=== 20-26 _ B 08542_B 08542 Halteverbot Anneliese-Fleyenschmidt-Straße.pdf ===
Ramersdorf - Perlach
München, 22.12.2025
Bessere Übersicht an der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße: Absolutes Halteverbot
einrichten
Antrag:
Das zuständige Referat wird aufgefordert, ein absolutes Halteverbot an der Einmündung von
der Hochäckerstraße in die Anneliese-Fleyenschmidt-Straße vor dem Straßenbegleitgrün ge-
genüber vom Nachbarschaftstreff einzurichten.
Begründung:
Die Kreuzung Hochäckerstraße / Anneliese-Fleyenschmidt-Straße ist oft unübersichtlich und
eng. An dieser Stelle kommen verschiedene Faktoren zusammen, die die Abbiegesituation
erschweren: die schmale Straße, die Ausfahrt der Anwohnerinnen und Anwohner, eine hohe
Fußgängerfrequenz aufgrund des Nachbarschaftstreffs, Mülltonnen, die dort für die Müllab-
fuhr bereit gestellt werden, und (Schul-)Kinder, die aus dem Wohngebiet kommen. Erschwe-
rend kommt hinzu, dass vor dem Straßenbegleitgrün gegenüber des Nachbarschaftstreffs re-
gelmäßig ein bis zwei Autos parken, die den Querschnitt der Straße wesentlich verringern
und ein Einsehen in die Hochäckerstraße schwierig machen. Die Straßenverkehrsordnung
sieht zwar vor, dass im Kreuzungsbereich fünf Meter vor einer Einmündung ein generelles
Parkverbot gilt, durch die Neugestaltung der Hochäckerstraße und die Ertüchtigung des Geh-
und Radwegs hat sich die Einmündung in der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße jedoch nach
vorne verschoben. Der kleine Grünstreifen liegt nun nicht mehr in diesem 5-Meter-Bereich,
wodurch ein Parken an dieser Stelle trotz fehlender Abmarkierung momentan erlaubt ist.
Um die Situation zu entspannen, soll vor diesem kleinen Grünstreifen deshalb ein absolutes
Halteverbot eingerichtet werden.
Dr. des. Helena Friedrich Schwinghammer Astrid Schweizer
SPD/Die Linke Fraktionsvorsitzende SPD/Die Linke
Bild: Kommend aus der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße, abbiegend in die Hochäckerstraße.
Dort, wo der weiße Transporter steht, soll ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.
=== 20-26 _ B 08542_B 08542 Halteverbot Anneliese-Fleyenschmidt-Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
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80313 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 9
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks
Ramersdorf-Perlach
Herrn Thomas Kauer
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstr. 40
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
14.04.2026
Bessere Übersicht an der Anneliese-Fleyenschmidt-Straße;
Absolutes Haltverbot einrichten
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08542 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 15.01.2026
Sehr geehrter Herr Kauer,
wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem der Bezirksausschuss fordert, in der
Anneliese-Fleyenschmidt-Straße östlich der Einmündung Hochäckerstraße ein absolutes
Haltverbot einzurichten, um Behinderungen im Einmündungsbereich durch auf der westlichen
Straßenseite geparkte Fahrzeuge zu verhindern.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Damit das Mobilitätsreferat als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken beschränken kann, müssen nach der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) zunächst konkrete Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs an
der betreffenden Örtlichkeit nachgewiesen werden. Diese Gefahren müssen über die bereits
abschließend geregelten allgemeinen Verkehrsgefahren deutlich hinausgehen.
Verkehrszeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 1 S.1 und Abs. 9 StVO).
Gründe, die eine verkehrliche Anordnung nach diesen Kriterien begründen könnten, konnten
vom Mobilitätsreferat nicht festgestellt werden. Bis dato liegen uns keinerlei Beschwerden über
etwaige Verkehrsbehinderungen vor. Auch das Unfallaufkommen ist erfreulicherweise absolut
unauffällig.
I.
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Bei der in diesem Bereich zuständigen Polizeiinspektion 24 liegen ebenfalls keine
Erkenntnisse vor, die verkehrliche Maßnahmen begründen würden.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
II. Abdruck von I.
an MOR-GL5
III. WV bei MOR-GB 2.211
gez.
MOR-GB2.211