Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes an der Ostseite der Bay…

Volltext

Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Einrichtung eines absoluten Halteverbotes an der Ostseite der Bayerwaldstraße Zufahrt zu Hausnummer 15 nördlich und südlich der Zufahrt auf eine Halbe Autolänge ca. 2 Meter Frist zur Stellungnahme bis 09.11.2021

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 16 - Ramersdorf-Perlach

Sitzungsdatum

14.10.2021 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen