(E) Anbringung eines Zebrastreifens an der Ecke Traunsteiner Straße/ Alzstraße

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  • 26-32 _ V 01187_V 01187 Zebrastreifen Traunsteiner Strasse BE.pdf
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  • B 17_VG 11.08.2026 oeff. 6.3.2. 1..pdf
  • 20-26 _ E 03081_E 03081 Zebrastreifen Ecke Traunsteiner Strasse Alzstrasse.pdf
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=== 26-32 _ V 01187_V 01187 Zebrastreifen Traunsteiner Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39696 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Anbringung eines Zebrastreifens an der Ecke Traunsteiner Straße/ Alzstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing- Fasangarten am 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01187 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing–Fasangarten vom 11.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing-Fasangarten hat am 23.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 beschlossen. Sie beinhaltet, einen Zebrastreifen über die Traunsteiner Straße unmittelbar nördlich Alzstraße einzurichten, weil sich dort das ‘Regens Wagner Haus‘ mit Wohn- und Werkstätten für erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung befindet. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Traunsteiner Straße verbindet die Chiemgaustraße mit der parallel verlaufenden Stadelheimer Straße und liegt in einer Tempo 30-Zone; seit Ende 2023 ist die Einfahrt von der Stadelheimer Straße aus für den Fahrzeugverkehr nicht mehr möglich. Die Traunsteiner Straße verläuft im fraglichen Bereich geradlinig und ist daher in einem großen Streckenabschnitt gut zu überblicken. Die Querung der Straße ist für Fußgänger*innen wegen nicht selten vorkommender Fahrzeuglücken problemlos möglich. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2024 hat der Bundesgesetz- geber die Anordnungsvoraussetzungen u.a. für Fußgängerüberwege erleichtert. Das Vorliegen einer besonderen („qualifizierten“) Gefahrenlage ist als Nachweis für die Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mehr erforderlich. Es ist das Vorhandensein einer einfachen Gefahrenlage ausreichend. Weiterhin werden die bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) in der geänderten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nicht mehr als verbindlich deklariert. Gleichzeitig sind die R-FGÜ 2001 ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches – wie andere technische Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) auch – wichtige Orientierung für die Verwaltung gibt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten zu können. Als ein Beurteilungskriterium sehen die R-FGÜ 2001 die Fahrzeug- und Fußgängerfrequenzen vor, die weiterhin als Orientierung gelten und in die Entscheidung über die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs einfließen. Das Mobilitätsreferat hat deshalb zur Erhebung der Verkehrszahlen eine Verkehrszählung durchgeführt und kam dabei zum Ergebnis, dass die gem. Richtlinien für die Errichtung eines Zebrastreifens angedachten Verkehrszahlen bei weitem nicht erreicht werden. Darüber hinaus hat uns das Polizeipräsidium in einer Stellungnahme vom 28.01.2026 mitgeteilt, dass bei diversen persönlichen Kontakten zwischen den Mitarbeiter*innen der PI 23 mit Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen der Behinderteneinrichtung der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg bislang nicht geäußert wurde. Eine Querung der Traunsteiner Straße erfolgt in der Regel an der Kreuzung mit der Chiemgaustraße, welche mit einer behindertengerechten Ampel ausgestattet ist. Eine besondere Gefährlichkeit für Fußgänger*innen beim Überqueren der Traunsteiner Straße an der Kreuzung mit der Alzstraße kann von Seiten der PI 23 nicht bestätigt werden. Ergänzend können wir Ihnen mitteilen, dass die Traunsteiner Straße in das Parklizenzgebiet „Scharfreiterplatz“ mitaufgenommen werdensoll. Eine Umsetzung ist für in 2027 geplant. Durch die Mitaufnahme ins Parklizenzgebiets sind positive Auswirkungen auf das Parkverhalten zu erwarten, was sich weiterhin günstig auf querende Fußgänger‘innen auswirken kann (z.B. bessere Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und dem Fahrverkehr für querungswillige Fußgänger im Kreuzungsbereich). Als weitere Möglichkeit – um die Situation vor Ort übersichtlicher zu regeln – bestünde darin, mit Hilfe von baulichen Anpassungen den Bereich grundlegen umzugestalten. Da dieser Schritt jedoch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden ist, erlauben wir uns erst noch die Auswirkungen des Parkraummanagement abzuwarten, um die Situation anschließend neu zu bewerten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten vom 23.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Felix Lang, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der niedrige Querungsbedarf von Fußgänger*innen über die Traunsteiner Straße sowie keine sonstigen verkehrssicherheitsrelevanten Auffälligkeiten rechtfertigen aktuell keine Anlage eines Zebrastreifens. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 23.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Margit Ertlmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung Am . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mobilitätsreferat MOR - GL5 === 26-32 _ V 01187_V 01187 Zebrastreifen Traunsteiner Strasse A.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Problem: In gemeinsamen Treffen mit den Bewohner*innen der der Südbayerischen Wohn und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte wurde dieser Antrag gemeinsam mit dem Stadtteilladen Giesing erarbeitet. An der Straßenkreuzung Traunsteinerstr. / Alzstr. ist es gerade für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung sehr gefährlich die Straße zu überqueren, da die Autos sich meistens nicht ans Tempolimit halten und auch sonst keine Rücksicht auf querende Fußgänger*innen genommen wird. Antrag: Um dem Unfallrisiko zu begegnen, beantragen wir für die nördliche Querung der Traunsteiner Str. an der Ecke Traunsteinerstr. / Alzstr. (vor der Hausnummer Traunsteinerstr. 16) einen Zebrastreifen. 3 den @ x | Wir bitten die Giesinger*innen unseren Antrag zu unterstützen. ll I Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): 4 un "(reunite wt Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder Astimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: ( o O Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - |mit Mehrheit angenommen " ahne Gegenstimme angenommen |_Johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 17_VG 11.08.2026 oeff. 6.3.2. 1..pdf === Datum: 17.08.2026 Telefon: 089 - 23 3 76 14 82 Telefax: Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Anbringung eines Zebrastreifens an der Ecke Traunsteiner Straße/ Alzstraße Anbringung eines Zebrastreifen an der Ecke Traunsteiner Straße / Alzstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03081 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 23.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01187 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 17 - Obergiesing-Fasangarten vom 11. August 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03081_E 03081 Zebrastreifen Ecke Traunsteiner Strasse Alzstrasse.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Problem: In gemeinsamen Treffen mit den Bewohner*innen der der Südbayerischen Wohn und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte wurde dieser Antrag gemeinsam mit dem Stadtteilladen Giesing erarbeitet. An der Straßenkreuzung Traunsteinerstr. / Alzstr. ist es gerade für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung sehr gefährlich die Straße zu überqueren, da die Autos sich meistens nicht ans Tempolimit halten und auch sonst keine Rücksicht auf querende Fußgänger*innen genommen wird. Antrag: Um dem Unfallrisiko zu begegnen, beantragen wir für die nördliche Querung der Traunsteiner Str. an der Ecke Traunsteinerstr. / Alzstr. (vor der Hausnummer Traunsteinerstr. 16) einen Zebrastreifen. 3 den @ x | Wir bitten die Giesinger*innen unseren Antrag zu unterstützen. ll I Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): 4 un "(reunite wt Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder Astimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: ( o O Raum fiir Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - |mit Mehrheit angenommen " ahne Gegenstimme angenommen |_Johne Gegenstimme abgelehnt |mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:30 Uhr

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