Parksituation Vulpiusstraße

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  • 26-32 _ B 00041_B 00041 Parksituation Vulpiusstrasse.pdf
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=== 26-32 _ B 00041_B 00041 Parksituation Vulpiusstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-7614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-12-62581 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 16.06.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.1.8 / 11.06.2026 Parksituation Vulpiusstraße; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 08.05.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Juni-Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Mobilität folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Bezirksausschuss 16 leitet das Anliegen aus der Bürgerschaft mit der Bitte um Prüfung weiter. Die gewünschte Einrichtung eines Gehweges in der Vulpiusstraße lehnt das Gremium hingegen ab, das dies in einer Spielstraße aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. Kreisverwaltungsreferat I. === 26-32 _ B 00041_B 00041 Parksituation Vulpiusstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Fußverkehr und Öffentlicher Raum MOR-GB1.24 gb1-24.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 16 - Ramersdorf-Perlach Herr Kauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 20.08.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parksituation Vulpiusstraße BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00041 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf- Perlach Sehr geehrter Herr Kauer, zu Ihrem Antrag vom 11.06.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Herausforderungen im städtischen Verkehr sind in der Tat komplex und erfordern ein ausgewogenes und faires Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden – seien es Radfahrende, Autofahrende oder Zufußgehende. Generell verlangt die Teilnahme am Straßenverkehr von allen Verkehrsteilnehmenden „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO). Zudem haben sich alle Verkehrsteilnehmenden stets so zu verhalten, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (§ 1 Abs. 2 StVO). Die Einhaltung dieser grundlegenden Regeln liegt in der alleinigen Verantwortung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen möchten wir darauf hinweisen, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) oder die Polizei je nach Örtlichkeit für die Überwachung des Verkehrsraumes zuständig sind. Wir als Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München befürworten ein rechtskonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden, führen jedoch keine Kontrolle durch. Hierbei möchten um Ihr Verständnis bitten, dass die Beamt*innen der KVÜ oder der Polizei München nicht flächendeckend zu jeder Zeit vor Ort sein können. An Unfallhäufungsstellen oder bei entsprechender Lage werden jedoch Schwerpunktkontrollen I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] durchgeführt Nach den uns vorliegenden Unfalldaten ist das gesamte Gebiet (bestehend aus den einzelnen verkehrsberuhigten Bereichen zwischen der Sterntalerstraße und der Koboldstraße sowie der Peter-Lühr-Straße und der Matthissonstraße) absolut unauffällig. So gab es während der vergangenen 3 Jahre im gesamten Areal nur zwei polizeilich erfasste Verkehrsunfälle – beide ohne Beteiligung des Fußverkehrs und ohne Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit. Darüber hinaus sprechen Sie die Parksituation an und weisen darauf hin, dass die Durchfahrt von Notdiensten und Müllfahrzeugen in bestimmten Bereichen erschwert wird. Gehwegparken stellt grundsätzlich eine mögliche Lösung dar, die jedoch nur in konkreten Ausnahmefällen angeordnet werden kann. Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die zuvor beschriebenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Zu der konkreten Straße, möchten wir darauf hinweisen, dass da sich die Vulpiusstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, ist das Parken gemäß den Regelungen der StVO grundsätzlich nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Die übrigen Verkehrsflächen sind für den Fuß- und Fahrzeugverkehr freizuhalten. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Fußverkehr und Öffentlicher Raum

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.09.2026 um 19:30 Uhr

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