Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Zusammenfassende Darstellung aller Projekte zur Bewerbung im Bundesprogramm, Darstellung und Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zu den Vereinsbaumaßnahmen, mit denen sich die Landeshauptstadt München am Projektaufruf beteiligen wird (vertagt aus der Sitzung
Volltext
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Zusammenfassende Darstellung aller Projekte zur Bewerbung im Bundesprogramm, Darstellung und Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zu den Vereinsbaumaßnahmen, mit denen sich die Landeshauptstadt München am Projektaufruf beteiligen wird (vertagt aus der Sitzung vom 16.04.2026)
=== 20-26 _ V 18722_V 18722 Bundesprogramm Sammelbeschluss BE.pdf ===
Telefon: 089 233-83700 Referat für Bildung und
Sport
Geschäftsbereich Sport
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Zusammenfassende Darstellung aller Projekte zur Bewerbung im Bundesprogramm,
Darstellung und Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zu den Vereinsbaumaß-
nahmen, mit denen sich die Landeshauptstadt München am Projektaufruf beteiligen
wird
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nutzen
Antrag Nr. 20-26 / A 05985 der SPD-Fraktion vom 17.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18722
2 Anlagen
Beschluss des Sportausschusses des Stadtrates vom 14.01.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Projektaufruf zur Bewerbung um Mittel aus dem Bundespro-
gramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Inhalt Zusammenfassende Darstellung aller Projekte, mit denen sich
die Landeshauptstadt München im Rahmen des Projektaufrufs
beteiligen wird.
Begründung des Bedarfs für die vorliegenden Anträge der Verei-
ne, Darstellung der einzelnen Maßnahmen einschließlich Nutzen
und Finanzierung sowie Herbeiführung eines Stadtratsbeschlus-
ses als Voraussetzung für eine Bewerbung im Rahmen der ers-
ten Projektphase des Bundesprogramms.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: nein
Entscheidungs-
vorschläge
1. Der Stadtrat nimmt die zusammenfassende Darstellung
aller Projekte, mit denen sich die Landeshauptstadt Mün-
chen im Rahmen des Projektaufrufs bewirbt, zur Kennt-
nis.
2. Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei und Referat für Bil-
dung und Sport) wird beauftragt, sich mit den im Vortrag
des Referenten genannten zwei Vereinsbaumaßnahmen
beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sport-
stätten“ für eine Förderung zu bewerben.
3. Der vorgeschlagenen Behandlung des Stadtratsantrags
wird zu gestimmt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Sport-
milliarde, Vereinsbaumaßnahmen
Ortsangabe Aubinger Straße 12, Westpreußenstraße 60, Görzer Straße 193,
Werdenfelsstraße 70, Eberwurzstraße 28
Telefon: 089 233-83700 Referat für Bildung und
Sport
Geschäftsbereich Sport
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Zusammenfassende Darstellung aller Projekte zur Bewerbung im Bundesprogramm,
Darstellung und Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zu den Vereinsbaumaß-
nahmen, mit denen sich die Landeshauptstadt München am Projektaufruf beteiligen
wird
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nutzen
Antrag Nr. 20-26 / A 05985 der SPD-Fraktion vom 17.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18722
2 Anlagen
Beschluss des Sportausschusses des Stadtrates vom 14.01.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag des Referenten................................................................................................... 2
1. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ .............................................. 2
1.1. Fördergegenstand ...................................................................................................... 2
1.2. Fördervoraussetzungen.............................................................................................. 2
1.3. Projektdetails.............................................................................................................. 2
2. Kommunale Bauprojekte ............................................................................................... 3
2.1. Kunstrasenpaket 1...................................................................................................... 3
2.2. Freisportanlage Aubinger Str...................................................................................... 3
2.3. Freisportanlage Westpreußenstr................................................................................. 4
3. Vereinsbaumaßnahmen allgemein ................................................................................ 4
4. Einzelne Vereinsbaumaßnahmen.................................................................................. 6
4.1. MTV München von 1879............................................................................................. 6
4.2. DJK Fasangarten e.V. ................................................................................................ 9
4.3. Münchner Sportclub e.V. (MSC e.V.)........................................................................ 12
5. Finanzierung................................................................................................................ 12
6. Behandlung des Stadtratsantrags................................................................................ 13
7. Klimaprüfung ............................................................................................................... 13
8. Abstimmungen ............................................................................................................ 13
II. Antrag des Referenten .................................................................................................. 14
III. Beschluss ...................................................................................................................... 14
Seite 2
I. Vortrag des Referenten
1. Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Sportstätten spielen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration
in Kommunen und in den Nachbarschaften eine wichtige Rolle. Vielerorts gibt es jedoch
bei kommunalen Sportstätten einen erheblichen Sanierungsstau. Der Deutsche Bundes-
tag hat im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Pro-
grammmittel in Höhe von 666 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unter-
stützt, städtische sowie vereinseigene Sportstätten von besonderer regionaler und über-
regionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu
modernisieren. Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten
Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und
Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Da-
für müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen
und voll funktionsfähig sein.
