=== 26-32 _ V 01270_V 01270 Gruenzug Hachinger Tal DB EAe.pdf ===
Telefon: 0 233-22571 Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
Stadtentwicklungsplanung
PLAN-HA I/42
Regionalen Grünzug „Hachinger Tal“ von weiterer Bebauung freihalten
Antrag Nr. 20-26 / A 03687 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom
06.03.2023, eingegangen am 07.03.2023
Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01270
§ 2 Nr. 13 GeschO
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 30.09.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.09.2026.
Der Ausschuss am 16.09.2026 hat unter Berücksichtigung des mündlichen
Änderungsantrags der Die Grünen – Rosa Liste Stadtratsfraktion, der in der Sitzung von
Frau Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk übernommen wurde, den Antrag der Referentin wie
aus nachstehender Ziffer II. vorberatend beschlossen.
Die Änderungen im Antrag der Referentin sind in Fettdruck dargestellt.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird zugestimmt, wonach die beantragte
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung derzeit
nicht weiterverfolgt wird.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / V 03687 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI
vom 06.03.2023 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Seite 2 von 2
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. mit II. mit der Bitte um Kenntnisnahme
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
z.K.
V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
zu IV.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 16
3. An das Kommunalreferat - RV , IS-KD-GV
4. An das Mobilitätsreferat
5. An das Baureferat
6. An das Referat für Klima- und Umweltschutz
7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA I/2, HA I/3, HA I/4
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA II, HA II/3, HA II/5
10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA III , HA IV
11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - SG 3
jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme.
12. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I-42
zum Vollzug des Beschlusses
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
=== 26-32 _ V 01270_V 01270 Gruenzug Hachinger Tal BE A1-5.pdf ===
Telefon: 0 233-22571 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Bereich 42 Flächennutzungs-
plan und Flächenmanagement
PLAN-HAI-42
Regionalen Grünzug „Hachinger Tal“ von weiterer Bebauung freihalten
Antrag Nr. 20-26 / A 03687 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom
06.03.2023, eingegangen am 07.03.2023
Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01270
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.09.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Antrag von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom
06.03.2023, in dem das Referat für Stadtplanung und Bauord-
nung gebeten wird, die Flächen für eine Brauereiverlagerung im
Hachinger Tal aufzugeben und städtische Flur von weiterer Be-
bauung freizuhalten. Zu diesem Zweck soll eine Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung ein-
geleitet werden, das Sondergebiet „Brauereiverlagerung“ (SOBV)
soll in eine Grünfläche oder Landwirtschaftsfläche geändert wer-
den, die die Funktionsfähigkeit der Frischluftschneise Hachinger
Tal nicht gefährdet.
Inhalt Der beantragten Änderung des Flächennutzungsplans mit inte-
grierter Landschaftsplanung kann nicht entsprochen werden, da
das Sondergebiet „Brauereiverlagerung“ (SOBV) weiterhin lang-
fristig für eine Verlagerung der innerstädtischen Münchner Braue-
reien vorgehalten werden soll, sofern an anderer Stelle innerhalb
der Stadtgrenze der Landeshauptstadt München kein Alternativ-
standort ausgewiesen ist.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein.
Entscheidungsvor-
schlag
1. Den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird zuge-
stimmt, wonach die beantragte Änderung des Flächen-
nutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung nicht
weiterverfolgt wird.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / V 03687 von der Stadtratsfraktion
DIE LINKE. / Die PARTEI vom 06.03.2023 ist damit ge-
schäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Regionaler Grünzug „Hachinger Tal“, Hachinger Tal, Sonderge-
biet Brauereiverlagerung, SOBV
Seite 2
Ortsangabe Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach, Hachinger Tal, Unter-
hachinger Straße, Hachinger Bach
Telefon: 0 233-22571 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Bereich 42 Flächennutzungs-
plan und Flächenmanagement
PLAN-HAI-42
Regionalen Grünzug „Hachinger Tal“ von weiterer Bebauung freihalten
Antrag Nr. 20-26 / A 03687 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom
06.03.2023, eingegangen am 07.03.2023
Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01270
Anlagen
1. Lageplan
2. Antrag Nr. 20-26 / A 03687 vom 06.03.2023
3. Stellungnahme des Referates für Arbeit und Wirtschaft vom 25.04.2025
4. Stellungnahme des Referates Klima- und Umweltschutz vom 19.11.2025
5. Stellungnahme des Bezirksausschusses 16 – Ramersdorf-Perlach vom 12.06.2026
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 16.09.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3
1. Ausgangslage .......................................................................................................... 3
1.1 Entwicklung der Darstellung im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter
Landschaftsplanung ................................................................................................. 4
1.2 Gemeindeübergreifendes Strukturkonzept Hachinger Tal und klimaökologisches
Gutachten ................................................................................................................ 5
1.3 Weitere zu beachtende (fach-)planerische Grundlagen............................................ 6
1.3.1 Bebauungsplanaufstellung „Zukunftspark Neubiberg“............................................ 6
1.3.2 Handlungsraum 6 „Neuperlach und Umgebung“.................................................... 7
1.3.3 Straßenplanung „Münchner Lösung“...................................................................... 7
1.3.4 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet Hachinger Bach..................................... 7
1.3.5 Masterplanung Parkmeile Neuperlach-Perlacher Forst.......................................... 8
1.4 Gewerbeflächenbedarf............................................................................................. 8
2. Entscheidungsvorschlag .......................................................................................... 9
3. Behandlung eines Stadtratsantrages........................................................................ 9
Seite 2
3.1 Regionalen Grünzug „Hachinger Tal“ von weiterer Bebauung freihalten, Antrag Nr.
20-26 / A 03687 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 06.03.2023
................................................................................................................................. 9
4. Klimaprüfung.......................................................................................................... 10
5. Abstimmung mit den Fachreferaten........................................................................ 10
6. Anhörung des Bezirksausschusses........................................................................ 11
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 11
III. Beschluss........................................................................................................................ 11
Seite 3
I. Vortrag der Referentin
Die Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI hat am 06.03.2023 mittels des Antrags
Nr. 20-26 / A 03687 Folgendes beantragt (siehe Anlage 2):
„Die Ergebnisse des mikroökologischen Gutachtens Hachinger Tal sind eine wichtige
Grundlage für die weiteren Planungen der Landeshauptstadt München. Deshalb beantra-
gen wir, dass das Hachinger Tal auch auf städtischer Flur von weiterer Bearbeitung freige-
halten wird:
1) Frühere Überlegungen des Stadtrats, dort Flächen für eine Brauereiverlagerung vorzu-
halten, werden aufgegeben.
2) Für die Siedlungsfläche „Sondergebiet Brauereiverlagerung (SOBV)“ wird die Änderung
des Flächennutzungsplans eingeleitet.
3) Neue Planungsziele für diesen Teil des Hachinger Tals können sein: Allgemeine Grün-
fläche, Ökologische Vorrangfläche, Landwirtschaft, Retentionsflächen für den Hachinger
Bach und ähnlich Nutzungen, die die Funktionsfähigkeit der Frischluftschneise Hachinger
Tal nicht gefährden.
Begründung
Das mikroklimaökologische Gutachten Hachinger Tal zeigt eindeutig, dass die Umsetzung
der „Maximalvariante“ die klimaökologischen Bedingungen im Hachinger Tal massiv ver-
schlechtern würden. Deshalb sollte sowohl auf die Bebauung des Kapellenfeldes als auch
auf die weitere Bebauung entlang der Unterhachinger Straße verzichtet werden. Aber
auch die Ansiedlung einer (großflächigen) Brauerei mit hohem Verkehrsaufkommen ist in
diesem klimasensiblen Bereich mit dem Schutz des Regionalen Grünzugs und der Funkti-
onsfähigkeit der Frischluftschneise Hachinger Tal nicht vereinbar. Deshalb soll für den lila
Bereich Sondergebiet Brauereiverlagerung (SOBV) die Änderung des Flächennutzungs-
planes eingeleitet werden. Bei der Erarbeitung der neuen Planungsziele wird der örtliche
Bezirksausschuss mit einbezogen.“
Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gem. § 2 Nr. 13
der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München nach Vorberatung
im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung.
Von den Antragsteller*innen wurden mehrere Fristverlängerungen gewährt, zuletzt bis
zum 31.12.2026.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zum Antrag Nr. 20-26 /
A 03687 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 06.03.2023 wie folgt
Stellung:
1. Ausgangslage
Der Stadtratsantrag betrifft eine im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Land-
schaftsplanung (FNP) der Landeshauptstadt München (LHM) als Sondergebiet „Brauerei-
verlagerung“ (SOBV) dargestellte Fläche westlich und östlich der Unterhachinger Straße.
Diese liegt im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach direkt an der Gemeindegrenze zu Neu-
biberg, westlich des Hachinger Bachs. Als nachrichtliche Übernahme ist im FNP östlich
ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet überlagert. Direkt daran angrenzend befindet
sich das Landschaftsschutzgebiet „Gebiet um den Hachinger Bach von der Stadtgrenze
bis zur Ortsmitte von Alt-Perlach“, welches als Ökologische Vorrangfläche (OEKO) im
FNP dargestellt ist. Nördlich liegt eine Allgemeine Grünfläche (AG), westlich und nord-
westlich liegen Flächen für die Landwirtschaft (LW). Diese sind teilweise überlagert mit ei-
ner Übergeordneten Grünbeziehung, der Schraffur „Flächen mit
Seite 4
Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft“ sowie dem Regionalen Grünzug Nr. 10 „Gleißental / Hachinger Tal sowie flan-
kierende Waldkomplexe“. Die SOBV-Fläche selbst liegt nicht innerhalb des Regionalen
Grünzugs.
Alle Flurstücke, außer die Unterhachinger Straße, befinden sich in Privatbesitz und wer-
den hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt. Auf dem Flurstück Nr. 637/0 (Gemarkung
Perlach) liegt ein Wohngebäude mit Nebengebäuden. In ca. 400 m Luftlinie befinde...