Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): hier: Am Giesinger…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): hier: Am Giesinger Feld, Nordseite, ca. 10 m westlich der Einmündung Balanstraße, wird das Z. 283 -10 StVO (Beginn absolutes Haltverbot) angebracht.

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 17 - Obergiesing-Fasangarten

Sitzungsdatum

13.01.2026 um 19:30 Uhr

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