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Wertstoffcontainerstandplatz in der Germersheimer Straße/Kaiserslautener Platz Hierzu: Neue Bilder und E-Mails des Antragstellers zu der Wertstoffinsel

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  • 26-32 _ B 00043_B 00043 Wertstoffcontainerstandort Germersheimer Str.pdf
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=== 26-32 _ B 00043_B 00043 Wertstoffcontainerstandort Germersheimer Str.pdf === Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Ramersdorf-Perlach Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Kommunalreferat Vorsitzender Thomas Kauer Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: (089) 233-7614 -87 / -81 Telefax: (089) 233-12-62581 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 16.06.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 3.6.1 / 11.06.2026 Wertstoffcontainerstandplatz in der Germersheimer Straße/Kaiserslautener Platz; Anliegen aus der Bürgerschaft vom 03.05.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hat in seiner Juni-Sitzung nach Vorberatung im zuständigen Unterausschuss für Kommunales und öffentlicher Raum, Ökonomie, Partizipation und Satzungsfragen folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Das Anliegen aus der Bürgerschaft wird weitergeleitet. Es wird gebeten zu prüfen, ob es zu vertragsrechtlichen Verletzungen zwischen den beauftragten Entsorgungsfirmen und der LHM gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kauer Vorsitzender des BA 16 – Ramersdorf-Perlach – II. RIS I. === 26-32 _ B 00043_B 00043 Wertstoffcontainerstandplatz in der Germersheimer Strasse Kaiserslautener Platz AS.pdf === Seite 2 von 3 Verpflichtungen der Entsorgungsfirmen gegenüber der LHM In Bezug auf die vorgelegten Bilder zu Ablagerungen neben den Wertstoffcontainern liegen keine Verletzungen der Verpflichtungen der Entsorgungsfirmen gegenüber der LHM vor. Zwischen der LHM und den Entsorgungsfirmen gibt es keinen privatrechtlichen Vertrag. Für die Aufstellung der Sammelbehälter auf öffentlichem Grund ist eine sogenannte Sondernut- zungserlaubnis (öffentlich-rechtlicher Bescheid) für die Einrichtung und den Betrieb der Wert- stoffsammelstellen gemäß den Straßenverkehrsvorschriften oder der städtischen Grünanla- gensatzung erforderlich. Darüber hinaus gibt es eine Abstimmungsvereinbarung zwischen der LHM und den DSD. Ge- mäß dieser muss der Leerungsrhythmus der Wertstoffcontainer so angelegt sein, dass Über- füllungen der Container und damit einhergehende Verunreinigungen stets vermieden werden. Zudem sind die DSD verpflichtet, Ablagerungen und Verunreinigungen durch Verpackungen, die durch den Betrieb der Erfassungseinrichtungen verursacht werden, unverzüglich – unter Berücksichtigung betrieblicher Belange spätestens aber innerhalb von 48 Stunden nach Auf- forderung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – zu entfernen. Die DSD geben die Verpflichtung aus der Abstimmungsvereinbarung an die privaten Entsorger weiter. So ist dort u. a. gefordert: „Die Durchführung des Systembetriebs hat so zu erfolgen, dass unberechtigte Abfallablagerungen und Verunreinigungen durch Verpackungen im Ver- tragsgebiet vermieden werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Ablagerungen und Verun- reinigungen durch Verpackungen, die durch den Betrieb der Erfassungseinrichtungen verur- sacht werden, unverzüglich - unter Berücksichtigung betrieblicher Belange spätestens aber in- nerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung durch den ÖRE (AWM) - zu entfernen, insbeson- dere Verpackungen neben Depotcontainern und bei der Abfuhr liegen gebliebene Verpackun- gen.“ Die Wertstoffsammelstelle in der Germersheimer Straße/Kaiserslauterner Platz wird regelmä- ßig einmal wöchentlich gereinigt sowie auf Zuruf auch nach Bedarf. Ebenso werden die Con- tainer wöchentlich geleert. Gemäß dem vorgelegten Bildmaterial sind keine Überfüllungen der Wertstoffcontainer erkenn- bar. Vielmehr handelt es sich bei den Ablagerungen insbesondere um Gegenstände wie Karto- nagen und Sperrmüll, welcher nicht an einer Wertstoffsammelstelle für Leichtverpackungen und Glas abgelegt werden darf. In diesem Fall handelt es sich um illegale Ablagerungen. Dies- bezüglich hat der AWM die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern die Täter*in- nen mithilfe von z. B. Adressaufklebern oder Briefen mit Adressen als Beweisstücke ermittelt werden können. Auch darüber hinaus sind dem AWM keine regelmäßigen Überfüllungen der Container für Leichtverpackungen und Glas in der Germersheimer Straße/Kaiserslauterner Platz bekannt. Meldewege bei Überfüllungen und/oder Ablagerungen Sofern Verschmutzungen einer Wertstoffsammelstelle im Stadtbezirk 16 - Ramersdorf-Perlach festgestellt werden, kann über die standardmäßig wöchentlichen Reinigungsgänge der Betrei- berfirma hinaus bei Bedarf telefonisch eine zusätzliche Reinigung direkt bei Remondis (Tel.: 0800 1223255, E-Mail: disposition.muenchen@remondis.de) oder Wittmann (Tel.: 089 854860, E-Mail: dsd@wittmann.de) angefordert werden. Dies funktioniert an anderen Wert- stoffsammelstellen im Stadtgebiet in der Regel gut. Seite 3 von 3 Auch über das Portal „Mach München besser“ (https://machmuenchenbesser.de/) können Überfüllungen an den Wertstoffsammelstellen gemeldet werden. Die Betreiberfirmen Remon- dis und Wittmann erhalten daraufhin umgehend den Auftrag, eine außerordentliche Leerung der Container durchzuführen und den jeweiligen Standplatz zu reinigen. Jede Überfüllung, die dem AWM bekannt ist, wird unverzüglich an die Entsorger gemeldet. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 11.06.2026 ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Edwin Grodeke Leiter des Kommunalreferats

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

16.09.2026 um 19:30 Uhr

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