=== 20-26 _ B 08477_B 08477 Errichtung Fahrradweg Alexisquartier bis Friedenspromenade.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Baureferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 12.12.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.1 / 11.12.2025
Einrichtung eines Fahrradwegs vom Alexisquartier bis zur Friedenspromenade; Anliegen
aus der Bürgerschaft vom 12.11.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner gestrigen Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft unterstützend weiter.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. RIS
I.
=== 20-26 _ B 08477_B 08477 Fahrradweg vom Alexisquartier bis zur Friedenspromenade AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach
Herr Kauer
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
13.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Einrichtung eines Fahrradwegs vom Alexisquartier bis zur Friedenspromenade
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08477 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 -
Ramersdorf-Perlach
Sehr geehrter Herr Kauer,
zu Ihrem Antrag vom 11.12.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zu den aufgezählten Punkten bzgl. der Straßenverhältnisse in der Friedrich-Creuzer-Straße
können wir folgende Aussagen treffen:
kein Radweg
Die Radverkehrsführung an Stadtstraßen hängt im Wesentlichen von der Stärke und
Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ab. Beide Größen werden zu einem
Belastungsbereich zusammengefasst. Den Belastungsbereichen sind geeignete
Führungsformen zugeordnet. Nach diesen Kriterien wird die Friedrich-Creuzer-Straße dem
Belastungsbereich I zugeordnet und somit die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr als
die geeignete Radverkehrsführung angesehen. Das bedeutet, dass der Radverkehr sicher im
Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn ohne eigene Radverkehrsanlage geführt
wird.
Benutzungspflichtige Radwege sind in einer solchen Konstellation auszuschließen. Der Bau
eines (nicht benutzungspflichtigen) Radwegs wäre aufgrund der zu geringen Platzverhältnisse
auch nicht realisierbar. Zur Gestaltung der Straße stehen uns lediglich rund 10,00 m zur
Verfügung. Davon entfallen ca. 6,00 m auf die Fahrbahn und die verbleibenden 4,00 m auf die
I.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Gehwege. Die Breiten variieren je nach Abschnitt geringfügig. Nach heutigen Richtlinien sind
selbst diese Maße nicht ausreichend, können aber wegen der fehlenden Flächen nicht
verbreitert werden. Eine weitere Verschmälerung zugunsten eines nicht erforderlichen
Radwegs muss daher im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer*innen ausscheiden.
Natürlich ist verständlich, dass sich Radfahrende in höher belasteten Tempo 30-Bereichen
unsicher fühlen können. Separate Radwege können jedoch gerade bei einer objektiv sicheren
Führung im Mischverkehr nur bei entsprechender Flächenverfügbarkeit ausgewiesen werden.
Zudem hat der Stadtrat für Tempo 30-Zonen 2021 den sukzessiven Rückbau von Radwegen
entschieden, um diese Flächen den dortigen Gehwegen zuzuschlagen. Der nicht notwendige
Neubau eines Radwegs in einer Tempo 30-Zone stünde dem diametral entgegen.
grundsätzlich immer nur einspurig (wegen Parkzone auf der einen Seite)
Auf der Westseite der Friedrich-Creuzer-Straße befinden sich einige Längsparkstände.
Teilweise bestehen Haltverbote. Die Anordnung eines Haltverbots für die gesamte Länge der
Friedrich-Creuzer-Straße wurde bereits geprüft und abgelehnt.
Hierzu verweisen wir auf das Antwortschreiben zum BA-Antrag B 07068:
„Die Straßenverkehrsbehörde hat in der Ausübung des ordnungsgemäßen Ermessens sich
gegen ein absolutes Haltverbot auf der gesamten Länge der Friedrich-Creuzer-Straße
entschieden um die Interessen der Anwohnenden hinsichtlich öffentlicher Parkplätze zu
berücksichtigen sowie den Charakter der Tempo – 30 Zone zu erhalten.“
großer Müllwagen / Leerung der Glascontainer
Auf die Leerungszeiten der (Glas-)Container haben wir keinen Einfluss. Hier sind die Firmen
REMONDIS und Wittmann zuständig. Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an
die zuständigen Firmen (https://www.awm-muenchen.de/abfall-
entsorgen/abgabestellen/wertstoffinseln#c906).
