Vollzug der § 45 Abs. 1 i.V.m Abs. 6 und 9 und § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
hier: Arbeiten im Straßenraum - Schwarzenbergstr. 4A, Amerstorfferstr. Neuanschluss Fernwärme in 2 Phasen
=== 20-26 _ V 17645_V 17645 Programm im Zuge der Erneuerung von Eisenbahnbruecken durch die DB AG BE.pdf ===
Telefon: 089 233-61100 Baureferat
Tiefbau
Programm im Zuge der Erneuerung
von Eisenbahnbrücken durch die DB AG
Beseitigung dreier höhengleicher Bahnübergänge im Münchner Norden
Gegenwärtiger Stand
1. Sachstandsbericht zum Programm der Erneuerung von Eisenbahnüberführungen
2. Sachstandsbericht der Einzelprojekte Bahnübergang Fasanerie, Feldmochinger Straße,
Bahnübergang Lerchenauer Straße und Bahnübergang Lerchenstraße
3. Abrechnungsverfahren für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17645
Beschluss des Bauausschusses vom 28.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass Das Baureferat wurde mit Beschluss der Vollversammlung des
Stadtrates vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02840)
beauftragt, jährlich über den Fortschritt des Programms im Zuge
der Erneuerung von Eisenbahnüberführungen in München
zu berichten.
Mit dem Beschluss des Bauausschusses „Beseitigung höhengleicher
Bahnübergänge“ vom 01.03.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 /
V 03800) hat der Stadtrat das Baureferat beauftragt, künftig im drei-
jährigen, bezüglich Fasanerie im jährlichen Turnus, über den Stand
zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge zu berichten.
Da die Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße in
einem engen Zusammenhang zur Beseitigung des Bahnübergangs
in der Fasanerie stehen, soll künftig auch der Sachstand zu deren
Beseitigung mit bekannt gegeben werden.
Seite 2
Inhalt Sachstandsbericht zum Programm der Erneuerung von Eisenbahn-
überführungen und zur Beseitigung der drei höhengleichen
Bahnübergänge im Münchner Norden (Bahnübergänge Fasanerie,
Lerchenauer Straße und Lerchenstraße)
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungs-
vorschlag
1. Der Sachstandsbericht zum Programm der Erneuerung von
Eisenbahnüberführungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Sachstandsbericht zur Beseitigung dreier höhengleicher
Bahnübergänge im Münchner Norden (Bahnübergänge
Fasanerie, Lerchenauer Straße und Lerchenstraße)
wird zur Kenntnis genommen.
3. Das Baureferat wird beauftragt, für die Eisenbahnkreuzungs-
maßnahmen das Abrechnungsverfahren gemäß
Richtlinien Planen Bauen Abrechnen 2022 durchzuführen.
Soweit dabei der bisherige Betrag des LHM-Kostenanteils
fortgeschrieben werden muss, wird das Baureferat ermächtigt,
dies in Abstimmung mit der Stadtkämmerei bei der betroffenen
Einzelmaßnahme auf dem Verwaltungsweg umzusetzen.
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Gesucht werden
kann im RIS
auch unter:
• Balanstraße
• Bodenseestraße
• Chiemgaustraße
• Dachauer Straße
• Lindwurmstraße
• Rosenheimer Straße
• Tumblingerstraße
• Werinherstraße
• Verkehrskonzept Münchner Norden
• Fasanerie
• Feldmochinger Straße
• Lerchenauer Straße
• Lerchenstraße
• Höhenfreimachung
Ortsangabe • Gesamtes Stadtgebiet
Telefon: 089 233-61100 Baureferat
Tiefbau
Programm im Zuge der Erneuerung
von Eisenbahnbrücken durch die DB AG
Beseitigung dreier höhengleicher Bahnübergänge im Münchner Norden
Gegenwärtiger Stand
1. Sachstandsbericht zum Programm der Erneuerung von Eisenbahnüberführungen
2. Sachstandsbericht der Einzelprojekte Bahnübergang Fasanerie, Feldmochinger Straße,
Bahnübergang Lerchenauer Straße und Bahnübergang Lerchenstraße
3. Abrechnungsverfahren für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17645
Beschluss des Bauausschusses vom 28.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin .................................................................................................... 3
1. Ausgangssituation, Beschlusslage ........................................................................... 3
2. Sachstand der Einzelprojekte................................................................................... 4
2.1 EÜ-Projekte ......................................................................................................... 4
2.1.1 EÜ Balanstraße............................................................................................... 4
2.1.2 EÜ Bodenseestraße........................................................................................ 4
2.1.3 EÜ Chiemgaustraße........................................................................................ 5
2.1.4 EÜ Dachauer Straße....................................................................................... 6
2.1.5 EÜ Lindwurmstraße ........................................................................................ 6
2.1.6 EÜ Rosenheimer Straße................................................................................. 7
2.1.7 EÜ Tumblingerstraße...................................................................................... 7
2.1.8 EÜ Werinherstraße ......................................................................................... 7
2.2 Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge im Münchner Norden....................... 8
2.2.1 Bahnübergang Fasanerie, Feldmochinger Straße........................................... 8
2.2.2 Bahnübergang Lerchenauer Straße................................................................ 8
2.2.3 Bahnübergang Lerchenstraße......................................................................... 9
3. Abrechnungsverfahren für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen ................................ 10
4. Klimaprüfung…………………………………………………………………………………10
5. Abstimmung mit den Querschnitts-und Fachreferaten………………………………….10
II. Antrag der Referentin.................................................................................................... 11
III. Beschluss ...................................................................................................................... 11
Seite 3
I. Vortrag der Referentin
1. Ausgangssituation, Beschlusslage
Nach Auskunft der DB AG sind in München zahlreiche DB-Eisenbahnüberführungen
(EÜ) in schlechtem baulichem Zustand und dringend erneuerungsbedürftig.
Die Bauwerke befinden sich im Eigentum der DB AG.
Die DB AG ist auch die Vorhabensträgerin für die geplanten Erneuerungen.
Mit der Vorlage des Programmbeschlusses in der Vollversammlung des Stadtrates
vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02840) hat das Baureferat dem
Stadtrat über die Absichten der DB AG ausführlich berichtet. Der Stadtrat hat
gemäß Vorschlag des Baureferates ein Bauprogramm im Zuge der Erneuerung
von Eisenbahnbrücken durch die DB AG insbesondere wie folgt beschlossen:
• Der vorgeschlagenen Vorgehensweise zum Programm für die Erneuerung
von DB-Eisenbahnbrücken […] wird zugestimmt.
• Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird für alle Einzelprojekte des
Programms erteilt.
• Das Baureferat wird beauftragt, für alle Einzelprojekte des Programms
die Vorplanung und, soweit erforderlich, auch Teile der Entwurfsplanung
zu erarbeiten und die Vorprojektgenehmigungen herbeizuführen.
• Es werden grundsätzlich nur die Fahrbahnen, nicht jedoch Geh- und Radwege
tiefergelegt. Geh- und Radwege sollen auf dem derzeitigen Niveau verbleiben
bzw. es wird eine lichte Höhe von 2,50 m angestrebt.
• Das Baureferat wird beauftragt, jährlich […] über den Fortschritt des Programms
zu berichten sowie ggf. das Programm fortzuschreiben.
Zuletzt wurde der Bauausschuss des Stadtrates mit der Bekanntgabe vom 05.11.2024
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14701) über den aktuellen Sachstand des
EÜ-Programms informiert.
Das Baureferat legt hiermit dem Stadtrat den aktuellen Sachstandsbericht
zum Programm vor. Der Sachstand zu den laufenden Projekten ist der Ziffer 2.1
des Vortrags zu entnehmen.
Neue Anfragen seitens der DB AG liegen derzeit keine vor.
Bestandteil der hier vorliegenden Beschlussvorlage sind auch die Projektsachstände
zur Beseitigung der drei höhengleichen Bahnübergänge im Münchner Norden.
Mit dem Beschluss des Bauausschusses „Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge“
vom 01.03.2011 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 03800) hat der Stadtrat das Baureferat
beauftragt, künftig im dreijährigen, bezüglich Fasanerie im jährlichen Turnus über
den Stand zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge zu berichten.
Da die Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße in einem engen
Zusammenhang zur Beseitigung des Bahnübergangs in der Fasanerie stehen, soll
künftig auch der Sachstand zu deren Beseitigung mit bekanntgegeben werden.
