=== 20-26 _ B 08350_B 08350 Auswirkungen Seniorenanlage Stephensonplatz.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-61485
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 14.11.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.5.1 / 13.11.2025
Nachfrage zu den Auswirkungen einer Seniorenanlage am Stephensonplatz; Anliegen aus
der Bürgerschaft vom 07.10.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Bauvorhaben, Stadtplanung und Stadtteilentwicklung folgenden
Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter.
In der Sitzung des Unterausschusses am 08.09.2025 wurde beantragt, vor der Beschlussfassung
über die Aufstellung des B-Plans eine Information der Bürger über das Ergebnis des Wettbewerbs,
das Bauvorhaben allgemein und die zukünftige Nutzung durchzuführen.
Der Investor und auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sind bedauerlicherweise trotz
mehrfacher und dringender Bitten des BA-Vorsitzenden dieser Bitte bisher nicht nachgekommen.
Außer einer rechtlichen Anfrage wegen der Auslegung des Beschlusses des Bezirksausschusses
gab es bisher keine Reaktion.
Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass das Vorhaben weiter ohne vorherige
Information der Bürger möglichst schnell in die Entscheidung über den Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss geführt werden soll.
Ein Verfahren, das der Bezirksausschuss angesichts des Ergebnisses der bisherigen Vorstellung
im Unterausschuss sowie der sich häufenden Anfragen der Bürger für inakzeptabel hält.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
I.
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II. RIS
=== 20-26 _ B 08350_B 08350 Auswirkungen Seniorenanlage Stephensonplatz AS.pdf ===
U-Bahn Linien U1/U2/U7
Haltestelle Fraunhoferstraße
U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7
Haltestelle Sendlinger Tor
Straßenbahn Linien 16/17/18
Haltestelle Müllerstraße
Metrobus: Linie 52/62
Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
Stadtplanung
PLAN-HAII-30V
Blumenstraße 28b
80331 München
Telefon:
Telefax:
Dienstgebäude:
Blumenstr. 28 b
Zimmer
Sachbearbeitung:
plan.ha2-32v@muenchen.de
An
den Vorsitzenden des Bezirksausschusses
16 Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom
14.11.2025
Ihr Zeichen
3.5.1 / 13.11.2025
Unser Zeichen Datum
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Betreff
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08350 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-
Perlach vom 13.11.2025
Nachfrage zu den Auswirkungen einer Seniorenanlage am Stephensonplatz; Anliegen
aus der Bürgerschaft vom 07.10.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach wurde dem Referat für
Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet.
In Ihrem Schreiben vom 14.11.2025 teilten Sie mit, dass der Unterausschuss in seiner Sitzung
am 08.09.2025 beantragt hatte, dass vor der Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplans eine Information der Bürger über das Ergebnis des Wettbewerbs, das
Bauvorhaben allgemein und die zukünftige Nutzung durchzuführen sei.
Der Investor und auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sei bedauerlicherweise
trotz mehrfacher und dringender Bitten des BA-Vorsitzenden dieser Bitte bisher nicht
nachgekommen. Außer einer rechtlichen Anfrage wegen der Auslegung des Beschlusses des
Bezirksausschusses sei bisher keine Reaktion erfolgt.
Sie teilten mit, dass ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass das Vorhaben weiter
ohne vorherige Information der Bürger möglichst schnell in die Entscheidung über den
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss geführt werden soll.
Ein Verfahren, das der Bezirksausschuss angesichts des Ergebnisses der bisherigen
Vorstellung im Unterausschuss sowie der sich häufenden Anfragen der Bürger für
inakzeptabel hält.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
I.
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2
]
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
zum Stephensonplatz gefasst (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17678).
Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes wurde davor im Rahmen der förmlichen
Anhörung, mit Schreiben vom 26.08.2025, beteiligt.
Mit Schreiben vom 19.09.2025 hat der Bezirksausschuss Kritikpunkte formuliert, sowie die
Forderung vorgebracht, der Stadtrat möge vor einer Entscheidung über den Antrag die
Meinung der örtlichen Bürgerinnen und Bürger einholen bzw. die Öffentlichkeit informieren.
Wie in anderen Bauleitplanverfahren, werden die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeholt. In diesem
Zusammenhang ist eine Erörterungsveranstaltung vorgesehen, in welcher der Entwurf
ausführlich vorgestellt wird, und die Gelegenheit besteht, Fragen zu stellen und Anregungen
vorzubringen.
Darüber wurde der Bezirksausschuss mit Schreiben vom 06.11.2025 informiert.
Ergänzend zu der, voraussichtlich für ca. Ende vom zweiten Quartal 2026 vorgesehenen
formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, bestanden im bisherigen Planungsverlauf bereits
verschiedene Möglichkeiten, sich über die Planung zu informieren.
Im Vorfeld des Gutachterverfahrens fand für die interessierten Bürger*innen am 07.12.2022
eine Informationsveranstaltung statt. Nach einer geführten Ortsbesichtigung wurden das
Planungsgebiet und das vorgesehene konkurrierende Gutachterverfahren den Bürger*innen
vorgestellt. Die im Eckdatenbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26-V05909, am 27.07.2022
vom Stadtrat beschlossen) beschriebenen Projektziele, Parameter und Vorgaben der
Aufgabenstellung für das konkurrierende Gutachterverfahren wurden erläutert. Der
Bezirksausschuss war im konkurrierenden Gutachterverfahren vertreten und hat in zahlreichen
Jury- und Arbeitssitzungen aktiv mitgewirkt.
