WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesser…
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WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesserungen im Kurvenbereich (Sperrfläche, Randsteinabsenkung etc.)
=== 20-26 _ B 08543_B 08543 Kustermannpark St.-Cajetan-Str. verkehrliche Maßnahmen.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 16.01.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.1 / 15.01.2026
WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen
Maßnahmen bzw. Verbesserungen im Kurvenbereich (Sperrfläche, Randsteinabsenkung
etc.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 nach
Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter, damit sich die
Stadtverwaltung anschaut und prüft, was dort im Kurvenbereich gemacht werden kann.
Das Anliegen wird außerdem ausdrücklich auch wegen der häufig zugeparkten Feuerwehreinfahrt
in der St.-Cajetan-Str. 39 weitergeleitet.
Anlass sind Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, dass gerade im Kurvenbereich der
St.-Cajetan-Straße, aber eben auch im Bereich der o.g. Feuerwehrzufahrt, sehr ungeordnet
geparkt wird. Im Kurvenbereich kommen hier verschiedene Aspekte zusammen: Die von
Radfahrern irregulär genutzte Durchfahrt durch den Kustermannpark und anschließende
Weiterfahrt über die St.-Cajetan-Straße (z.T. Kreuzungsverkehr), der uneinsehbare Kurvenbereich
als solches und Unklarheit, ob im Bereich vor der Toilettenanlage geparkt werden darf oder nicht.
Anwohner monieren, dass in der Folge Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. Kreisverwaltungsreferat
I.
=== 20-26 _ B 08543_B 08543 Kustermannpark St.-Cajetan-Str. verkehrliche Massnahmen AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
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muenchenunterwegs.de
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Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 9
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks
Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
21.04.2026
WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung
von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesserungen
im Kurvenbereich (Sperrfläche, Randsteinabsenkung etc.)
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08543 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 15.01.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem der Bezirksausschuss fordert, in der St.-
Cajetan-Straße verkehrliche Maßnahmen im Kurvenbereich auf Höhe der Zuwegung zur St.-
Cajetan-Str. 21-29 zu prüfen. Dort würden häufig Fahrzeuge neben oder vor der WC-Anlage
am Zugang zum Kustermannpark abgestellt werden. Zudem sollen die dortigen Feuerwehr-
Zufahrten (auch die vor der St.-Cajetan-Str. 39) häufig verparkt sein.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an
der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits
abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen.
Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 1 S.1 und Abs. 9 StVO).
Gründe, die eine verkehrliche Anordnung nach diesen Kriterien begründen könnten, konnten
vom Mobilitätsreferat jedoch nicht festgestellt werden. Wir haben uns die Örtlichkeit
angesehen, jedoch waren weder die dortigen Feuerwehr-Zufahrten verparkt, noch standen
I.
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Fahrzeuge vor oder neben der WC-Anlage im Zugangsbereich zum Kustermannpark. Auch
das Unfallaufkommen ist dort erfreulicherweise absolut unauffällig. Bis dato liegen uns zudem
keinerlei Beschwerden über die dortige Parksituation vor.
Beim den von Ihnen dargestellten Parkproblemen handelt es sich überdies um reine
Verkehrsverstöße, denn sowohl vor Feuerwehr-Zufahrten als auch im Bereich von
abgesenkten Bordsteinen darf schon von Gesetzes wegen nicht geparkt werden. Dies gilt
selbstverständlich auch für den Gehweg vor und neben der WC-Anlage.
Bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung kann die
Straßenverkehrsbehörde mit Beschilderung oder Markierung nur reagieren, wenn dies das
letzte Mittel wäre. Eine Beschilderung bestehender gesetzlicher Verbote ist regelmäßig nicht
zulässig.
Zunächst sind daher alle Ahndungsmöglichkeiten im Wege der Verkehrsüberwachung
auszuschöpfen. Wir haben die Angelegenheit daher an die in diesem Bereich zuständige
Polizeiinspektion 21 weitergeleitet, verbunden mit der Bitte, den Bereich im Rahmen der
personellen Möglichkeiten künftig ggf. verstärkt zu überwachen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
II. Abdruck von I.
an MOR-GL5
III. WV bei MOR-GB 2.211
gez.
MOR-GB2.211