Bessere Übersicht an der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße: Absolutes Halteverbot einrichten

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ B 08542_B 08542 Halteverbot Anneliese-Fleyenschmidt-Straße.pdf
  • 20-26 _ B 08542_B 08542 Halteverbot Anneliese-Fleyenschmidt-Strasse AS.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08542_B 08542 Halteverbot Anneliese-Fleyenschmidt-Straße.pdf === Ramersdorf - Perlach München, 22.12.2025 Bessere Übersicht an der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße: Absolutes Halteverbot einrichten Antrag: Das zuständige Referat wird aufgefordert, ein absolutes Halteverbot an der Einmündung von der Hochäckerstraße in die Anneliese-Fleyenschmidt-Straße vor dem Straßenbegleitgrün ge- genüber vom Nachbarschaftstreff einzurichten. Begründung: Die Kreuzung Hochäckerstraße / Anneliese-Fleyenschmidt-Straße ist oft unübersichtlich und eng. An dieser Stelle kommen verschiedene Faktoren zusammen, die die Abbiegesituation erschweren: die schmale Straße, die Ausfahrt der Anwohnerinnen und Anwohner, eine hohe Fußgängerfrequenz aufgrund des Nachbarschaftstreffs, Mülltonnen, die dort für die Müllab- fuhr bereit gestellt werden, und (Schul-)Kinder, die aus dem Wohngebiet kommen. Erschwe- rend kommt hinzu, dass vor dem Straßenbegleitgrün gegenüber des Nachbarschaftstreffs re- gelmäßig ein bis zwei Autos parken, die den Querschnitt der Straße wesentlich verringern und ein Einsehen in die Hochäckerstraße schwierig machen. Die Straßenverkehrsordnung sieht zwar vor, dass im Kreuzungsbereich fünf Meter vor einer Einmündung ein generelles Parkverbot gilt, durch die Neugestaltung der Hochäckerstraße und die Ertüchtigung des Geh- und Radwegs hat sich die Einmündung in der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße jedoch nach vorne verschoben. Der kleine Grünstreifen liegt nun nicht mehr in diesem 5-Meter-Bereich, wodurch ein Parken an dieser Stelle trotz fehlender Abmarkierung momentan erlaubt ist. Um die Situation zu entspannen, soll vor diesem kleinen Grünstreifen deshalb ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden. Dr. des. Helena Friedrich Schwinghammer Astrid Schweizer SPD/Die Linke Fraktionsvorsitzende SPD/Die Linke Bild: Kommend aus der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße, abbiegend in die Hochäckerstraße. Dort, wo der weiße Transporter steht, soll ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden. === 20-26 _ B 08542_B 08542 Halteverbot Anneliese-Fleyenschmidt-Strasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach Herrn Thomas Kauer BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 14.04.2026 Bessere Übersicht an der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße; Absolutes Haltverbot einrichten BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08542 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 15.01.2026 Sehr geehrter Herr Kauer, wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem der Bezirksausschuss fordert, in der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße östlich der Einmündung Hochäckerstraße ein absolutes Haltverbot einzurichten, um Behinderungen im Einmündungsbereich durch auf der westlichen Straßenseite geparkte Fahrzeuge zu verhindern. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 1 S.1 und Abs. 9 StVO). Gründe, die eine verkehrliche Anordnung nach diesen Kriterien begründen könnten, konnten vom Mobilitätsreferat nicht festgestellt werden. Bis dato liegen uns keinerlei Beschwerden über etwaige Verkehrsbehinderungen vor. Auch das Unfallaufkommen ist erfreulicherweise absolut unauffällig. I. Seite 2 von 2 Bei der in diesem Bereich zuständigen Polizeiinspektion 24 liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor, die verkehrliche Maßnahmen begründen würden. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. an MOR-GL5 III. WV bei MOR-GB 2.211 gez. MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:15 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar