=== 26-32 _ V 01187_V 01187 Zebrastreifen Traunsteiner Strasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Telefon: 0 233-39696 Mobilitätsreferat
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Anbringung eines Zebrastreifens an der Ecke Traunsteiner Straße/ Alzstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-
Fasangarten am 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01187
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081
Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing–Fasangarten
vom 11.08.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 beschlossen. Sie beinhaltet, einen Zebrastreifen über die
Traunsteiner Straße unmittelbar nördlich Alzstraße einzurichten, weil sich dort das ‘Regens
Wagner Haus‘ mit Wohn- und Werkstätten für erwachsene Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung befindet.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Traunsteiner Straße verbindet die Chiemgaustraße mit der parallel verlaufenden
Stadelheimer Straße und liegt in einer Tempo 30-Zone; seit Ende 2023 ist die Einfahrt von der
Stadelheimer Straße aus für den Fahrzeugverkehr nicht mehr möglich. Die Traunsteiner
Straße verläuft im fraglichen Bereich geradlinig und ist daher in einem großen
Streckenabschnitt gut zu überblicken. Die Querung der Straße ist für Fußgänger*innen wegen
nicht selten vorkommender Fahrzeuglücken problemlos möglich.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2024 hat der Bundesgesetz-
geber die Anordnungsvoraussetzungen u.a. für Fußgängerüberwege erleichtert. Das Vorliegen
einer besonderen („qualifizierten“) Gefahrenlage ist als Nachweis für die Notwendigkeit der
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mehr erforderlich. Es ist das Vorhandensein einer
einfachen Gefahrenlage ausreichend. Weiterhin werden die bundeseinheitlichen Richtlinien für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) in der geänderten
Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nicht mehr als verbindlich deklariert. Gleichzeitig
sind die R-FGÜ 2001 ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches – wie andere
technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
auch – wichtige Orientierung für die Verwaltung gibt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis
gewährleisten zu können. Als ein Beurteilungskriterium sehen die R-FGÜ 2001 die Fahrzeug-
und Fußgängerfrequenzen vor, die weiterhin als Orientierung gelten und in die Entscheidung
über die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einfließen.
Das Mobilitätsreferat hat deshalb zur Erhebung der Verkehrszahlen eine Verkehrszählung
durchgeführt und kam dabei zum Ergebnis, dass die gem. Richtlinien für die Errichtung eines
Zebrastreifens angedachten Verkehrszahlen bei weitem nicht erreicht werden.
Darüber hinaus hat uns das Polizeipräsidium in einer Stellungnahme vom 28.01.2026
mitgeteilt, dass bei diversen persönlichen Kontakten zwischen den Mitarbeiter*innen der PI 23
mit Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen der Behinderteneinrichtung der Wunsch nach
einem Fußgängerüberweg bislang nicht geäußert wurde. Eine Querung der Traunsteiner
Straße erfolgt in der Regel an der Kreuzung mit der Chiemgaustraße, welche mit einer
behindertengerechten Ampel ausgestattet ist. Eine besondere Gefährlichkeit für
Fußgänger*innen beim Überqueren der Traunsteiner Straße an der Kreuzung mit der
Alzstraße kann von Seiten der PI 23 nicht bestätigt werden.
Ergänzend können wir Ihnen mitteilen, dass die Traunsteiner Straße in das Parklizenzgebiet
„Scharfreiterplatz“ mitaufgenommen werdensoll. Eine Umsetzung ist für in 2027 geplant.
Durch die Mitaufnahme ins Parklizenzgebiets sind positive Auswirkungen auf das Parkverhalten
zu erwarten, was sich weiterhin günstig auf querende Fußgänger‘innen auswirken kann (z.B.
bessere Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und dem Fahrverkehr für querungswillige
Fußgänger im Kreuzungsbereich).
Als weitere Möglichkeit – um die Situation vor Ort übersichtlicher zu regeln – bestünde darin, mit
Hilfe von baulichen Anpassungen den Bereich grundlegen umzugestalten. Da dieser Schritt
jedoch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist, erlauben wir uns erst noch die
Auswirkungen des Parkraummanagement abzuwarten, um die Situation anschließend neu zu
bewerten.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem
zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Felix Lang, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der niedrige Querungsbedarf von Fußgänger*innen über die Traunsteiner Straße
sowie keine sonstigen verkehrssicherheitsrelevanten Auffälligkeiten rechtfertigen
aktuell keine Anlage eines Zebrastreifens.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Margit Ertlmaier Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
Am . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mobilitätsreferat MOR - GL5
=== 26-32 _ V 01187_V 01187 Zebrastreifen Traunsteiner Strasse A.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
Problem:
In gemeinsamen Treffen mit den Bewohner*innen der der Südbayerischen Wohn und Werkstätten
für Blinde und Sehbehinderte wurde dieser Antrag gemeinsam mit dem Stadtteilladen Giesing
erarbeitet.
An der Straßenkreuzung Traunsteinerstr. / Alzstr. ist es gerade für Blinde und Menschen mit
Sehbehinderung sehr gefährlich die Straße zu überqueren, da die Autos sich meistens nicht ans
Tempolimit halten und auch sonst keine Rücksicht auf querende Fußgänger*innen genommen wird.
Antrag:
Um dem Unfallrisiko zu begegnen, beantragen wir für die nördliche Querung der Traunsteiner Str. an
der Ecke Traunsteinerstr. / Alzstr. (vor der Hausnummer Traunsteinerstr. 16) einen Zebrastreifen.
3
den @
x |
Wir bitten die Giesinger*innen unseren Antrag zu unterstützen.
ll
I
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
4
un "(reunite wt
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder Astimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
(
o
O
Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
|mit Mehrheit angenommen
"
ahne Gegenstimme angenommen
|_Johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 17_VG 11.08.2026 oeff. 6.3.2. 1..pdf ===
Datum: 17.08.2026
Telefon: 089 - 23 3 76 14 82
Telefax:
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Anbringung eines Zebrastreifens an der Ecke Traunsteiner Straße/ Alzstraße
Anbringung eines Zebrastreifen an der Ecke Traunsteiner Straße / Alzstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes
Obergiesing vom 23.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01187
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 17 - Obergiesing-Fasangarten
vom 11. August 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03081_E 03081 Zebrastreifen Ecke Traunsteiner Strasse Alzstrasse.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
Problem:
In gemeinsamen Treffen mit den Bewohner*innen der der Südbayerischen Wohn und Werkstätten
für Blinde und Sehbehinderte wurde dieser Antrag gemeinsam mit dem Stadtteilladen Giesing
erarbeitet.
An der Straßenkreuzung Traunsteinerstr. / Alzstr. ist es gerade für Blinde und Menschen mit
Sehbehinderung sehr gefährlich die Straße zu überqueren, da die Autos sich meistens nicht ans
Tempolimit halten und auch sonst keine Rücksicht auf querende Fußgänger*innen genommen wird.
Antrag:
Um dem Unfallrisiko zu begegnen, beantragen wir für die nördliche Querung der Traunsteiner Str. an
der Ecke Traunsteinerstr. / Alzstr. (vor der Hausnummer Traunsteinerstr. 16) einen Zebrastreifen.
3
den @
x |
Wir bitten die Giesinger*innen unseren Antrag zu unterstützen.
ll
I
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
4
un "(reunite wt
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder Astimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
(
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O
Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
|mit Mehrheit angenommen
"
ahne Gegenstimme angenommen
|_Johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt