Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 u…
Volltext
Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 und Nr. 20-26 / B 01767 Hierzu: Antwort des Kreisverwaltungsreferats zu dem Schreiben des BA 16 aus der Sitzung am 11.12.2025
=== 20-26 _ B 07877_B 07877 Pfanzeltplatz Sorge um die zukuenftige Benutzung durch Vereine Antrag zu zwei BA-Antraegen.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Kreisverwaltungsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 12.06.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
6.4.2 / 05.06.2025
6.5.2.4 / 05.06.2025
6.6.2 / 05.06.2025
Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine
Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 und Nr. 20-26 / B 01767
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Juni-Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Bauvorhaben, Stadtplanung und Stadtteilentwicklung folgenden
Beschluss einstimmig gefasst:
„Richtig ist, dass es sich bei der Prüfung der Zulässigkeit von Veranstaltungen auf dem
Pfanzeltplatz um Einzelfallentscheidungen handelt, bei denen die geltenden
gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden müssen.
Gerade deshalb wurde bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Bereich des
Pfanzeltplatzes, insbesondere bei dem Vorhaben Pfanzeltplatz 5, seitens des
Bezirksausschusses stets gefordert, dass durch entsprechende Auflagen bei der
Genehmigung sichergestellt werden muss, dass die bisherige Nutzung des
Pfanzeltplatzes für bürgerschaftliche Veranstaltungen, trotz der genehmigten
Bebauung, vollständig erhalten bleibt.
Da die Genehmigung einer Veranstaltung eine Einzelfallentscheidung ist, bei der
sicherheitsrelevante Vorschriften berücksichtigt werden müssen, hielt der BA diesen
Punkt für besonders wichtig.
Bisher hat die Verwaltung stets versichert, dass die Bebauung keine bürgerschaftlichen
Veranstaltungen beeinträchtigen wird. Die aktuelle unsichere Stellungnahme des
Kreisverwaltungsreferats lässt jedoch vermuten, dass zukünftige Wohnbebauungen zu
Konflikten führen könnten.
Der Bezirksausschuss fordert nach wie vor eine klare Aussage der Verwaltung, dass
jedenfalls der zusätzlich genehmigte Wohnungsbau kein Kriterium sein wird, das bei
der besagten Einzelfallprüfung zu einer deutlichen Einschränkung oder sogar
I.
Seite 2
Untersagung der bürgerschaftlichen Nutzungen führen wird. Sollte eine derartige
Aussage als nicht möglich erscheinen, müssen alternativ entsprechende Auflagen bei
den zu erteilenden oder bereits erteilten Baugenehmigungen festgesetzt werden.“
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. Referat für Stadtplanung und Bauordnung
=== 20-26 _ B 07877_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
Haltestelle Poccistraße
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr
Di 8.30-12.00 und 14.00-18.00
Uhr
Do 8.30-15.00 Uhr
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 19, 80466 München
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und
Versammlungsbüro (VVB)
KVR-I/231
Ruppertstraße 19
80466 München
Telefon: 089 233-45034
Telefax: 089 233-45127
Dienstgebäude:
Ruppertstraße 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
An den Vorsitzenden
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes
16 – Ramersdorf-Perlach
Herrn Kauer
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom
12.06.2025
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.11.2025
Pfanzeltplatz: Sorge um die zukünftige Benutzung durch Vereine
Antrag zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06961 und Nr. 20-26 / B 01767
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.06.2025, in dem der Bezirksausschuss 16 die
Befürchtung geäußert hat, dass zukünftige Wohnbebauung die Genehmigungsfähigkeit von
Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz beeinträchtigen könnte. Daher fordert der
Bezirksausschuss eine Zusicherung, dass die Bebauung keine bürgerschaftlichen
Veranstaltungen beeinträchtigt oder die Festsetzung entsprechender Auflagen bei den zu
erteilenden oder bereits erteilten Baugenehmigungen.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit der Verwaltung.
Wie mit Schreiben des Kreisverwaltungsreferates, Veranstaltungsbüro vom 15.10.2024 und
vom 08.05.2025 mitgeteilt, handelt es sich bei der Prüfung von Veranstaltungen durch das
Veranstaltungsbüro um Einzelfallentscheidungen. Bisher gab es keine Einwände / Bedenken
von Fachdienststellen und dem Veranstaltungsbüro ist bisher auch nichts bekannt, was die
Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz beeinträchtigt. Eine
verwaltungsrechtliche Zusicherung ist nicht möglich, da Veranstaltungen jedes Jahr aufs Neue
im Sinne der Veranstaltungssicherheit geprüft werden müssen.
Insofern kann im Vorhinein auch keine klare Aussage getroffen werden, dass der zusätzlich
genehmigte Wohnungsbau kein Kriterium sein wird, welches bei der Prüfung zu deutlichen
Einschränkungen oder zur Untersagung der Veranstaltung führen wird. Für entsprechende
Auflagen bei den zu erteilenden oder bereits erteilten Baugenehmigungen, wie sie der
Seite 2 von 2
Bezirksausschuss fordert, gibt es im Bereich der Veranstaltungssicherheit keine
Rechtsgrundlage, weswegen das Veranstaltungsbüro solche nicht festsetzen kann.
Ergänzend dürfen wir das Schreiben der Lokalbaukommission (LbK) vom 04.08.2021 an den
Bezirksausschuss 16 zitieren:
„Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass bereits im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens seitens der Lokalbaukommission auf den Bauherren
eingewirkt wurde, zu Gunsten von zukünftigen Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz
Zufahrtsbeschränkungen zu akzeptieren und durch eine entsprechende Dienstbarkeit
zu sichern.
Der Prüfungsumfang der Lokalbaukommission umfasst lediglich die Einhaltung der
baurechtlichen Vorschriften. Die Forderung nach einer Zufahrtsbeschränkung zum
Baugrundstück oder eine Duldungspflicht für Veranstaltungen auf dem Pfanzeltplatz
kann baurechtlich nicht erwirkt werden. Ein Versäumnis der Lokalbaukommission kann
hier nicht vorgehalten werden, denn für derartige Forderungen bzw. Auflagen
zugunsten der Feste auf dem Pfanzeltplatz fehlt die Rechtsgrundlage.
(…)
In Ihrer Eigenschaft als zuständiger Bezirksausschuss steht es Ihnen selbstverständlich
frei, auf die betroffenen Eigentümer in dieser Angelegenheit zuzugehen, um wie von
Ihnen gewünscht, eine entsprechende Vermittlung zu erreichen.“
Inwieweit das Zitierte noch aktuell ist, ist uns nicht bekannt. Das LbK hat uns auf unsere
Anfrage nicht geantwortet.
Wir verstehen die Sorge des Bezirksausschusses, aber leider hat das Veranstaltungsbüro
keine Eingriffsmöglichkeit zum Schutz von Veranstaltungen. Und wir bitten um Ihr Verständnis,
dass das Veranstaltungsbüro Ihrer Bitte in dieser Sache nicht nachkommen kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen