(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 16 – Ramersdorf-Perlach (Punkt 1-3 zum U-Bahnbe…
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(E) Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 16 – Ramersdorf-Perlach (Punkt 1-3 zum U-Bahnbetriebshof vertagt und Punkt 4-6 zum Gehwegparken abgelehnt in der Sitzung am 16.09.2026)
=== 26-32 _ V 01309_V 01309 Sammelbeschluss BA 16 BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Strategie
MOR-GB1
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sammelbeschluss offene Bürgerversammlungsempfehlungen – BA 16 – Ramersdorf-
Perlach
Verlängerung U5 nach Ottobrunn - sofortige Wiederaufnahme der Planungen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 27.06.2022
U-Bahnbetriebshof Neuperlach:
a) Sachstand zu den bislang unbeantworteten BV-Empfehlungen;
b) Neuplanung unter Berücksichtigung der geplanten U5-Verlängerung und des zweigleisigen
Ausbaus der S7
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 10.05.2023
Verlegung des U-Bahnbetriebshofs Neuperlach an eine andere U-Bahn-Endhaltestelle
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 10.05.2023
Genehmigung von Gehwegparken in der Hofangerstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02568 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 20.03.2025
Hochäckerstraße - Gehwegparken ermöglichen und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen
der Tempo-30-Zone
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03348 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 26.03.2026
Gehwegparken in der Klagenfurter Straße ermöglichen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03349 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-
Perlach am 26.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01309
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250
3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252
4. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02568
5. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03348
6. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03349
Beschluss des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom
16.09.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Verlängerung U5 nach Ottobrunn - sofortige Wiederaufnahme der Planungen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 –
Ramersdorf-Perlach am 27.06.2022
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 27.06.2022 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 beschlossen.
Darin wird die sofortige Wiederaufnahme der Planungen zur Verlängerung der U5 nach
Ottobrunn gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat hat die MVG um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet:
„Um den wachsenden Bevölkerungszahlen und somit den potenziellen erhöhten
Fahrgastzahlen gewachsen zu sein, müssen neue U-Bahn Fahrzeuge beschafft werden. Der
daraus folgende Abstellbedarf kann rechtzeitig nur mit dem geplanten zweiten U-Bahn-
Betriebshof in Neuperlach-Süd abgedeckt werden. Ein noch größerer Mangel herrscht bei den
Werkstattkapazitäten inkl. Zulaufstrecke nach Fröttmaning. Mit jedem neuen Fahrzeug wird
der Flaschenhals, der bereits heute bei Reparaturen und Wartungen existiert, enger. Ohne die
Werkstätten eines 2. Betriebshofs kann die wachsende Fahrzeugflotte nur noch eingeschränkt
instandgehalten werden. Stehen zu wenige Fahrzeuge bereit, muss der Takt ausgedünnt
werden, Fahrten fallen aus. Entsprechend wird am Standort Neuperlach Süd der 2.
Betriebshof weiterhin geplant.
Änderungen in Planung, Umfang und Zeitplan werden derzeit durch die Berücksichtigung der
Verlängerung der U5 Süd sowie den zweigleisigen Ausbau der S7 eruiert. Dem Stadtrat wird
voraussichtlich noch im Jahr 2026 ein Sachstand hierzu vorgelegt.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 27.06.2022 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen der SWM/MVG entsprochen werden.
2. U-Bahnbetriebshof Neuperlach:
a) Sachstand zu den bislang unbeantworteten BV-Empfehlungen;
b) Neuplanung unter Berücksichtigung der geplanten U5-Verlängerung und des
zweigleisigen Ausbaus der S7
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 –
Ramersdorf-Perlach am 10.05.2023
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 10.05.2023 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 beschlossen.
Darin wird in Teil A ein Sachstand zu acht Bürgerversammlungs-Empfehlungen des
Bezirksausschusses sowie in Teil B die Neuplanung des U-Bahn-Betriebshofs in Neuperlach-
Süd unter Berücksichtigung der geplanten U5-Verlängerung und des zweigleisigen Ausbaus
der S-Bahn-Linie 7 gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
In Teil A der Bürgerversammlungsempfehlung wird die Beantwortung der folgenden zum
Stand 10.05.23 überfälligen acht Empfehlungen aus den letzten beiden Bürgerversammlungen
des BA 16 zum Thema „U-Bahn Betriebshof Süd“ binnen 3 Monaten gefordert.
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00401
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00405
3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00406
4. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00407
5. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00672
6. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00673
7. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00674
8. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00677
Stand heute, 27.04.2026 wurden alle oben genannten Empfehlungen vom Mobilitätsreferat
beantwortet und haben sich zwischenzeitlich erledigt. Lediglich die BV-Empfehlung Nr. 20-26 /
E 00674 „U-Bahnbetriebshof Süd – Offenlegung der Kostenplanung“ und die BV-Empfehlung
Nr. 20-26 / E 00677 „Verlängerung U5 nach Ottobrunn – sofortige Wiederaufnahme der
Planungen“ vom 27.06.2022 sind noch in Bearbeitung, wobei letztere in vorliegender Sammel-
beschlussvorlage mit aufgenommen wurde und bei ersterer aktuell die Federführung beim
Referat für Arbeit und Wirtschaft liegt.
Zu Teil B:
Das Mobilitätsreferat hat die MVG um eine Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet:
„Um den wachsenden Bevölkerungszahlen und somit den potenziellen erhöhten
Fahrgastzahlen gewachsen zu sein, müssen neue U-Bahn Fahrzeuge beschafft werden.
Der daraus folgende Abstellbedarf kann rechtzeitig nur mit dem geplanten zweiten U-Bahn-
Betriebshof in Neuperlach-Süd abgedeckt werden. Ein noch größerer Mangel herrscht bei den
Werkstattkapazitäten inkl. Zulaufstrecke nach Fröttmaning. Mit jedem neuen Fahrzeug wird
der Flaschenhals, der bereits heute bei Reparaturen und Wartungen existiert, enger.
Ohne die Werkstätten eines zweiten Betriebshofs kann die wachsende Fahrzeugflotte nur
noch eingeschränkt instandgehalten werden. Stehen zu wenige Fahrzeuge bereit, muss der
Takt ausgedünnt werden, Fahrten fallen aus. Entsprechend wird am Standort Neuperlach Süd
der zweiten Betriebshof weiterhin geplant.
Im Auftrag des Freistaat Bayern, des Landkreis München und der SWM/MVG wird aktuell
untersucht, wie sich die potenzielle Verlängerung der U5 Richtung Ottobrunn, ein möglicher
zweigleisiger Ausbau der S7 zwischen Giesing und Kreuzstraße sowie der notwendige
Neubau des U-Bahnbetriebshof Neuperlach Süd realisieren lassen, ohne sich in die Quere zu
kommen.
Es ist wichtig, dass schon bei der Realisierung des Betriebshofs die Integration der
Erweiterungspläne für die U5 und S7 berücksichtigt wird, um deren spätere Umsetzung nicht
zu verbauen. Dazu müssen entsprechende Vorhaltebauwerke errichtet werden, um eine
Kreuzung der verlängerten U5 und des zweiten Gleises der S7 „durch“ das Gelände des
Betriebshofes zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um Tunnel unter den Gleisanlagen des
U-Bahnbetriebshofs, die beim Bau des Betriebshofs im Rohbau erstellt werden. Mögliche
Lösungen werden auf Genehmigungsfähigkeit überprüft, auch durch begleitende verkehrs-
und schallschutztechnische Untersuchungen. Durch dieses Vorgehen ist auch eine
Weiterentwicklung der ÖPNV-Anbindung durch U5 und S7 gewährleistet. Derzeit wird ebenso
an einer BV zum Betriebshof V 18842 gearbeitet.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01250 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 10.05.2023 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen der SWM/MVG entsprochen werden.
3. Verlegung des U-Bahnbetriebshofs Neuperlach an eine andere U-Bahn-
Endhaltestelle
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 –
Ramersdorf-Perlach vom 10.05.2023
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach hat am 10.05.2023 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 beschlossen.
Darin wird die Verlegung des U-Bahnbetriebshofs Neuperlach an eine andere U-Bahn-
Endhaltestelle gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat hat die MVG um eine Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet:
„Für die Wahl eines geeigneten Standortes für einen 2. U-Bahnbetriebshof wurde 2013 eine
Machbarkeitsstudie erstellt. Im Ergebnis hat sich der Standort in Neuperlach Süd als einzig
möglicher Standort herausgestellt. Das Ergebnis wurde am 15.06.2016 dem Stadtrat
vorgestellt (Planung zusätzlicher Betriebshöfe; Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 05465).
Zur Einordnung des Projektes U-Bahn-Betriebshof Süd (UBS) in den Standort Neuperlach
wurde 2018 eine Rahmenplanung angefertigt und durch die Vollversammlung des Stadtrats in
ihrer Sitzung vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10922) beschlossen. Inhalt war
auch ein umfangreiches verkehrliches Erschließungskonzept, dessen Umsetzung im Zuge der
Realisierung des U-Bahnbetriebshofs erfolgen sollte. Der Landkreis München hat gutachterlich
mögliche, auf Kreisgebiet liegende Alternativstandorte für einen U-Bahnbetriebshof im Korridor
der geplanten südlichen Verlängerung der U5 untersucht. Die dabei betrachteten drei
Alternativstandortflächen haben in Summe keine positive Bewertung erhalten. Beurteilt wurden
Umweltbelange, die Immissionen auf die Nachbarschaft, die Anbindung an die Hauptgleise,
die Erschwernisse aus der Höhenlage, die straßenseitige Erschließung sowie die
Investitionsmehrkosten.“
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Vertretungen des Landkreises und der
Stadtwerke München gemeinsam zu der Einschätzung gekommen sind, dass eine
Verlagerung des Standortes für den U-Bahnbetriebshof Süd in den Landkreis nicht
weiterverfolgt werden kann.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01252 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes
Ramersdorf-Perlach vom 10.05.2023 kann nicht entsprochen werden.
4. Genehmigung von Gehwegparken in der Hofangerstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02568 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 16 –
Ramersdorf...