=== 26-32 _ B 00041_B 00041 Parksituation Vulpiusstrasse.pdf ===
Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Ramersdorf-Perlach
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstraße 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender
Thomas Kauer
Geschäftsstelle:
Friedenstraße 40, 81660 München
Telefon: (089) 233-7614 -87 / -81
Telefax: (089) 233-12-62581
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 16.06.2026
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
3.1.8 / 11.06.2026
Parksituation Vulpiusstraße; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 08.05.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Juni-Sitzung nach Vorberatung im
zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Bezirksausschuss 16 leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft mit der Bitte um Prüfung weiter.
Die gewünschte Einrichtung eines Gehweges in der Vulpiusstraße lehnt das Gremium hingegen
ab, das dies in einer Spielstraße aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Kauer
Vorsitzender des BA 16
– Ramersdorf-Perlach –
II. Kreisverwaltungsreferat
I.
=== 26-32 _ B 00041_B 00041 Parksituation Vulpiusstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Fußverkehr und Öffentlicher Raum
MOR-GB1.24
gb1-24.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach
Herr Kauer
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
20.08.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Parksituation Vulpiusstraße
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00041 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-
Perlach
Sehr geehrter Herr Kauer,
zu Ihrem Antrag vom 11.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Herausforderungen im städtischen Verkehr sind in der Tat komplex und erfordern ein
ausgewogenes und faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden – seien es Radfahrende,
Autofahrende oder Zufußgehende.
Generell verlangt die Teilnahme am Straßenverkehr von allen Verkehrsteilnehmenden
„ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
Zudem haben sich alle Verkehrsteilnehmenden stets so zu verhalten, „dass kein anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder
belästigt wird“ (§ 1 Abs. 2 StVO). Die Einhaltung dieser grundlegenden Regeln liegt in der
alleinigen Verantwortung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden.
Bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen möchten wir darauf hinweisen, dass die Kommunale
Verkehrsüberwachung (KVÜ) oder die Polizei je nach Örtlichkeit für die Überwachung des
Verkehrsraumes zuständig sind. Wir als Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München
befürworten ein rechtskonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden, führen jedoch keine
Kontrolle durch. Hierbei möchten um Ihr Verständnis bitten, dass die Beamt*innen der KVÜ
oder der Polizei München nicht flächendeckend zu jeder Zeit vor Ort sein können. An
Unfallhäufungsstellen oder bei entsprechender Lage werden jedoch Schwerpunktkontrollen
I.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
durchgeführt
Nach den uns vorliegenden Unfalldaten ist das gesamte Gebiet (bestehend aus den einzelnen
verkehrsberuhigten Bereichen zwischen der Sterntalerstraße und der Koboldstraße sowie der
Peter-Lühr-Straße und der Matthissonstraße) absolut unauffällig. So gab es während der
vergangenen 3 Jahre im gesamten Areal nur zwei polizeilich erfasste Verkehrsunfälle – beide
ohne Beteiligung des Fußverkehrs und ohne Zusammenhang mit der gefahrenen
Geschwindigkeit.
Darüber hinaus sprechen Sie die Parksituation an und weisen darauf hin, dass die Durchfahrt
von Notdiensten und Müllfahrzeugen in bestimmten Bereichen erschwert wird. Gehwegparken
stellt grundsätzlich eine mögliche Lösung dar, die jedoch nur in konkreten Ausnahmefällen
angeordnet werden kann.
Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur
systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es,
im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen,
gleichzeitig jedoch die zuvor beschriebenen Interessenslagen und die konkrete örtliche
Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung
im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen
Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen.
Zu der konkreten Straße, möchten wir darauf hinweisen, dass da sich die Vulpiusstraße in
einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, ist das Parken gemäß den Regelungen der StVO
grundsätzlich nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die übrigen
Verkehrsflächen sind für den Fuß- und Fahrzeugverkehr freizuhalten.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Fußverkehr und Öffentlicher Raum