(E) Verfallende Behelfsbauten Ottobrunner Str. 116

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  • 20-26 _ V 18958_V 18598 Ottobrunner Str 116 BE A 1-3.pdf
  • B 16_VG 11.06.2026 oeff. 2.5 2..pdf
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=== 20-26 _ V 18958_V 18598 Ottobrunner Str 116 BE A 1-3.pdf === U-Bahn U1 / U2 / U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn U1 / U2 / U3 / U6 / U7 / U8 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn: Linien 16 / 17 / 18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linien 52 / 62 Haltestelle Blumenstraße Beratungszeiten im Servicezentrum: Blumenstr. 19, Erdgeschoss Die aktuellen Sprechzeiten für eine telefonische oder persönliche Beratung finden Sie im Internet. Internet: www.muenchen.de/lbk Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung München: Siehe www.muenchen.de/ekomm Telefon 089 233 24448 Telefax 089 233 12725846 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Verwaltung Bezirk Ost PLAN-HAIV-31V Verfallende Behelfsbauten Ottobrunner Str. 116 Empfehlung Nr. 20-26/ E 02580 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach am 20.03.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18958 Anlagen: 1. Empfehlung Nr. 20-26/ E 02580 2. Lageplan 3. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 11.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 20.03.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26/ E 02580 (Anlage 1) beschlossen. Mit der Empfehlung wird die Landeshauptstadt München um Äußerung dazu gebeten, was zur Behebung des Missstandes der verfallenden Behelfsbauten auf dem Grundstück Ottobrunner Straße 116 unternommen wird. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach, da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet (Vollzug der baurechtlichen Vorschriften – BayBO) und die Angelegenheit stadtbezirksbezogen ist. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich empfehlenden Charakter. Seite 2 von 3 Zur Information des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes aus: Die Lokalbaukommission hat in den vergangenen Jahren mehrfach den baulichen Zustand der Grundstücke Fl.Nr. 970 und 970/3 der Gemarkung Perlach kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurden diverse Ortskontrollen durchgeführt und bauaufsichtliche Maßnahmen ergriffen. Der derzeitige Zustand wird nicht geduldet. Klarzustellen ist, dass es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Lokalbaukommission liegt, ob und in welcher Form bei rechtswidrigen baulichen Nutzungen eingeschritten wird. Hierbei ist insbesondere auf das öffentliche Interesse an einem bauaufsichtlichen Tätigwerden abzustellen. Die Bauaufsichtsbehörde ist somit zu einem Einschreiten berechtigt, aber generell nicht dazu verpflichtet. Zu den ergangenen bauaufsichtlichen Maßnahmen gehörte der Erlass von Beseitigungsverfügungen gegenüber den Handlungs- und Duldungspflichtigen. Eine Ortskontrolle der Lokalbaukommission ergab, dass Abstellflächen teilweise bereits geräumt wurden. Auch der Abbruch von ungenehmigten Gebäuden konnte dokumentiert werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Gerichtsverhandlung mit den Eigentümern des Grundstücks vereinbart, dass die Vollstreckung der Beseitigung der übrigen rechtswidrigen baulichen Anlagen bis zum 31.12.2030 ausgesetzt wird. Weitere Ausführungen dazu können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Der Empfehlung Nr. 20-26/ E 02580 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 20.03.2025 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferent, Stadtrat Paul Bickelbacher und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Veronika Mirlach ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die Durchführung bauaufsichtlicher Maßnahmen nach pflichtgemäßer Ermessensausübung einsetzt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26/ E 02580 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 20.03.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach der Landeshauptstadt München Der/ die Vorsitzende Die Referentin Thomas Kauer Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 3 von 3 IV. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu IV. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 16 – Ramersdorf-Perlach 3. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Ost 4. An das Revisionsamt 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Abdruck von I. – IV. Zurück an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/31V Der Beschluss vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung kann vollzogen werden kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung s. gesondertes Blatt) VI. An das Direktorium – D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann vollzogen werden Der Beschluss des Bezirksausschusses 16 kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt) ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 i. A. === B 16_VG 11.06.2026 oeff. 2.5 2..pdf === Datum: 15.06.2026 Telefon: 089 - 233 7 61487 Telefax: 089 - 233 12 762608 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (E) Verfallende Behelfsbauten Ottobrunner Str. 116 Verfallende Behelfsbauten Ottobrunner Str. 116 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02580 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf vom 20.03.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18958 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 16 - Ramersdorf-Perlach vom 11. Juni 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Die Beschlussvorlage wird abgelehnt. Die Duldung des bisherigen, vollständig unansehnlichen Zustandes eines Grundstücks an einer derart zentralen Lage sowie der Verzicht auf weitergehende Maßnahmen bis zum Jahr 2030 sind in höchstem Maße unbefriedigend und untragbar. Obwohl die im gerichtlichen Verfahren mit dem Grundstückseigentümer getroffene Einigung nachvollziehbar ist, ist es dringend erforderlich, die Möglichkeit planungsrechtlicher Maßnahmen, speziell einer unter Ausnutzung der Vorschriften des Bau-Turbo möglichen Entwicklung hin zu Wohnungsbau, zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist der Grundstückseigentümer aktiv anzusprechen und in entsprechende Planungen einzubinden. Der Verweis auf den Datenschutz ist darüber hinaus nicht sachgerecht, da das Gremium auch in nichtöffentlicher Sitzung tagt. === 20-26 _ E 02580_E 02580 Behelfsbauten .pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:15 Uhr

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