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SV Waldperlach e. V. Stadtbezirk 16 - Ramersdorf-Perlach 1. Neubau eines Kunstrasenplatzes, Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München 2. Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags für das Grundstück an der Putzbrunner Straße 253, 81739 München, Flst. 2225/7, Gemarkung Perlach

Neubau

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=== 20-26 _ V 18101_V 18101 SV Waldperlach BE.pdf === Telefon: 0 233-83689 Referat für Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-S-V SV Waldperlach e.V. Stadtbezirk 16 - Ramersdorf-Perlach 1. Neubau eines Kunstrasenplatzes, Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München 2. Erstellung eines Mietvertrages für das Grundstück an der Putzbrunner Straße 253, 81739 München, Flst. 2225/7, Gemarkung Perlach Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18101 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 04.03.2026 Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass: Antrag des SV Waldperlach e.V. auf Investitionskostenzuschuss und Darlehen für den Neubau eines Kunstrasenplatzes und eines Mietvertrages für die Sportanlage an der Putzbrunner Straße 253 Inhalt: Darstellung der Baumaßnahmen mit Finanzierung Gesamtkosten/ Gesamterlöse: Gesamtzuschuss: 266.993,55 € Gesamtdarlehen: 266.993,55 € Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: ja, negativ Die Einschätzung zur Klimaschutzrelevanz wurde vorab mit dem RKU abgestimmt. Entscheidungs- vorschlag: Zustimmung zur langfristigen Überlassung per Mietvertrag im An- schluss an den auslaufenden Erbbaurechtsvertrag gemäß den Konditionen der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Mün- chen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: SV Waldperlach e.V., Putzbrunner Straße, Kunstrasenplatz Ortsangabe: Putzbrunner Straße Telefon: 0 233-83689 Referat für Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-S-V SV Waldperlach e.V. Stadtbezirk 16 - Ramersdorf-Perlach 1. Neubau eines Kunstrasenplatzes, Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München 2. Erstellung eines Mietvertrages für das Grundstück an der Putzbrunner Straße 253, 81739 München, Flst. 2225/7, Gemarkung Perlach Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18101 2 Anlagen Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 04.03.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage Der SV Waldperlach e.V. ist ein Breitensportverein, dessen Sportanlage in Waldperlach im Erbbaurecht von der Landeshauptstadt München im Jahr 1982 übergeben und mit Nachtragsvertrag aus dem Jahr 2013 angepasst wurde. Der Sportverein Waldperlach plant nun den Umbau des bestehenden Rasenspielfelds auf dem Vereinsgelände an der Putzbrunner Straße 253 auf dem Flurstück Nr. 2225/7, Ge- markung Perlach, zu einem Kunstrasenfeld mit Korkinfill. Dabei soll außerdem die beste- hende Zaunanlage durch den Neubau eines Ballfangzauns im Westen des geplanten Kunstrasenspielfelds erweitert werden. Der Verein konnte darlegen, dass es sich bei dem Fußballkunstrasenplatz um einen un- verfüllten Kunstrasen handelt, der komplett ohne Kunststoffgranulatfüllung auskommt und damit den festgelegten städtischen Vorgaben für Kunstrasenplätze entspricht. 2. Vereinsdaten Der SV Waldperlach e.V. ist ein gemeinnütziger, förderfähiger Münchner Sportverein mit insgesamt 876 aktiven Mitgliedern (Stand 01.01.2026). Der Kinder- und Jugendanteil be- trägt rund 60 Prozent, gemessen an den aktiven Mitgliedern. Der Verein bietet seinen Mitgliedern neben der Hauptabteilung Fußball (rund 75 %) weite- re sportliche Angebote in den Sportarten Karate und Turnen an. Seite 2 Stand 01.01.2026 männlich weiblich divers gesamt Kinder bis 5 Jahre 37 0 0 37 Kinder von 6 - 13 Jahre 322 10 0 332 Jugendliche von 14 – 17 Jahre 163 1 0 164 Erwachsene von 18 – 26 Jahre 109 1 0 110 Erwachsene von 27 – 40 Jahre 64 4 0 68 Erwachsene von 41 – 60 Jahre 106 3 0 109 Erwachsene ab 61 Jahre 37 19 0 56 Passive 202 49 0 251 Gesamt 1040 87 0 1127 3. Geplante Baumaßnahme und Finanzierung Der SV Waldperlach e.V. hat rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn für die geplante Baumaß- nahme beim Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich Sport einen Antrag auf er- höhte Förderung für die Neuerrichtung von Kunstrasenplätzen gemäß dem „Sonderför- derprogramm Kunstrasen“, (30 % Zuschuss, 30 % Darlehen, siehe hierzu Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17016) gestellt. Die Baukosten für die gesamte Maßnahme belaufen sich auf 889.978,50 € (brutto), sollen aus Fördermitteln der Landeshauptstadt München, des Bayerischen Landes- Sportverbandes und eigenen Mitteln des Vereins finanziert werden und wurden durch das Baureferat (Hochbau 7 und Gartenbau) plausibilisiert und als angemessen erachtet. Die Baugenehmigung wurde durch die Lokalbaukommission per Bescheid vom 25.04.2025 erteilt. Die Baumaßnahme wurde bereits begonnen. Per Bescheid vom 12.02.2025 wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn durch das Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich Sport genehmigt. Der Verein ist nicht zum Abzug von Vorsteuer berechtigt, daher berechnet sich die Förde- rung aus den Brutto-Gesamtkosten. Eigenbeteiligung Barmittel 177.995,70 € Zuwendungen Staatsmittel über den BLSV, Zuschuss 177.995,70 € Landeshauptstadt München – Zuschuss 30 % 266.993,55 € Landeshauptstadt München – Darlehen 30 % (Sonderförderpro- gramm Neuerrichtung Kunstrasen) 266.993,55 € Gesamtkosten, brutto 889.978,50 € Die vom Verein benötigten Mittel in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 266.993,55 € und eines Darlehens von maximal 266.993,55 € können ohne Ausweitung des MIP 2025 - 2029 bereitgestellt werden. Hierzu werden Finanzmittel aus der FIPO 5500.988.7630.7 „Pauschale für Investitionen verschiedener Sportvereine“ herangezogen. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei wird eine Abspaltung aus der Pauschale nur für Vorhaben mit Projektkosten über 1 Mio. € (städtischer Anteil) im MIP dargestellt. In die- sem Fall ist daher im MIP keine Änderung sichtbar. Seite 3 4. Angelegenheit der laufenden Verwaltung Da die voraussichtliche Zuschusshöhe (ohne Darlehen) einen Betrag von 2,0 Mio. € nicht übersteigt, ist hierfür grundsätzlich keine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich (§ 22 Abs. 1 Nr. 15 Geschäftsordnung des Stadtrates i.V. mit § 22 Abs. 2 Geschäftsord- nung des Stadtrates). Die Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens ist weiterhin nach § 4 Nr. 26 Ge- schO der Vollversammlung des Stadtrats vorbehalten. 5. Begründung eines Mietvertrages ab 01.01.2036 Dem SV Waldperlach wurde ein Grundstück an der Putzbrunner Str. 253 in 81739 Mün- chen, Flst. 2225/7, Gemarkung Perlach, im Jahr 1982 mit Erbbaurechtsvertrag überlas- sen. Die dingliche Bestellung eines Erbbaurechts erfolgt nach § 873 Abs. 1 BGB durch Ei- nigung und Eintragung im Grundbuch. Für eine Eintragung eines Erbbaurechts im Grund- buch ist zwingend die erste Rangstelle Voraussetzung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG). Leider ist es jedoch nie gelungen, die Eintragung an erster Rangstelle zu ermöglichen. Grund dafür ist eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1927. Das Wegerecht lastet im Grundbuch an erster Rangstelle an der dem Verein überlassenen Vertragsfläche. Die be- rechtigten Nachbarn sind nicht bereit, mit ihrem Wegerecht auf den ersten Rang im Grundbuch zu verzichten. Der notariell geschlossene Erbbaurechtsvertrag und der Nachtrag sind in weiten Teilen dennoch schuldrechtlich wirksam und begründen Verpflichtungen für den Verein und die Landeshauptstadt München. Der Verein kann auf dieser Basis seither z.B. das Grund- stück gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts für seine Zwecke nutzen. Das Erbbau- recht ist jedoch nie wirksam entstanden und kann daher beispielsweise auch nicht belie- hen werden. Das Kommunalreferat, Immobilienservice, Sachgebiet Grundstücksverkehr Süd, hat des Öfteren erfolglos versucht, die Berechtigten des Wegerechts zu einem Rangrücktritt zu bewegen. Diese Problemlage war und ist dem Verein bewusst. Der Nachtrag zum Erbbau- rechtsvertrag aus 2013 enthält beispielsweise Ausführungen hierzu. Nach intensiven Rücksprachen mit dem Amtsgericht München, Grundbuchamt gibt es je- doch – auch nach Aussage des Grundbuchamts – keine Möglichkeit, ohne das Zutun der Berechtigten des Wegerechts die Eintragung des Erbbaurechts zu erwirken. Die Verlängerung des Erbbaurechts im Grundbuch wäre nur durch Löschung der Dienst- barkeit oder einen Rangrücktritt hinter das Erbbaurecht ggf. in Kombination mit einer Ein- tragung am Erbbaurecht möglich. Trotz Bemühungen des Kommunalreferats auf die be- troffenen Nachbarn zuzugehen, konnte keine Einigung erwirkt werden. Da nicht mehr zu erwarten ist, dass die Rechteinhaber*innen des Wegerechts an einer Lösung mitwirken und das Eintragungshindernis nicht anders überwunden werden kann, ist dringend davon abzuraten, mit Auslaufen des Erbbaurechtsvertrags im Jahr 2035 neu- erlich einen Erbbaurechtsvertrag zu schließen. Diese Vertragsform zielt im Kern auf die nicht realisierbare Bestellung eines dinglichen Erbbaurechts ab und ist daher nicht das geeignete Mittel der Wahl. Eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren gesichert ist. Ohne Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages wäre dies nicht der Fall. Deshalb wird vorgeschlagen, die künftige Nutzung der Fläche mit Zeitablauf des Erbbaurechts durch ei- nen schuldrechtlichen Überlassungsvertrag zu regeln. Das Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Sport beabsichtigt daher in Ab- Seite 4 stimmung mit dem SV Waldperlach e.V. und dem Kommunalreferat das Grundstück ab 01.01.2036 per Mietvertrag mit folgenden Eckpunkten zu überlassen: Mieter: SV Waldperlach e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Peter Aschenbrenner Objekt: Putzbrunner Straße 253, 81739 München, Flst. 2225/7, Gemarkung Perlach Laufzeit: 01.01.2036 bis 31.12.2066. Gemäß § 6 der Sportförderrichtlinien wird eine Mietdauer von 30 Jahre vereinbart. Mietzins: Der Mietzins entspricht 0,01 €/m²/a für Freiflächen und 0,41 €/m²/a für überbaute Flächen gem. § 6 der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München: Unbebaute Fläche: 20.533 m² x 0,01 €/m²/a = 205,33 €/a Bebaute Fläche: 1.790 m² x 0,41 €/m²/a = 733,90 €/a gesamt 939,23 €/a Für die Vereinsgaststätte wird derzeit kein umsatzabhängiger Erbbauzins erhoben entsprechend der Regelung für vom Verein selbst erbaute Gaststätten in den zum Vertragsabschluss geltenden Sportförderrichtlinien. Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München (Fassung vom 01.01.2024) wird die Überlassung von Grundstücken für den gewerblichen Betrieb von Gaststätten gesondert geregelt. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung eines Bewertungsgutachtens durch das Kommunalreferat. Der Vertrag enthält eine Öffnungsklausel zur Erhebung eines ertragsabhängigen Mietzinses für die gewerblich, gastronomisch genutzte Fläche, sobald das beim städtischen Bewertungsamt (BewA) beauftragte Bewertungsgutachten fertigge- stellt ist. Der Mietzins kann angepasst werden, wenn der Stadtrat eine allgemeine Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportvereine beschließt. Kostentragung: Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Sportförderrichtlinien: Die Stadt trägt die Kosten für Straßenreinigung (i.S.v. BetrKV § 2 Nr.8), Erschlie- ßung und Grundsteuer (BetrKV § 2 Nr.1). Alle übrigen anfallenden Kosten (Be- trKV § 2 Nrn. 2-17) trägt der Verein. Seite 5 Der SV Waldperlach stimmt der Umwandlung in einen Mietvertrag zu, da dies derzeit die einzige Möglichkeit darstellt, zeitnah einen Förderbescheid zu erhalten und die entspre- chenden Mittel ausgezahlt zu bekommen. Voraussetzung für den Erlass eines Förderbescheides ist bei nicht im Eigentum der Verei- ne befindlichen Grundstücken grundsätzlich, dass das Erbbaurecht bzw. die sonstige langfristige Nutzungsüberlassung zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung mindestens auf die Dauer der nach Fertigstellung der Maßnahme jeweils einzuhaltenden Zweckbindungsfrist erstreckt. Die Zweckbindungsfrist beträgt vorliegend 25 Jahre. Bis 2036 ist die Überlassung durch den schuldrechtlichen Teil des Erbbau- rechtsvertrags laut Kommunalreferat hinreichend gesichert. Bis 01.01.2036 kann entweder doch noch eine Bestellung des Erbbaurechts erfolgen oder es schließt sich der Mietver- trag an. Das Kommunalreferat – Immobilienservice, Sachgebiet Grundstücksverkehr Süd – wird weiterhin gebeten, bis 2036 a...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.04.2026 um 19:15 Uhr

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