Nachfrage zu den Auswirkungen einer Seniorenanlage am Stephensonplatz (vertagt aus der Sitzung

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Nachfrage zu den Auswirkungen einer Seniorenanlage am Stephensonplatz (vertagt aus der Sitzung vom 16.04.2026)

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=== 20-26 _ B 08350_B 08350 Auswirkungen Seniorenanlage Stephensonplatz.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-61485 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 14.11.2025 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.5.1 / 13.11.2025 Nachfrage zu den Auswirkungen einer Seniorenanlage am Stephensonplatz; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 07.10.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Bauvorhaben, Stadtplanung und Stadtteilentwicklung folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Bezirksausschuss leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft weiter. In der Sitzung des Unterausschusses am 08.09.2025 wurde beantragt, vor der Beschlussfassung über die Aufstellung des B-Plans eine Information der Bürger über das Ergebnis des Wettbewerbs, das Bauvorhaben allgemein und die zukünftige Nutzung durchzuführen. Der Investor und auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sind bedauerlicherweise trotz mehrfacher und dringender Bitten des BA-Vorsitzenden dieser Bitte bisher nicht nachgekommen. Außer einer rechtlichen Anfrage wegen der Auslegung des Beschlusses des Bezirksausschusses gab es bisher keine Reaktion. Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass das Vorhaben weiter ohne vorherige Information der Bürger möglichst schnell in die Entscheidung über den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss geführt werden soll. Ein Verfahren, das der Bezirksausschuss angesichts des Ergebnisses der bisherigen Vorstellung im Unterausschuss sowie der sich häufenden Anfragen der Bürger für inakzeptabel hält. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – I. Seite 2 II. RIS === 20-26 _ B 08350_B 08350 Auswirkungen Seniorenanlage Stephensonplatz AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Stadtplanung PLAN-HAII-30V Blumenstraße 28b 80331 München Telefon: Telefax: Dienstgebäude: Blumenstr. 28 b Zimmer Sachbearbeitung: plan.ha2-32v@muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 16 Ramersdorf-Perlach Herrn Thomas Kauer Friedenstraße 40 81660 München Ihr Schreiben vom 14.11.2025 Ihr Zeichen 3.5.1 / 13.11.2025 Unser Zeichen Datum [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Betreff BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08350 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf- Perlach vom 13.11.2025 Nachfrage zu den Auswirkungen einer Seniorenanlage am Stephensonplatz; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 07.10.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 16 Ramersdorf-Perlach wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. In Ihrem Schreiben vom 14.11.2025 teilten Sie mit, dass der Unterausschuss in seiner Sitzung am 08.09.2025 beantragt hatte, dass vor der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans eine Information der Bürger über das Ergebnis des Wettbewerbs, das Bauvorhaben allgemein und die zukünftige Nutzung durchzuführen sei. Der Investor und auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sei bedauerlicherweise trotz mehrfacher und dringender Bitten des BA-Vorsitzenden dieser Bitte bisher nicht nachgekommen. Außer einer rechtlichen Anfrage wegen der Auslegung des Beschlusses des Bezirksausschusses sei bisher keine Reaktion erfolgt. Sie teilten mit, dass ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass das Vorhaben weiter ohne vorherige Information der Bürger möglichst schnell in die Entscheidung über den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss geführt werden soll. Ein Verfahren, das der Bezirksausschuss angesichts des Ergebnisses der bisherigen Vorstellung im Unterausschuss sowie der sich häufenden Anfragen der Bürger für inakzeptabel hält. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung: I. Seite 2 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum Stephensonplatz gefasst (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17678). Der Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes wurde davor im Rahmen der förmlichen Anhörung, mit Schreiben vom 26.08.2025, beteiligt. Mit Schreiben vom 19.09.2025 hat der Bezirksausschuss Kritikpunkte formuliert, sowie die Forderung vorgebracht, der Stadtrat möge vor einer Entscheidung über den Antrag die Meinung der örtlichen Bürgerinnen und Bürger einholen bzw. die Öffentlichkeit informieren. Wie in anderen Bauleitplanverfahren, werden die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingeholt. In diesem Zusammenhang ist eine Erörterungsveranstaltung vorgesehen, in welcher der Entwurf ausführlich vorgestellt wird, und die Gelegenheit besteht, Fragen zu stellen und Anregungen vorzubringen. Darüber wurde der Bezirksausschuss mit Schreiben vom 06.11.2025 informiert. Ergänzend zu der, voraussichtlich für ca. Ende vom zweiten Quartal 2026 vorgesehenen formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, bestanden im bisherigen Planungsverlauf bereits verschiedene Möglichkeiten, sich über die Planung zu