Irreführende Fahrbahnmarkierungen auf der Kirchseeoner Straße überprüfen und Radweg farbig abmarkieren

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=== 20-26 _ B 08648_B 08648 Kirchseeoner Straße.pdf === Ramersdorf - Perlach München, 19.01.2026 Irreführende Fahrbahnmarkierungen auf der Kirchseeoner Straße überprüfen und Radweg farbig abmarkieren Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, die irreführenden Fahrbahnmarkierungen auf der Kirchseeoner Straße stadteinwärts in einem Ortstermin mit dem Mobilitätsausschuss des BA 16 zu überprüfen und den Radweg kurz vor der Führichstraße farbig abzumarkieren. Begründung: Der rechte Fahrstreifen der Kirchseeoner Straße ist in Richtung stadteinwärts laut Fahrbahn- markierung als „durch Radfahrer zu benutzen“ ausgewiesen. Der linke Fahrstreifen lotst die Autofahrer durch Linksabbiegepfeile in die, als Anliegerstraße ausgewiesene Aribonenstraße. Am rechten Fahrbahnrand ist bis circa 50m vor der Führichstraße ein Parkstreifen abmar- kiert, der auf dem letzten Stück allerdings durch Beschilderung zum Fahrradweg wird. Dies ist weder für Radfahrer noch für Autofahrer klar ersichtlich und führt dazu, dass regelmäßig mehrere, auf dem Stück Radweg parkende Autos abgeschleppt werden. Daher wird das Mo- bilitätsreferat gebeten, das Stück Radweg farbig zu markieren, wie es für Radwege mittler- weile üblich ist. Caroline Palminha Astrid Schweizer SPD/Die Linke Fraktionssprecherin SPD/Die Linke === 20-26 _ B 08648_B 08648 Kirchseeoner Strasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach Herr Kauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 21.04.2026 Irreführende Fahrbahnmarkierungen auf der Kirchseeoner Straße überprüfen und Radweg farbig abmarkieren BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08648 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 12.02.2026 Sehr geehrter Herr Kauer, zu Ihrer Anfrage vom 12.02.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Durch die Kirchseeoner Straße verlief vor vielen Jahren eine Straßenbahnlinie, weshalb dieser Streckenzug auch einen für heutige Betrachtungen vergleichsweise „üppigen“ Straßenquerschnitt aufweist. Die Fahrbahndecke wurde im Zuge des Gleisausbaus 2020 grundlegend saniert und besitzt somit einen guten baulichen Zustand. Die Kirchseeoner Straße verfügt mit Ausnahme der nördlichen Fahrbahnseite - unmittelbar östlich und westlich der Führichstraße – über keine Radverkehrsanlagen. Das Mobilitätsreferat hat bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit geprüft, durch Entfall einer Fahrspur eine fahrbahngleiche Radverkehrsanlage zu etablieren. Aufgrund der eindeutigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sowie der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), ergibt sich in der Kirchseeoner Straße als empfohlene Führungsform grundsätzlich eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr. Schutzstreifen oder Radfahrstreifen - über den Bestand hinaus - sind demnach leider nicht möglich. Um den Kfz-Verkehr im weiteren Verlauf der Kirchseeoner Straße stärker für den Radverkehr zu sensibilisieren, wurde inzwischen eine sogenannte „Piktogrammkette Fahrrad“ angeordnet und umgesetzt. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Im Jahre 2007 wurde auf der Nordseite der Kirchseeoner Straße, zwischen der Führichstraße und der Rosenheimer Straße, ein baulicher Radweg errichtet. Im Zulauf zu diesem Radweg wurde östlich der Führichstraße, im Bereich des damaligen Parkstreifens, auf etwa 50m ein Radfahrstreifen angeordnet. Im Übergang zwischen dem endenden Parkstreifen und dem beginnenden Radfahrstreifen wurde eine Sperrfläche (Verkehrszeichen Z. 298) abmarkiert. Beginnend ab dem endenden Parkstreifen bis zur Einmündung der Führichstraße wurde ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen Z. 283) eingerichtet. Der Radfahrstreifen wurde an seinem Beginn mit Verkehrszeichen Z. 237 („Radweg“) gekennzeichnet. Dieses Verkehrszeichen wurde auch in Form eines Piktogramms zu Beginn des Radfahrstreifens aufgebracht. Im weiteren Verlauf des Radfahrsteifens befindet sich noch ein Piktogramm mit der Symbolik „Rad“. Alle angeordneten Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen sind noch ausreichend zu erkennen: Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Fahrzeugführer*innen, welche trotz mehrfach vorhandenen Hinweisen durch Haltverbote, Sperrflächenmarkierung und diversen Radpiktogrammen sich nicht davon abhalten lassen, auf dem Radfahrstreifen regelwidrig zu parken, müssen auch eigenverantwortlich die Konsequenzen ihres Handelns tragen. Mit der von allen Verkehrsteilnehmer*innen zu verlangenden notwendigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erscheint uns der thematisierte Radfahrstreifen bereits hinreichend gekennzeichnet. Wir haben inzwischen noch ein weiteres Piktogramm mit der Symbolik „Rad“ angeordnet, mittig zwischen den beiden bereits aufgebrachten Piktogrammen, so dass auch die unbedarftesten Fahrzeugführer*innen diese Verkehrsfläche eindeutig als Radfahrstreifen erkennen müssen. Bis zur Umsetzung bitten wir noch um Geduld. Um die Signalwirkung der Farbe „Rot“ nicht auf Dauer immer weiter abzuschwächen, werden wir im Bereich von Lichtsignalanlagen nur die Verkehrsflächen rot einfärben lassen, die auch einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Dies sind vor allem Radfurten, welche von abbiegenden Verkehrsströmen gekreuzt werden, oder Radfahrstreifen in Mittellage. Eine flächige Roteinfärbung von Radfahrstreifen in Seitenlage hingegen, nur um diese als Radverkehrsfläche „gestalterisch“ zu betonen, erachten wir als unnötig und unverhältnismäßig. Auf eine vom Bezirksausschuss angeregte Ortsbesichtigung möchten wir aufgrund der für uns eindeutigen Ausgangslage verzichten. Die Anfrage des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:15 Uhr

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