(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 16 – Ramersdorf-Perlach (Punkt 1-3 zum U-Bahnbe…

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(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 16 – Ramersdorf-Perlach (Punkt 1-3 zum U-Bahnbetriebshof vertagt und Punkt 4-6 zum Gehwegparken abgelehnt in der Sitzung am 16.09.2026)

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  • 26-32 _ V 01309_V 01309 Sammelbeschluss BA 16 BE.pdf
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  • 20-26 _ E 00677_Originalantrag_oeff.pdf
  • 20-26 _ E 01252_Originalantrag.pdf
  • 20-26 _ E 01250_Originalantrag.pdf
  • 20-26 _ E 02568_E 02568 Hofangerstrasse Gehwegparken.pdf
  • 20-26 _ E 03348_E_03348_Gehwegparken_Hochaeckerstraße_Tempo30.pdf
  • 20-26 _ E 03349_E 03349 Klagenfurter Str Gehwegparken ermoeglichen.pdf
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=== 26-32 _ V 01309_V 01309 Sammelbeschluss BA 16 BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Strategie MOR-GB1 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 16 – Ramersdorf- Perlach Verlängerung U5 nach Ottobrunn - sofortige Wiederaufnahme der Planungen Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 27.06.2022 U-Bahnbetriebshof Neuperlach: a) Sachstand zu den bislang unbeantworteten BV-Empfehlungen; b) Neuplanung unter Berücksichtigung der geplanten U5-Verlängerung und des zweigleisigen Ausbaus der S7 Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 10.05.2023 Verlegung des U-Bahnbetriebshofs Neuperlach an eine andere U-Bahn-Endhaltestelle Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 10.05.2023 Genehmigung von Gehwegparken in der Hofangerstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02568 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 20.03.2025 Hochäckerstraße - Gehwegparken ermöglichen und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen der Tempo-30-Zone Empfehlung Nr. 20-26 / E 03348 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 26.03.2026 Gehwegparken in der Klagenfurter Straße ermöglichen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03349 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach am 26.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01309 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 4. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02568 5. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03348 6. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03349 Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 16.09.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Verlängerung U5 nach Ottobrunn - sofortige Wiederaufnahme der Planungen Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach am 27.06.2022 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 27.06.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 beschlossen. Darin wird die sofortige Wiederaufnahme der Planungen zur Verlängerung der U5 nach Ottobrunn gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat die MVG um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: „Um den wachsenden Bevölkerungszahlen und somit den potenziellen erhöhten Fahrgastzahlen gewachsen zu sein, müssen neue U-Bahn Fahrzeuge beschafft werden. Der daraus folgende Abstellbedarf kann rechtzeitig nur mit dem geplanten zweiten U-Bahn- Betriebshof in Neuperlach-Süd abgedeckt werden. Ein noch größerer Mangel herrscht bei den Werkstattkapazitäten inkl. Zulaufstrecke nach Fröttmaning. Mit jedem neuen Fahrzeug wird der Flaschenhals, der bereits heute bei Reparaturen und Wartungen existiert, enger. Ohne die Werkstätten eines 2. Betriebshofs kann die wachsende Fahrzeugflotte nur noch eingeschränkt instandgehalten werden. Stehen zu wenige Fahrzeuge bereit, muss der Takt ausgedünnt werden, Fahrten fallen aus. Entsprechend wird am Standort Neuperlach Süd der 2. Betriebshof weiterhin geplant. Änderungen in Planung, Umfang und Zeitplan werden derzeit durch die Berücksichtigung der Verlängerung der U5 Süd sowie den zweigleisigen Ausbau der S7 eruiert. Dem Stadtrat wird voraussichtlich noch im Jahr 2026 ein Sachstand hierzu vorgelegt.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 27.06.2022 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen der SWM/MVG entsprochen werden. 2. U-Bahnbetriebshof Neuperlach: a) Sachstand zu den bislang unbeantworteten BV-Empfehlungen; b) Neuplanung unter Berücksichtigung der geplanten U5-Verlängerung und des zweigleisigen Ausbaus der S7 Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach am 10.05.2023 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 10.05.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 beschlossen. Darin wird in Teil A ein Sachstand zu acht Bürgerversammlungs-Empfehlungen des Bezirksausschusses sowie in Teil B die Neuplanung des U-Bahn-Betriebshofs in Neuperlach- Süd unter Berücksichtigung der geplanten U5-Verlängerung und des zweigleisigen Ausbaus der S-Bahn-Linie 7 gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In Teil A der Bürgerversammlungsempfehlung wird die Beantwortung der folgenden zum Stand 10.05.23 überfälligen acht Empfehlungen aus den letzten beiden Bürgerversammlungen des BA 16 zum Thema „U-Bahn Betriebshof Süd“ binnen 3 Monaten gefordert. 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00401 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00405 3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00406 4. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00407 5. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00672 6. