WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesser…

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WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesserungen im Kurvenbereich (Sperrfläche, Randsteinabsenkung etc.)

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  • 20-26 _ B 08543_B 08543 Kustermannpark St.-Cajetan-Str. verkehrliche Maßnahmen.pdf
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=== 20-26 _ B 08543_B 08543 Kustermannpark St.-Cajetan-Str. verkehrliche Maßnahmen.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 16.01.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.1 / 15.01.2026 WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesserungen im Kurvenbereich (Sperrfläche, Randsteinabsenkung etc.) Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter, damit sich die Stadtverwaltung anschaut und prüft, was dort im Kurvenbereich gemacht werden kann. Das Anliegen wird außerdem ausdrücklich auch wegen der häufig zugeparkten Feuerwehreinfahrt in der St.-Cajetan-Str. 39 weitergeleitet. Anlass sind Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, dass gerade im Kurvenbereich der St.-Cajetan-Straße, aber eben auch im Bereich der o.g. Feuerwehrzufahrt, sehr ungeordnet geparkt wird. Im Kurvenbereich kommen hier verschiedene Aspekte zusammen: Die von Radfahrern irregulär genutzte Durchfahrt durch den Kustermannpark und anschließende Weiterfahrt über die St.-Cajetan-Straße (z.T. Kreuzungsverkehr), der uneinsehbare Kurvenbereich als solches und Unklarheit, ob im Bereich vor der Toilettenanlage geparkt werden darf oder nicht. Anwohner monieren, dass in der Folge Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. Kreisverwaltungsreferat I. === 20-26 _ B 08543_B 08543 Kustermannpark St.-Cajetan-Str. verkehrliche Massnahmen AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach Herrn Thomas Kauer BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstr. 40 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 21.04.2026 WC-Anlage Kustermannpark, St.-Cajetan-Straße; Überprüfung von möglichen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Verbesserungen im Kurvenbereich (Sperrfläche, Randsteinabsenkung etc.) BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08543 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 15.01.2026 Sehr geehrter Herr Kauer, wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem der Bezirksausschuss fordert, in der St.- Cajetan-Straße verkehrliche Maßnahmen im Kurvenbereich auf Höhe der Zuwegung zur St.- Cajetan-Str. 21-29 zu prüfen. Dort würden häufig Fahrzeuge neben oder vor der WC-Anlage am Zugang zum Kustermannpark abgestellt werden. Zudem sollen die dortigen Feuerwehr- Zufahrten (auch die vor der St.-Cajetan-Str. 39) häufig verparkt sein. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen. Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 1 S.1 und Abs. 9 StVO). Gründe, die eine verkehrliche Anordnung nach diesen Kriterien begründen könnten, konnten vom Mobilitätsreferat jedoch nicht festgestellt werden. Wir haben uns die Örtlichkeit angesehen, jedoch waren weder die dortigen Feuerwehr-Zufahrten verparkt, noch standen I. Seite 2 von 2 Fahrzeuge vor oder neben der WC-Anlage im Zugangsbereich zum Kustermannpark. Auch das Unfallaufkommen ist dort erfreulicherweise absolut unauffällig. Bis dato liegen uns zudem keinerlei Beschwerden über die dortige Parksituation vor. Beim den von Ihnen dargestellten Parkproblemen handelt es sich überdies um reine Verkehrsverstöße, denn sowohl vor Feuerwehr-Zufahrten als auch im Bereich von abgesenkten Bordsteinen darf schon von Gesetzes wegen nicht geparkt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Gehweg vor und neben der WC-Anlage. Bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung kann die Straßenverkehrsbehörde mit Beschilderung oder Markierung nur reagieren, wenn dies das letzte Mittel wäre. Eine Beschilderung bestehender gesetzlicher Verbote ist regelmäßig nicht zulässig. Zunächst sind daher alle Ahndungsmöglichkeiten im Wege der Verkehrsüberwachung auszuschöpfen. Wir haben die Angelegenheit daher an die in diesem Bereich zuständige Polizeiinspektion 21 weitergeleitet, verbunden mit der Bitte, den Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten künftig ggf. verstärkt zu überwachen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. an MOR-GL5 III. WV bei MOR-GB 2.211 gez. MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:15 Uhr

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