=== 20-26 _ V 19701_V 19701 Wemdinger Str 47+49 BE A1-2.pdf ===
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LHM-intern
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Telefon: 0 233-25587 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Verwaltung Bezirk Ost
PLAN-HAIV-30V
Maßgaben und Empfehlungen der städtischen Rahmenplanung
beim Bauvorhaben Wemdinger Str. 47 + 49
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03353
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach vom 26.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19701
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03353
2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach
vom 13.05.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach hat am 26.03.2026
die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03353 (Anlage 1) beschlossen.
Mit der Empfehlung unterstützt die Bürgerversammlung die folgenden Forderungen von
68 Bewohnern der Wemdinger Straße:
Neubaupläne auf dem Doppelgrundstück Wemdinger Straße 47/49 müssen den
Maßgaben und Empfehlungen der städtischen Rahmenplanung für die
Heimstättensiedlung entsprechen und sich in das charakteristische Ensemble mit
Einfamilien- und Doppelhäusern einfügen! Einhaltung der vorhandenen Baulinie und
Baugrenze! Keine Unterbauung der Grünfläche! Weitergehende Einhaltung der
Grundfläche des aktuellen Doppelhauses!
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung
vom Bezirksausschuss behandelt werden.
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LHM-intern
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Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 -
Ramersdorf-Perlach, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des
Stadtrates) beinhaltet und die Angelegenheit stadtbezirksbezogen ist. Es handelt sich um
die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. die Entscheidung im
Bauvollzug (BauGB und BayBO).
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich
empfehlenden Charakter.
Zur Information des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach führt
das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus:
Das auf dem betreffenden Grundstück befindliche Doppelhaus besteht aus der
Anfangszeit der Gartenstadt Heimstättensiedlung und wurde 1929 errichtet.
Für das Grundstück sind eine straßenseitige Baulinie mit 5m-Vorgarten und rückwärtiger
Baugrenze, die einen 12m tiefen Bauraum ergeben, festgesetzt. Die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Neubauvorhabens beurteilt sich daher nach
§ 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Ob sich eine Neubebauung
in die nähere Umgebung einfügt bzw. baurechtlich zulässig ist, orientiert sich unter
anderem am Maß der Nutzung, der Anzahl der Geschosse und der überbauten Fläche.
Das Grundstück befindet sich in der Gartenstadt Heimstättensiedlung mit Bebauung aus
den 1920erJahren. Die maßgebliche, nähere Umgebung ist der Bereich des Quartiers
Wemdinger Straße, Steinseestraße, Krumbadstraße und Babenhausener Weg mit
gegenseitiger Prägung. Hier finden sich Wohnhäuser mit einer Höhenentwicklung von bis
zu zwei Geschossen. Es gelten die städtische Stellplatzsatzung und die
Baumschutzverordnung.
Zwar hat der Gesetzgeber mit dem sog. Bauturbo die Möglichkeit eröffnet, dass mit
Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen vom
Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden kann, wenn das
Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient und auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dabei ist jedoch
weiterhin maßgebliches Kriterium für die Zulässigkeit, dass keine unerwünschte
Vorbildwirkung und keine städtebaulichen Spannungen entstehen. Dies bleibt im Einzelfall
zu prüfen.
Die Lokalbaukommission wird im Rahmen der Antragsbearbeitung die Forderungen der
Bewohner der Wemdinger Straße im Blick haben. Ganz allgemein wird darauf
hingewiesen, dass Kraft Gesetzes gemäß Art. 68 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
eine Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn einem Bauvorhaben keine öffentlich-
rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen
Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03353 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 wird entsprochen.
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Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher, und der zuständigen
Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage
zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) wird Kenntnis
genommen, wonach das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bei Neubauplänen
auf dem Doppelgrundstück Wemdinger Straße 47/49 darauf achtet, dass diese den im
Genehmigungsverfahren zu prüfenden, öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen
und sich insbesondere mit Blick auf die städtischen Rahmenplanung für die
Heimstättensiedlung und den Vorgaben des § 34 BauGB in die charakteristische
Umgebung einfügen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03353 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 -
Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt
München
Der/Die Vorsitzende Die Referentin
Thomas Kauer Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
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IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach
3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Ost (1x)
4. An das Revisionsamt
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Abdruck von I. – IV.
1. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung gebeten, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/30V
Der Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
kann vollzogen werden
kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt)
VI. An das Direktorium – D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann vollzogen werden
Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann/soll nicht vollzogen werden
(Begründung siehe Beiblatt)
ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV/30V
i. A.
=== B 16_VG 11.06.2026 oeff. 2.5 1..pdf ===
Datum: 15.06.2026
Telefon: 089 - 233 7 61487
Telefax: 089 - 233 12 762608
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
(E) Maßgaben und Empfehlungen der städtischen Rahmenplanung
beim Bauvorhaben Wemdinger Str. 47 + 49
Maßgaben und Empfehlungen der städtischen Rahmenplanung beim Bauvorhaben
Wemdinger Str. 47 + 49
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03353 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf vom 26.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19701
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 16 - Ramersdorf-Perlach
vom 11. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Angesichts des in der Beschlussvorlage enthaltenen Hinweises, dass das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung bei der Prüfung von Neubauplänen auf dem Doppelgrundstück
Wemdinger Straße 47/49 insbesondere die bestehende städtische Rahmenplanung
berücksichtigen wird, ist der Beschlussvorlage zuzustimmen, auch wenn die Antragsteller
berechtigterweise höhere Erwartungen gehabt haben.
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03353_E 03353 BV Wemdinger Str 47 49.pdf ===
Burgerversammlung im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach am 26.03.2026
Bezirksteil Ramersdorf
Betreff .
Bauvorhaben Wemdinger Str. 47 + 49
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung
Antrag
Die Bürgerversammlung unterstützt die folgenden Forderungen von 68
Bewohnern der Wemdinger Straße:
Neubaupläne auf dem Doppelgrundstück Wemdinger Straße 47/49 müssen den
Maßgaben und Empfehlungen der städtischen Rahmenplanung für die
Heimstättensiedlung entsprechen und sich in das charakteristische Ensemble
mit Einfamilien- und Doppelhäusern einfügen!
Einhaltung der vorhandenen Baulinie und Baugrenze!
Keine Unterbauung der Grünflächel
Weitgehende Einhaltung der Grundfläche des aktuellen Doppelhauses!
nehme\EN
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ye
FAamMMEN