1.1. Fördergegenstand
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen so-
wie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies
umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Ten-
nisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Er-
satzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energeti-
sche Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische
Standards erfüllen müssen.
1.2. Fördervoraussetzungen
Es werden investive Maßnahmen an Sportstätten mit besonderer regionaler oder überre-
gionaler Bedeutung gefördert. Die Projekte sind von besonderer Bedeutung für den ge-
sellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hin-
sichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit.
Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und inves-
tive Ausgaben. Dies schließt auch Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baube-
gleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expert*innen ein.
Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung (vorrangig Komplettsanierungen)
und Modernisierung von Sportstätten, die überwiegend öffentlich zugänglich bzw. außer-
halb des Schulbetriebs öffentlich nutzbar sind. Das umfasst auch Maßnahmen zur Erhö-
hung der Barrierefreiheit. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
1.3. Projektdetails
Der Projektaufruf wurde am 15.10.2025 veröffentlicht. Gegenstand der Förderung ist die
umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten (städtische
Anlagen sowie Vereinssportanlagen).
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfängerin ist die Kommune, in deren Gebiet sich
das zu förderndes Projekt befindet. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die
Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren. Der Bundesanteil der Förderung be-
Seite 3
trägt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Mio. Euro. Die
Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis
zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen
beträgt mindestens 55 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Auswahl der zu fördernde Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekun-
dungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Die Kom-
munen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digi-
tal über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen.
In der 1. Phase des Verfahrens (Interessenbekundungsverfahren) reicht bei Einreichung
der Projektskizze die Angabe einer Kostenschätzung aus, wie sie in der Vorplanung (Leis-
tungsphase 2 gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erfolgt.
Zudem bedarf es eines Stadtratsbeschlusses zur Bewerbung im Rahmen des Förder-
aufrufs, der bis 31.01.2026 nachgereicht werden könnte.
Bereits im Februar 2026 sollen alle ausgewählten Kommunen informiert werden und er-
halten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
2. Kommunale Bauprojekte
2.1. Kunstrasenpaket 1
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 29.10.2025 sowie der Vollversammlung des
Stadtrates vom 26.11.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13213) wurde das Baupro-
gramm „Kunstrasenplätze“ beschlossen. Damit sind das Referat für Bildung und Sport und
das Baureferat nun beauftragt, die ersten von 35 Kunstrasenplätzen auszutauschen, die
noch mit Kunststoffgranulat gefüllt sind. Hintergrund ist ein EU-weites Verbot des Einsat-
zes von Kunststoffgranulat als Füllstoff in Kunstrasenplätzen zur Reduzierung des Ein-
trags von Mikroplastik in die Umwelt, das ab Oktober 2031 greift.
Insgesamt 35 Kunstrasenplätze auf 22 städtischen Freisportanlagen sollen nun bis 2031
sukzessive durch alternative, umweltfreundlichere Systeme ersetzt werden, z. B. durch
ungefüllte Kunstrasenplätze oder Kunstrasenplätze mit Füllungen aus Quarzsand oder
Korkgranulat. Den Anfang macht das 1. Kunstrasenpaket des Bauprogramms „Kunstra-
senplätze“, das ab 2026 umgesetzt wird. Dieses umfasst fünf Plätze, die das Ende ihrer
technischen Nutzungszeit erreicht haben, an drei Standorten: Bert-Brecht-Allee 16, Diet-
richstraße 11 und Lerchenauer Straße 270. Parallel werden von der Stadtverwaltung
Handlungsempfehlungen zur Nachhaltigkeit im Bau, Unterhalt und Betrieb von Kunstra-
senplätzen erarbeitet – unter anderem mit Blick auf Bewässerung, Versiegelung, Recyc-
lingfähigkeit und den Einsatz recycelter Materialien.
Im Rahmen der Sanierung von Sportfreianlagen ist die Umwandlung in bzw. Sanierung
von Kunstrasenplätzen im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ möglich. Dabei sind zertifizierte, nachhaltige Materialien zu verwenden, die
eine angemessene Lebensdauer sicherstellen und recycelbar sind. Nicht förderfähig sind
Kunststoffrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen.
Der Stadtrat hat der Bewerbung für eine Förderung des 1. Kunstrasenpakets des Baupro-
gramms „Kunstrasenplätze“ beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
mit o. g. Beschluss zugestimmt.
2.2. Freisportanlage Aubinger Str.
Das Referat für Bildung und Sport wird sich mit der Gesamtmaßnahme der Modernisie-
rung der Freisportanlage an der Aubinger Straße am Förderaufruf des Bundes (Bundes-
programm zur Sanierung kommunaler Sportstätten) beteiligen und hierzu bis zum
16.01.2026 die notwendigen Unterlagen (u.a. Projektskizzen, Kostenrahmen) einreichen.
Dazu gehört auch die Herbeiführung eines erforderlichen Stadtratsbeschlusses im Sport-
ausschuss d...