Pendler, öffentlicher Busverkehr
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde das bestehende Haltverbot verlängert.
Wir verweisen hier ebenfalls auf das Antwortschreiben zum BA-Antrag B07068:
„Das absolute Haltverbot in der Friedrich-Creuzer-Straße (Westseite) […] wird in Hinblick auf
den geringstmöglichen Eingriff bezugnehmend auf das angrenzende Wohnquartier zeitlich auf
die Hauptverkehrszeiten werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr begrenzt. In der
Gesamtabwägung ist die Maßnahme aus den o.g. nachvollziehbaren Gründen geeignet,
erforderlich und angemessen, um für den Linienverkehr der Buslinie 194 einen reibungslosen
Ablauf zu gewährleisten und um die Verkehrssicherheit im Allgemeinen zu verbessern.“
miserable Asphaltdecke (hier wurde kürzlich durch einen Flickenteppich die Straße noch
verschlimmbessert!)
Hierzu haben wir folgende Stellungnahme vom Baureferat erhalten:
„Der betroffene Abschnitt der Friedrich-Creuzer-Straße ist in keinem komfortablen, aber
verkehrssicheren Zustand. In der anhaltenden Wintersaison zeigten sich nun erhebliche
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Frostaufbrüche, die provisorisch gesichert wurde, um die Verkehrssicherheit weiter zu
gewährleisten.
In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist eine Sanierung der
Oberfläche der Friedrich-Creuzer-Straße – etwa im Bereich ab Zehntfeldstraße bis
Hippelstraße – in der kommenden Bausaison geplant.“
nur schmale Fußgängerwege, auf die man notgedrungen ausweichen muss
In der aktuellen Situation in der Friedrich-Creuzer-Straße sollten Radfahrende die Fahrbahn
nutzen. Die Nutzung des Gehwegs durch Radfahrer*innen ist nicht nur rechtlich verboten,
sondern birgt auch erhebliche Gefahren für alle Beteiligten. Fußwege sind für
Fußgänger*innen gedacht, und die unzulässige Nutzung durch Radfahrer*innen kann sowohl
zu gefährlichen Situationen für Radfahrende als auch für Fußgänger*innen führen. Zudem ist
das Ausweichen auf den Gehweg nicht sinnvoll, da dies die Konflikte zwischen
Radfahrer*innen und Fußgänger*innen erhöht und die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet.
Verständlicherweise fühlen sich Radfahrer*innen in Tempo-30-Zonen zu hochfrequentierten
Zeiten teilweise unsicher, wenn sie die Fahrbahn nutzen müssen, da der Verkehr in diesen
Zeiten intensiver ist. Um das Sicherheitsgefühl der Radfahrenden zu stärken, wurden
kurzfristig bereits verkehrsverbessernde Maßnahmen im Rahmen der bestehenden
Profilierung umgesetzt (siehe oben zur Erweiterung Haltverbot). Somit kann gewährleistet
werden, dass zukünftige Überholmanöver nur auf kurzer Strecke erfolgen müssen.
Fahrzeugführer*innen können durch die kurzen Abschnitte des ruhenden Verkehrs die
Verkehrssituation besser einschätzen und rechtzeitig ausweichen. Die Verkehrssituation kann
somit beruhigt werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Ausweichen und
Abwarten in Tempo 30-Zonen auch aus Sicht des Radverkehrs sinnvoll und gewollt ist, damit
der MIV ausgebremst wird und nicht zu schnell fährt.
Langfristig gesehen strebt das Mobilitätsreferat an, im Rahmen der Masterplanungen zu der
Parkmeile Trudering Perlach die Fuß- und Radwegesituation an der Friedrich-Creuzer-Straße
nachhaltig zu verbessern.
Da der Bezirksausschuss 15 – Trudering-Riem einen identischen Antrag gestellt hat, wurde
dieser mit dem inhaltsgleichen Schreiben ebenfalls informiert.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
GB 2.24