informieren. Im Vorfeld des Gutachterverfahrens fand für die interessierten Bürger*innen am 07.12.2022 eine Informationsveranstaltung statt. Nach einer geführten Ortsbesichtigung wurden das Planungsgebiet und das vorgesehene konkurrierende Gutachterverfahren den Bürger*innen vorgestellt. Die im Eckdatenbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26-V05909, am 27.07.2022 vom Stadtrat beschlossen) beschriebenen Projektziele, Parameter und Vorgaben der Aufgabenstellung für das konkurrierende Gutachterverfahren wurden erläutert. Der Bezirksausschuss war im konkurrierenden Gutachterverfahren vertreten und hat in zahlreichen Jury- und Arbeitssitzungen aktiv mitgewirkt. Als Ergebnis des Gutachterverfahrens wurde am 12.07.2024 durch die Jury in einer ordnungsgemäßen Preisgerichtssitzung einstimmig die Empfehlung des Entwurfs von Johannes Kaufmann Architekten, Dornbirn, mit Planstatt Senner Landschaftsarchitekten, München als Basis für die weitere Bauleitplanung beschlossen. Zur Vorstellung der Ergebnisse des konkurrierenden Gutachterverfahrens fand vom 12.09.2024 bis 26.09.2024 eine öffentliche Ausstellung in den Räumen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung statt. Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung wurden die Ergebnisse auch von den Verfassern präsentiert und erläutert. Ferner ist das Ergebnis des Gutachterverfahrens auf der Homepage der Stadt München unter https://stadt.muenchen.de/infos/stephensonplatz.html veröffentlicht. Das Schreiben des Bezirksausschusses vom 19.09.2025 und die darin enthaltenen Fragen und Kritikpunkte wurden in den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss als Stellungnahme aufgenommen. Des Weiteren ist dem o.g. Schreiben des Bezirksausschusses eine E-Mail des Baumschutzbeauftragten im Bezirksausschuss 16 vom 07.10.2025 beigefügt, in dem die Frage gestellt wird, wie sich die Bebauung des Grünflächen-Anteils mit dem Beschluss des anzuschließen, vertragen würde. Diese Frage wird ergänzt um den Hinweis, dass für die Nachbarn dieser Grünfläche diese als Beitrag zur Kühlung des Gebiets mit weit über 50 Bäumen unverzichtbar sei. Seite 3 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09071) hat die Vollversammlung des Stadtrates die Forderung des Abs. 14 Satz 1 GO übernommen. Damit muss sowohl der Erhalt der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Allgemeinen Grünflächen (AG) als auch der Öffentlichen Grünanlagen der Grünanlagensatzung als grundsätzliche Zielvorgabe Eingang auch in die laufenden Bebauungsplanverfahren finden und ist als solche in die Abwägung einzustellen. In der Folge wurden die betreffenden und bereits laufenden Verfahren dem Stadtrat Grünflächen -26 / V 09587) zur Entscheidung für das weitere Vorgehen vorgelegt. Zum Projekt Stephensonplatz wurde beschlossen, das Projekt weiterzuführen, jedoch die Aufstellung des Bebauungsplans aufzunehmen. Diese Zielvorgabe wurde in den Auslobungstext des Gutachterverfahrens aufgenommen und im Rahmen der Preisgerichtsvorbesprechung wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen. Ferner war der Erhalt eines möglichst großen Teils des schützenswerten Baumbestands Bestandteil der Aufgabenstellung. Im Rahmen des Gutachterverfahrens wurden sechs städtebauliche Entwürfe vorgelegt, die die umfangreichen städtischen Anforderungen sowie die Erfordernisse des Betreibers der Seniorenpflegeeinrichtung zu berücksichtigen hatten. Die Jury empfahl im Ergebnis einstimmig den Entwurf von Johannes Kaufmann Architekten, Dornbirn mit Landschaftsarchitekten Planstatt Senner, München, da dieser die verschiedenen anderen geforderten Belange bestmöglich miteinander in Einklang bringt. Grundstückszuschnitt, Erschließungserfordernisse im Bereich des S-Bahn-Haltepunkts sowie funktionale und wirtschaftliche Erfordernisse des Betreibers der Seniorenanlage führen dazu, dass die Grünfläche nicht in der heute vorhandenen Form und Lage erhalten werden kann. Im Gegenzug werden ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsqualität sowie gestaltete Grünflächen rings um die Baukörper, begrünte Dachflächen sowie eine öffentlich zugängliche Gartenanlage im Osten der Fläche entstehen, so dass im Gebiet sowohl private als auch öffentlich zugängliche Freiflächen für die Allgemeinheit geschaffen werden. Der Entwurf berücksichtigt insbesondere den besonders prägenden Baumbestand im Westen des Planungsgebiets im Umfeld des Bahnhofsgebäudes und auf dem Bahnhofsvorplatz. Auch der Baumbestand entlang der Schneckestraße wird zum größten Teil erhalten. Soweit möglich, sollen zu fällende Bäume ersetzt werden. Mit Rücksicht auf die positiven Auswirkungen des Kaltluftgeschehens im Bereich der Neubibergerstraße wird der östliche Teil des Grundstücks von Bebauung freigehalten. Hier ist der sogenannte Generationengarten vorgesehen. Wir hoffen, damit die obenstehenden Bürgerfragen beantwortet zu haben und weisen nochmals auf die vorgesehene Erörterungsveranstaltung hin, in der die Möglichkeit bestehen wird, Fragen zu stellen und über die Planung zu diskutieren. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08350 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ]

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

11.06.2026 um 19:15 Uhr

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