=== 20-26 _ B 08675_B 08675 Genehmigungsverfahren für Laufsportveranstaltungen im Ostpark.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Kreisverwaltungsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 18.02.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
6.6.2 / 12.02.2026
Unterstützung bei Genehmigungsverfahren für Laufsportveranstaltungen im Ostpark
Antrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08255
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 12.02.2026 nach
Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Kommunales und öffentlicher Raum,
Ökonomie, Partizipation und Satzungsfragen folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Die Bemühungen des KVRs sind grundsätzlich anerkennenswert. Umgekehrt ist das
Anliegen der Antragsteller nach formaler Planungssicherheit, die nur ein Bescheid
herstellt, nachvollziehbar. Denn Auflagen und Vorgaben aus den Bescheiden
verursachen in aller Regel zusätzlichen Planungs- und Kostenaufwand, der bei
ehrenamtlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltern nicht einfach zu bewältigen ist.
Letztlich ist es ein Henne-Ei-Problem. Daher wird auch im Sinne der
Entbürokratisierung vorgeschlagen, bei erstmaligen, auf Wiederholung angelegten
Veranstaltungen einen Bescheid regelhaft drei Monate vor der Veranstaltung
zu erteilen und in Folgejahren bei unproblematischem Verlauf der ersten Veranstaltung
grundsätzlich mit einer Genehmigungsfiktion zu arbeiten. Sollte dies nicht grundsätzlich
möglich sein, wird gebeten, für den Ostparklauf so zu verfahren und den Austausch mit
dem Antragsteller zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. RIS
I.
=== 20-26 _ B 08675_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
Haltestelle Poccistraße
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Unterstützung bei Genehmigungsverfahren für
Laufsportveranstaltungen im Ostpark
Antrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08255
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08675 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirks 16 - Ramersdorf-Perlach vom 12.02.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir greifen das Thema, das wir mit unserem Schreiben vom 11.12.2025 behandelt haben,
gerne nochmals auf. In Ihrem Schreiben vom 18.02.2026 schlagen Sie vor, bei erstmaligen,
auf Wiederholung angelegten Veranstaltungen einen Bescheid regelhaft drei Monate vor der
Veranstaltung zu erteilen und in Folgejahren bei unproblematischem Verlauf der ersten Veran-
staltung grundsätzlich mit einer Genehmigungsfiktion zu arbeiten. Sollte dies nicht grundsätz-
lich möglich sein, wird gebeten, für den Ostparklauf so zu verfahren und den Austausch mit
dem Antragsteller zu suchen.
Dazu können wir Folgendes mitteilen:
Wir teilen das Ziel einer frühzeitigen Bescheidung und haben intern abgestimmt, Bescheide so
früh wie möglich zu erlassen. Eine Genehmigung kann allerdings erst nach dem behördlichen
Umlaufverfahren und einem positiven Prüfungsergebnis erteilt werden, vgl. Schreiben vom
11.12.2025.
Die von Ihnen angeregte Anwendung einer Genehmigungsfiktion für Folgejahre ist an die
rechtlichen Voraussetzungen des Art. 12 LStVG gebunden. So gibt die Vollzugsbekanntma-
chung zum LStVG unter anderem vor, dass „(…) die vorherigen Veranstaltungen mindestens
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
24.03.2026
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungsbüro
KVR-I/233
Ruppertstraße 19
80466 München
Telefon: 089 233-45034
Telefax: 089 233-45127
Dienstgebäude:
Ruppertstraße 11
Zimmer:
Sachbearbeitung:
Veranstaltungen.kvr@muenchen.de
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
____________________________________________________________________
An die/den Vorsitzenden des
des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes
16 - Ramersdorf-Perlach
Herrn Kauer
BA-Geschäftsstelle BAG-Ost
Per Mail:
bag-ost.dir@muenchen.de
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zweimal hintereinander beanstandungsfrei durchgeführt worden sein müssen. Beanstan-
dungsfrei meint, dass die Bedingungen und Auflagen der Genehmigung befolgt wurden und
kein behördliches Einschreiten gegen den Veranstalter wegen nicht ordnungsgemäßer Durch-
führung oder sonstiger Störungen erforderlich geworden ist.“
Zum Ostparklauf
Da der Ostparklauf trotz voriger Genehmigungen noch nicht stattgefunden hat, fehlt die not-
wendige Grundlage, um eine Beanstandungsfreiheit festzustellen.
Sofern 2026 wieder mit der Bezirkssportanlage des Referats für Bildung und Sport (RBS) am
Ostpark, Heinrich-Wieland-Str. 100 geplant wird, dürfen wir nochmals darauf hinweisen, dass
die Verantwortung für die zivilrechtlichen Nutzungsvoraussetzungen (u. a. Überlassungsver-
trag) beim Veranstalter liegt. Das Verfahren des RBS sieht eine gesonderte Beantragung für
jeden gewünschten Termin vor, vgl. Schreiben vom 11.12.2025.
Wir arbeiten gerne verfahrensökonomisch und wenden Genehmigungsfiktionen immer dann
an, wenn es dafür rechtliche Möglichkeiten gibt. Und für den Ostparklauf werden wir den gebo-
tenen Austausch mit dem Veranstalter suchen, damit das Genehmigungsverfahren möglichst
kooperativ und gedeihlich zum Abschluss gebracht werden kann.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08675 des Bezirksausschusses 16 - Ra-
mersdorf-Perlach vom 12.02.2026 satzungsgemäß erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez.