Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: Straßenzug der „Ottobrunner Straße“ (beginnend an der Einmündung der Hochäckerstraße im Westen), dem „Pfanzeltplatz“ und der „Putzbrunner Straße“ (bis zur Einmündung der Hans-Ehard-Straße im Osten); Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen
Bezirksausschuss
Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach
Sitzungsdatum
11.04.2024 um 19:15 Uhr