Keine Anwendung des sog. Bauturbos nach § 246e BauGB bei der geplanten Nachverdichtung der ehem. Amisiedlung a…

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Keine Anwendung des sog. Bauturbos nach § 246e BauGB bei der geplanten Nachverdichtung der ehem. Amisiedlung am Perlacher Forst (Zwischennachricht)

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  • 20-26 _ B 08905_B_08905_Kein_Bautrubo_anwenden_amerikanische_Siedlung.pdf
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=== 20-26 _ B 08905_B_08905_Kein_Bautrubo_anwenden_amerikanische_Siedlung.pdf === Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Obergiesing - Fasangarten Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Vorsitzende Carmen Dullinger-Oßwald Geschäftsstelle: Friedenstraße 40, 81660 München Telefon: 233 – 6 14 82 Telefax: 233 – 6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 29.04.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen 4.1. / 04-26 Antrag: Keine Anwendung des sog. Bauturbos nach § 246e Baugesetzbuch bei der ge- planten Nachverdichtung der ehem. Amisiedlung am Perlacher Forst Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 17 Obergiesing – Fasangarten hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 ein- stimmig beiliegenden Antrag beschlossen; Antrag: Die Stadtverwaltung wendet bei der geplanten Nachverdichtung für die ehem. Amisiedlung am Perlacher Forst nicht die Möglichkeiten des sog. Bauturbos nach § 246e BauGB an, sondern führt ein normales Bebauungs-planverfahren mit Bürgerbeteiligung unter den bereits akzep- tierten veränderten Rahmenbedingungen (keine Green Villages) durch. Begründung: In der Stadtratsvorlage Nr. 20-26/ V 18481 vom 17.12.2025 zu den Möglichkeiten zur Anwen- dung des von der Bundesregierung beschlossenen sog. Bauturbos wird auf Seite 19 ausge- führt, dass bei der geplanten Nachverdichtung der ehem., Amisiedlung am Perlacher Forst „die fachlich inhaltlichen Problemstellungen überschaubar sind“, sodass sich Überlegungen für ein „Abbiegen auf den Bauturbo“ anbieten würden. Das hieße, dass sich eine Fortführung des Verfahrens ohne Bebauungsplan lediglich mittels Baugenehmigungen erfolgen würde. Damit wäre jegliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen und auch eine ausrei- chende Beteiligung des Stadtrats und des Bezirksausschusses nicht mehr gegeben. Eine an der vorhandenen städtebaulichen Struktur angepasste Nachverdichtung ist angesichts des Mangels an preiswerten Wohnungen erforderlich, jedoch sollte dies im vorliegenden Fall angesichts der Komplexität des Verfahrens im Rahmen eines Bebauungsplans unter Einbezie- hung der BürgerInnen erfolgen. Dabei können auch die Belange des Denkmal- und Natur- schutzes angemessen berücksichtigt werden Mit freundlichen Grüßen gez. Carmen Dullinger – Oßwald Vorsitzende des BA 17 Obergiesing – Fasangarten

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:30 Uhr

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