=== 20-26 _ B 08648_B 08648 Kirchseeoner Straße.pdf ===
Ramersdorf - Perlach
München, 19.01.2026
Irreführende Fahrbahnmarkierungen auf der Kirchseeoner Straße überprüfen und Radweg
farbig abmarkieren
Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, die irreführenden Fahrbahnmarkierungen auf der
Kirchseeoner Straße stadteinwärts in einem Ortstermin mit dem Mobilitätsausschuss des BA
16 zu überprüfen und den Radweg kurz vor der Führichstraße farbig abzumarkieren.
Begründung:
Der rechte Fahrstreifen der Kirchseeoner Straße ist in Richtung stadteinwärts laut Fahrbahn-
markierung als „durch Radfahrer zu benutzen“ ausgewiesen. Der linke Fahrstreifen lotst die
Autofahrer durch Linksabbiegepfeile in die, als Anliegerstraße ausgewiesene Aribonenstraße.
Am rechten Fahrbahnrand ist bis circa 50m vor der Führichstraße ein Parkstreifen abmar-
kiert, der auf dem letzten Stück allerdings durch Beschilderung zum Fahrradweg wird. Dies
ist weder für Radfahrer noch für Autofahrer klar ersichtlich und führt dazu, dass regelmäßig
mehrere, auf dem Stück Radweg parkende Autos abgeschleppt werden. Daher wird das Mo-
bilitätsreferat gebeten, das Stück Radweg farbig zu markieren, wie es für Radwege mittler-
weile üblich ist.
Caroline Palminha Astrid Schweizer
SPD/Die Linke Fraktionssprecherin SPD/Die Linke
=== 20-26 _ B 08648_B 08648 Kirchseeoner Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
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Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach
Herr Kauer
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
21.04.2026
Irreführende Fahrbahnmarkierungen auf der Kirchseeoner Straße überprüfen und
Radweg farbig abmarkieren
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08648 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 12.02.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
zu Ihrer Anfrage vom 12.02.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Durch die Kirchseeoner Straße verlief vor vielen Jahren eine Straßenbahnlinie, weshalb dieser
Streckenzug auch einen für heutige Betrachtungen vergleichsweise „üppigen“
Straßenquerschnitt aufweist. Die Fahrbahndecke wurde im Zuge des Gleisausbaus 2020
grundlegend saniert und besitzt somit einen guten baulichen Zustand.
Die Kirchseeoner Straße verfügt mit Ausnahme der nördlichen Fahrbahnseite - unmittelbar
östlich und westlich der Führichstraße – über keine Radverkehrsanlagen. Das Mobilitätsreferat
hat bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit geprüft, durch Entfall einer Fahrspur eine
fahrbahngleiche Radverkehrsanlage zu etablieren. Aufgrund der eindeutigen Vorgaben der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sowie der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA),
ergibt sich in der Kirchseeoner Straße als empfohlene Führungsform grundsätzlich eine
Führung des Radverkehrs im Mischverkehr. Schutzstreifen oder Radfahrstreifen - über den
Bestand hinaus - sind demnach leider nicht möglich.
Um den Kfz-Verkehr im weiteren Verlauf der Kirchseeoner Straße stärker für den Radverkehr
zu sensibilisieren, wurde inzwischen eine sogenannte „Piktogrammkette Fahrrad“ angeordnet
und umgesetzt.
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Im Jahre 2007 wurde auf der Nordseite der Kirchseeoner Straße, zwischen der Führichstraße
und der Rosenheimer Straße, ein baulicher Radweg errichtet. Im Zulauf zu diesem Radweg
wurde östlich der Führichstraße, im Bereich des damaligen Parkstreifens, auf etwa 50m ein
Radfahrstreifen angeordnet. Im Übergang zwischen dem endenden Parkstreifen und dem
beginnenden Radfahrstreifen wurde eine Sperrfläche (Verkehrszeichen Z. 298) abmarkiert.
Beginnend ab dem endenden Parkstreifen bis zur Einmündung der Führichstraße wurde ein
absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen Z. 283) eingerichtet. Der Radfahrstreifen wurde an
seinem Beginn mit Verkehrszeichen Z. 237 („Radweg“) gekennzeichnet. Dieses
Verkehrszeichen wurde auch in Form eines Piktogramms zu Beginn des Radfahrstreifens
aufgebracht. Im weiteren Verlauf des Radfahrsteifens befindet sich noch ein Piktogramm mit
der Symbolik „Rad“.
Alle angeordneten Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen sind noch ausreichend zu
erkennen:
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Fahrzeugführer*innen, welche trotz mehrfach vorhandenen Hinweisen durch Haltverbote,
Sperrflächenmarkierung und diversen Radpiktogrammen sich nicht davon abhalten lassen, auf
dem Radfahrstreifen regelwidrig zu parken, müssen auch eigenverantwortlich die
Konsequenzen ihres Handelns tragen. Mit der von allen Verkehrsteilnehmer*innen zu
verlangenden notwendigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erscheint uns der thematisierte
Radfahrstreifen bereits hinreichend gekennzeichnet. Wir haben inzwischen noch ein weiteres
Piktogramm mit der Symbolik „Rad“ angeordnet, mittig zwischen den beiden bereits
aufgebrachten Piktogrammen, so dass auch die unbedarftesten Fahrzeugführer*innen diese
Verkehrsfläche eindeutig als Radfahrstreifen erkennen müssen. Bis zur Umsetzung bitten wir
noch um Geduld.
Um die Signalwirkung der Farbe „Rot“ nicht auf Dauer immer weiter abzuschwächen, werden
wir im Bereich von Lichtsignalanlagen nur die Verkehrsflächen rot einfärben lassen, die auch
einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Dies sind vor allem Radfurten, welche von
abbiegenden Verkehrsströmen gekreuzt werden, oder Radfahrstreifen in Mittellage. Eine
flächige Roteinfärbung von Radfahrstreifen in Seitenlage hingegen, nur um diese als
Radverkehrsfläche „gestalterisch“ zu betonen, erachten wir als unnötig und unverhältnismäßig.
Auf eine vom Bezirksausschuss angeregte Ortsbesichtigung möchten wir aufgrund der für uns
eindeutigen Ausgangslage verzichten.
Die Anfrage des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)