Seite 4
Zuletzt wurde der Bauausschuss des Stadtrates mit der Bekanntgabe vom 05.11.2024
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14701) über den Sachstand zur Beseitigung der
höhengleichen Bahnübergänge informiert.
Der aktuelle Sachstand zu den drei höhengleichen Bahnübergängen im Münchner
Norden ist der Ziffer 2.2 des Vortrags zu entnehmen.
2. Sachstand der Einzelprojekte
Für alle Projekte sind Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach
§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beim Eisenbahnbundesamt bzw. nach
§ 17 Fernstraßengesetz (FStrG) bei der Regierung von Oberbayern durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Projekte sowie die Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt
München (LHM) sind maßgeblich von der DB AG als Vorhabenträgerin bzw. der
Regierung von Oberbayern (ROB) und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) in deren
Funktion als Planfeststellungsbehörde abhängig.
2.1 EÜ-Projekte
2.1.1 EÜ Balanstraße
Sachstand bauliche Umsetzung:
Die Genehmigung zum förderunschädlichen vorgezogenen Baubeginn wurde, als
Voraussetzung für die Vergabe der Bauleistungen, durch die Fördermittelgeberin
(ROB) erteilt. Die Übergabe des Baufelds und der Verkehrssicherungspflicht
an die LHM sowie der Baubeginn der LHM fanden im November 2023 statt.
Durch eine stetige Optimierung der Bauabläufe bzw. der Bauphasen konnte das
Projekt ca. 3 Monate früher als geplant bereits im August 2025 fertiggestellt werden.
2.1.2 EÜ Bodenseestraße
Sachstand Planung:
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 06.11.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 /
V 13011) wurden das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur EÜ Bodenseestraße zur
Kenntnis genommen und die Vorzugslösung für die Eisenbahnüberführung Boden-
seestraße (optimierte geradlinige Führung ohne Anbindung Herrschinger Bahnweg
an die Bodenseestraße) sowie die Vorplanung für die Verkehrsanlagen im Zuge des
Neubaus der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße genehmigt.
Die Planfeststellungsunterlagen wurden im November 2020 durch die DB AG beim
Eisenbahnbundesamt eingereicht. Die Projektgenehmigung wurde am 26.07.2023
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09751) in der Vollversammlung des Stadtrates erteilt.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 13.12.2023 durch das Eisenbahnbundes-
amt erlassen und in der Zeit vom 06.03. bis 19.03.2024 öffentlich ausgelegt.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss lagen mehrere Klagen vor. Die Verfahren
wurden vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof verhandelt und im September 2024
abgewiesen.
Seite 5
Aufgrund der Klagen wurde der Beginn der Hauptbauleistung der DB AG durch die
DB AG auf jetzt 2026 (bisher 2025, Verzögerung 1 Jahr) verschoben. Baubeginn für
die LHM ist demnach 2028. In den Jahren 2024 und 2025 wurden jedoch die bereits
angemeldeten Sperrpausen für Vorwegmaßnahmen genutzt, um den Hauptbau-
ablauf zu entlasten. Eine entsprechende Zustimmung der ROB zum vorzeitigen
Baubeginn lag vor. Der Förderbescheid liegt mit Schreiben vom 07.11.2024 vor.
Die Kreuzungsvereinbarung wurde durch die DB AG und das Baureferat erarbeitet
und im Juli 2025 unterschrieben.
Nächste Schritte:
Fortführung der Planung, Vorbereitung der Ausschreibung der LHM-Maßnahmen
und Durchführung des notwendigen Grunderwerbs.
2.1.3 EÜ Chiemgaustraße
Sachstand Planung:
Von Seiten der Landeshauptstadt München und der DB AG wurden verschiedene
Varianten zur Höherlegung der Bahngleise und Absenkung der Straße auf ihre Mach-
barkeit geprüft. Die Ergebnisse beider Machbarkeitsstudien sowie eine Kombination
daraus wurden geprüft und bewertet.
Derzeit werden in unmittelbarer Nähe von der Stadtwerke München GmbH das Pro-
jekt zum Ausbau der Hauptwerkstatt in der S...