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00673 7. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00674 8. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 Stand heute, 27.04.2026 wurden alle oben genannten Empfehlungen vom Mobilitätsreferat beantwortet und haben sich zwischenzeitlich erledigt. Lediglich die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00674 „U-Bahnbetriebshof Süd – Offenlegung der Kostenplanung“ und die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 „Verlängerung U5 nach Ottobrunn – sofortige Wiederaufnahme der Planungen“ vom 27.06.2022 sind noch in Bearbeitung, wobei letztere in vorliegender Sammel- beschlussvorlage mit aufgenommen wurde und bei ersterer aktuell die Federführung beim Referat für Arbeit und Wirtschaft liegt. Zu Teil B: Das Mobilitätsreferat hat die MVG um eine Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: „Um den wachsenden Bevölkerungszahlen und somit den potenziellen erhöhten Fahrgastzahlen gewachsen zu sein, müssen neue U-Bahn Fahrzeuge beschafft werden. Der daraus folgende Abstellbedarf kann rechtzeitig nur mit dem geplanten zweiten U-Bahn- Betriebshof in Neuperlach-Süd abgedeckt werden. Ein noch größerer Mangel herrscht bei den Werkstattkapazitäten inkl. Zulaufstrecke nach Fröttmaning. Mit jedem neuen Fahrzeug wird der Flaschenhals, der bereits heute bei Reparaturen und Wartungen existiert, enger. Ohne die Werkstätten eines zweiten Betriebshofs kann die wachsende Fahrzeugflotte nur noch eingeschränkt instandgehalten werden. Stehen zu wenige Fahrzeuge bereit, muss der Takt ausgedünnt werden, Fahrten fallen aus. Entsprechend wird am Standort Neuperlach Süd der zweiten Betriebshof weiterhin geplant. Im Auftrag des Freistaat Bayern, des Landkreis München und der SWM/MVG wird aktuell untersucht, wie sich die potenzielle Verlängerung der U5 Richtung Ottobrunn, ein möglicher zweigleisiger Ausbau der S7 zwischen Giesing und Kreuzstraße sowie der notwendige Neubau des U-Bahnbetriebshof Neuperlach Süd realisieren lassen, ohne sich in die Quere zu kommen. Es ist wichtig, dass schon bei der Realisierung des Betriebshofs die Integration der Erweiterungspläne für die U5 und S7 berücksichtigt wird, um deren spätere Umsetzung nicht zu verbauen. Dazu müssen entsprechende Vorhaltebauwerke errichtet werden, um eine Kreuzung der verlängerten U5 und des zweiten Gleises der S7 „durch“ das Gelände des Betriebshofes zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um Tunnel unter den Gleisanlagen des U-Bahnbetriebshofs, die beim Bau des Betriebshofs im Rohbau erstellt werden. Mögliche Lösungen werden auf Genehmigungsfähigkeit überprüft, auch durch begleitende verkehrs- und schallschutztechnische Untersuchungen. Durch dieses Vorgehen ist auch eine Weiterentwicklung der ÖPNV-Anbindung durch U5 und S7 gewährleistet. Derzeit wird ebenso an einer BV zum Betriebshof V 18842 gearbeitet.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 10.05.2023 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen der SWM/MVG entsprochen werden. 3. Verlegung des U-Bahnbetriebshofs Neuperlach an eine andere U-Bahn- Endhaltestelle Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 – Ramersdorf-Perlach vom 10.05.2023 Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 10.05.2023 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 beschlossen. Darin wird die Verlegung des U-Bahnbetriebshofs Neuperlach an eine andere U-Bahn- Endhaltestelle gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat die MVG um eine Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: „Für die Wahl eines geeigneten Standortes für einen 2. U-Bahnbetriebshof wurde 2013 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Im Ergebnis hat sich der Standort in Neuperlach Süd als einzig möglicher Standort herausgestellt. Das Ergebnis wurde am 15.06.2016 dem Stadtrat vorgestellt (Planung zusätzlicher Betriebshöfe; Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05465). Zur Einordnung des Projektes U-Bahn-Betriebshof Süd (UBS) in den Standort Neuperlach wurde 2018 eine Rahmenplanung angefertigt und durch die Vollversammlung des Stadtrats in ihrer Sitzung vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10922) beschlossen. Inhalt war auch ein umfangreiches verkehrliches Erschließungskonzept, dessen Umsetzung im Zuge der Realisierung des U-Bahnbetriebshofs erfolgen sollte. Der Landkreis München hat gutachterlich mögliche, auf Kreisgebiet liegende Alternativstandorte für einen U-Bahnbetriebshof im Korridor der geplanten südlichen Verlängerung der U5 untersucht. Die dabei betrachteten drei Alternativstandortflächen haben in Summe keine positive Bewertung erhalten. Beurteilt wurden Umweltbelange, die Immissionen auf die Nachbarschaft, die Anbindung an die Hauptgleise, die Erschwernisse aus der Höhenlage, die straßenseitige Erschließung sowie die Investitionsmehrkosten.“ Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Vertretungen des Landkreises und der Stadtwerke München gemeinsam zu der Einschätzung gekommen sind, dass eine Verlagerung des Standortes für den U-Bahnbetriebshof Süd in den Landkreis nicht weiterverfolgt werden kann. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 10.05.2023 kann nicht entsprochen werden. 4. Genehmigung von Gehwegparken in der Hofangerstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02568 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 – Ramersdorf...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

15.10.2026 um 19:30 Uhr

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