtsgrundlage, weswegen das Veranstaltungsbüro solche nicht festsetzen kann. Ergänzend dürfen wir das Schreiben der Lokalbaukommission (LbK) vom 04.08.2021 an den Bezirksausschuss 16 zitieren: „Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens seitens der Lokalbaukommission auf den Bauherren eingewirkt wurde, zu Gunsten von zukünftigen Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz Zufahrtsbeschränkungen zu akzeptieren und durch eine entsprechende Dienstbarkeit zu sichern. Der Prüfungsumfang der Lokalbaukommission umfasst lediglich die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Die Forderung nach einer Zufahrtsbeschränkung zum Baugrundstück oder eine Duldungspflicht für Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz kann baurechtlich nicht erwirkt werden. Ein Versäumnis der Lokalbaukommission kann hier nicht vorgehalten werden, denn für derartige Forderungen bzw. Auflagen zugunsten der Feste auf dem Pfanzeltplatz fehlt die Rechtsgrundlage. (…) In Ihrer Eigenschaft als zuständiger Bezirksausschuss steht es Ihnen selbstverständlich frei, auf die betroffenen Eigentümer in dieser Angelegenheit zuzugehen, um wie von Ihnen gewünscht, eine entsprechende Vermittlung zu erreichen.“ Inwieweit das Zitierte noch aktuell ist, ist uns nicht bekannt. Das LbK hat uns auf unsere Anfrage nicht geantwortet. Wir verstehen die Sorge des Bezirksausschusses, aber leider hat das Veranstaltungsbüro keine Eingriffsmöglichkeit zum Schutz von Veranstaltungen. Und wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Veranstaltungsbüro Ihrer Bitte in dieser Sache nicht nachkommen kommen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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