Als Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde am 12.07.2024 durch die Jury
in einer ordnungsgemäßen Preisgerichtssitzung einstimmig die Empfehlung des Entwurfs von
Johannes Kaufmann Architekten, Dornbirn, mit Planstatt Senner Landschaftsarchitekten,
München als Basis für die weitere Bauleitplanung beschlossen.
Zur Vorstellung der Ergebnisse des konkurrierenden Gutachterverfahrens fand vom
12.09.2024 bis 26.09.2024 eine öffentliche Ausstellung in den Räumen des Referates für
Stadtplanung und Bauordnung statt. Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung wurden die
Ergebnisse auch von den Verfassern präsentiert und erläutert.
Ferner ist das Ergebnis des Gutachterverfahrens auf der Homepage der Stadt
München unter https://stadt.muenchen.de/infos/stephensonplatz.html veröffentlicht.
Das Schreiben des Bezirksausschusses vom 19.09.2025 und die darin enthaltenen Fragen
und Kritikpunkte wurden in den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss als Stellungnahme
aufgenommen.
Des Weiteren ist dem o.g. Schreiben des Bezirksausschusses eine E-Mail des
Baumschutzbeauftragten im Bezirksausschuss 16 vom 07.10.2025 beigefügt, in dem die
Frage gestellt wird, wie sich die Bebauung des Grünflächen-Anteils mit dem Beschluss des
anzuschließen, vertragen würde.
Diese Frage wird ergänzt um den Hinweis, dass für die Nachbarn dieser Grünfläche diese als
Beitrag zur Kühlung des Gebiets mit weit über 50 Bäumen unverzichtbar sei.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09071) hat die Vollversammlung
des Stadtrates die Forderung des
Abs. 14 Satz 1 GO übernommen. Damit muss sowohl der Erhalt der im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen Allgemeinen Grünflächen (AG) als auch der Öffentlichen Grünanlagen der
Grünanlagensatzung als grundsätzliche Zielvorgabe Eingang auch in die laufenden
Bebauungsplanverfahren finden und ist als solche in die Abwägung einzustellen.
In der Folge wurden die betreffenden und bereits laufenden Verfahren dem
Stadtrat
Grünflächen -26 / V 09587) zur Entscheidung für
das weitere Vorgehen vorgelegt. Zum Projekt Stephensonplatz wurde beschlossen, das
Projekt weiterzuführen, jedoch die
Aufstellung des Bebauungsplans aufzunehmen.
Diese Zielvorgabe wurde in den Auslobungstext des Gutachterverfahrens aufgenommen und
im Rahmen der Preisgerichtsvorbesprechung wurde nochmals ausdrücklich darauf
hingewiesen. Ferner war der Erhalt eines möglichst großen Teils des schützenswerten
Baumbestands Bestandteil der Aufgabenstellung.
Im Rahmen des Gutachterverfahrens wurden sechs städtebauliche Entwürfe vorgelegt, die die
umfangreichen städtischen Anforderungen sowie die Erfordernisse des Betreibers der
Seniorenpflegeeinrichtung zu berücksichtigen hatten. Die Jury empfahl im Ergebnis einstimmig
den Entwurf von Johannes Kaufmann Architekten, Dornbirn mit Landschaftsarchitekten
Planstatt Senner, München, da dieser die verschiedenen anderen geforderten Belange
bestmöglich miteinander in Einklang bringt.
Grundstückszuschnitt, Erschließungserfordernisse im Bereich des S-Bahn-Haltepunkts sowie
funktionale und wirtschaftliche Erfordernisse des Betreibers der Seniorenanlage führen dazu,
dass die Grünfläche nicht in der heute vorhandenen Form und Lage erhalten werden kann. Im
Gegenzug werden ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsqualität sowie gestaltete Grünflächen
rings um die Baukörper, begrünte Dachflächen sowie eine öffentlich zugängliche Gartenanlage
im Osten der Fläche entstehen, so dass im Gebiet sowohl private als
auch öffentlich zugängliche Freiflächen für die Allgemeinheit geschaffen werden.
Der Entwurf berücksichtigt insbesondere den besonders prägenden Baumbestand im Westen
des Planungsgebiets im Umfeld des Bahnhofsgebäudes und auf dem Bahnhofsvorplatz. Auch
der Baumbestand entlang der Schneckestraße wird zum größten Teil erhalten. Soweit
möglich, sollen zu fällende Bäume ersetzt werden.
Mit Rücksicht auf die positiven Auswirkungen des Kaltluftgeschehens im Bereich der
Neubibergerstraße wird der östliche Teil des Grundstücks von Bebauung freigehalten. Hier ist
der sogenannte Generationengarten vorgesehen.
Wir hoffen, damit die obenstehenden Bürgerfragen beantwortet zu haben und weisen
nochmals auf die vorgesehene Erörterungsveranstaltung hin, in der die Möglichkeit bestehen
wird, Fragen zu stellen und über die Planung zu diskutieren.
Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08350 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden. Er ist damit behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
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